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    Frage zur Quellensteuer USA/Quellersteuertopf

    eröffnet am 15.08.23 11:50:36 von
    neuester Beitrag 17.08.23 14:05:56 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 17.08.23 14:05:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das war sehr ausführlich vielen Dank! Ohja Kompliziert ist das in der Tat aber wenigstens hab ich es nun weitestgehend verstanden, danke dafür
      Avatar
      schrieb am 16.08.23 20:53:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt 2 Verlustverrechnungstöpfe, den für "sonstige Kapitalerträge" und den Verlustverrechnungstopf "Aktienverkäufe" als spezieller Verlustverrechnungstopf. Verluste aus dem Verkauf von Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien ausgleichen, also nie durch Zinsen oder Dividenden. In den Verlustverrechnungstopf "sonstige Kapitalerträge" kommen Verluste aus dem Verkauf von ETFs, Fonds, Zertifikaten, Optionsscheinen, Anleihen u.a. - nur nicht die aus dem Verkauf von Aktien. Die Verluste aus diesem Topf lassen sich durch alle Gewinne ausgleichen, einschließlich Zinsen und Dividenden und falls man keine Verluste im Verlustverrechnungstopf "Aktienverkäufe" hat, dann auch durch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Die Verluste aus den Töpfen werden durch die Gewinne (bzw. Zinsen und Dividenden) und nicht durch die Steuern darauf ausgeglichen. Erst wenn keine Verluste verrechnet werden können, dann erfolgt die Anrechnung der Gewinne (bzw. Zinsen, Dividenden) auf den beim jeweiligen Finanzinstitut eingereichten Sparerfreibetrag und wenn der ausgeschöpft ist, erst dann zahlt man Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer und wenn Kapitalertragssteuer in entsprechender Höhe gezahlt wurde, ist die ausländische Quellensteuer zu max. 15 % der Dividende anrechenbar. Bei mehreren Depots hat man die Wahl, entweder man lässt es bei der Abgeltungssteuer beim jeweiligen Finanzinstitut oder man macht am Jahresende eine Steuererklärung über alle Depots (wobei dann über die gesamten Kapitalerträge erst die Verlustverrechnung, dann die Anrechnung auf den Sparerfreibetrag erfolgt und danach werden dann Kapitalertragssteuern zum persönlichen Steuersatz gezahlt (falls dieser unter den 25 % Abgeltungssteuer liegt). Am Bsp. erläutert: im Verlustverrechnungstopf "sonstige Kapitaleinkünfte" sind - 50,00 € Verlust, man bekommt von 100 US-Aktien Euro/Dollar umgerechnet 1,00 € Dividende = 100,00 €, dann werden 85,00 € ausgezahlt, 15,00 € verbleiben in den USA als Quellensteuer. Es wird trotzdem mit der Brutto-Dividende (ohne US-Steuern) von 100,00 € für die deutschen Steuern gerechnet. Die Verluste von 50,00 € werden ausgeglichen, es verbleiben 50,00 € Gewinn und dieser reduziert den Sparerfreibetrag entsprechend um 50,00 €. Liegt kein Sparerfreibetrag vor, dann wird die auf die 50,00 € zu zahlende deutsche Kapitalertragssteuer von ca. 13,19 € auf die bereits gezahlte US-Quellensteuer angerechnet und es verbleiben 1,81 € im Quellensteuerverrechnungstopf. Alles kompliziert.
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      schrieb am 16.08.23 09:12:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo und danke für die Antwort!

      Okay verstehe ich das richtig: da ich nun Verluste bereits im Depot habe, werden die restlichen 11,55% oderso Dt. KEST+SOLI aktuell von meinem Verlust abgezogen, die 15% US Steuern von der Abrechnung fließen daher in den Quellsteuertopf. Wenn ich nun ein Depot hätte wo ich keine Verluste drin hab (auch keinen FSA) wäre es so, dass die 11,55% direkt mit den 15% verrechnet werden und diese auch nicht im Quellensteuertopf landen. Somit wäre diese Option günstiger, weil die Quellensteuer direkt verrechnet wird und ich die Verluste für später realisierte Gewinne wie Aktien oder ETF Verkäufe aufsparen könnte?
      Generell wäre es aber egal, wenn ein FSA drin wäre, falls ich den wo anders sowieso nicht ausschöpfe oder?
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 19:30:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die werden nur angerechnet, wenn Du tatsächlich Abgeltungssteuer zahlst. Falls Du den Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft hast oder der Verlustverrechnungstopf "sonstige Kapitaleinkünfte" mit Verlusten gefüllt ist, erfolgt keine Verrechnung der ausländischen Quellensteuer.
      Die anrechnungsfähige Quellensteuer (15 %) landet dann im Quellensteuerverrechnungstopf und können nur bis zum Jahresende noch verrechnet werden (z.B. falls im Laufe des Jahres der Verlustverrechnungstopf noch ausgeglichen wird, der Freistellungsauftrag überschritten oder gelöscht wird). Nicht realisierte Verluste nur im Depot spielen keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 15.08.23 11:50:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage zur Quellensteuer.

      Wenn man eine USA Aktie kauft, die eine Dividende ausschüttet, sagen wir 1 Euro. Dann werden 15cent Quellensteuer laut Abrechnung abgezogen und man bekommt nur 85cent raus.
      Eigentlich wären es ja 30cent Abzug aber nun ja nur die 15 wegen des reduzierten Quellensteuersatzes, mit der USA, was der Broker direkt umsetzt, ist das korrekt?
      Die anderen 15% von den 30% werden doch demnach wie ich es verstehe direkt mit dem Freistellungsauftrag oder den Verlusten im Depot verrechnet?

      Nun landen diese 15cent im Quellsteuerverrechnungstopf wo steht "Nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer, die mit der Kapitalertragssteuer verrechnet wird." Ich denke das sind diese, die in der Abrechnung aufgeführt sind?

      Was ich irgendwie nicht wirklich verstehe, was passiert damit? Spielt es eine Rolle, wenn im Depot auch Verluste vorhanden sind, also im Verlusttopf? Spielt ein Freistellungsauftag eine Rolle? Kriege ich diese 15cent zurück oder muss man sich diese zurückholen?
      Sollten diese 15cent dann nicht mit dem Freistellungsauftrag oder den Verlusten verrechnet werden?

      Ich hoffe meine Frage ist irgendwie nachvollziehbar und es kann mir jemand erklären?
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