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    Frage Steuerliche Bewertung Liquidation Bayerninvest Osteuropa

    eröffnet am 03.04.24 21:39:56 von
    neuester Beitrag 04.04.24 13:23:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.376.680
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      schrieb am 04.04.24 13:23:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort - ich habe auch schon bei der Bank selbst nach der Grundlagen der Besteuerung nachgefragt.

      Ich frage auch bei Bayerninvest mal an. Wenn ich eine Antwort erhalte, stelle ich sie hier ein.


      Leider ist die DKB in den letzten 10 Jahren was die Erreichbarkeit suffizienter Ansprechpartner angeht stark verschlechtert. Haben scheinbar nur noch Standardabfertigung von Massenkunden mit möglichst geringem Aufwand im Kopf. Die Apps und das „neue“ Internetportal sind grausig und die vereinzelt kontaktierte Hotline schlecht erreichbar und fachlich inkompetent.

      Vorbei die Zeiten, als man als „Statuskunde“ besseren Service erhielt (den ich auch nur 1-2 mal pro Jahr belästigt hatte). Schade, bin echt am überlegen, nach 20 Jahren zu wechseln

      Leider ist auch Smartbroker mit der derzeitigen App keine brauchbare Lösung. ING oder Comdirect sind zu teuer für die Börsengeschäfte…..
      Avatar
      schrieb am 04.04.24 09:50:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.561.145 von traumstrand am 03.04.24 21:39:56Hallo Traumstrand,

      ich habe die gleiche Problematik.

      Ich sehe es so, das § 17 InvStG anzuwenden wäre.

      M. E. würde dies bei Altfällen bedeuten, das als fortgeführte Anschaffungskosten die fiktiven Anschaffungskosten nach § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 InvStG anzusetzen sind.
      Da im Jahre 2024 kein Rücknahmepreis festgesetzt wurde, wäre dieser Wert (Rücknahmepreis) mit 0 Euro anzusetzen, so dass die gesamte Differenz eine steuerfreie Kapitalrückzahlung wäre.

      Die für den derzeit nicht verwertbaren Restanteil verbleibenden Anschaffungskosten sind die fiktiven Anschaffungskosten vermindert um die steuerfreie Ausschüttung anzusetzen. Bei einer weiteren Ausschüttung wäre dann zu prüfen, wieviel zu versteuern ist. Interessant wäre die Stellungnahme der Investmentgesellschaft.
      Avatar
      schrieb am 03.04.24 21:39:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      einer der Familienvorfahren kaufte vor ca. 25 Jahren den zwischenzeitlich in Bayerninvest Osteuropa umfirmierten Aktienfonds. (Also deutlicher Altbestand vor 2008, wurde durch Erbschaft 2013 an die Ehefrau übertragen.)

      Aufgrund relevanter Anteile in Russland wurde die Fondsnotiz vor 2 Jahren im Rahmen des Ukrainekriegs ausgesetzt und aktuell die Liquidation des Fonds beschlossen und das liquide Vermögen i.H. von 68,18 € pro Anteil an die Anleger ausgeschüttet, siehe auch Link.
      https://www.bayerninvest.lu/fileadmin/sn_config/mediapool_LU…

      Frage: die Bank hat eine Teilfreistellung von 30% berechnet und die restlichen 70% der Zinsabschlagsteuer unterworfen. Ist das korrekt, eigentlich ist es doch kein Wertpapierertrag, sondern eine Kapitalrückzahlung????

      Ich kenne die ursprünglichen Anschaffungskosten aus den 1990er Jahren nicht mehr, nehme an, dass die aber auch egal wären?! Ist der Kurs zum Zeitpunkt des Erbes ca. 80 € als Anschaffungspreis relevant? Oder würde der Kurs vom 31.12.2017 von ~91€ als "fiktiver Anschaffungskurs" gewertet (auf den einige Abrechnungen abzielten)?
      Vor der Ukrainekrise lagen die Kurse so um 100-110 €, letzter Kurs 28.2.2022 bei 70€.

      Ich stehe mal wieder etwas ratlos da.
      Wie kriegt die weit über 80jährige Anlegerin die - nach meinem Gefühl definitiv in Art und Höhe unberechtigten Steuern - halbwegs zeitnah wieder korrigiert?


      Herzlichen Dank vorab.
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