Was tun wenn es die Aktie nicht mehr gibt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.06.00 21:56:02 von
neuester Beitrag 14.06.00 17:30:36 von
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Gibt es jemanden unter euch, der wie ich so gut danebengelangt hat und jetzt Besitzer einer auslaendischen Aktie ist, die es inzwischen nicht mehr gibt? Nein, es ist nicht Adelong, beim Consors Board gibt es viel bessere Tipps und einer davon war Global Telephone Communications, Ticker Symbol gtcie - bis vor kurzem, jetzt ist sie ganz verschwunden. Der letzte Handel fand im Dezember 99 statt. Ich gehe mal davon aus, dass die Firma pleite ist, aber wie erklaere ich das dem Finanzamt, wenn ich diesen Verlust geltend machen moechte? Mein Banker sagt, ein Ausbuchen sei nicht moeglich und wie ich an Informationen ueber diese Firma rankommen kann, weiss ich auch nicht.
Fuer Hinweise waere ich sehr dankbar.
Ciao
P.S. an Finanzfuscher:
Ich schwoere, mein Steuerberater hat mir nach ein paar Zwischenfragen im April nicht mehr geantwortet. Ausserdem sind die wohl auch nicht dumm, die stellen jeden Fall als ganz individuellen Einzelfall dar. Ob meine Situation dann zu deiner passt, ich habe keine Ahnung. Aber ich habe dich nicht vergessen und sag dir Bescheid, sobald ich Antwort habe.
Fuer Hinweise waere ich sehr dankbar.
Ciao
P.S. an Finanzfuscher:
Ich schwoere, mein Steuerberater hat mir nach ein paar Zwischenfragen im April nicht mehr geantwortet. Ausserdem sind die wohl auch nicht dumm, die stellen jeden Fall als ganz individuellen Einzelfall dar. Ob meine Situation dann zu deiner passt, ich habe keine Ahnung. Aber ich habe dich nicht vergessen und sag dir Bescheid, sobald ich Antwort habe.
hi,
ich habe seit ein paar jahren das gleiche problem, bei mir heißt die firma technocell - inzwischen "abwicklungsgesellschaft" , ausbuchen auch nicht möglich
bin mal gespannt, ob jemand einen rat hat
m.
ich habe seit ein paar jahren das gleiche problem, bei mir heißt die firma technocell - inzwischen "abwicklungsgesellschaft" , ausbuchen auch nicht möglich
bin mal gespannt, ob jemand einen rat hat
m.
Ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht hilft es weiter:
Glaubhaft machen reicht IMHO aus. Allerdings ist nach einem
Jahr wohl der Zug abgefahren. Ein Bescheinigung, daß ein
Handel nicht stattfindet wäre vielleicht schon ein Anfang.
Gibt es da nicht so einen Verband der Kleinaktionäre? Vielleicht
wissen die etwas. Und dann noch das Finanzamt. Die sollten doch
wissen was man benötigt um die Verluste gegenzurechnen. Dann
ergeht der Steuerbescheid nur vorläufig. Und falls dann doch
wieder ein Handel stattfindet, dann wird der Bescheid berichtigt.
So hat mir mein Steuerberater das erklärt. In menen Fall (ich wurde
betrogen) reichte eine Bescheinigung vom Anwalt....
gruß und erfolg, brem
Glaubhaft machen reicht IMHO aus. Allerdings ist nach einem
Jahr wohl der Zug abgefahren. Ein Bescheinigung, daß ein
Handel nicht stattfindet wäre vielleicht schon ein Anfang.
Gibt es da nicht so einen Verband der Kleinaktionäre? Vielleicht
wissen die etwas. Und dann noch das Finanzamt. Die sollten doch
wissen was man benötigt um die Verluste gegenzurechnen. Dann
ergeht der Steuerbescheid nur vorläufig. Und falls dann doch
wieder ein Handel stattfindet, dann wird der Bescheid berichtigt.
So hat mir mein Steuerberater das erklärt. In menen Fall (ich wurde
betrogen) reichte eine Bescheinigung vom Anwalt....
gruß und erfolg, brem
Man müßte prüfen, ob ein Spekulationsgeschäft nicht eine Veräußerung der Aktie voraussetzt. Falls ja, würden die von meinem Vorredner und dessen Steuerberater vorgeschlagenen "Bescheinigungen" nicht ausreichen. Wenn der Handel ausgesetzt ist, eine Veräußerung über die Böse also nicht möglich ist, ließe sich vielleicht an einen Handel zwischen Privatpersonen mit Depotübertrag denken. Geht natürlich nur, solange die Aktie noch existiert. Solange sie im Depot eingebucht ist (und Depotgebühren verursacht), scheint sie immerhin noch zu existieren.
um einen verlust aus privaten veräußerungsgeschäften geltend zu machen ist tatsächlich
eine "veräußerung" notwendig (weil §23 einen Veräußerungspreis voraussetzt); daneben
ist aber auch die wertlosigkeit i.S. eines konkurses denkbar bzw. bei liquidation der firma.
in allen fällen genügt es m.e. aber nicht, nur die wertlosigkeit zu behaupten. es sollte also
der nachweis über ein veräußerungsgeschäft geführt werden (z.B. verkauf zu einem symbol-
haften preis auch an privat und anschließende umbuchung in das jeweils andere depot).
dadurch kann der veräußerungspreis und auch der verlust aus dem
veräußerungsgeschäft nachgewiesen werden.
grüsse
vogone
eine "veräußerung" notwendig (weil §23 einen Veräußerungspreis voraussetzt); daneben
ist aber auch die wertlosigkeit i.S. eines konkurses denkbar bzw. bei liquidation der firma.
in allen fällen genügt es m.e. aber nicht, nur die wertlosigkeit zu behaupten. es sollte also
der nachweis über ein veräußerungsgeschäft geführt werden (z.B. verkauf zu einem symbol-
haften preis auch an privat und anschließende umbuchung in das jeweils andere depot).
dadurch kann der veräußerungspreis und auch der verlust aus dem
veräußerungsgeschäft nachgewiesen werden.
grüsse
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