Steuern bei Mischkursen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.06.00 11:41:06 von
neuester Beitrag 19.06.00 21:06:27 von
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ID: 153.684
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Hallo Leute,
Mich würde folgendes interessieren:
Ich kaufe 100 Aktien zu einem Kurs von 50
Dann kaufe ich zu 100 die gleiche Menge nach
Schließlich fällt der Kurs wieder und ich kaufe nochmal 100 Stück zu 70.
Wenn ich jetzt bei einem Kurs von 80, 100 Stück verkaufen will und keiner der Käufe länger als 1 Jahr zurück liegt, welchen Gewinn muß ich dann versteuern?
Werden automatisch die zuerst gekauften Aktien zur Gewinnrechnung herangezogen, also
100 * (80 - 50) = 3000 Euro
Oder wird der mittlere Kaufkurs als Berechnungsgrundlage gewählt.
Diese wäre
100*(50 + 100 + 70)/300 = 73,33
Also ein Gewinn von
100 * (80 - 73,33) = 666,66 Euro
Kennt sich jemand mit solchen Details aus?
Gruß,
MarkV
Mich würde folgendes interessieren:
Ich kaufe 100 Aktien zu einem Kurs von 50
Dann kaufe ich zu 100 die gleiche Menge nach
Schließlich fällt der Kurs wieder und ich kaufe nochmal 100 Stück zu 70.
Wenn ich jetzt bei einem Kurs von 80, 100 Stück verkaufen will und keiner der Käufe länger als 1 Jahr zurück liegt, welchen Gewinn muß ich dann versteuern?
Werden automatisch die zuerst gekauften Aktien zur Gewinnrechnung herangezogen, also
100 * (80 - 50) = 3000 Euro
Oder wird der mittlere Kaufkurs als Berechnungsgrundlage gewählt.
Diese wäre
100*(50 + 100 + 70)/300 = 73,33
Also ein Gewinn von
100 * (80 - 73,33) = 666,66 Euro
Kennt sich jemand mit solchen Details aus?
Gruß,
MarkV
Da das Finanzamt ja deine Transaktionen nicht kennt, wirst du ihm natürlich die Kauforder zeigen die für dich am besten ist.
In diesem Fall wäre der Kurs dann bei 100 € und du müßtest keine Steuern zahlen.
MfG
Eisbär
http://www.geldsite.de - Geld verdienen im Internet
In diesem Fall wäre der Kurs dann bei 100 € und du müßtest keine Steuern zahlen.
MfG
Eisbär
http://www.geldsite.de - Geld verdienen im Internet
@ eisbaer23
So kann mans natürlich auch machen, ist leider nur an allen steuerlichen Vorschriften vorbei.
MarkV hat recht: bei Verkäufen gelten zunächst die Stücke als verkauft, die ausserhalb der 12 Monatsfrist erworben wurden. Sind solche nicht vorhanden, wird der durschnittliche Einstandspreis der einzelnen Käufe zugrunde gelegt.
So kann mans natürlich auch machen, ist leider nur an allen steuerlichen Vorschriften vorbei.
MarkV hat recht: bei Verkäufen gelten zunächst die Stücke als verkauft, die ausserhalb der 12 Monatsfrist erworben wurden. Sind solche nicht vorhanden, wird der durschnittliche Einstandspreis der einzelnen Käufe zugrunde gelegt.
Hallo Mark,
diese Frage wurde hier schon öfter an Beispielen erörtert, guck doch mal danach.
Die ANtwort von NiemehrArm ist aber natürlich richtig.
Gruß (s)pecunia
diese Frage wurde hier schon öfter an Beispielen erörtert, guck doch mal danach.
Die ANtwort von NiemehrArm ist aber natürlich richtig.
Gruß (s)pecunia
Hallo alle zusammen,
vielen Dank für die Auskünfte
Gruß,
MarkV
vielen Dank für die Auskünfte
Gruß,
MarkV
Und wie siehts aus, wenn ich nach ca. einem Jahr (wenn die zu 50 aus der Speku sind) 100 Stueck verkaufe? Bleiben dann
noch 50 zu 100 und 50 zu 70 uebrig? oder habe ich keine 100 Stueck zu 50 mehr, da ich ja 1/3 der Stuecke
bereits verkauft habe?
Ich kann ja z.B. Spekulationsverluste erzeugen, indem ich bei Kursschwaeche innerhalb der Spekulationsfrist eine gewisse
Anzahl Aktien nachkaufe, und kurz darauf wieder verkaufe. Die verkauften waeren dann zum Durchschnittspreis anzurechnen.
Das ergibt zwangslaeufig einen Verlust.
Nachdem die Spekufrist verstrichen ist, kann ich die restlichen Aktien dann (hoffentlich mit Gewinn) verkaufen, ohne dass ich den
Gewinn versteuern muss.
Gruss,
Guffel
noch 50 zu 100 und 50 zu 70 uebrig? oder habe ich keine 100 Stueck zu 50 mehr, da ich ja 1/3 der Stuecke
bereits verkauft habe?
Ich kann ja z.B. Spekulationsverluste erzeugen, indem ich bei Kursschwaeche innerhalb der Spekulationsfrist eine gewisse
Anzahl Aktien nachkaufe, und kurz darauf wieder verkaufe. Die verkauften waeren dann zum Durchschnittspreis anzurechnen.
Das ergibt zwangslaeufig einen Verlust.
Nachdem die Spekufrist verstrichen ist, kann ich die restlichen Aktien dann (hoffentlich mit Gewinn) verkaufen, ohne dass ich den
Gewinn versteuern muss.
Gruss,
Guffel
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