Schade, Herr Eichel keine Spekusteuer von mir - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.07.00 21:08:12 von
neuester Beitrag 15.07.00 11:17:00 von
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Bei 100 habe ich noch überlegt, nicht mal ein paar Gewinne mitzunehmen, weil mein Konto im Minus war. Hätte ja auch die Speku-Steuer bezahlt - aber jetzt bei 180 gebe ich kein Stück mehr aus der Hand. Hoffentlich machen das andere auch so. Der Freibetrag ist nicht 500 Euro, sondern 2000 DM; dieser kan mit Vorjahresverlusten verrechnet werden. Kosten für Depot, Fahrten zur HV, Essen, Telefon, etc. können abgezogen werden. Das Finanzamt will eine odentliche Aufstellung.
Also überziehe ich mein Giro-Konto mal.
Also überziehe ich mein Giro-Konto mal.
Toller Held, keine Ahnung von Steuern und hier einen Ablassen ( heisse Luft ).
Der Freibetrag ist tatsächlich und um es genau zu nehmen : 999,99 DM,
wenn was drüber ist, wird alles besteuert !!!!!!!!!!!!!!
MfG
Der Freibetrag ist tatsächlich und um es genau zu nehmen : 999,99 DM,
wenn was drüber ist, wird alles besteuert !!!!!!!!!!!!!!
MfG
2000,-- DM bei Verheirateten, MrUpper.
Korrekt?
Korrekt?
@ MrUpper
999.- Märcker, alles was darüber! ist wird besteuert.
@ germanisti 1998.-
MfG
999.- Märcker, alles was darüber! ist wird besteuert.
@ germanisti 1998.-
MfG
@muppet
999,99 ist die Freigrenze bei ledigen pro Jahr, sobald Du genau DM 1000,00 oder mehr verdient hast, wird alles ab dem ersten Pfennig versteuert! Deshalb FreiGRENZE und NICHT FreiBETRAG!!!!!!!
Gruß, Mitch
999,99 ist die Freigrenze bei ledigen pro Jahr, sobald Du genau DM 1000,00 oder mehr verdient hast, wird alles ab dem ersten Pfennig versteuert! Deshalb FreiGRENZE und NICHT FreiBETRAG!!!!!!!
Gruß, Mitch
Sorry, meine Ausführung war nicht korrekt:
Die FREIGRENZE beträgt pro Person und Kalenderjahr 1000 DM. Ist das Börsenvermögen in der Familie auf mehrere Depots aufgeteilt, ist der Spielraum größer, denn jedem steht die persönliche Freigrenze zu. Bei Verheirateten also 2 x 1000,-- DM.Achtung: Ihr dürft nur 999,99 DM erzielen, ab 1000 DM langt der Hans zu!!!
Sekulationsverluste können vor- oder rückübertragen werden.
Der FREIBETRAG ist 3.000 DM pro Person. Darunter fallen nur Zinsen und Dividenden - keine Spekugewinne!!!
Die FREIGRENZE beträgt pro Person und Kalenderjahr 1000 DM. Ist das Börsenvermögen in der Familie auf mehrere Depots aufgeteilt, ist der Spielraum größer, denn jedem steht die persönliche Freigrenze zu. Bei Verheirateten also 2 x 1000,-- DM.Achtung: Ihr dürft nur 999,99 DM erzielen, ab 1000 DM langt der Hans zu!!!
Sekulationsverluste können vor- oder rückübertragen werden.
Der FREIBETRAG ist 3.000 DM pro Person. Darunter fallen nur Zinsen und Dividenden - keine Spekugewinne!!!
@alle
Die Freigrenze bei §23 beträgt 999,99, da beim FA immer zugunsten des Steuerbürgers gerundet wird 999, aber und hier habt Ihr fast alle unrecht, nicht!!!! pro Person, sondern pro Einkommensteuererklärung, also hier ist ein Lediger klar im Vorteil, oder man macht getrennte Veranlagungen, lohnt sich aber nur in den seltensten Fällen, und das ganze natürlich pro Jahr. Auch Kinder bekommen keine 1000 frei, es sei denn man macht das tatsächlich auf Namen der Kinder und gibt für jedes Kind eine eigene Steuererklärung ab.
Allen einen schönen Abend und macht mal ein entspanntes WE
Die Freigrenze bei §23 beträgt 999,99, da beim FA immer zugunsten des Steuerbürgers gerundet wird 999, aber und hier habt Ihr fast alle unrecht, nicht!!!! pro Person, sondern pro Einkommensteuererklärung, also hier ist ein Lediger klar im Vorteil, oder man macht getrennte Veranlagungen, lohnt sich aber nur in den seltensten Fällen, und das ganze natürlich pro Jahr. Auch Kinder bekommen keine 1000 frei, es sei denn man macht das tatsächlich auf Namen der Kinder und gibt für jedes Kind eine eigene Steuererklärung ab.
Allen einen schönen Abend und macht mal ein entspanntes WE
@mocwai
Das kann ich eigentlich nicht glauben.
Wo hast Du die Info her??
Ich hab` mal so in einem Steuerberatungsprogramm gesucht, da stand:
"Nach Abschnitt 169 Abs. 3 EStG 1996 steht jedem Ehegatten, der Gewinne erzielt, die Freigrenze zu."
Ist das nun zuverlässig oder isses das nicht??
Hajo web
Das kann ich eigentlich nicht glauben.
Wo hast Du die Info her??
Ich hab` mal so in einem Steuerberatungsprogramm gesucht, da stand:
"Nach Abschnitt 169 Abs. 3 EStG 1996 steht jedem Ehegatten, der Gewinne erzielt, die Freigrenze zu."
Ist das nun zuverlässig oder isses das nicht??
Hajo web
@hajo web
wenn Du ein wenig grübelst, kannst Du Dir denken, wo ich die Infos her habe, und glaub nicht den Steuerprogrammen, letztendlich ist nur ein PC interessant, und der berechnet Deine Steuer.
So das ist jetzt das Rätsel fürs WE
(ich würde ja jetzt gern so einen Smile, der grinst, reintun, weiß aber nicht wie das geht)
wenn Du ein wenig grübelst, kannst Du Dir denken, wo ich die Infos her habe, und glaub nicht den Steuerprogrammen, letztendlich ist nur ein PC interessant, und der berechnet Deine Steuer.
So das ist jetzt das Rätsel fürs WE
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Danke, ich hab lange Zeit nur mitgelesen, gut dann versuch ichs mal
Den Text habe ich gerade ausgegraben.
HALBEINKÜNFTEVERFAHREN:
Das Vollanrechnungsverfahren bei der Dividendenbesteuerung wird abgeschafft. Ab 2002 müssen die Empfänger lediglich die Hälfte der Einnahmen aus Dividenden nach ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zahlen. Nach der alten Regel musste die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer mit der Einkommensteuer beim Anteilseigner verrechnet werden.
Liegt zwischen Erwerb und Verkauf einer Aktie mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei.
Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie zur Hälfte versteuert werden. Zudem gibt es einen Freibetrag von 1.000 Mark.
...
Das heißt, dass die Kursgewinne nur noch hälftig angegeben werden müssen. Oder anders ausgedrückt: doppelte Trading-Möglichkeit.
Besser wäre gewesen sie ganz abzuschafen. In holland gibts wohl keine (laut flying dutch).
HALBEINKÜNFTEVERFAHREN:
Das Vollanrechnungsverfahren bei der Dividendenbesteuerung wird abgeschafft. Ab 2002 müssen die Empfänger lediglich die Hälfte der Einnahmen aus Dividenden nach ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zahlen. Nach der alten Regel musste die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer mit der Einkommensteuer beim Anteilseigner verrechnet werden.
Liegt zwischen Erwerb und Verkauf einer Aktie mehr als ein Jahr, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei.
Innerhalb der Spekulationsfrist müssen sie zur Hälfte versteuert werden. Zudem gibt es einen Freibetrag von 1.000 Mark.
...
Das heißt, dass die Kursgewinne nur noch hälftig angegeben werden müssen. Oder anders ausgedrückt: doppelte Trading-Möglichkeit.
Besser wäre gewesen sie ganz abzuschafen. In holland gibts wohl keine (laut flying dutch).
... stimmt so , auch nach allen anderen Meinungen ...
Ein wenig gewackelthabe ich schon, jedoch keine Euro für Hans Eichel, hat mich standfest belassen. Lieber ein paar Euro weniger in der Tasche, als ein Batzen für diesen Schuldenstaat.
Vergesst doch endlich eure Spekusteuer und legt euer Vermögen in der Schweiz oder in Lichtenstein an. Alles absolut legal und steuerfrei. Als Broker würde ich Youtrade von der Credit Suisse empfehlen. Youtrade hat nicht die tiefsten Spesen aber bietet den besten Service. Xerta-Handel ab Euro 15.--. Anmelden einfach über www.youtrade.com
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