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    Speku.steuer bei Stopp Loss - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.00 23:43:39 von
    neuester Beitrag 29.08.00 00:24:22 von
    Beiträge: 9
    ID: 212.795
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      Avatar
      schrieb am 13.08.00 23:43:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:

      Eine Aktie, die ich noch kein Jahr besitze, wird an einem volatilen Tag verkauft, weil die Stopp Loss -Marke unterschritten wurde. Da ich die Aktie weiter besitzen möchte, kaufe ich sie am selben Tag wieder nach.

      Muss ich nun den bisher erzielten Gewinn versteuern bzw. wird ein eventueller Verlust als Spekulationsverlust akzeptiert?

      Und: ist es relevant, ob der Neueinstieg zu einem besseren oder einem schlechteren Kurs erfolgt als der Stopp-Loss-Kurs?

      Sorry, wenn die Frage schon behandelt wurde, aber ich konnte nichts finden. Vielleicht könnte mir dann jemand die entsprechende Thread-Nummer nennen.

      Vorab schon mal vielen Dank
      dg
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 23:57:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Duschgel !

      Der Grund oder die Art der Order ( Stop loss, stopp buy, Kauf/ Verkaufslimite ) interessieren das Finanzamt nicht. Wichtig und entscheidend ist die Tatsache, ob die Transaktion innerhalb oder ausserhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt ist.

      Viele Grüße !

      mcsteve
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 00:07:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo MC Steve, danke für die schnelle Antwort.

      Heißt das dann auch, dass ich aus einem Wert, der zeitweise im Minus steht, eben mal kurz raus gehen kann um Verluste zu realisieren und gleich danach wieder einsteigen kann? Hat da das FA keinen Auslegungsspielraum, vielleicht weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt?)

      dg
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 15:07:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi, falls Du am `selben Tag die Aktien wieder kaufst hast Du die Wahlrecht:
      1. Das ganzen Geschäft als Intradaytrading deklarieren. Das Finanzamt hat keine Möglichkeit zu prüfen wann im laufe des Tages Du ge_ oder verkaufst hast. Deine Bescheinigungen werden gleich aussehen als ob Du die Aktien zuerst gekauft hättest und dann mit Gewinn/Verlust verkaufst.
      2. Verkauf von alten Anteilen und sofortigen Kauf von neuen.
      Was sagen die Expereten?
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 07:56:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das akzeptieren die nicht im Laufe eines Tages. Man muss wenigstens einen Tag verstreichen lassen. Besser ist es auch mehrere Depots bei verschiedenen Banken zu haben, damit genau geklärt ist wann Du alte bzw. neu hinzugekaufte Aktien einer AG verkaufst.

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      Avatar
      schrieb am 27.08.00 01:22:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was heißt das: akzeptieren die nicht. Müsste ich dann keine Spekusteuer zahlen und darf auch keinen Verlust realisieren oder umgekehrt: wird beides steuerwirksam?


      Wer kann mir helfen?

      dg
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 18:26:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du am gleichen Tag Kaufst und verkaufst oder Werte knapp unter einem
      Jahr hältst. Wenn das so einfach wäre, würden alle Daytrader steuerfrei handeln. Bei Käufen der gleichen Aktie zu ver-
      schiedenen Daten und anteiligen Verkäufen können die Verkäufe immer auf die `ältesten` Aktien des Wertes aufgerechnet
      werden.

      Aber der Fiskus verlangt eine steuerliche Geltendmachung bei Nichteinhalten der Spekulationsfrist von einem Jahr (zumindest
      bei Gewinnen). Du verkaufst Aktien und kaufst zwar keine Stunde später Aktien des gleichen Unternehmens wieder zurück,
      allerdings sind die neu gekauften Papiere als `andere` Papiere zu betrachten.

      Gruß,
      Deerhunter
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 11:39:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Duschgel,
      dem Finanzamt ist es egal, ob dein Verkauf durch einen Stpp-Loss ausgelöst wurde oder durch ne normale Verkaufsorder. Fakt ist, wenn du innerhalb eines Jahres ab Kauf realisierst, hast du nen Spek-gewinn bzw -verlust. Wenn du am gleichen Tag wieder einsteigst, ist das steuerlich gesehen ein neuer Kaufvorgang, also nix mit Intraday o.ä. (Intraday ist IMMER vollsteuerpflichtig!)
      Das mit den verschiedenen Konten bei verschiedenen Banken bring auch nix, da er dem Prüfer egal ist ob du heut um 2 Uhr bei der Spaßkasse deine Bremer Vulkan verkaufst und sie dann um 3 bei der Hippiebank wieder einkaufst.
      Das einzige Problem ist, das es ein uraltes Finanzgerichtsurteil gibt, das folgendes besagt: Bei Verkauf und sofortigem Wiedereinkauf derselben Aktie Steuerhinterziehung KANN Steuerhinterziehung unterstellt werden, wenn der Verkauf getätigt wurde, um Spekulationsverluste zu realisieren und so Steuern zu sparen (sehr beliebtes Spiel grad am Jahresende). Das Urteil stammt aber noch aus den 70ern, als es an der Börse noch etwas beschaulicher zuging (nix Nasdaq / Neuer Markt). Das A & O ist, das du deinem Bearbeiter im Finanzamt den Vorgang plausibel erklären kannst, vor allem das es sich um einen Stop-Loss gehandelt hat. Die Spekulationsfrist beginnt ja sowieso wieder neu zu laufen.

      mfg glenord
      Avatar
      schrieb am 29.08.00 00:24:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alle:
      Vielen Dank für eure Mühe. Ihr hab mir sehr geholfen!

      dg:)


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