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    Gewerbesteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.00 18:54:23 von
    neuester Beitrag 27.08.00 19:33:37 von
    Beiträge: 5
    ID: 225.112
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      schrieb am 27.08.00 18:54:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wo sind die Gewerbesteuerhebesätze 0 Prozent?
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 19:10:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bis 48.000,-
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 19:26:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich verstehe Dich so: Du nach einem Ort, an dem der Hebesatz null ist??

      es gab vor ein paar Jahren ein kleines Dorf in Schleswig-Holstein, daß keine Gewerbesteuer nahm, habe aber vergessen, wie das hieß!? Die hatten mächtig Zulauf! Vielleicht kann sich jemand anderer daran erinnern?? Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 19:30:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gewerbestuergesetz § 11 Nr. 1

      Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermeßbetrag auszugehen. Dieser ist vorbehaltlich des Absatzes 4 durch
      Anwendung eines Hundertsatzes (Steuermeßzahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist auf volle 100
      Deutsche Mark nach unten abzurunden und

      1. bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 48.000 Deutsche Mark,
      2. bei Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 und des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, und 21 (Arbeitsgemeinschaften und verschiedene
      Institutionen wie die Deutsche Post AG, Lotterieunternehmen, die Deutsche Telekom AG etc.) sowie bei Unternehmen von
      juristischen Personen des öffentlichen Rechts um einen Freibetrag in Höhe von 7.500 Deutsche Mark,

      höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags, zu kürzen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 19:33:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      soweit zu den Freibeträgen, aber um an Stephens Beitrag anzuknüpfen kann ich leider nichts beisteuern,
      was einen Gemeindesteuerhebesatz angeht, der Null ist, bzw. gar nicht erst erhoben wird.


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