Gewerbesteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.08.00 18:54:23 von
neuester Beitrag 27.08.00 19:33:37 von
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Wo sind die Gewerbesteuerhebesätze 0 Prozent?
Bis 48.000,-
Ich verstehe Dich so: Du nach einem Ort, an dem der Hebesatz null ist??
es gab vor ein paar Jahren ein kleines Dorf in Schleswig-Holstein, daß keine Gewerbesteuer nahm, habe aber vergessen, wie das hieß!? Die hatten mächtig Zulauf! Vielleicht kann sich jemand anderer daran erinnern?? Gruß SR
es gab vor ein paar Jahren ein kleines Dorf in Schleswig-Holstein, daß keine Gewerbesteuer nahm, habe aber vergessen, wie das hieß!? Die hatten mächtig Zulauf! Vielleicht kann sich jemand anderer daran erinnern?? Gruß SR
Gewerbestuergesetz § 11 Nr. 1
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermeßbetrag auszugehen. Dieser ist vorbehaltlich des Absatzes 4 durch
Anwendung eines Hundertsatzes (Steuermeßzahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist auf volle 100
Deutsche Mark nach unten abzurunden und
1. bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 48.000 Deutsche Mark,
2. bei Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 und des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, und 21 (Arbeitsgemeinschaften und verschiedene
Institutionen wie die Deutsche Post AG, Lotterieunternehmen, die Deutsche Telekom AG etc.) sowie bei Unternehmen von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts um einen Freibetrag in Höhe von 7.500 Deutsche Mark,
höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags, zu kürzen.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermeßbetrag auszugehen. Dieser ist vorbehaltlich des Absatzes 4 durch
Anwendung eines Hundertsatzes (Steuermeßzahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist auf volle 100
Deutsche Mark nach unten abzurunden und
1. bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 48.000 Deutsche Mark,
2. bei Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 und des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, und 21 (Arbeitsgemeinschaften und verschiedene
Institutionen wie die Deutsche Post AG, Lotterieunternehmen, die Deutsche Telekom AG etc.) sowie bei Unternehmen von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts um einen Freibetrag in Höhe von 7.500 Deutsche Mark,
höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags, zu kürzen.
soweit zu den Freibeträgen, aber um an Stephens Beitrag anzuknüpfen kann ich leider nichts beisteuern,
was einen Gemeindesteuerhebesatz angeht, der Null ist, bzw. gar nicht erst erhoben wird.
was einen Gemeindesteuerhebesatz angeht, der Null ist, bzw. gar nicht erst erhoben wird.
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