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    Doch keine 18 Monate Lockup - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.00 00:26:31 von
    neuester Beitrag 03.11.00 12:48:12 von
    Beiträge: 43
    ID: 257.328
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      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:26:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      laut einer Passage aus dem Börsenzulassungsprospekt
      gibt es gar kein generelles 18 Monats Lockup für Mitarbeiter,
      und wesentliche Altaktionäre (also auch nicht für Domeyer).

      Zitat:
      Für den weiteren Zeitraum von 12 Monaten können die wesentlichen Altaktionäre, die Mitarbeiter, die Emittentin sowie ihre Organmitglieder ihre Aktien nur mit vorheriger Zustimmung der NORD/LB direkt oder indirekt anbieten, veräußern oder sonstige wirtschaftlich entsprechende Maßnahmen ergreifen (zusammen mit dem vorgenannten Absatz "Marktschutzvereinbarung" genannt).
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:34:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und die NordLB hat als ehemaliger Konsortialführer ihre Rolle als designed sponsor aufgegeben. Stellt sich nun die Frage, was das für die zusätzliche lock-up-frist heißt.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:37:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo kai_kasi!

      Folgende email habe ich auf Anfrage von Metabox bekommen:
      Sehr geehrter Herr ...,

      die Erstnotiz der Met@box AG fand am 7. Juli 1999 statt. Die Lock-Up-Periode
      für die privaten Altaktionäre, die bereits vorbörslich bei der Pios AG
      engagiert waren, betrug 6 Monate. Das Management ist noch bis zum Januar
      2001 gelockt. Der CEO, Stefan Domeyer, hat bereits angekündigt, diese Frist
      noch einmal zu verlängern.

      Ich hoffe, dies Angaben helfen Ihnen weiter

      Mit freundlichen Grüßen
      ----------------------------------------------------
      Stefan Schwartz
      ---------------------------------------------------
      Schumacher´s AG
      IR-Partner der Met@box AG
      Sckellstr. 3
      81667 München
      Tel.: +49 (0) 89 / 489 272 - 0
      Fax: +49 (0) 89 / 489 272 - 12
      Email: Stefan@Schumachers.net
      --------------------------------------------------


      Den Verkaufsprospekt habe ich nicht gelesen; die Aktie interessiert mich eh nur zum Traden. Für Montag könnte ich mir eine techn. Erholung vorstellen.

      zeitzocker
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:38:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vorstand hat freiwillig auf ein 18 Monats Lockup verlängert!

      aber wer sich mit dem Unternehmen nicht beschäftigt hat, der labert jeden Mist nach, den er hört
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:42:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      MB Investor: Wo hat der Vorstand erklärt, daß er die lock-up-Frist nochmals um 18 Monate verlängert. Wo sind seine Aktien unter welchen Bedingungen hinterlegt?

      Was Persönliches: Ist für Dich der Vorstand noch vertrauenswürdig?

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      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:42:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dieser sogen. Lockup bis IMHO 02/2001 ist ja auch gegeben.

      Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen umfassenden
      Lockup, sondern scheinbar um einen, der an bestimmte Konditionen
      (nämlich die Zustimmung bzw. Nichtzustimmung der NordLB)
      gebunden ist.

      Es ist eigentlich schon fast Betrug soetwas nach aussen
      als Lockup zu kommunizieren, da dieser Wort bei den meisten
      mit einer absoluten Verkaufssperre gleichgesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:45:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @MB Investor:

      Ich bin hier schon länger registriert als Du und Metabox hat schon
      immer zu meinen Hauptinteressengebieten gehört. Ich habe hier seit
      dem ersten Tag immer wieder meine Zweifel an Metabox sachlich zum
      Ausdruck gebracht... Allerdings sind die ganzen Metabox Gläubigen
      hier für sachliche Argumente nicht zugänglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 00:46:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @kai_kaisi: Ich wundere mich ja auch, daß anscheinend niemand der MBX-Anhänger den Börsenzulassungsprospekt gelesen hat.

      Anscheinend gibt es Leute, die viel Geld investieren, ohne sich die fundamentalen Informationen zu besorgen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 01:20:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist auch gar nicht nötig das Prospekt zu lesen, wenn man es direkt auf der Homepage erfahren kann ;) Mit Zustimmung der Bank hätte verkauft werden dürfen. Man beachte das hätte. Alle Angestellten und der Vorstand haben also die höhe und tiefen des Kursverlauf mitgemacht. Jetzt wird der CEO nochmals verlängern. Metabox war die erste! AG am neuen Markt die freiwillig die Frist beim Börsengang verlängert hat.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 02:37:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Batterie:

      Eine gewagte Behauptung, die Du da aufstellst. Ich möchte mal wissen,
      wie Du das nachweisen willst...

      Nun mal her mit den Beweisen dafür:

      "Alle Angestellten und der Vorstand haben also die höhe und tiefen des Kursverlauf mitgemacht"
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 11:52:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was die Pusher können kann ich auch...

      UP
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 11:57:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ kai_kasi

      Das einzige, was ich dazu sagen kann. Auf der HV hatte der Vorstand noch seine kompletten Aktienanteile. Was danach passiert ist? No sé!

      CU,
      fischtown
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 11:59:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      @fischtown:

      Gibt es das irgendwo schriftlich... Mich würden vor allem
      auch die Anteile des Aufsichtsratsvorsitzenden Drung interessieren...
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 12:04:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich glaubs ja nicht was hier abgeht. Ich frage mich WER jetzt hier Verschwörungstheorien aufstellt..........

      Dann laßt mal die Gerüchteküche brodeln ihr Spinner......
      Wenn MBX unerwarteter Weise wegen so einem Schwachsinn wie man ihn jetzt lesen und hören muß untergehen sollte, dann geht ihr allesamt mit! Egal von welchem Unternehmen ihr Aktien habt.

      Glaubt es oder laßt es bleiben......
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 12:06:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ kai_kasi

      Gute Frage!
      Hatte mir auf der HV das selbst ausgerechnet. Allerdings nur für den Vorstand. Als dieser entlastet wurde, durfte er ja nicht mitstimmen. Also hatte man die Differenz zu allen Stimmenberchtigten und somit die Anzahl der Aktien, die der Vorstand während der HV besaß. Verglichen hatte ich die Zahlen mit jemanden, der die vom Jahr davor hatte. Es stimmte überein. Frag mich aber jetzt nicht mehr, wieviele es waren.

      CU,
      fischtown
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 12:08:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      @aurin:

      Wer läßt denn hier die Gerüchteküche brodeln???

      Klar, die Pusher...

      Was ich hier oben geschrieben habe sind Fakten, steht so
      schwarz auf weiss im Börsenzulassungsprospekt. Wenn Du
      irgendwelche schriftlichen Beweise dafür hast, dass es
      wirklich ein absolutes Lockup gibt... Immer her damit!
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 12:43:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      was sol das hier??

      entweder domeyer verlängert, und danach scheint es wohl auszusehen, oder nicht!

      Wenn domeyer verlängert sit das sicher als gutes zeichen zu sehen!

      gerüchte sind gerüchte, wartet ab und nächste woche wird sich das sicher klären.

      Ich hasse halbwissen.

      :D
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 13:12:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      @fleedwood:

      Wenn Du Halbwissen hasst, warum verbreitest Du es denn hier.

      Fakt ist, das es laut Börsenzulassungsprospekt keinerlei absoluten
      18 Monats Lockup gibt!

      Wie soll den Domeyer etwas verlängern, was es faktisch nicht gibt!!

      Es reicht einfach nicht aus, wenn er irgendwo in einen Forum oder
      Chat die Aussage in den Raum stellt "Ich werde mein Lockup verlängern".

      Um irgendeine Art von Glaubwürdigkeit wieder herzustellen braucht es
      folgenden Dinge:

      -> eine Erklärung der Depotbank, dass in seinem Bestand an Metabox
      Aktien keinerlei Bewegungen stattgefunden haben (er also Teile
      seiner Aktien zwischenzeitlich versilbert und nun billig zurück-
      gekauft hat)
      -> eine schriftliche Erklärung seinerseits über ein echtes Lockup
      und vor allem ein dazugehöriges Sperrvermerk in seinem Depot!
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 17:27:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      and up again...
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 22:55:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      same again
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 05:26:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Vielleicht kann ich Dir noch folgendes zwecks Info beisteuerN:
      Da es am NM früher Fälle gab, wo gelockte Altaktionäre aus dem Unternehmen selber ihre Aktien vor Ablauf der Frist verkauft haben, wurde eine neue Regelung auf freiwilliger Basis eingeführt:
      Man vergibt zwei WKN, die eine ist dann grundsätzlich vom Handel ausgeschlossen und wird nach Ablauf der Lock-Up Period in die andere WKN umgetauscht.
      Bei einem Verkauf innerhalb der lock-up period handelt sich um keinen strafrechtlichen Tatbestand, wenn man seine Aktien entgegen der Bestimmung zu früh verkauft. Man wird halt nicht belangt!
      BEI MET@BOX GIBT ES KEINE ZWEI WKN!
      Daher ist es total unerheblich, irgendwelche komplizierten Konstruktionen aufzubauen. Wenn man das so gehandhabt hat, kann man sowieso niemandem einen Strick daraus drehen!
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 14:52:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      @schachfrucht:

      Das könnte sehr wohl zu einem Strick für Domeyer werden.
      Wenn es sich nämlich herausstellt, dass die ganzen AdHocs
      nur zum Zwecke der Kursmanipulation gedient haben und er
      dann Aktien gehandelt hat.
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 15:04:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.10.00 15:06:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das mit der HV ist so eine Sache, der Vorstand muß die Aktien nicht anmelden, sprich er kann auch weitaus mehr gehabt und nur die Stückzahl des letzten Jahres angemeldet haben.

      Ich vermute, daß Domeyer zwar seine Aktien hält, aber mit weiteren Stücken sehr gut abgesahnt hat, was die restlichen Stückzahlen kompensieren würde, mehr als kompensieren würde.

      Ganz so leicht ist es also auch nicht und die Möglichkeiten des Geldverdienens groß.

      KnusperWaffel
      Avatar
      schrieb am 01.10.00 20:40:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Stov@k:

      Tja, kennst ihn denn persoenlich...

      Ich leider ja, aber da man ja jeden Menschen nur zweimal im
      Leben trifft, bleibe ich wahrscheinlich in Zukunft von ihm
      verschont...
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 03:15:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      and up again.... (and maybe again, again and again)
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 05:24:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Alles kalter Kaffe:
      H.D.Esch hat auch 2Jahre wegen betrügerischen Konkurses abge-
      sessen und wurde dann auf Bewährung frei gelassen.
      Man vermutet: Um 20 MIO reicher.
      Kennt ihr die Einwanderungsbestimmungen der USA?
      Genau dort, in Chicago, hat er mit seiner Knete eine erfolgreiche
      Modelagentur aufgemacht.
      Allerdings hat er nicht gutgläubige Kleinanleger abgezockt,
      sondern Banken (daher die 2 Jahre).
      Fürs "Kleinanlegerficken" gibts garantiert Freispruch.
      Mein Wort drauf!
      Haltet euch fern von dieser Geldvernichtung!

      MfG Schmadloff
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 05:42:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      @kai-kasi
      Rein juristisch betrachtet musst man ihm beweisen, dass die ad hoc im zeitlichen Zusammenhang mit den relevanten Verkäufen stand.
      Dann erst liegt de iuris Insiderhandel vor.
      Wie ich aus einem anderen Fall definitiv weiss, ist es da so gemacht worden, dass die Aktien zeitig auf die Frau übertragen worden sind. Die Frau hat diese dann als Einlage in eine GmbH eingebracht, die wiederum dann von der GmbH verkauft wurden...
      Für so blöd halte ich Domi nicht, dass er direkt nach ad hocs seine Aktien direkt verkauft hätte.
      In dem geschilderten Fall wurden die Ermittlungen eingestellt. Diese Firma ist wahrscheinlich auch am NM und beginnt mit M...
      Mehr möchte ich dazu nicht sagen...
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 07:33:06
      Beitrag Nr. 29 ()
      @kai-kasi

      Gerade im CEO-Forum auf WO gefunden:

      "von Met@box AG [CEO] 05.07.00 21:45:37
      betrifft Aktie: MET(A)BOX AG 1238634
      an newhenry die 2.: Ich weiss nicht, wer genau wieviele Anteile hält, wird aber jeder bei der HV sehen können. Ich weiss nur, dass einige (mich eingeschlossen) nachgekauft haben, als es keine Insiderlage gab.

      Lockup am NM. bis 7. Januar 2000. Wir haben freiwillig erklärt, noch weitere 12 Monate zu halten."
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 07:46:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      Vergiss es im ceo-Board hat Domeyer alles klar gesagt. Die Lockupfrist endet am 7. 1. 2001. Daß es darrüberhinasu eine weitere Verlängerung
      gäbe hat er nicht gesagt!!!!
      Der Vorstand hat für mich somit kein Vertrauen mehr! Ich stoße meine restlichen Aktien heute ab, egal zu welchem Kurs!
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 08:36:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wie sieht das nun mit dieser Frist aus????
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 09:40:21
      Beitrag Nr. 32 ()
      Interesant. Wer nicht glaubt verkauft. Ist doch eingentlich ziemlich einfach. Was süielt diese Frist dann noch für eine Rolle? Besonders für die, die gar nicht investiert sind und auch nicht investieren wollen? Die Aussagen des Ceo gibt es und dise sind eindeutig. Der Glaube allein ist die Lösung ;)
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 14:08:40
      Beitrag Nr. 33 ()
      Da in den Diskussionen immer noch von den Lockup-Fristen
      zu lesen ist.... UP
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:03:56
      Beitrag Nr. 34 ()
      Da Oliver H. hier schon wieder das Märchen
      von den Sperrkonten bei der NordLB herum-
      posaunt....

      UP
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 21:40:37
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ Kai-kasi: Ich habe mir die Stimmanteile aus der Präsenzliste aus der HV in 1999 und 2000 für die Abstimmungen zur Entlastung von VS und AR aufgeschrieben. Wenn Du es wirklich wissen willst, kann ich sie raussuchen und vergleichen.

      Dann bitte am besten eine Nachricht in mein WO-Postfach; dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß ich es lese größer.

      MfG

      Merkur(ius)
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 21:45:38
      Beitrag Nr. 36 ()
      ein sperrkonto ist ein depot oder konto auf das man nur mit Zustimmung der Bank zugriff hat. Da es zu dem zeitpunkt, als MBX an die Börse ging, noch keine extra WP Nummer für Altaktionäre gab, wie es heute üblich ist, wurden die aktien des Managements und eines Teils der angestellten auf solche Sperrkonten gelegt. ein verkauf ist theoretisch möglich, muss aber gegenüber der Bank begründet werden (dazu gehören z.B. pfändungsgründe).
      Nchts anderes liegt bei MBX vor. wenn du daran zweifelst, dann mache doch eine Anzeige gegen den MBX Vorstand.
      Oder frag bei der NordLB an, ob es solche Konten überhaupt gibt.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 13:00:47
      Beitrag Nr. 37 ()
      Manche Leute koennen es einfach nicht lassen,
      die posaunen hier was von LockUps bis 01/2001
      rum und berufen sich auf E-Mail von Schumachers,
      dabei steht das im offiziellen Boersenzulassungs-
      prospekt ganz anders (siehe oben).
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 13:37:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      lieber kai_kasi -


      Wenn du MBX hier unterstellst, dass die verlängerte lock up frist (d.h. Zeitraum, in dem die Aktien auf Sperrkonten liegen) eine Lüge ist, dann beweise das bitte !!!!

      Noch einmal zur Erklärung: heutzutage wird die vom NM vorgeschriebene lock up Frist von 6 Monaten durch eine extra WKN, die in dem Zeitraum nicht handelbar ist, gewährleistet.
      Mitte 1999 war das noch nicht der fall. Es kam zu Vorwürfen gegen Artnet, Foris und auch Met@box, dass Altaktionäre in dieser lock up Frist verkauft hätten. Im Fall von MBX wurde seitens einer berliner Zeitung sogar behauptet, das Management hätte Aktien verkauft.
      MBX überprüfte daraufhin die Depots ihrer Altaktionäre, ohne das es Anhalte gab, dass an den Vorwürfen etwas dran wäre.
      Weiterhin wurde notariell festgestellt, dass das Management ebenfalls keine Aktien verkauft hatte.

      Da es aber zu diesem Zeitpunkt noch keine extra WKN gab, liegen die Aktienpackete in sogenannten Sperrdepots. D.h. die Aktien können theoretisch verkauft werden, aber nur mit Erlaubnis der Bank. Um die zu bekommen, muss ein Verkauf gerechtfertigt werden.
      Faktisch ist das einem lock-up gleichwertig. es wurde aber bewusst im Emissionsprospekt nicht als solches beschrieben, weil die lock-up frist ein auf 6 Monate fest definierter Zeitraum ist.

      Eine Auskunft seitens der NordLB inwiefern das der Fall ist wird man nicht bekommen, da das unter das Bankgeheimnis fällt.

      Ich bitte dich dennoch die wiederholte Andeutung zu unterlassen, die Aktien seien gar nicht "gelocked". Wenn Du aber auf juristische Feinheiten anspielst, dann wäre die Umschreibung: die Aktien liegen noch bis zu 7.1.2001 auf Sperrkonten, was einem lock-up faktisch gleichkommt sicherlich korrekter, als von "gelockten aktien" zu sprechen. Ich werde in zukunft bemüht sein, die Phrase anzuwenden.

      So gesehen müssen wir also fordern, dass das Management "den Zeitraum, in dem die zu dem Zeitpunkt der Emission in ihren Besitz befindlichen Aktien auf einem Sperrkonto verbleiben, was einer weiteren faktischen Verlängerung des lock-ups gleichkommt" verlängert und nicht einfach profan fordern, dass sie "das lock-up verlängern"
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 14:01:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      @Oliver H:

      Wie kann es dann sein, das Mitarbeiter der Met@box AG
      die auch unter diese im Börsenzulassungsprospekt
      genannte Frist fallen, ihre Met@boxaktien verkaufen
      konnten?

      Die Aktien koennen dann im Depot wohl kaum mit einem
      Sperrvermerk versehen worden sein, oder??

      Um es nochmal klar zu stellen, es geht hier nicht um
      die 6 Monate, sondern um die sogenannte freiwillige
      Verlaengerung des LockUp!
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 14:21:25
      Beitrag Nr. 40 ()
      wenn Du über Beweise verfügst, dass Mitarbeiter der MBX AG aus dem Bestand an Aktien, die sie zum Zeitpunkt der Emission bereits besessen haben und die somit auf Sperrkonten liegen müssten, ohne Zustimmung der Bank Aktien verkaufen konnten, dann würde ich in dem Fall diese Beweise einer geeigneten Stelle vorlegen bzw. MBX um eine Stellungnahme bitten.
      Ansonsten - tut mir leid - schenke ich dir keinen Glauben - zu gut kennst du Dich nach meinem geschmack da mit dem finanziellen status der Firma Dynavisions aus.
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 14:43:31
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Oliver H:

      Der Punkt ist doch gerade der, dass die Aktien eben
      nicht mit einem Sperrvermerkt versehen sind, da die
      Entscheidung darueber ob diese Aktien verkauft werden
      duerfen, oder auch nicht im Ermessen der NordLB liegt
      -> es also wie ich auch schon oben geschrieben habe
      kein 100%iges Lockup gibt!!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 15:18:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      entschuldige wenn es um Haarspaltereien geht:

      1) es gibt juristisch kein "lock-up". Nirgendwo ist dieser Begriff im Regelwerk der DBAG auch nur erwähnt.
      2)was es nach dem Regelwerk der DBAG gibt, ist eine so genannte Lock-up Frist. Diese beträgt definiert 6 Monate nach Emission am NM und betrifft alle Altaktionäre, d.h. die Anteilseigner, die bereits vor der Emission Anteile an der Firma gehalten haben. Sie betrifft aber nur die Anteile, die bereits vor der Emission in Anleger Hand waren.
      3) nach dem Regelwerk des NM muss sich jeder Altaktionär dieser lock-up Frist unterwerfen - d.h. verkauft er dennoch macht er sich strafbar. Auch ich bin dieser lock-up frist für 6 Monate unterlegen. OHNE das meine Aktien auf einem Sperrdepot lagen - ich hätte sie jeder Zeit verkaufen können. Hätte mich aber strafbar gemacht.
      4) die Aktien des Managements und der Mitarbeiter sind darüberhinaus auf Sperrdepots gelegt worden, da es zu dem damaligen zeitpunkt noch kein anderes Kontrollinstrument gab. Der zeitraum, indem die aktien auf diesen sperrkonten liegen, wurde freiwillig bis zum 7.1.2001 verlängert.
      5) auf diesen Sperrdepots sollten sie dementsprechend noch immer liegen.
      6) dies entspricht faktisch dem, was man unter lock-up versteht.

      zur nochmaligen erklärung:
      1) der Begriff lock-up ist im Bereich des Regelwerkes der DBAG und des dt. Börsenrechtes meiner Meinung nach nicht definiert.
      2) die Überstezung von "lock-up" bedeutet frei "weggesperrt"
      3) Aktien auf einem Sperrkonto können als "weggesperrt" betrachtet werden.

      ergo haben wir es hier faktisch mit einem lock-up zu tun. Verkäufe der Aktien können erfolgen - müssen aber begründet werden. Die Bank trägt dafür Sorge, dass die Gründe stichhaltig sind.

      D.h. Im Prinzip können die aktien nur im begründeten ausnahmefall veräußert werden. werden hier Insidergeschäfte getätigt, dann dürfte die bank dafür haften.

      Du versuchst hier den Eindruck zu erwecken, der Vorstand könnte schon längst seine Aktien verkauft haben, da er keinem lock-up unterliegt.

      Beweise es
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 12:48:12
      Beitrag Nr. 43 ()
      Da sich dieses Thema auch im aktuellen Aktionaersbrief
      wiederfindet...

      UP


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