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    Verrechnung Speku-Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.00 12:40:52 von
    neuester Beitrag 11.10.00 19:43:26 von
    Beiträge: 4
    ID: 266.500
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      Avatar
      schrieb am 11.10.00 12:40:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir zu folgendem Fall helfen?
      Gem. dem Fall ich weise im Jahr 2000 einen Verlust aus Spekulationsgeschäften aus (nach Verrechnung von erzielten Gewinnen und Verlusten), muß dieser Verlust mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn) verrechnet werden oder kann ich ihn für 2001 vortragen, um mit hoffentlich zu entstehenden Spekulationsgewinnen zu verrechnen? Ist es mir freigestellt, ob ich vor- oder nachtrage, je nachdem was für mich günstiger ist?
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 12:52:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst den Verlust vortragen bis in die nächsten Jahre.
      Mit den Einkünften kann das nicht verrechnet werden, da es eine andere Einkunftsart ist. Man kann nur gleiche Einkunftsarten miteinander verrechnen.

      Gruss :)
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 13:16:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi @Black69

      die Speku-Verluste (sofern die SpekuFrist nicht abgelaufen ist) kannst Du Vor- und Rücktragen.
      INNERHALB DER EINKUNFTSART ist seit 1999 der Verlustausgleich erlaubt.
      Verluste aus Aktiengeschäfte dürfen als 1(ein) Jahr zurück- und beliebig vorgetragen werden.
      TIPP :
      Vor dem Jahreswechsel eventuell alle Verluste von Beständen realisieren, bei denen die SpekuFrist noch nicht abgelaufen ist.
      Übrigens : Verluste aus Immobiliengeschäfte können auch mit Gewinnen aus Aktiendeals verrechnet werden und umgekehrt.

      FUTURES und OPTIONEN sind seit 1999 genau wie Aktien steuerpflichtig. Auch hier gilt die SpekuFrist und die Freigrenze.
      Tipp : Aktiengewinne mit Optionen absichern und die SpekuFrist bei der Aktie einhalten, Optionen dann aber innerhalb der SpekuFrist steuermindernd abstoßen.

      FREIGRENZE:
      999 DM bleiben innerhalb der SpekuFrist steuerfrei, werden 1000 DM
      erreicht, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
      Deshalb : wenn die Freigrenze dadurch noch eingehalten werden kann,
      lieber mal einige Stücke weniger verkaufen.

      Spekulieren auf KREDIT :
      lohnt sich zumindest aus steuerlicher Sicht. Kreditzinsen gelten hier als Werbungskosten und dürfen von den Gewinnen abgezogen werden.
      Insdofern ist zu empfehlen ein spezielles Wertpapierkreditkonto zu eröffnen, damit die Zinsen klar zugeordnet werden können.

      Tschüss
      Bounty ;)
      Avatar
      schrieb am 11.10.00 19:43:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vor dem Spekulieren auf Kredit ist DRINGEND zu warnen! Insbesondere wenn von dem Geld auch noch Optionen u.ä. erworben werden.

      Um sich die möglichen Folgen auszumalen, braucht Ihr nur einmal an einen Anleger denken, der im März 100 TDM auf Pump am Nemax mit Optionen in den Sand gesetzt hat. Banken kündigen dann gerne mal den Kredit. Dann ist Holland meist in Not, da der Verkaufserlös oft weit unter der Kreditsumme liegt. Insbesondere bei Optionen sind Notverkäufe oft sehr verlustbringend.
      Es lohnt sich allenfalls, wenn man das Geld anderweitig hat und die Kreditvariante als Steuervermeidung verwendet.

      .. es sei denn man hat einen guten Schlaf oder ist Zocker!


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