Spekulationssteuer 2001 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.00 08:28:34 von
neuester Beitrag 30.10.00 11:03:05 von
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Hallo liebe Boardteilnehmer,
wer kennt sich bereits mit den neuen Gesetzen der Steuerreform aus in Sachen Spekulationssteuer ?
D.h. ab wann werden Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften nur noch zur Hälfte besteuert. Ist es vielleicht sinnvoll in 2000 alle Verluste aus Spekulationsgeschäften zu realisieren
Vielen Dank und viele Grüße
wer kennt sich bereits mit den neuen Gesetzen der Steuerreform aus in Sachen Spekulationssteuer ?
D.h. ab wann werden Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften nur noch zur Hälfte besteuert. Ist es vielleicht sinnvoll in 2000 alle Verluste aus Spekulationsgeschäften zu realisieren
Vielen Dank und viele Grüße
Wie schon hier im Board vielfach geschrieben wurde, gilt die Berechnung der Steuerschuld nach dem Halbeinkünfteverfahren frühestens ab 2002 für Veräußerungsgewinne/-verluste mit Aktien von Unternehmen, deren Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr ist. Ansonsten kann sich dieser Zeitpunkt im Laufe des Jahres 2002 weiter nach hinten verschieben. Man sollte nicht davon ausgehen, daß man Spekulationsverluste aus 2001 in voller Höhe mit Gewinnen aus 2002 verrechnen kann. Vielmehr wird hier nach m.M. eine Anpassung vorgenommen. Über so komplexe Themen sollte man sich aber von einem Fachmann beraten lassen und nicht auf Tipps von Unbekannten hören.
Lt. tel. Auskunft des Bundesfinanzministeriums, ist das Halbeinkünte-verfahren für private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgewinne) bei ausländischen Beteiligungen ab 2001 und bei Veräußerungsgeschäften von inländischen Gesellschaften ab 2002 anzuwenden. Ein möglicher Verlustvortrag aus den Jahren 2000 oder 2001 ist ebenfalls nur zur Hälfte anrechenbar.
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