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    DATENSCHUTZ??????:-)))))))))) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.00 23:27:27 von
    neuester Beitrag 01.11.00 16:05:38 von
    Beiträge: 11
    ID: 286.880
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      Avatar
      schrieb am 31.10.00 23:27:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      IGOR1(30.10.00)19:52:Ja wo sind wir denn? China? Da haben die gerade solche Sanktionen im Internet vollbracht (Chat-boards werden gespeichert und für die Polizei sechs Monate aufbewahrt). Gerade gefunden! TDSV: Verbindungsdaten bleiben bis zu sechs Monaten gespeichert
      Am 29.09.00 hat der Bundesrat die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) verabschiedet. Entgegen den Forderungen von Datenschutzbeauftragten (siehe Datenschutznachricht vom 28.09.00) sowie der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses wird den Telekommunikationsanbietern damit die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Verbindungsdaten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Bisher betrug diese Frist 80 Tage.
      Prima vom 30.09.00
      HINA!
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 23:37:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für eine freie Telekommunikation in einer freien Gesellschaft
      (Entschließung der 59.Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14./15. März 2000)

      Umfang und Intensität der Eingriffe in das von Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ursächlich hierfür sind zum einen folgende Aspekte:

      Erhebliche Zunahme der Telekommunikationsvorgänge
      Die Zahl der Telekommunikationsvorgänge hat sich vervielfacht. Darüber hinaus werden neben dem traditionellen Telefon neue Kommunikationsmöglichkeiten wie Fax und PC-Fax, das Mobiltelefon, e-mail und mail-boxen sowie das Internet genutzt.

      Stark angestiegener Umfang und wesentlich verbesserte Aussagequalität der Daten
      Die digitale Datenverarbeitung ermöglicht detaillierte Auswertungen großer Datenmengen.

      Die Datenverarbeitungsnetze bieten mehr und mehr aussagekräftige Bestandsdaten, wozu auch e-mail-Adresse, IP-Nummer oder domain name gehören. So können sich bei Mitgliedschaft in geschlossenen Netzen sogar Rückschlüsse auf Lebensanschauungen oder bestimmte Problemlagen ergeben, z. B. bei der Mitgliedschaft in bestimmten Interessengemeinschaften, etwa Aids-Selbsthilfegruppen.

      Die Verbindungsdaten geben in der Regel Auskunft, wer wann mit wem wie lange und wie häufig kommuniziert hat; werden fremde Geräte verwendet, geraten Unbeteiligte in Verdacht.

      Aus den Nutzungsdaten von Tele- und Mediendiensten lassen sich Rückschlüsse auf Interessengebiete und damit auf persönliche Eigenheiten und das Verhalten der Nutzenden ziehen.

      Mobiltelefone ermöglichen schon im Stand-by-Modus die Bestimmung ihres Standorts.

      Erleichterte Kenntnisnahme und Weiterverarbeitung dieser Daten
      Die wesentlich erweiterten und einfacher nutzbaren technischen Möglichkeiten erlauben es, an verschiedenen Orten gespeicherte Daten zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten.

      Entwicklung des Internets zum Massenkommunikationsmittel
      Über das Netz werden immer mehr Alltagsgeschäfte abgewickelt: Wahrnehmung verschiedenartiger Informationsangebote, Erledigung von Bankgeschäften, Buchung von Reisen oder Bestellung von Waren und Dienstleistungen in virtuellen Kaufhäusern (e-commerce). Dadurch fallen immer mehr auswertbare Informationen über Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an.

      Schwer durchschaubare Rechtslage
      Die Zersplitterung der Regelungen in Strafprozess-, Telekommunikations- und Multimediarecht machen diese wenig transparent und schwer anwendbar.

      Zum anderen ist dieser größere, leichter auswert- und verarbeitbare Datenpool wachsenden Zugriffswünschen der Sicherheitsbehörden im weitesten Sinn auf nationaler und internationaler Ebene ausgesetzt:

      Die Zahlen der Telekommunikations-Überwachungsanordnungen in den letzten Jahren sind kontinuierlich angestiegen: 1995: 3667, 1996: 6428, 1997: 7776, 1998: 9802
      Immer mehr Straftatbestände wurden als Grund für eine Telekommunikationsüberwachung in § 100 a der Strafprozessordnung (StPO) einbezogen – der Katalog wurde seit Einführung 11 mal erweitert und damit bis heute nahezu verdoppelt. Neue Erweiterungen sind im Gespräch.
      Die Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, technische Einrichtungen zur Umsetzung der Überwachungsanordnungen zu installieren und Kundendateien für Abfragen durch die Sicherheitsbehörden vorzuhalten zur Feststellung, mit welchen Anbietern verdächtige Personen einen Vertrag haben. Diese Verpflichtung wurde auch auf die Anbieter nicht gewerblicher Netze ausgedehnt und kann nach dem Gesetzeswortlaut auch Hotels, Betriebe, Behörden oder möglicherweise sogar Krankenhäuser betreffen.
      Ein europäischer Anforderungskatalog für Überwachungsmöglichkeiten unter dem Namen "ENFOPOL", befasst sich u. a. mit der Frage, welchen Anforderungen die Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter genügen müssen, damit die auf der Grundlage nationaler Ermächtigungsgrundlagen zulässige Telekommunikationsüberwachung technisch durchführbar ist. Die G8-Staaten haben noch weitergehende Beschlüsse gefasst.
      Forderungen zur Gewährleistung der freien Telekommunikation

      Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bereits 1996 ein Positionspapier erarbeitet. Vor diesem Hintergrund fordert die Konferenz:

      Freie Telekommunikation ist unabdingbar für eine freiheitliche demokratische Kommunikationsgesellschaft. Sie wird durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Dieses Grundrecht erstreckt sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verdachtslosen Abhörmaßnahmen des BND (BVerfG, Urt. v. 14.7.1999, 1 BvR 2226/94 u. a.) auf jede Verwendung von Kommunikationsdaten bis hin zur Löschung, gleich welche Kommunikationstechnik genutzt wird. Die Geltung des Fernmeldegeheimnisses ist deshalb auch für den Bereich der Tele- und Mediendienste ausdrücklich klarzustellen.
      Notwendig ist eine bürgerrechtsfreundliche technische Infrastruktur nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und dem Datensparsamkeitsprinzip. Dabei ist der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien besonders zu fördern. Anonyme und pseu-donyme Nutzungsmöglichkeiten müssen nach dem Vorbild des Teledienstedatenschutzgesetzes als Pflichtangebote vorgehalten werden. Die Nutzung dieser Angebote darf nicht von der Speicherung von Bestandsdaten abhängig gemacht werden. Eine Vorratshaltung von Daten Unverdächtiger über den Betriebszweck hinaus zu Zwecken der Verfolgung eventueller, noch gar nicht absehbarer zukünftiger Straftaten ist als Überwachung auf Vorrat abzulehnen.
      Notwendig ist deshalb ein zusammenfassendes, in sich schlüssiges System von Regelungen staatlicher Eingriffe in das Kommunikationsverhalten, das dem besonderen Gewicht des Grundrechts auf eine unbeobachtete Telekommunikation unter Beachtung der legitimen staatlichen Sicherheitsinteressen Rechnung trägt.
      Als Grundlage hierfür ist eine Evaluierung der bestehenden Eingriffsregelungen nach objektiven, nicht zielorientierten Maßstäben vorzunehmen hinsichtlich Effektivität auf der einen und Eingriffsumfang auf der anderen Seite. Eine gesetzliche Berichtspflicht über Anlass, Verlauf, Ergebnisse und Anzahl der Betroffenen ist auch für Telekommunikationsüberwachungen einzuführen. Dass auch Unverdächtige von Abhör- und Kontrollmaßnahmen betroffen sein können, ist dabei besonders zu berücksichtigen.
      Der aus der Frühzeit der analogen Fernsprechtechnik stammende § 12 Fernmeldeanlagengesetz, der die Herausgabe von Verbindungsdaten vergangener, nach bestrittener Rechtsprechung sogar zukünftiger Telekommunikationsvorgänge ohne Beschränkung auf schwerere Straftaten ermöglicht, muss wegen der erheblich höheren Aussagefähigkeit der digitalen Verbindungsdaten und des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis zügig durch eine weniger weit reichende Regelung in der StPO ersetzt werden.
      Die Anforderungen aus dem bereits zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telekommunikationsüberwachung sind unverzüglich umzusetzen.
      Die Ausweitung der Mitwirkungspflichten bei Überwachungsmaßnahmen auf Nebenstelenanlagen in Hotels, Krankenhäuser oder Betrieben wäre unverhältnismäßig. Es muss deshalb verbindlich klargestellt werden, dass die Betreiber dieser Nebenstellenanlagen nicht zur Bereitstellung entsprechender technischer Einrichtungen verpflichtet werden. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, das als Grundlage für einen Entwurf der Telekommunikations-Überwachungverordnung dient und nach verschiedenen Gruppen von Betreibern differenziert, ist dazu ein erster Schritt. Auch muss möglichst durch eine Gesetzesänderung verhindert werden, dass die Verpflichtung, Kundendateien zu führen, auch für die o. g. Nebenstellenanlagen gilt. Darüber hinaus dürfen Anbieter von Guthabenkarten zur Mobiltelefonie nicht dazu verpflichtet werden, Identifikationsdaten ihrer Kunden, die sie für betriebliche Zwecke nicht benötigen, ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienste zu erheben und zum Abruf bereitzuhalten.
      Die Beachtung des Fernmeldegeheimnisses erfordert zwingend die Verschlüsselungvon elektronischen Mitteilungen in offenen Netzen. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik, das eine Kryptoregulierung ablehnt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gewerbliche Telekommunikationsdienstleister sollten gesetzlich verpflichtet werden, die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation kostenlos zu unterstützen.
      Berufsgruppen, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, wie Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte, Psychologinnen und Psychologen, bedürfen besonders im Interesse ihrer Klientel eines umfassenden Schutzes ihrer Telekommunikation.
      Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ist wirksamer entgegenzutreten. Notwendig sind z. B. die Prüfung eines Verbots des freien Verkaufs von Abhörtechnik, eine Verbesserung der Strafverfolgung im Bereich illegaler Abhörmaßnahmen und eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes des Fernmeldegeheimnisses.



      --------------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 23:39:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      :) :)
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 23:59:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      AN W.O. IHR HABT MEINE FRAGE UBER DATENSCHUTZ IGNORIERT!
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 01:11:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Globalisierung der Überwachung
      Die Bürgerrechtsorganisationen EPIC und Privacy International haben den Bericht "Privatheit und Menschenrechte 2000" veröffentlicht. Darin wird vor allem die US-Regierung kritisiert, weil sie weltweit Druck auf die anderen Staaten ausgeübt haben soll, um die Grundlagen für eine umfassende Überwachung im digitalen Zeitalter zu schaffen. Der Bericht erscheint anlässlich des anlässlich des International Forum on Surveillance by Design (London, 22.9.) und The Public Voice in Privacy Policy (Venedig, 27.9.).

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      schrieb am 01.11.00 08:39:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Morgen!:)
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 09:05:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      der Datenschutzbeauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

      Datenschutzbeauftragte fordern Trendwende in der Telekommunikationspolitik: Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses


      Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Datenschutz- und Informationszugangsbeauftragte von Brandenburg fordern angesichts der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen eine eindeutige Kehrtwende der deutschen Telekommunikationspolitik. Das Konzept, staatliche Kontrollen auf immer mehr Bereiche der elektronischen Kommunikation auszudehnen, muss aufgegeben werden. Stattdessen muss der Staat das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger aktiv und wirksam schützen.

      Das Internet boomt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen E-Mail, Mobiltelefon und Teledienste. Die bevorstehende Internationale Funkausstellung in Berlin wird viele technische Neuerungen vorführen, mit denen noch mehr Menschen schneller und bequemer die "Neuen Medien" nutzen können. Viele sind aber verunsichert, inwieweit sie dem Netz trauen können.

      Die Furcht vor Überwachung ist realistisch: Niemand weiß, ob und von wem die eigenen Äußerungen in den Netzen registriert und aufgezeichnet werden.

      In den letzten Jahren sind immer neue Befugnisse zur staatlichen Kontrolle der Telekommunikation geschaffen worden. Vorschriften, die früher nur das Abhören von Telefonaten betrafen, sollen jetzt auch für E-Mails und für den Abruf von Informationen aus dem Internet gelten. Soeben wurde öffentlich bekannt, dass 1998 mehr als doppelt so viele Telefonüberwachungen angeordnet wurden wie 1995. Auch die neue Bundesregierung bereitet weitere Kontrollbestimmungen vor (z.B. die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Große Privatunternehmen werten systematisch den Internetverkehr aus.

      Das von der Verfassung garantierte Recht der Einzelnen, unkontrolliert elektronisch zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen, demokratischen Informationsgesellschaft. Dieses Recht ist in unserem Land durch ausufernde Überwachungsvorschriften stark gefährdet. Außerdem gibt es bislang keine ausreichende Informationssicherheit im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Wochen in seinem Urteil zu den Abhörbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes diese Gefährdung auf den Punkt gebracht: "Die Befürchtung einer Überwachung ... kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen führen."

      Zur Gewährleistung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation fordern die Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation.

      Insbesondere geht es um folgendes:

      Alle Telekommunikationsanbieter sind zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu verpflichten. Optionen für anonyme und pseudonyme Nutzungen sind zur Verfügung zu stellen.
      Verschlüsselung ist als kostenlose Standardleistung anzubieten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
      Ein Mediennutzungsgeheimnis ist einzuführen: Wie Zeitung, Buch oder Fernsehen müssen auch die Neuen Medien unkontrolliert genutzt werden können.
      Die Mitwirkungspflichten bei Abhörmaßnahmen sind auf lizenzpflichtige Unternehmen (z.B. Telefongesellschaften) zu begrenzen. Nebenstellenanlagen in Hotels, Betrieben oder Krankenhäusern sind auszunehmen.
      Die Anwendung der Überwachungsbefugnisse muss regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden.
      Datenschutzfreundliche Techniken sind zu fördern. Sie müssen erforscht und entwickelt sowie kundenfreundlich auf dem Markt angeboten werden.
      Berufliche Schweigepflichten z.B. von Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten sind besonders wirksam zu schützen.
      Der bestehende strafrechtliche Schutz des Kommunikationsgeheimnisses muss endlich ernst genommen werden. Stärkere polizeiliche Prävention, Beendigung des freien Verkaufs von Abhörtechnik, Effektivierung der Strafverfolgung sowie Straffreiheit für die Aufdeckung von Sicherheitslücken ("ethical hacking") müssen der Bagatellisierung von Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ein Ende setzen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 09:05:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      der Datenschutzbeauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

      Datenschutzbeauftragte fordern Trendwende in der Telekommunikationspolitik: Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses


      Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Datenschutz- und Informationszugangsbeauftragte von Brandenburg fordern angesichts der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen eine eindeutige Kehrtwende der deutschen Telekommunikationspolitik. Das Konzept, staatliche Kontrollen auf immer mehr Bereiche der elektronischen Kommunikation auszudehnen, muss aufgegeben werden. Stattdessen muss der Staat das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger aktiv und wirksam schützen.

      Das Internet boomt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen E-Mail, Mobiltelefon und Teledienste. Die bevorstehende Internationale Funkausstellung in Berlin wird viele technische Neuerungen vorführen, mit denen noch mehr Menschen schneller und bequemer die "Neuen Medien" nutzen können. Viele sind aber verunsichert, inwieweit sie dem Netz trauen können.

      Die Furcht vor Überwachung ist realistisch: Niemand weiß, ob und von wem die eigenen Äußerungen in den Netzen registriert und aufgezeichnet werden.

      In den letzten Jahren sind immer neue Befugnisse zur staatlichen Kontrolle der Telekommunikation geschaffen worden. Vorschriften, die früher nur das Abhören von Telefonaten betrafen, sollen jetzt auch für E-Mails und für den Abruf von Informationen aus dem Internet gelten. Soeben wurde öffentlich bekannt, dass 1998 mehr als doppelt so viele Telefonüberwachungen angeordnet wurden wie 1995. Auch die neue Bundesregierung bereitet weitere Kontrollbestimmungen vor (z.B. die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Große Privatunternehmen werten systematisch den Internetverkehr aus.

      Das von der Verfassung garantierte Recht der Einzelnen, unkontrolliert elektronisch zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen, demokratischen Informationsgesellschaft. Dieses Recht ist in unserem Land durch ausufernde Überwachungsvorschriften stark gefährdet. Außerdem gibt es bislang keine ausreichende Informationssicherheit im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Wochen in seinem Urteil zu den Abhörbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes diese Gefährdung auf den Punkt gebracht: "Die Befürchtung einer Überwachung ... kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen führen."

      Zur Gewährleistung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation fordern die Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation.

      Insbesondere geht es um folgendes:

      Alle Telekommunikationsanbieter sind zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu verpflichten. Optionen für anonyme und pseudonyme Nutzungen sind zur Verfügung zu stellen.
      Verschlüsselung ist als kostenlose Standardleistung anzubieten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
      Ein Mediennutzungsgeheimnis ist einzuführen: Wie Zeitung, Buch oder Fernsehen müssen auch die Neuen Medien unkontrolliert genutzt werden können.
      Die Mitwirkungspflichten bei Abhörmaßnahmen sind auf lizenzpflichtige Unternehmen (z.B. Telefongesellschaften) zu begrenzen. Nebenstellenanlagen in Hotels, Betrieben oder Krankenhäusern sind auszunehmen.
      Die Anwendung der Überwachungsbefugnisse muss regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden.
      Datenschutzfreundliche Techniken sind zu fördern. Sie müssen erforscht und entwickelt sowie kundenfreundlich auf dem Markt angeboten werden.
      Berufliche Schweigepflichten z.B. von Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten sind besonders wirksam zu schützen.
      Der bestehende strafrechtliche Schutz des Kommunikationsgeheimnisses muss endlich ernst genommen werden. Stärkere polizeiliche Prävention, Beendigung des freien Verkaufs von Abhörtechnik, Effektivierung der Strafverfolgung sowie Straffreiheit für die Aufdeckung von Sicherheitslücken ("ethical hacking") müssen der Bagatellisierung von Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ein Ende setzen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 09:05:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      der Datenschutzbeauftragten aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

      Datenschutzbeauftragte fordern Trendwende in der Telekommunikationspolitik: Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses


      Die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie der Datenschutz- und Informationszugangsbeauftragte von Brandenburg fordern angesichts der aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen eine eindeutige Kehrtwende der deutschen Telekommunikationspolitik. Das Konzept, staatliche Kontrollen auf immer mehr Bereiche der elektronischen Kommunikation auszudehnen, muss aufgegeben werden. Stattdessen muss der Staat das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger aktiv und wirksam schützen.

      Das Internet boomt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen E-Mail, Mobiltelefon und Teledienste. Die bevorstehende Internationale Funkausstellung in Berlin wird viele technische Neuerungen vorführen, mit denen noch mehr Menschen schneller und bequemer die "Neuen Medien" nutzen können. Viele sind aber verunsichert, inwieweit sie dem Netz trauen können.

      Die Furcht vor Überwachung ist realistisch: Niemand weiß, ob und von wem die eigenen Äußerungen in den Netzen registriert und aufgezeichnet werden.

      In den letzten Jahren sind immer neue Befugnisse zur staatlichen Kontrolle der Telekommunikation geschaffen worden. Vorschriften, die früher nur das Abhören von Telefonaten betrafen, sollen jetzt auch für E-Mails und für den Abruf von Informationen aus dem Internet gelten. Soeben wurde öffentlich bekannt, dass 1998 mehr als doppelt so viele Telefonüberwachungen angeordnet wurden wie 1995. Auch die neue Bundesregierung bereitet weitere Kontrollbestimmungen vor (z.B. die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Große Privatunternehmen werten systematisch den Internetverkehr aus.

      Das von der Verfassung garantierte Recht der Einzelnen, unkontrolliert elektronisch zu kommunizieren, ist unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen, demokratischen Informationsgesellschaft. Dieses Recht ist in unserem Land durch ausufernde Überwachungsvorschriften stark gefährdet. Außerdem gibt es bislang keine ausreichende Informationssicherheit im Internet. Das Bundesverfassungsgericht hat vor fünf Wochen in seinem Urteil zu den Abhörbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes diese Gefährdung auf den Punkt gebracht: "Die Befürchtung einer Überwachung ... kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen führen."

      Zur Gewährleistung des Rechts auf unbeobachtete Kommunikation fordern die Datenschutzbeauftragten ein umfassendes Gesetz zur Sicherung der freien Telekommunikation.

      Insbesondere geht es um folgendes:

      Alle Telekommunikationsanbieter sind zu Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu verpflichten. Optionen für anonyme und pseudonyme Nutzungen sind zur Verfügung zu stellen.
      Verschlüsselung ist als kostenlose Standardleistung anzubieten. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur deutschen Kryptopolitik ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
      Ein Mediennutzungsgeheimnis ist einzuführen: Wie Zeitung, Buch oder Fernsehen müssen auch die Neuen Medien unkontrolliert genutzt werden können.
      Die Mitwirkungspflichten bei Abhörmaßnahmen sind auf lizenzpflichtige Unternehmen (z.B. Telefongesellschaften) zu begrenzen. Nebenstellenanlagen in Hotels, Betrieben oder Krankenhäusern sind auszunehmen.
      Die Anwendung der Überwachungsbefugnisse muss regelmäßig von unabhängiger Seite evaluiert werden.
      Datenschutzfreundliche Techniken sind zu fördern. Sie müssen erforscht und entwickelt sowie kundenfreundlich auf dem Markt angeboten werden.
      Berufliche Schweigepflichten z.B. von Ärztinnen und Ärzten oder Anwältinnen und Anwälten sind besonders wirksam zu schützen.
      Der bestehende strafrechtliche Schutz des Kommunikationsgeheimnisses muss endlich ernst genommen werden. Stärkere polizeiliche Prävention, Beendigung des freien Verkaufs von Abhörtechnik, Effektivierung der Strafverfolgung sowie Straffreiheit für die Aufdeckung von Sicherheitslücken ("ethical hacking") müssen der Bagatellisierung von Straftaten gegen den Schutz der Privatsphäre ein Ende setzen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 10:17:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Is ja gut jetzt Igor1. Meinst Du nicht das Du mit Kanonen auf Spatzen schießt?
      Wer nichts zu verheimlichen hat bzw. hier im Internet keine Lügen verbreitet hat auch nichts zu befürchten. Wegen mir kann WO die Daten bis zum Sanktnimmerleinstag aufbewahren. Habe damit absolut kein Problem.

      Also entspann Dich mal ein wenig und genieße Deine Börsengewinne.

      Gruß A.TH.
      Avatar
      schrieb am 01.11.00 16:05:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      AN A. TH -OK:)


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