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    liebe steuerexperten, habe eine frage zu spekusteuer: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.00 15:35:13 von
    neuester Beitrag 07.11.00 18:23:01 von
    Beiträge: 17
    ID: 289.922
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      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:35:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      bei gemeinsamer veranlagung und gemeinsamen depot, habe ich als verheirateter dann 999 oder 1998 dm spekugewinn frei?
      dank, faxe
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:48:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Freibetrag bezieht sich aufs Depot, nicht auf die Anzahl der Personen. Sonst könnte man die ganze Verwandtschaft als Depotinhaber mit eintragen lassen und den steuerfreien Betrag vervielfachen.

      Gruß
      Mc
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:50:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      1999 DM
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 15:55:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      hm, zwar danke für die antworten, aber bin so schlau als wie zuvor. wer von euch beiden hat denn mehr ahnung??? gruß, faxe
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:08:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Freibetrag bezieht sich nicht aufs Depot. Pro Person bésteht eine Freigrenze von <1000 DM. Genaugenommen hat ein Ehepaar also 1999,98 DM frei. Liegen die Gewinne darüber so ist alles zu versteuern.

      Technisch läuft es so ab, dass beide Ehepartner Ihre Gewinne getrennt voneinander erklären. Bei Gemeinschaftsdepots sind die Gewinne also für die Steuererklärung aufzuteilen.

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      schrieb am 03.11.00 16:12:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      alles klar, danke nochmals. wenn wir also unter 2000 dm sind, muss ich gar nix angeben, weil jeder unter 1000 ist, richtig?
      gruß, faxe
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:13:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      alles klar, danke nochmals. wenn wir also unter 2000 dm sind, muss ich gar nix angeben, weil jeder unter 1000 ist, richtig?
      gruß, faxe
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:24:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo faxefaxe,

      mit der Erklärung von Spekulationsgewinnen ist das so eine Sache.
      Soweit Ihr nur das Gemeinschaftsdepot habt, unter den 2000 DM liegt und den Gewinn für die Steuererklärung 50/50 aufteilen könnt ist das zwar nicht ganz legal aber wohl z Zt. geduldet bzw. nicht nachprüfbar.
      Grundsätzlich müssen alle Speku-Gewinne angegeben werden, auch wenn man nicht über der Freigrenze liegt. Es ist vor allem ratsam sie anzugeben, falls man irgendwann einmal Verluste aus Speku-Geschäften geltend machen will.
      Habt Ihr getrennte Depots müsst Ihr natürlich alles genau auflisten. Etwaige Restbeträge bis zur Freigrenze sind nämlich nicht auf den Ehepartner übertragbar.
      Auch wenn Ihr auf von Eurem Gemeinschaftsdepot über 2000 DM Spekugewinne haben solltet müsst Ihr alles versteuern.
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:30:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich wäre so gern in Persien mit einem Harem von 15 - 20 Frauen, natürlich nur wegen der Speku-Steuer.

      Grüße vom Bimbes, der von Frauengemächern in Steueroasen träumt.
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:31:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo hodnik,
      ok, dann müssen wir nur noch überlegen, ob wir uns die mühe machen, sie anzugeben und damit auf der sicheren seite sind, oder ob wir gewohnt faul sind und auf die stille duldung setzen.
      vielen dank jedenfalls und schönen gruß, faxefaxe.
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:34:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      mal ernsthaft, ein Mohammedaner mit zwei Ehefrauen darf der 3 x 999,99 DM Spekusteuerfrei einsacken ?
      Grüße vom Bimbes, der bereit wäre zu konvertieren.
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 16:48:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Klingt etwas unlogisch das mit den 1.998 DM für ein Ehepaar.

      Wie ist es dann, wenn 20 Mann zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen und dort 19.998 DM Gewinn machen? Der wäre dann gar nicht steuerpflichtig, weil der Gewinn durch 10 zu teilen wäre?

      Ganz sicher???
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 18:14:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo McAktie,

      wie ich schon sagte, pro Person gibt es die Freigrenze bei Spekulationsgewinnen von unter 1000 DM. Bei optimaler Ausnutzung ergibt sich somit für ein Ehepaar ein nicht steuerbarer Betrag von bis zu 1999,98 DM. In der Steuererklärung muss jeder seinen eigenen Betrag bis zur Freigrenze ausnutzen(999,99).
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 19:03:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Ihr Anhänger der Vielweiberei,

      der Sparerfreibetrag wird auch maximal verdoppelt und nicht ver-x-facht. Also mit den 999 ist es genauso, wie Hodnik sagt.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 03.11.00 20:24:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich habs mir gedacht. Eichel verdirbt einem jeden Spaß, Noch nicht mal mit einem Harem lassen sich Steuern sparen.

      Grüße vom Bimbes, der dann halt bei nur einer Frau bleibt.
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 09:16:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Alle

      Ich habe eine Frage zur Auslegung der Speku-Jahresfrist.
      Angenommen, ich habe eine Aktie am 04.11.99 gekauft. Von der Bank wurde dieser Kauf am 04.11.99 bestätigt, die Verrechnung (Buchung) erfolgt aber erst zum 08.11.99. Welches Datum ist nun für den Zeitraum der Jahresfrist entscheidend? Ich meine, ich habe im Capital gelesen, der Buchungstag, finde aber den Artikel nicht mehr. Zur Praxis: Kann ich das Papier am 05.11.00 verkaufen oder muß ich bis zum 09.11.00 warten, um außerhalb der Speku-Frist zu kommen.
      Wer weiß bescheid?

      Gruß
      Fraaanz
      Avatar
      schrieb am 07.11.00 18:23:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Fraaaaaaaaaaaanz
      ich weiß es leider nicht.
      Aber ich mache mir jeweils einen Ausdruck vom Depot am gleichen Tag (sicherheitshalber), wenn dann die Abbuchung erst später erfolgt, habe ich hier den Beweis.
      Ich habe bisher haber nie so knapp nach dem 1 Jahr verkauft, daß es eine Rolle gespielt hätte.
      Vielleicht weiß es aber jemand genauer.
      Gruß specunia


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