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    Steuern und Übergang 2000 -> 2001 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.00 09:37:26 von
    neuester Beitrag 17.11.00 12:29:03 von
    Beiträge: 10
    ID: 293.838
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      schrieb am 08.11.00 09:37:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe hier ja schon einiges zum Thema Spekusteuer erfahren können, aber eine Frage ist mir bisher immer noch nicht klar...

      Was ich bisher gelernt habe:

      1. Mit dem neuem Halbeinkünftverfahren werden Gewinne/Verluste aus 2001, die in der Steuererklärung in 2002 angegeben werden, nur zur Hälfte berechnet.

      2. Dabei ist das Geschäftjahr der jeweiligen Aktie(n) ausschlaggebend. Läuft das GJ analog zum Kalenderjahr, gilt die neue Regelung von 01/2001 an.

      Habe ich das soweit richtig verstanden?

      Nun folgende Annahme:

      Ich habe in 2000 mit der Aktie X bisher einen (Buch-)gewinn von sagen wir 10000€ gemacht. Ich habe im August 2000 einmalig ein Aktienpaket gekauft und seitdem sind halt die Kurse gestiegen. Wenn ich nun z.B. am 29.12.2000 meinen Gesamtbestand verkaufe, müssen die 10k€ komplett versteuert werden (da innerhalb der Spekufrist).

      Und wenn ich nun am 02.01.2001 verkaufe?
      Muss ich dann unter Berücksichtigung der neuen Regelung nur 5k€ versteuern? Oder wird dann irgendwie ein Mittelwert aus den Tagen des Jahres 2000 und 2001 gebildet, an denen ich diese Aktie gehalten habe?

      Oder gilt diese Regelung womöglich nur für Papiere, die in 2001 gekauft wurden...?!

      Ich wäre wirklich sehr dankbar für eine kurze Antwort! :)
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 09:51:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steuerlich gilt normalerweise das Zuflussprinzip bzw. das Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Maßgeblich ist hierbei das Kalenderjahr, d.h. es gelten die steuerrechtlichen Vorschriften des Kalenderjahres, in dem die Spekulationseinkünfte angefallen sind (Unabhängig vom kaufdatum).
      Verkaufst Du in 2000, dann gilt die derzeitig gültige Regelung, d.h. 10000 Euro sind zu versteuern.
      Verkaufst Du in 2001 dann gilt voll die Regelung des Halbeinkünfteverfahren; eine Aufteilung auf 2000 oder 2001 findet nicht statt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 10:20:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort!

      Diese Überlegung wird natürlich in meine Verkaufsentscheidungen mit einfliessen. :)
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 11:44:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Mochy2

      an Deiner Stelle würde ich an dem Thema noch ein bißchen dran bleiben. Soviel ich gehört habe ist derzeit
      ein Reperaturgesetz zum Halbeinkünfteverfahren in Arbeit. Und ob es für Deinen Fall nicht wirklich eine
      Übergangsregelung gibt kann ich mir beinahe nicht vorstellen. Das wäre ja eine indirekte Rückwirkung
      zugungsten der Steuerpflichtigen. Sowas gab es noch nie ! Nur andersrum.

      Also lies` lieber nochmal nach.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 12:17:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Knudi:

      Ich gebe dir recht, so ganz kann ich auch noch nicht glauben, dass just mit dem Jahreswechsel alles von 1 auf 0,5 umgestellt wird.

      Wenn ich nur wüsste wo ich nachlesen könnte... Frag` 3 Leute und du hörst 5 Meinungen. :( Mir scheint, so 100%ig Eindeutig ist die ganze Sachlage noch nicht, oder...?!

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      schrieb am 08.11.00 12:42:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Mochy2

      Ich werde mich in nächster Zeit ausführlich mit dem Thema befassen und dann nochmal posten. Kann aber ein paar Tage dauern.

      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 12:53:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Knudi:

      Kein Problem, bin dankbar für jeden Hinweis!
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 07:50:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mochy2, knudi
      Hallo, ich hab nochmal nachgelesen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass meine Aussage vom 08.11.00 stimmt, mit dem einzigen Unterschied, dass das Halbeinkünfteverfahren erst ab 01.01.2002 (!!!) gilt.
      Diese Besteuerung gilt nämlich erst für Geschäftsjahre ab 01.01.2001, d.h. Ende frühestens 31.12.2001 und somit Dividenden hierfür erst in 2002.
      Prinzipiell gilt das bereits gesagte. Für die Spekusteuer, die ebenfalls ind der neuen Form ab 01.01.2002 gilt, kommt es lediglich auf den Verkaufstag an. Liegt dieser in 2001 gilt das alte Recht (Gewinn > 1000 DM - Voll Stpfl.) und bei Verkauf in 2002 gilt das neue Recht (Halbeinkünfte).
      Dass es hier Übergangsregelungen gibt ist mir nicht bekannt und kann ich mir auch nicht vorstellen. Dies kann man aber noch beobachten, da ja noch ein bisschen Zeit bleibt.
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 12:28:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @lukschi:

      Danke für die Info.
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 12:29:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja verdammt noch eins... Und jetzt wieder doch 2001?

      Von www.dm-online.de, also jemanden, der es wissen sollte:

      ***

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      Abfindung verschieben: Wer in diesem Jahr seine Firma verläßt und eine Abfindung kassiert, sollte mit dem Chef die Auszahlung im nächsten Jahr vereinbaren. Das lohnt sich für alle, die derzeit noch einen Spitzensteuersatz von 51 Prozent haben.

      Verluste realisieren: Wer seit März an den Weltbörsen Verluste erlitt, sollte die Sturz-Papiere noch in diesem Jahr verkaufen. Denn ab nächstes Jahr können Verluste nur noch - ähnlich wie Gewinne - zur Hälfte geltend gemacht werden.

      Vermögens GmbH gründen: Friedrich Merz hatte recht. "Das Unternehmen ist das neue Steuersparmodell." Wer einige Hunderttausend Mark in Aktien investiert hat, sollte das Depot in eine Vermögensverwaltungs GmbH ausgliedern. Auf die Dividende zahlt er nicht wie sonst den persönlichen Steuersatz, sondern wie ein Unternehmer Körperschaftsteuer. Künftig also 25 Prozent, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Macht maximal 38,6 Prozent.

      ***

      ich sehe schon, so kommen wir hier nicht weiter, drei Leute und fünf Meinungen. Ich werde wohl doch eine kostenpflichtige (?) Auskunft bei meinem SteuB einholen müssen... *Ächz*


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