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    Besteuereung von Mitarbeiteroptionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.00 14:45:42 von
    neuester Beitrag 13.11.00 08:59:33 von
    Beiträge: 6
    ID: 296.873
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      schrieb am 10.11.00 14:45:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an aller SteuerPROFIS,

      vor kurzem wurde von meiner Firma ein Mitarbeiteroptions-Paket gestartet. Großes Fragezeichen bei dem Teil sind die Steuern.

      Mir ist folgendes klar:
      -Die Differenz zwischen Basispreis (Strike Price; Preis den ich bezahle, wenn ich die Optionen in Aktien umwandeln will) und dem akt. Aktienkurs zu dem ich wandel, wird mit der Einkommenssteuer versteuert.

      Bsp.: Basispreis = 32,50 DM, Aktienkurs = 60 DM --> 27,50 DM werden mit meiner pers. Einkommenssteuer versteuert. Je mehr ich habe, desto höher wird mein Steuersatz für diesen Monat. Schlimmstenfalls 51 % (oder so ähnlich).

      -Wenn ich die Aktien dann nicht gleich verkaufe, sondern warte, bis sie gestiegen sind, wird die Differenz zw. Umwandlungspreis und (dann) akt. Aktienkurs mit der Einkommenssteuer versteuert.

      Bsp.: Umtauspreis (s.o.) = 60 DM, Aktienkurs = 100 DM --> 40 DM werden wieder mit der Einkommenssteuer versteuert.

      Also, es ist ganz klar: vom Zeitpkt. der Umwandlung der Option bis zum Verkauf der Aktie wird jeglicher Gewinn mit der Einkommenssteuer versteuert.

      Nun meine Frage(n):

      Fällt sonst noch eine Steuer an? Evtl. Spekulatuionssteuer, oder entfällt die, weil das Ganze ja sozusagen ein Teil des Lohnes ist?

      Was ist, wenn der Aktienkurs zum Zeitpkt. der Umwandlung (nicht Verkauf) UNTER dem Basispreis (z.B. 32,50 DM) liegt? Bekomme ich dann Steuern zurück? Hab ich beim Finanzamt Guthaben? Kann ich das mit meinen übrigen Steuern verrechnen?

      Was wäre die beste Strategie, die Optionen zu wandeln bzw. dei Aktien zu verkaufen?

      Was ist sonst noch zu beachten?

      Ich bin für jede Antwort zu diesem starken Tobac dankbar!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 15:51:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gewinn Basiskurs -> Ausübungskurs: geldwerter Vorteil = Einkommenssteuer
      Gewinn Ausübungskurs -> Verkaufskurs: Zeitdifferenz weniger als ein Jahr -> Spekulationssteuer = Einkommenssteuer
      Zeitdifferenz größer als ein Jahr -> keine Steuer

      >> Was ist, wenn der Aktienkurs zum Zeitpkt. der Umwandlung (nicht Verkauf) UNTER dem Basispreis (z.B. 32,50 DM) liegt? Bekomme ich
      >> dann Steuern zurück? Hab ich beim Finanzamt Guthaben? Kann ich das mit meinen übrigen Steuern verrechnen?

      Nette Annahme =:-) - aber in diesem Fall ist die Option wertlos.

      Strategien anzubieten ist schwierig:

      a) Du hältst die Aktie Deiner Firma für unterbewertet: Ausübung so früh wie möglich, um danach anfallende Gewinne
      nach der Spekufrist steuerfrei zu verkaufen
      b) Du hältst die Aktie Deiner Firma für fair bewertet oder überbewertet: Ausübung zu höchstmöglichen Kurs, und
      nach Transfer auf Dein Depot sofort verkaufen
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 16:21:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank molfa für die Antwort.

      Allerdings hab ich bezgl. deiner Antwort noch eine Frage:
      logisch, daß die Option bei unter 32,50 DM wertlos ist, allerdings müßte ich bei Umwandlung trotzdem die 32,50 DM an meine Firma bezahlen. Frage: krieg ich dann wirklich nichts vom Finanzamt wieder o.ä.? Schade eigentlich...

      Wenn das mit der Spekusteuer wirklich so ist (so genau konnte mir das wirklich keiner in meiner Firma sagen), dann klingt deine Strategie vernünftig!

      Danke nochmals!

      Sollte sonst noch jemand was dazu sagen (schreiben) wollen, nur zu!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 17:56:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe der zutreffenden Antwort von molfa eigentlich nur noch zuzufügen, daß in dem von Dir angesprochenen Fall Aktienkurs kleiner Basispreis eigentlich negative Einnahmen aus § 19 EStG vorliegen müßten, die sich wie Werbungskosten auswirken, bin mir da aber nicht sicher, da mir so ein Fall bislang noch nicht untergekommen ist.
      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 00:15:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      also was ich nix verstehen kann: Wieso willst Du die Option ausüben und Aktien von der Firma für 32,50 kaufen,
      wenn Du die gleiche Aktie am Markt billiger bekommst :? Das fällt dann glaub` ich unter D... ja weiß nich` so genau
      aber jedenfalls erst dann steuerrelevant, wenn Du die Aktie verkaufst.

      Also mal angenommen, Du unterliegst irgendwelchen Zwängen, die Aktie für 32,50 (zu teuer) zu kaufen, obwohl der Kurs am Markt darunter liegt, Du läßt doch normalerweise die Option einfach verfallen. Es sei denn Du willst Deiner Firma was spendieren...
      .... ich kann das nicht glauben. Aber wenn es tatsächlich so ist, dann poste nochmal, und es gibt eine Antwort.

      für den Rest hat derzeit molfa wohl recht

      @molfa: meines Erachtens ist das noch nicht so richtig abgehakt, wie Aktienoptionen zu besteuern sind. Ich meine Urteile BFH, oder bin ich da nicht auf dem laufenden ?

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      schrieb am 13.11.00 08:59:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo an alle,

      also: Uns (den Mitarbeitern unserer Firma) wurden Optionen geschenkt. Nach einer best. Zeit (3 Jahre; gestaffelt) kann man über 100% dieser Optionen verfügen. Ausüben kann man diese Optionen erst nach 2 Jahren (Haltplicht oder so ähnlich). Börsengang ist auch erst in ca. 2 Jahren.

      Ich kann also noch garnich die Optionen verfallen lassen etc., weil ich sie noch nicht (richtig) habe und unsere Firma noch nicht Börsennotiert ist.

      @molfa:
      Ich hab nochmal über deine Antwort nachgedacht. Ich denke das Finanzamt sieht Mitarbeiteroptionen im Rahmen einer Vergütung (Lohn etc.) als Lohnvorteil gegenüber Arbeitnehmern an, die nicht diese Chance haben. Deshalb werden jede Gewinne zw. Erhalt der Optionen bis Verkauf der Aktien der Einkommenssteuer unterworfen. Demenstsprechend denke gibt es die Spekulationsfrist und der evtl. Wegfall dieser nicht.

      @ivg:
      Ich hoffe eigentlich auch, daß das als Werbungskosten etc. abzusetzten ist. Wenn nicht, wäre es Betrug am Arbeitnehmer. Eigentlich...

      @Knudi:
      Ich hoffe, daß durch meinen 1. Abs. dieses Postings klargeworden ist, warum das noch nicht geht. Klar wäre es blöde Optionen für 32,50 DM zu kaufen, wenn man die Aktien billiger bekommen kann. Wie gesagt, ich hoffe auf eine Erstattung vom Finanzamt (oder wem auch immer), wenn ich die Optionen (die mir geschenkt wurden) teuerer "einkaufe", als sie momentan eigentlich wert sind. Wenn ich diese Erstattung nicht bekomme, muß ich natürlich so nah wie möglich an die 32,50 rankommen, um entweder nicht zuviel dabei draufzuzahlen bzw. Steuern zahlen muß.

      Im Prinzip war das auch mehr eine Hypothetische Frage, die evtl. später mal aktuell wird (hoffentlich nicht...)
      Die 32,50 DM sind irgendwie schon ein Zwang, da das der Basispreis ist, den wir auf jeden Fall bezahlen müßen. Da jetzt der Wert unserer Aktien aber höher ist (60 DM), kann man fürs erst nicht davon ausgehen, daß der Aktienkurs unter 32,5 fallen wird. Interessant wird es auch erst, wenn wir an der Börse sind und rechnen müßen, wann es sich lohnt zu wandeln und zu verkaufen, um noch ein wenig Gewinn mit zu nemen und nicht alles in Steuern zu stecken.

      Danke an euch für eure Antworten.

      MfG


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