Zerobonds und Fremdwährungsanleihen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.00 21:07:01 von
neuester Beitrag 03.02.01 16:49:48 von
neuester Beitrag 03.02.01 16:49:48 von
Beiträge: 4
ID: 304.634
ID: 304.634
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 479
Gesamt: 479
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 00:04 | 488 | |
20.04.24, 12:11 | 382 | |
heute 00:14 | 345 | |
gestern 21:21 | 248 | |
10.11.14, 14:54 | 207 | |
05.12.14, 17:15 | 202 | |
heute 03:34 | 181 | |
gestern 19:32 | 171 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.161,01 | +1,36 | 217 | |||
2. | 3. | 0,1885 | -0,26 | 90 | |||
3. | 2. | 1,1800 | -14,49 | 77 | |||
4. | 5. | 9,3500 | +1,14 | 60 | |||
5. | 4. | 168,29 | -1,11 | 50 | |||
6. | Neu! | 0,4400 | +3,53 | 36 | |||
7. | Neu! | 4,7950 | +6,91 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 31 |
Hallo,
DM- bzw. Euro-Zerobonds werden ja wahlweise nach der Differenzmethode oder der "Emissionsrendite" versteuert, sofern der Verkauf vor der Einlösung erfolgt.
Wie sieht es nun aus, wenn man ein solches Papier mit Verlust verkauft? Wird dann auch nach "Differenzmethode" versteuert - d. h. man hat dann "negative Kapitalerträge"?
Wie wird eine verzinsliche (Dollar...-)Anleihe steuerlich behandelt?
Beispiel: Ich kaufe eine Dollar-Anleihe, zahle 800 Dollar Stückzinsen (1 $ = 2 DM) also 1600 DM. Zwei Monate später bekomme ich meine 1000 Dollar Zinsen gutgeschrieben (1 $ = 2,20 DM), also 2200 DM. Wieviel Zinsen sind denn nun als Kapitalertrag steuerpflichtig?
a) 2200 DM ./. 1600 DM, also 400 DM oder
b) 1000 $ ./. 800 $, also 200 US-Dollar oder 440 DM
Im Fall a) wären ja dann 40 DM an (Devisen-)Spekulationsgewinn angefallen, da ich die Stückzinsen ja "billiger eingekauft" habe!? Ja oder nein!?
Nach meinen Informationen kann ich "negative Kapitalerträge" aus dem Ausland nur mit positiven Erträgen AUS DEM GLEICHEN LAND gegenrechnen. Falls dies nicht mehr stimmen sollte, bitte um Korrektur!
Wie sieht es aus, wenn ich 2000 nur deutsche Kapitalerträge erhalte, und ich kaufe mir nun (2000) eine Dänemark-Anleihe, bei welcher der nächste Zinstermin im Februar 2001 ist. Ich zahle heute Stückzinsen, kann sie aber nirgendwo abziehen. Werden diese bezahlten Stückzinsen dann ins neue Jahr mit rübergenommen?
Danke kroko
DM- bzw. Euro-Zerobonds werden ja wahlweise nach der Differenzmethode oder der "Emissionsrendite" versteuert, sofern der Verkauf vor der Einlösung erfolgt.
Wie sieht es nun aus, wenn man ein solches Papier mit Verlust verkauft? Wird dann auch nach "Differenzmethode" versteuert - d. h. man hat dann "negative Kapitalerträge"?
Wie wird eine verzinsliche (Dollar...-)Anleihe steuerlich behandelt?
Beispiel: Ich kaufe eine Dollar-Anleihe, zahle 800 Dollar Stückzinsen (1 $ = 2 DM) also 1600 DM. Zwei Monate später bekomme ich meine 1000 Dollar Zinsen gutgeschrieben (1 $ = 2,20 DM), also 2200 DM. Wieviel Zinsen sind denn nun als Kapitalertrag steuerpflichtig?
a) 2200 DM ./. 1600 DM, also 400 DM oder
b) 1000 $ ./. 800 $, also 200 US-Dollar oder 440 DM
Im Fall a) wären ja dann 40 DM an (Devisen-)Spekulationsgewinn angefallen, da ich die Stückzinsen ja "billiger eingekauft" habe!? Ja oder nein!?
Nach meinen Informationen kann ich "negative Kapitalerträge" aus dem Ausland nur mit positiven Erträgen AUS DEM GLEICHEN LAND gegenrechnen. Falls dies nicht mehr stimmen sollte, bitte um Korrektur!
Wie sieht es aus, wenn ich 2000 nur deutsche Kapitalerträge erhalte, und ich kaufe mir nun (2000) eine Dänemark-Anleihe, bei welcher der nächste Zinstermin im Februar 2001 ist. Ich zahle heute Stückzinsen, kann sie aber nirgendwo abziehen. Werden diese bezahlten Stückzinsen dann ins neue Jahr mit rübergenommen?
Danke kroko
Hy krokodil1!
Hab deine Meinungen über die fiktive Quellensteuer/Quellensteuer mit großem Interesse verfolgt! Leider hab ich nicht alles so verstanden, wie ich mir es gewünscht hätte! Ich hoffe es ist dir nicht zu unangenehm, wenn ich dir ein paar Fragen stelle!
Wie sieht es jetzt genau mit den Zinsen aus, wenn ich mir die Brasilien-Anleihe (WKN: 353 690, 12 % Zinssatz) für einen Nennwert von 5000 Euro kaufe? (Freistellungsauftrag ist reichlich vorhanden)
Zum Zinstermin bekomme ich dann 600 Euro Zinsen. Zieht mir davon der Staat Brasilien davon was ab oder nicht und werden in Deutschland noch irgendwelche Steuern fällig! Oder bekomme ich die vollen 600 Euro Zinsen? Langt es aus, wenn ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden ist?
Ich hab mal gelesen, das man zur fiktiven Quellensteuer auch "Bonus vom Staat" gesagt hat. Aber als Bonus darf ich das nicht sehen! Ich bekomm ja nicht bei einem ausreichenden Freistellungsauftrag noch zusätzlich 120 Euro (600 Euro von meinem Beispiel X 20% fiktive Quellensteuer von Brasilien) vom Staat. Diese fiktive Quellensteuer ist nur anrechenbar, also brauch ich ja nur, wenn ich ZAST bezahle!
Also Kurze Zusammenfassung: Bekomme ich meine 12 %, oder weniger und kann ich vieleicht auch mehr bekommen?
Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir weiterhelfen würdest! Vielen herzlichen dank im vorraus!
DANKE
Wünsche dir noch einen schönen Tag!
ciao!
Sascha
Hab deine Meinungen über die fiktive Quellensteuer/Quellensteuer mit großem Interesse verfolgt! Leider hab ich nicht alles so verstanden, wie ich mir es gewünscht hätte! Ich hoffe es ist dir nicht zu unangenehm, wenn ich dir ein paar Fragen stelle!
Wie sieht es jetzt genau mit den Zinsen aus, wenn ich mir die Brasilien-Anleihe (WKN: 353 690, 12 % Zinssatz) für einen Nennwert von 5000 Euro kaufe? (Freistellungsauftrag ist reichlich vorhanden)
Zum Zinstermin bekomme ich dann 600 Euro Zinsen. Zieht mir davon der Staat Brasilien davon was ab oder nicht und werden in Deutschland noch irgendwelche Steuern fällig! Oder bekomme ich die vollen 600 Euro Zinsen? Langt es aus, wenn ein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden ist?
Ich hab mal gelesen, das man zur fiktiven Quellensteuer auch "Bonus vom Staat" gesagt hat. Aber als Bonus darf ich das nicht sehen! Ich bekomm ja nicht bei einem ausreichenden Freistellungsauftrag noch zusätzlich 120 Euro (600 Euro von meinem Beispiel X 20% fiktive Quellensteuer von Brasilien) vom Staat. Diese fiktive Quellensteuer ist nur anrechenbar, also brauch ich ja nur, wenn ich ZAST bezahle!
Also Kurze Zusammenfassung: Bekomme ich meine 12 %, oder weniger und kann ich vieleicht auch mehr bekommen?
Ich wäre dir sehr dankbar wenn du mir weiterhelfen würdest! Vielen herzlichen dank im vorraus!
DANKE
Wünsche dir noch einen schönen Tag!
ciao!
Sascha
Hallo, saskra!
1. Du bekommst Deine Zinsen - normalerweise -
ohne brasilianischen Steuerabzug ausgezahlt.
Brasilien ist aber berechtigt, bis zu 15 % Steuern
abzuziehen. Da würde auch ein Freistellungsauftrag
nichts nützen. (Aber vielleicht bekommst Du Deine Zinsen
ja erst gar nicht ;-))
2. Wenn Du Deinen Freistellungsauftrag gar nicht voll
bekommst, hast Du auch keinen Anspruch auf die fiktive
Quellensteuer. Deine brasilianischen Einkünfte sind ja
gleich null!
3. Fiktive Quellensteuer bekommst Du nur angerechnet, wenn
Du auch tatsächlich Einkommensteuer zahlst! Du bekommst max.
so viel fQ angerechnet, wie Dein Einkommensteuersatz (in %)
ist.
Beispiel:
Ledig, keine Werbungskosten.
3100 DM Zinsen aus Deutschland
3100 DM Zinsen aus Brasilien.
Es werden Dir also je 1050 DM Freistellungsvolumen auf
Deine deutschen und Deine brasilianischen Zinsen angerechnet.
Du hast demnach Einkünfte aus Brasilien in Höhe von 1050 DM.
Die fQ beträgt - theoretisch - 20 % von 3100 DM - also 620 DM.
Und nun: Wieviel % Einkommensteuer mußt Du bezahlen?
10 %? Dann werden auch nur 10 % von 1050 DM angerechnet
- also 105 DM
30 %? Dann werden also 30 % von 1050 DM angerechnet - also
315 DM.
Theoretisch - 70 % - Dann werden 70 % von 1050 DM angerechnet -
aber max. die o. g. 620 DM!
Gruss kroko
1. Du bekommst Deine Zinsen - normalerweise -
ohne brasilianischen Steuerabzug ausgezahlt.
Brasilien ist aber berechtigt, bis zu 15 % Steuern
abzuziehen. Da würde auch ein Freistellungsauftrag
nichts nützen. (Aber vielleicht bekommst Du Deine Zinsen
ja erst gar nicht ;-))
2. Wenn Du Deinen Freistellungsauftrag gar nicht voll
bekommst, hast Du auch keinen Anspruch auf die fiktive
Quellensteuer. Deine brasilianischen Einkünfte sind ja
gleich null!
3. Fiktive Quellensteuer bekommst Du nur angerechnet, wenn
Du auch tatsächlich Einkommensteuer zahlst! Du bekommst max.
so viel fQ angerechnet, wie Dein Einkommensteuersatz (in %)
ist.
Beispiel:
Ledig, keine Werbungskosten.
3100 DM Zinsen aus Deutschland
3100 DM Zinsen aus Brasilien.
Es werden Dir also je 1050 DM Freistellungsvolumen auf
Deine deutschen und Deine brasilianischen Zinsen angerechnet.
Du hast demnach Einkünfte aus Brasilien in Höhe von 1050 DM.
Die fQ beträgt - theoretisch - 20 % von 3100 DM - also 620 DM.
Und nun: Wieviel % Einkommensteuer mußt Du bezahlen?
10 %? Dann werden auch nur 10 % von 1050 DM angerechnet
- also 105 DM
30 %? Dann werden also 30 % von 1050 DM angerechnet - also
315 DM.
Theoretisch - 70 % - Dann werden 70 % von 1050 DM angerechnet -
aber max. die o. g. 620 DM!
Gruss kroko
@ Krokodil1 (1.Posting)
1. Durch den Ansatz der Differenzmethode können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen.
(Schmidt/Heinicke, EStG 2000, § 20, Rz.184)
2. In Deinem Beispiel sind 2200-1600=600 DM (!) Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Es wird mit dem jeweils am Tag der Zahlung geltenden Devisenkurs umgerechnet. Ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sehe ich hier nicht gegeben.
3. Die in § 2a EStG genannte Abzugsbeschränkung für Auslandsverluste ist meiner Ansicht nach nicht auf verausgabte Stückzinsen oder eine "Negativrendite" bei ausländischen Kursdifferenzpapieren anwendbar.
4. Verausgabte Stückzinsen, die gegen keine Kapitaleinnahmen aufgerechnet werden können, sind negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden (vertikaler Verlustausgleich möglich!). Sie werden also nicht mit "rübergenommen".
(Schmidt/Heinicke, EStG 2000, § 20, Rz.178)
1. Durch den Ansatz der Differenzmethode können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen.
(Schmidt/Heinicke, EStG 2000, § 20, Rz.184)
2. In Deinem Beispiel sind 2200-1600=600 DM (!) Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Es wird mit dem jeweils am Tag der Zahlung geltenden Devisenkurs umgerechnet. Ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sehe ich hier nicht gegeben.
3. Die in § 2a EStG genannte Abzugsbeschränkung für Auslandsverluste ist meiner Ansicht nach nicht auf verausgabte Stückzinsen oder eine "Negativrendite" bei ausländischen Kursdifferenzpapieren anwendbar.
4. Verausgabte Stückzinsen, die gegen keine Kapitaleinnahmen aufgerechnet werden können, sind negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden (vertikaler Verlustausgleich möglich!). Sie werden also nicht mit "rübergenommen".
(Schmidt/Heinicke, EStG 2000, § 20, Rz.178)
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
215 | ||
90 | ||
78 | ||
58 | ||
56 | ||
34 | ||
34 | ||
29 | ||
27 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
14 | ||
14 |