Gleich auf n.tv: Ein jurist wird sagen, was EM.TV Aktionäre tun können !!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.12.00 22:34:00 von
neuester Beitrag 02.01.01 16:18:51 von
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anschauen!!!
garnix. gewinne nehmen immer alle hin. bei verlusten soll irgendwer verklagt werden. das geld ist weg. hahahahahahah.
unsäglich schlecht ist ntv- sucht sich auch solch einen solchen anwalt als interview- partner- die problematik hat der meiener meinung nach nicht recht erfsasst-- es geht doch wahrscheinlich nicht nicht in erster linie um prospekthaftung nach der kapitalerhöhung, denn die relevanten vorgänge dürftenn doch eher einen späteren zeitraum betreffen, zu prüfen wären zunächst andere anspruchsgrundlagen
außerdem zur haftungshöchstgrenze aus prospekthaftung:
hat der den emissionskurs von 45 euro vor diversen splits gemeint????
außerdem zur haftungshöchstgrenze aus prospekthaftung:
hat der den emissionskurs von 45 euro vor diversen splits gemeint????
Gibt es überhaupt einen Vergleichsfall in D wo wirklich Schadensersatz gewährt wurde.
Nur zur Info::
05.12.2000
09:13
Aktionärsschützer: Private Klagen gegen EM.TV sinnlos
BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) hält Klagen von Privatanlegern gegen EM.TV für wenig aussichtsreich. Im ARD-Morgenmagazin wies der Sprecher der Vereinigung, Jürgen Kurz, am Dienstag darauf hin, dass das deutsche Recht das Einklagen eines individuellen Schadensersatzes kaum ermögliche. Die Aktie von EM.TV, lange Zeit mit spektakulären Gewinnen ein Liebling am Neuen Markt, war in der letzten Zeit immer mehr abgestürzt. Das Jahreshoch hatte bei 120 Euro gelegen, am Montag hatte die Aktie nur noch einen Wert von 10,10 Euro. Medienunternehmer Leo Kirch griff dem angeschlagenen Unternehmen am Montag mit einer milliardenschweren Finanzspritze unter die Arme./DP/fl
05.12.2000
09:13
Aktionärsschützer: Private Klagen gegen EM.TV sinnlos
BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) hält Klagen von Privatanlegern gegen EM.TV für wenig aussichtsreich. Im ARD-Morgenmagazin wies der Sprecher der Vereinigung, Jürgen Kurz, am Dienstag darauf hin, dass das deutsche Recht das Einklagen eines individuellen Schadensersatzes kaum ermögliche. Die Aktie von EM.TV, lange Zeit mit spektakulären Gewinnen ein Liebling am Neuen Markt, war in der letzten Zeit immer mehr abgestürzt. Das Jahreshoch hatte bei 120 Euro gelegen, am Montag hatte die Aktie nur noch einen Wert von 10,10 Euro. Medienunternehmer Leo Kirch griff dem angeschlagenen Unternehmen am Montag mit einer milliardenschweren Finanzspritze unter die Arme./DP/fl
Hallo Bodenseemann
deine Aussagen über EM-TV werden im Wirtschaftsteil der SZ vom Samstag zitiert
www.szarchiv.de
deine Aussagen über EM-TV werden im Wirtschaftsteil der SZ vom Samstag zitiert
www.szarchiv.de
Die SdK (Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre)
prüft rechtliche Möglichkeiten für EM.TV-geschädigte Anleger
EM.TV-Geschädigte können sich zur weiteren Information auf der SdK-Homepage unter www.sdk.org als Newsletter-Empfänger eintragen lassen.
************************************************************
Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei dem Münchener Medienkonzern EM.TV, die zu einem katastrophalen Kursverfall der Aktien geführt haben, prüft die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), welche rechtlichen Möglichkeiten EM-TV-geschädigte Anleger haben, um unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dabei sind nach Auffassung der SdK auch die Börsenprospekte von EM.TV heranzuziehen, die anläßlich der Kapitalerhöhung im Herbst 1999 und der Begebung einer Wandelanleihe im Frühjahr 2000 erstellt worden sind. Sollten sie unrichtige Angaben enthalten, könnten gegebenenfalls Ansprüche aus Prospekthaftung erhoben werden.
Auch die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die den Jahresabschluß 1999 von EM.TV mit einem uneingeschränkten Testat versehen hat, sei zu hinterfragen. Nach dem KonTraG haben Wirtschaftsprüfer seit 1998 wesentlich erweiterte Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des Lageberichtes des Vorstandes und des Risikomanagements eines Unternehmens. Hier sei zu klären, ob PwC diese Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt wahrgenommen habe.
Die SdK fordert darüber hinaus das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) auf, das Publizitätsverhalten des Unternehmens in den letzten Monaten daraufhin zu untersuchen, ob gegen ad-hoc-Vorschriften verstoßen worden ist.
Zu prüfen durch das BAWe seien ebenfalls die Aktienumsätze der letzten Wochen, wobei insbesondere zu eruieren sei, ob und inwieweit Aktien von der Familie Haffa verkauft worden seien.
Ebenso wie bei Infomatec wird die SdK untersuchen, ob die Vorstände von EM.TV auch persönliche Verantwortung für die Vorgänge tragen.
prüft rechtliche Möglichkeiten für EM.TV-geschädigte Anleger
EM.TV-Geschädigte können sich zur weiteren Information auf der SdK-Homepage unter www.sdk.org als Newsletter-Empfänger eintragen lassen.
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Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei dem Münchener Medienkonzern EM.TV, die zu einem katastrophalen Kursverfall der Aktien geführt haben, prüft die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), welche rechtlichen Möglichkeiten EM-TV-geschädigte Anleger haben, um unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Dabei sind nach Auffassung der SdK auch die Börsenprospekte von EM.TV heranzuziehen, die anläßlich der Kapitalerhöhung im Herbst 1999 und der Begebung einer Wandelanleihe im Frühjahr 2000 erstellt worden sind. Sollten sie unrichtige Angaben enthalten, könnten gegebenenfalls Ansprüche aus Prospekthaftung erhoben werden.
Auch die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die den Jahresabschluß 1999 von EM.TV mit einem uneingeschränkten Testat versehen hat, sei zu hinterfragen. Nach dem KonTraG haben Wirtschaftsprüfer seit 1998 wesentlich erweiterte Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung des Lageberichtes des Vorstandes und des Risikomanagements eines Unternehmens. Hier sei zu klären, ob PwC diese Aufgaben mit der notwendigen Sorgfalt wahrgenommen habe.
Die SdK fordert darüber hinaus das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) auf, das Publizitätsverhalten des Unternehmens in den letzten Monaten daraufhin zu untersuchen, ob gegen ad-hoc-Vorschriften verstoßen worden ist.
Zu prüfen durch das BAWe seien ebenfalls die Aktienumsätze der letzten Wochen, wobei insbesondere zu eruieren sei, ob und inwieweit Aktien von der Familie Haffa verkauft worden seien.
Ebenso wie bei Infomatec wird die SdK untersuchen, ob die Vorstände von EM.TV auch persönliche Verantwortung für die Vorgänge tragen.
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