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    Ich war beim Finanzamt wegen Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.00 01:11:33 von
    neuester Beitrag 27.12.00 07:36:42 von
    Beiträge: 9
    ID: 319.596
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      Avatar
      schrieb am 22.12.00 01:11:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Seit bestimmter Zeit werden in Board Nachrichten verbreitet, daß ab 2001 od. 2002 nur 50% der Spekulationsgewinne zu versteuern braucht. Im Gegenzug könnte man dann nur 50% seiner Verluste ausgleichen.

      Vor kurzer Zeit war ich beim Finanzamt. Dort konnten die MA mir die oben beschriebenen Sachverhalte nicht bestätigen. Deswegen bin ich jetzt etwas ratlos..

      Wer hat zu anscheinend "neuen" Regelung genaue Infos??

      MfG
      vadim
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 01:58:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann ist Dein Finanzamt schlecht informiert:

      Ab 2001 werden Spekulationsgewinne gemäß der bisherigen Haltefrist innerhalb von 12 Monaten tatsächlich nur noch zu 50% besteuert. D.h. hast Du zu DM 10 000 Einsatz z.B.
      DM 8000.-- dazugewonnen, dann muß Du innerhalb von 12 Monaten nur DM 4000.--, also die Hälfte Deines Gewinns zu Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

      Hälst Du Deine Aktien jedoch mehr als 12 Monaten bleibt alles steuerfrei - wie gehabt.

      Schöne Weihnachten. Aston Martin
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 02:03:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      PS:

      Gilt natürlich auch umgekehrt für die Verluste - darum:
      wenn du noch zu 100% Deine Verluste steuerlich geltend machen willst, verkaufe Deine miesen aktien noch bis zum 31.12.2000. Danach wird ein Verlust von DM 8000. nur noch zur Hälfte akzeptiert.
      Summasummarum eine positive Änderung der Besteuerung wenn man damit richtig umgeht.
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 02:24:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bitte um Quellenangabe!! Es ist echt wichtig für meine Entscheidung, was ich mit meinem Depot machen soll. Und noch wichtiger, wenn ich wieder zum Finanzamt gehe, daß ich mich darauf beziehn kann.

      Und wie ist es wenn ich ab 2001 innerhalb eines Jahres meine Verluste mit den Gewinnen ausgleichen will? Könnte man dann es nicht mehr vollständig Verluste mit Gewinnen verrechnen?
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 03:29:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Vadim: Wichtig ist, daß die neue Regelung ab 2001
      erst ausschließlich für ausländische Aktien gilt.
      Deutsche Aktien fallen erst ab 2002 unter die neue
      50/50 Regelung.

      :)Iguana

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      Avatar
      schrieb am 22.12.00 08:34:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @vadim,
      was Iguana sagt, stimmt - so viel ich weiß.
      Sehr ausführlich wurde das Thema in Börse Online 51/00 vom 14.12.00 behandelt. Ich denke, dass alle Finanzzeitschriften derzeit dieses Thema aufbereiten.

      Allerdings solltest Du von Mitarbeitern des Finanzamts nicht zu viel erwarten - vermutlich bekommen sie die genauen Infos erst im nächsten Jahr. Für sie ist dieser Bereich ja frühestens dann aktuell, wenn die ersten Steuererklärungen für 2001 kommen.

      Insgesamt gehe ich davon aus, dass die Beamten mit den neuen Regeln für Spekulationssteuer und den detaillierten Angaben, die man nun machen muß, ziemlich überfordert sind.

      Mein Tip: Verluste möglichst noch in diesem Jahr realisieren und Gewinne erst im nächsten Jahr.

      Schöne Feiertage,
      Kleopatra
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 09:14:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im Moment ist das Thema "Steuern auf Spekulationsgewinne" etwas bizarr. Die meisten wären froh, wenn sie überhaupt Spekulationsgewinne hätten und würden liebend gerne darauf auch Steuern zahlen ...
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 13:39:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Leute,

      habe von meinem Steuerberater heute folgende Nachricht
      erhalten.

      In Bezug auf das Halbeinkünfteverfahren für 2001 hat die
      Finanzbehörde vor dem Finanzgericht verloren. Die haben
      entschieden, z.B. ein Daytrader, der sehr oft handelt und
      eventuell auch viel Gewinn hat, bei dem wird das HE-Verfahren angewendet, da er NUR für SICH handelt und nicht
      für andere.
      Die Finanzbehörde ist wegen diesem Urtel in Berufung vor
      das BFH gegangen. Dort wird nun endgültig entschieden, ob
      Daytrader mit einem gewissen Gewinn als Gewerbetreibende
      eingestuft werden, oder ob die Regelung des HE angewandt
      wird. Mit der Entscheidung wird ca. Mitte des nächsten
      Jahres gerechnet.

      Da kann man nur die Daumen drücken, dass die Halsabschneider
      (Finanzamt) vorm BFH verliert.

      Gruss
      TT
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 07:36:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      na wenn die finanzbeamten keine ahnung haben zur spekusteuer , dann zahl doch erst mal nix bis die sich einig sind .

      was meinst du wie schnell die dir eine fundierte auskunft geben !


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