Handyverbot am Steuer - Diese Medallie hat zwei Seiten. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.01.01 11:56:56 von
neuester Beitrag 26.01.01 16:44:20 von
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ID: 334.151
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Handyverbot am Steuer - Diese Medallie hat zwei Seiten.
Ab 1.02.01 ist Handy am Steuer gesetzlich verboten.
Oberlandgericht Köln (Az: 9 U 43/00) hat eine Weigerung der Versicherer
bestätigt: Wegen grober Fahrlässigkeit sind die nicht mehr zur
Schadensregulierung verpflichtet.
Wie schön und sicher die Strassen dann werden kann man sich
nur erträumen. ABER: Wenn einem ein abgelenkter Idiot
reinfährt muß man selbst sehen, wie man an sein Geld kommt.
Insbesondere, wenn der Penner sich ein Handy für eine Mark
angeschafft hat und wegen Vieltelefonieren hochverschuldet ist.
Es ist halb so schlimm, wenn der Unfallgegner zur Zeit des Unfalls
onaniert, Lippen nachgezogen, Kind gewickelt, Zeitung gelesen oder Kaffee
gebrüht hat. Dann wird der Schaden von seinem Versicherer
reguliert. Telefonieren ist wohl etwas anders.
UrsprungAllerSünden
Ab 1.02.01 ist Handy am Steuer gesetzlich verboten.
Oberlandgericht Köln (Az: 9 U 43/00) hat eine Weigerung der Versicherer
bestätigt: Wegen grober Fahrlässigkeit sind die nicht mehr zur
Schadensregulierung verpflichtet.
Wie schön und sicher die Strassen dann werden kann man sich
nur erträumen. ABER: Wenn einem ein abgelenkter Idiot
reinfährt muß man selbst sehen, wie man an sein Geld kommt.
Insbesondere, wenn der Penner sich ein Handy für eine Mark
angeschafft hat und wegen Vieltelefonieren hochverschuldet ist.
Es ist halb so schlimm, wenn der Unfallgegner zur Zeit des Unfalls
onaniert, Lippen nachgezogen, Kind gewickelt, Zeitung gelesen oder Kaffee
gebrüht hat. Dann wird der Schaden von seinem Versicherer
reguliert. Telefonieren ist wohl etwas anders.
UrsprungAllerSünden
Bevor Du dünnen Senf dieser Art postest, informiere Dich doch erst mal.
Die Versicherung muss gegenüber dem Unfallopfer IMMER leisten, sie kann sich lediglich die Kohle bei dem Typen zurückholen, und zwar m.E. mit Recht. Sollte der Verursacher beim Unfall z.B. sich sein Handy durch den Kopf gehen lassen oder es verschlucken und daran sterben, muss die Versicherung immer noch leisten und kann es sich im Zweifelsfall bei niemandem zurückholen... ausser bei ihrer Rückversicherung.
Karl
Die Versicherung muss gegenüber dem Unfallopfer IMMER leisten, sie kann sich lediglich die Kohle bei dem Typen zurückholen, und zwar m.E. mit Recht. Sollte der Verursacher beim Unfall z.B. sich sein Handy durch den Kopf gehen lassen oder es verschlucken und daran sterben, muss die Versicherung immer noch leisten und kann es sich im Zweifelsfall bei niemandem zurückholen... ausser bei ihrer Rückversicherung.
Karl
@Ursprung
entweder du hast das aus der BILD oder den artikel nicht zu ende gelesen.
in dem angeführten urteil geht es nicht um die zahlung der versicherung an einen geschädigten unfallgegner. es geht vielmehr um ansprüche des versichertern selbst die er im rahmen der teil- oder vollkasko gegen seine eigene versicherung geltend macht.
fazit: immer schön die hände am steuer lassen.
auch bei den anderen tätigkeiten, die du noch angeführt hast!
entweder du hast das aus der BILD oder den artikel nicht zu ende gelesen.
in dem angeführten urteil geht es nicht um die zahlung der versicherung an einen geschädigten unfallgegner. es geht vielmehr um ansprüche des versichertern selbst die er im rahmen der teil- oder vollkasko gegen seine eigene versicherung geltend macht.
fazit: immer schön die hände am steuer lassen.
auch bei den anderen tätigkeiten, die du noch angeführt hast!
und ueberhaupt... wie wuerde denn die Medallie aussehen wenn sie nur eine oder gar drei Seiten haette
Gruss PP
Gruss PP
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