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    Renten sofort kürzen - wer vertritt meine Interessen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.01 20:41:06 von
    neuester Beitrag 01.03.01 07:42:54 von
    Beiträge: 9
    ID: 344.901
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      schrieb am 19.02.01 20:41:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ alle

      Die jetzigen Rentner hatten es in ihrem Arbeitsleben schön einfach - Vollbeschäftigung war die meiste Zeit gegeben.

      Damit sich keiner einen Bruch hebt wurde die Rente vorverlegt-Vorruhestandsregelung!

      Als Krönung gibt es jetzt die Einzahlungen fein säuberlich verteilt von den Beitragszahlern. Diese werden von ihren Beiträgen mit Sicherheit keine adäquate Rente beziehen können. Das Versorgungsniveau wird auf 54 Prozent des Nettoeinkommens gekürzt (BO Nr.26/2000 S.116).

      Die Pappnasen jeder politischer Richtung klatschen noch Beifall, wer vertritt die Interessen der Beitragszahler?
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 20:53:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer 40 oder 45 Jahre seine Rentenbeiträge bezahlt hat, hat auch das Recht, sein einbezahltes Geld wiederzubekommen. Das viele in Frührente gingen, war ein guter Schachzug der Industrie, ältere Mitarbeiter sauber und legal zu "entsorgen". Das hat sich auch in den Gewinnen und Aktienkursen wiedergespiegelt.

      Daß man inzwischen selber zusätzlich vorsorgen muß, liegt doch auch daran, daß wir in Deutschland zu wenig Kinder, sprich künftige Beitragszahler haben. Außerdem will man im Alter keinen geringeren Lebenbsstandart. Die heutigen Rentner waren doppelt belastet. Sie haben Kinder großgezogen und Beiträge bezahlt. Die künftige Generation wird auch doppelt belastet. Sie darf Pflichtbeiträge bezahlen und zusätzlich privat vorsorgen. Alles hat seinen Preis. Auch der Luxus, keine Kinder zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      @JESUS,

      Du hast recht! Es kann nicht sein, daß die Rentenlast (aktuelle Rentner) und der Umbau des bestehenden Rentenssytems von einem Umlageverfahren (heißt: Rücklagen werden nicht gebildet) in ein Mischverfahren in Form von Umlage- und Kaptialdeckung auf dem Rücken von ein bis zwei Generation ausgetragen wird. Vor allem ist hier die Inkompetenz der Politik (egal welcher Farbe) zu sehen. Egal wie man zu sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen stehen (= politisch zu verantwortende Rentenanprüche) mag, kann es nicht sein, daß die daraus resulierenden Leistungen nur auf dem Rücken der Beitragszahler (vornehmlich Arbeitnehmer) ausgetragen werden. Auch der Einbezug von bestimmten Selbständigen ist nicht die Lösung; ist außerdem kontraproduktiv! Der Staat soll endlich seiner "sozialen" (ich hasse diese Wort) Verpflichtung nachkommen, und politische Ansprüche aus dem allgemeinen Staatshaushalt begleichen!


      Gruß
      NOLDOR
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:26:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Noldor

      Genau, wir finanzieren beide Systeme und die jetzigen Rentner werden nicht am `Risiko überlangen Lebens` (Hört sich übel an - ist und heißt aber so) beteiligt.

      Als Krönung wird noch von den `sozialen` Sozies an der EU- und BU-Rente gepfuscht, die zumindest eine Grundabsicherung darstellte.

      @Wasserdrache

      Ich habe drei Kinder, zahle in die Rentenkasse und darf noch privat `vorsorgen` (vielleicht würde nachsorgen passen?). Dafür mußten die Sozies nicht an die Regierung, in dieser Thematik war Blüm schon inkompetent wie populistisch.

      Oder soll ich im Alter meine Kinder anpumpen (Indien?) ?
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 21:38:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      VORSICHT SATIRE! Nicht für jeden geeignet.

      Ach was, weiche Euthanasie für Rentner!

      Die sind doch schuld! Oder? Muß doch mal gesagt werden. Haben den Krieg verkackt, die Juden nicht restlos umgelegt und jetzt sitzen sie uns auf der Tasche.

      Für Arzneimittelstudien wären sie noch geeignet. Schneller Abgang, kurze Beistattung im Massengrab (ist billiger) und die Kohle umverteilen.

      Mal ehrlich, ist doch so, oder?

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      schrieb am 23.02.01 07:38:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      und jetzt die kroenung ausgerechnet von den SOZIALdemokraten !

      rentenkuerzung , dafuer aber mehr zahlen ! feine sache !
      die sogeannten private zwangsvorsorge ist nichts anderes als die aufgabe der paritaetischen altersversorgung !
      manager lachen , arbeitnehmer zahlen doppelt !
      Avatar
      schrieb am 23.02.01 21:14:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Etwas zum Thema:


      Die neue Rente fördert, was bisher fehlte: zusätzliche Eigenvorsorge.


      Eine Gesellschaft verändert sich. Ständig, egal in welchem Bereich. Irgendwann können bewährte Systeme nicht mehr leisten, worauf man sich lange verlassen konnte. Reformen helfen, mit diesen Veränderungen umzugehen. Wichtig ist, dass Reformen dort ansetzen, wo das Problem liegt und es nicht nur umverteilen. Das gilt auch für die Rentenreform. Daher hat sich die Bundesregierung für den einzig zukunftssicheren Weg entschieden: festzuhalten am bewährten Umlagesystem und zusätzlich die private, kapitalgedeckte Eigenvorsorge zu fördern.
      Natürlich ist private Eigenvorsorge keine Erfindung der Bundesregierung. Viele, meist Besserverdienende, haben bereits früh auf die eine oder andere gewinnbringende Art dafür gesorgt, die staatliche Rente im Alter privat deutlich aufzustocken. Die Bundesregierung möchte aber, dass das jeder kann. Ohne dafür reich sein zu müssen und vor allem, ohne davon arm zu werden. Deshalb werden jetzt gerade auch geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert, wenn sie in private Eigenvorsorge investieren.


      Kein Muss, sondern ein Plus.


      Grundsätzlich gilt: Niemand wird zur zusätzlichen Eigenvorsorge gezwungen. Doch wer sich dazu entschließt, wird gefördert. Die neue Rente bringt also mehr, aber sie fordert auch mehr: eigene Einsicht und eigene Verantwortung. Wer von Anfang an konsequent und zielstrebig in seine Eigenvorsorge investiert, wird unterstützt. Die Bundesregierung will den stufenweisen Aufbau des Altersvermögens in einem Umfang fördern, der in der deutschen Sozialgeschichte einmalig ist. Je früher jeder mit der Eigenvorsorge beginnt, desto höher ist später sein ganz persönlicher Gewinn. Zumal die staatliche Förderung und das, was künftig vom Einkommen für die Eigenvorsorge abgezweigt wird, erst im Alter versteuert wird. Durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge, ergibt sich ein Zinseszinseffekt, der den Auszahlungsbetrag noch einmal erhöht. Und das lohnt sich.


      Eigenvorsorge kann sich jeder leisten.


      Selbst ein kleines Einkommen ist kein Hindernis für große Vorsorgepläne. Denn die Kosten dafür muss keiner alleine tragen.
      Empfohlen und staatlich gefördert wird, die zusätzliche Eigenvorsorge stufenweise aufzubauen, und zwar in vier Schritten. Der Startschuss: Die volle Zulagenförderung erhält, wer ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der ihm maximal zustehenden Zulagen in einen Altersvorsorgevertrag investiert. Wer will, kann auch weniger als die empfohlene Höhe ansparen. Jedoch wird er dann auch entsprechend weniger vom Staat gefördert. Grundsätzlich ist dies daher nicht zu empfehlen.
      Denn die Eigenvorsorge ist auch für den kleinen Geldbeutel zumutbar. Die gesamte Sparleistung besteht aus den Eigenbeiträgen des Begünstigten und der staatlichen Zulage, so dass keiner die empfohlene Ansparsumme alleine aufbringen muss.


      Wer bei der Eigenvorsorge gefördert wird.


      Gefördert werden alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Dazu gehören

      - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
      - Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
      - nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
      - geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
      - Wehr- und Zivildienstleistende
      - pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
      - Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.


      Nicht zu den geförderten Personen gehören:

      - Beamtinnen und Beamte
      - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
      - Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und regelmäßig eine eigene private Altersvorsorge aufbauen
      - Geringfügig Beschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.


      Es ist vorgesehen, unmittelbar im Anschluss an die Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes die Reformmaßnahmen wirkungsgleich auch auf die Beamtenversorgung und die Alterssicherungssysteme im öffentlichen Dienst zu übertragen. Dadurch könnte sich eine Einbeziehung in das Fördermodell ergeben.


      Wie die Eigenvorsorge gefördert wird.


      Für Geringverdienende und Bezieher mittlerer Einkommen sind Zulagen zur Eigenvorsorge vorgesehen. Unabhängig davon besteht, losgelöst vom individuellen Einkommen, die Möglichkeit, ab dem Jahre 2008 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich gefördert anzusparen. Je nach Einkommenshöhe und Zahl der zu berücksichtigen Kinder kann der mögliche Sonderausgabenabzug höher sein als die gewährte Zulage. Auch hier fließt die die Zulagenförderung auf das Anlagekonto. Im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung erfolgt dann automatisch eine sogenannte "Günstigerprüfung". Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die gezahlte Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben (das heißt mit der Einkommensteuerrückzahlung erstattet). Die gezahlten Zulagen verbleiben auf dem Anlagekonto. Dieses System der Förderung ermöglicht es, das eigene Sparverhalten an die jeweilige Lebenssituation anzupassen.


      In der Endstufe ab 2008 gewährt der Staat maximal folgende Zulagen:


      Alleinstehende bis zu 300 DM/Jahr (Grundzulage)
      Verheiratete bis zu 600 DM/Jahr (Grundzulage)
      je Kind (kindergeldberechtigt) bis zu 360 DM/Jahr (Kinderzulage).
      Daraus ergibt sich, dass insbesondere Familien mit Kindern gefördert werden. Denn für jedes Kind gewährt der Staat noch einmal eine zusätzliche Unterstützung. Die Folge: Bei Familien mit zwei Kindern und einem Vorjahresbruttoeinkommen bis zu 60.000 DM im Jahr zahlt der Staat mehr als die Hälfte der Aufwendungen zur Eigenvorsorge. Liegt das Vorjahresbruttoeinkommen bei 40.000 DM, fördert der Staat mehr als 80% der Eigenvorsorge.Eine solch breite Förderung von Altersvermögen ist bisher einmalig.


      Was die Eigenvorsorge zusätzlich bringt.


      Die Höhe der Zusatzleistung im Alter hängt natürlich von der jeweiligen Anlage ab. Nehmen wir das Beispiel des Arbeitnehmers mit 60.000 DM Jahreseinkommen, einer jährlichen Sparsumme von 2400 DM (4%). Würde diese Sparleistung über 30 Jahre erbracht und eine Verzinsung von 6% angenommen, dann ergibt sich eine monatliche Rente von über 1.000 DM.
      Eines ist damit für alle klar: Die Gesamtleistung aus Rente und staatlich geförderter Eigenvorsorge wird den Lebensstandard künftig besser absichern als heute. Das macht die Rentenreform gerade für die junge Generation zu einem lohnenden Zukunftsprojekt.

      Beispiele für die staatliche Förderung der zusätzlichen Eigenvorsorge ab dem Jahr 2008 finden Sie in den nebenstehenden Tabellen.


      Welche Anlageformen gefördert werden.


      Grundsätzlich werden die Anlageformen gefördert, die im Alter zu einer ergänzenden Absicherung durch lebenslange Einkommensleistungen führen. Das können etwa Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sein, die mit Auszahlungsplänen und Absicherungen für das hohe Alter ab 85 Jahren (sog. Restverrentungspflicht) verbunden sind. Um dem Verbraucher Gewissheit darüber zu geben, ob das von ihm ausgesuchte Anlageprodukt die Krieterien für eine steuerliche Förderung erfüllt, ist die Einrichtung einer Zertigfizierungsstelle vorgesehen, die die entsprechende Prüfung vornimmt. Die Zertifizierung muss vom Produktanbieter eingeholt werden. Dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.


      Selbstgenutztes Wohneigentum kann gefördert werden, sofern es die allgemeinen Forderungen an die Anlageformen (siehe unten) erfüllt. Es bleibt abzuwarten, welche Vetragsformen hier angeboten werden. Auch die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung und der Pensionskassen kann gefördert werden. Altverträge können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, ist die Einführung von Pensionsfonds als weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen. Beiträge aus umgewandeltem Entgelt des Arbeitnehmers werden nach demselben Grundsatz wie die private Altersvorsorge gefördert.


      Alle Anlageformen müssen


      gewährleisten, dass die Auszahlung der Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte), Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder ab dem 60. Lebensjahr erfolgt;
      eine Absicherung im Alter gewährleisten (Leibrente oder Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung);
      lebenslange gleichbleibende oder steigende Leistungen garantieren ;
      zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die zum Aufbau der Altersrente eingezahlten Beträge garantieren (Nominalwerterhaltung);
      vor Abtretung und Pfändung geschützt sein.
      Zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit können bis zu 15% und zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung bis zu 5% der Beiträge aufgewendet werden. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst weitgehend vor unseriösen Angeboten zu schützen, werden die Anlageinstitute dazu verpflichtet, bestimmte Informations- und Berichtspflichten einzuhalten.


      Nach dem neuen Zertifizierungsgesetz muss das Anlageinstitut / der Finanzdienstleister sicherstellen, dass


      die Abschluss- und Vertriebskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden (gilt nicht für Altverträge, da der Vertrag bereits abgeschlossen ist);
      der Versicherte bei Vertragsabschluss über folgende Punkte informiert wird: Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, Kosten der Vermögensverwaltung, Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt.
      der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages jährlich über Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge unterrichtet wird; bei einer Verletzung dieser Pflicht hat das Anlageinstitut/der Finanzdienstleister eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem muss der Anbieter berichten, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.

      Alleinstehend, kein Kind
      Alleinstehend, 1 Kind
      Alleinstehend, 2 Kinder
      Alleinstehend, 3 Kinder
      Verheiratet, kein Kind
      1 RVP
      Verheiratet, kein Kind
      2 RVP
      Verheiratet, 1 Kind
      1 RVP
      Verheiratet, 1 Kind
      2 RVP
      Verheiratet, 2 Kinder
      1 RVP
      Verheiratet, 2 Kinder
      2 RVP
      Verheiratet, 3 Kinder
      1 RVP
      Verheiratet, 3 Kinder
      2 RVP

      RVP = Rentenversicherungs-
      pflichtiger
      Kurz und klar: unsere Antworten auf Ihre Fragen


      Warum sollten gerade junge Menschen eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen?
      Die Tatsache, dass die Menschen künftig länger leben und der Anteil älterer Menschen steigt, wird sich vor allem in der Zukunft auswirken. Die Folge ist, dass das Leistungsvermögen der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig sinkt. Das müssen die Jüngeren und die Menschen mittleren Alters bei ihrer Vorsorge für das Alter beachten. Die Bundesregierung empfiehlt eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Eigenvorsorge. Beides hat Vorteile. Die gesetzliche Rentenversicherung sichert weiterhin zusätzlich gegen Risiken wie Erwerbsminderung, Tod des Ehepartners oder Tod der Eltern finanziell ab. Die zusätzliche Eigenvorsorge bietet Möglichkeiten, höhere Renditen zu erzielen. Und sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert.


      Warum ist es für junge Menschen besonders attraktiv, frühzeitig vorzusorgen und die staatliche Förderung voll in Anspruch zu nehmen?
      Klar ist: Je langfristiger eine Geldanlage angelegt ist, desto höher sind die Erträge. Daher ist es bei langen Laufzeiten möglich, sogar mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes Kapital zu erwerben. Durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge, ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil, der den Auszahlungsbetrag noch einmal erhöht.


      Könnte die zusätzliche Eigenvorsorge nicht statt 4% des Bruttoentgelts 2,5% betragen?
      Grundsätzlich ja. Auch wer weniger spart, wird gefördert. Doch die ergänzende Altersvorsorge sollte ein solides Fundament bekommen. Deshalb empfiehlt und fördert die Bundesregierung bis zu 4% Eigenvorsorge. Niemand wird zum zusätzlichen Sparen gezwungen, auch nicht in der empfohlenen Höhe. Aber: Wer sich dazu entschließt, wird mit hohen Zulagen gefördert. Bei geringerer Sparleistung wird die Zulage nur anteilig gewährt. Die zusätzliche Eigenvorsorge und die Förderung sollen innerhalb von acht Jahren stufenweise eingeführt werden.


      Was passiert, wenn nicht zusätzlich vorgesorgt wird?
      Das kann sich jeder selbst ausrechnen. Die zusätzliche Eigenvorsorge ist freiwillig. Die Bundesregierung empfiehlt sie, damit die Rentnerinnen und Rentner von morgen ihren Lebensstandard halten können. Doch jeder sorgt anders vor. Wer etwa ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Der Erwerb von Wohneigentum wird wie bisher gefördert. Beteiligt sich eine Person darüberhinaus an einer zusätzlichen Altersvorsorge, bekommt er die dafür vorgesehene Förderung dazu. Jeder entscheidet selbst.


      Welche Anlageformen werden beim Aufbau privaten Altersvermögens gefördert?

      Grundsätzlich werden die Anlageformen gefördert, die im Alter zu einer ergänzenden Absicherung durch lebenslange Einkommensleistungen führen. Das können etwa Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sein, die mit Auszahlungsplänen und Absicherungen für das hohe Alter ab 85 Jahren (sog. Restverrentungspflicht) verbunden sind. Um dem Verbraucher Gewissheit darüber zu geben, ob das von ihm ausgesuchte Anlageprodukt die Krieterien für eine steuerliche Förderung erfüllt, ist die Einrichtung einer Zertigfizierungsstelle vorgesehen, die die entsprechende Prüfung vornimmt. Die Zertifizierung muss vom Produktanbieter eingeholt werden. Dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.


      Selbstgenutztes Wohneigentum kann gefördert werden, sofern es die allgemeinen Forderungen an die Anlageformen (siehe unten) erfüllt. Es bleibt abzuwarten, welche Vetragsformen hier angeboten werden. Auch die betriebliche Altersversorgung in Form der Direktversicherung und der Pensionskassen kann gefördert werden. Altverträge können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Um die betriebliche Altersvorsorge zu stärken, ist die Einführung von Pensionsfonds als weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen. Beiträge aus umgewandeltem Entgelt des Arbeitnehmers werden nach demselben Grundsatz wie die private Altersvorsorge gefördert.


      Muss man den Betrag, mit dem zusätzlich für das Alter vorgesorgt wird, versteuern?
      In der Ansparphase nicht. Ziel der für die Förderung eingeführten nachgelagerten Besteuerung ist es, Steuern erst in der Auszahlungsphase auf die monatlichen Leistungen zu erheben. In der Ansparphase werden daher die Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze aus nicht versteuertem Einkommen geleistet. Auch die Zinsen und Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei gestellt, was die zusätzliche Eigenvorsorge durch den Zinseszinseffekt besonders attraktiv macht.


      Wird Wohneigentum als zusätzliche Altersvorsorge ebenfalls gefördert?
      Selbstgenutztes Wohneigentum kann gefördert werden, sofern es die allgemeinen Forderungen an die Anlageformen erfüllt. Es bleibt abzuwarten, welche Vetragsformen hier angeboten werden.


      Sollte der Staat nur Anlageformen fördern, die für Frauen und Männer gleiche Tarife anbieten?
      Die Einführung von sogenannten Unisex-Tarifen in ein freiwilliges privates Vorsorgesystem ist wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung von Männern und Frauen schwierig. Ein Problem ist beispielsweise, dass geschlechtsspezifische Tarife nur bei Rentenversicherungen eine Rolle spielen. Die Folge wäre, dass vorwiegend Frauen Unisex-Rentenversicherungsverträge abschließen und Männer auf Anlageformen wie Fonds ausweichen würden. Rechtlich gäbe es dann Unisex-Tarife, faktisch wären es aber reine Frauentarife, kalkuliert auf deren Lebenserwartung. Unisextarife erfüllen daher nicht die Förderkriterien.
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 00:47:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich kann das Scheißwort Altersvorsorge nicht mehr hören!
      Avatar
      schrieb am 01.03.01 07:42:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      dieses gewaesch hat der wohl aus der spd-werbung ?????

      so ein verlogenes getue ! fakt ist , dass durch diese sogenannte PRIVATE altersvorsorge die partiaetische altersversorgung aufgegeben wird !

      denn : entweder ich zahle in diese versorgung PRIVAT (ohne arbeitgeberbeteiligung!!!) ein , also von meinem nettoeinkommen !!!
      oder ich stehe im alter bloed da . weil der soziale (????) riester mir ja einfach die "freiwilligen" beitraege entsprechend von der gesetzlichen rente abzieht .

      klasse sache , aber die arbeitnehmer sind dabei die dummen !
      mal noch ganz abgesehen von der pauschalen kuerzung der rente !


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