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    Frage an einen Steuerexperten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.01 23:17:30 von
    neuester Beitrag 05.03.01 21:21:52 von
    Beiträge: 9
    ID: 352.406
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      schrieb am 04.03.01 23:17:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe letztes Jahr Verlust gemacht. was passiert, wenn ich z.B. tatsächlich 10 TDM Verlust gemacht habe und nur 3 TDM als Verlust eintrage???? Kann mir da was passieren????

      Danke für Eure Antwort!!!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 23:42:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, Dir kann nichts passieren!
      Nur kannst Du dann später nur 3TDM Verlust vor- bzw. rücktragen.

      Der Rest ist verschenkt.

      Nur bei nicht voll angegebenen Gewinnen kann es Ärger geben.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 23:53:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Antwort. Das wollte ich wissen. Lieber gebe ich ein paar Hundert DM weniger Verlust an und bin damit auf der sicheren Seite, bevor ich mehr angebe und dann dem Fiskus ein Dorn im Auge bin.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 00:01:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dies ist durchaus ratsam.
      Das FA würde bzw. wird sich dann fragen, ob früher bei besserer Börsenlage vielleicht Gewinne erzielt wurden, die wahrscheinlich nicht angegeben sind.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 01:05:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Damit habe ich keine Probleme. Ich habe erst letztes Jahr mit Aktien begonnen. Die können ruhig schauen, ob da Gewinne vorhanden sind.

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      Avatar
      schrieb am 05.03.01 13:52:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      1)Habe 1999 DM 2100 Speku.Verluste realisiert, diese aber in
      der Erklärung nicht angegeben. Im Jahr 2000 habe ich(ledig)
      1500 Speku.Gewinne realisiert. Nun will das Finanzamt mir
      meine Verluste nicht gegenrechnen.
      2) Kann ich die Abschlußgebühr für meinen Bausparvertrag irgendwie
      von der Steuer absetzen, habe aber keine Vermietung und Verpachtung!?

      Wer kann mit helfen??
      im voraus besten dank
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 18:52:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      - dr. alfredus
      Dann würde ich an deiner Stelle die ganzen 10TDM Verlust geltend machen.
      Wenn Du es eindeutig nachweisen kannst, und in den Vorjahren nicht irgendwelche Gewinne "vergessen" hast, bist du dem FA kein Dorn im Auge.
      Also, setze ruhig voll an!
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 19:01:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      - an Stecher

      meinen Glückwunsch im voraus, im Jahr 2000 noch Gewinne gemacht, alle Achtung!

      1.) Versuche folgendes:
      Stelle beim FA einen Antrag auf Änderung des Est-Bescheides 1999 und reiche Aufstellung über Verlust i.H. 2.100 DM + Belege ein.

      Wenn das nicht klappt:

      Lege fristwahrend gegen den Est-Bescheid 2000 Einspruch ein (falls FA die Gewinne ansetzt) und reiche die Kosten für die Spekulation nach, wie z.B. Fahrtkosten zu Banken, Analysten, Hauptversammlungen, Telefonkosten, Internetgebühren u.s.w.
      Sei ein bißchen erfinderisch, du brauchst nur ca. 510 DM an Kosten, damit Du unter 1000 DN fällst.

      Müßte Dir eigentlich gelingen!



      2.) Gebühr eigentlich hö. bei V+V ansetzbar.
      Versuche sie bei Kapitaleinkünften anzusetzen.

      Lohnt sich aber nur, wenn du keine großen Zinseinnahmen o.ä. hast.
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 21:21:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Stecher: lese doch bitte meinen Beitrag "Übertrag aus 1998 noch möglich?"


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