DOMEYER spricht die Wahrheit, hier ist der Beweis : - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.01 09:00:00 von
neuester Beitrag 25.04.01 15:15:08 von
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Hier stehen sämtliche meldepflichtige Aktienumsätze:
2 Namen davon dürften uns bekannt vorkommen.
http://display.neuermarkt.com/internet/nmcom/nmcom_dd.nsf/ma…
2 Namen davon dürften uns bekannt vorkommen.
http://display.neuermarkt.com/internet/nmcom/nmcom_dd.nsf/ma…
Do dürfte auch beim techn. Vorsprung nicht geschwindelt haben:
laut First Union Securities beginnt Flextronics mit der Prod. der Xbox im 3. Quartal
wir wissen aber, daß auch bei Microsoft Verschiebungen nicht auszuschliessen sind
CU ps
laut First Union Securities beginnt Flextronics mit der Prod. der Xbox im 3. Quartal
wir wissen aber, daß auch bei Microsoft Verschiebungen nicht auszuschliessen sind
CU ps
Als Beweis würde ich es bezeichnen, jedoch ein Indiz davon das die P.White und S.Domeyer weiterhin ihre Anteile aufstocken und vom Erfolg des Unternehmens glauben(wissen).
Alles was unter dem Durchnittspreis von 4,4€ liegt, bezogen auf die Anteile der KE, sind realistische Kurse zu einem ausgewogenen Chancen/Risiko Verhältnis.
Alles was unter dem Durchnittspreis von 4,4€ liegt, bezogen auf die Anteile der KE, sind realistische Kurse zu einem ausgewogenen Chancen/Risiko Verhältnis.
Na, ich denke, daß die Einstiegspreise bei der Kapitalerhöhung von 4,4 durchschnittlich auf einen Gewinn von mehreren Hundert Prozent abzielen
MBX bei Kurs 17..... KGV 2001 17
bei Kurs 15..... KGV 2001 nur noch 15
bei Kurs 12..... KGV 2001 beispiellose 12
da kann sich jetzt jeder nach Geschmack ausrechnen, wo seine Einstiegspreise liegen
oder traut jemand MBX ein KGV von 12 in einer Zukunftsbranche nicht zu ????
CU ps
MBX bei Kurs 17..... KGV 2001 17
bei Kurs 15..... KGV 2001 nur noch 15
bei Kurs 12..... KGV 2001 beispiellose 12
da kann sich jetzt jeder nach Geschmack ausrechnen, wo seine Einstiegspreise liegen
oder traut jemand MBX ein KGV von 12 in einer Zukunftsbranche nicht zu ????
CU ps
Hier steht alles zur neuen Meldepflicht, die ab 1.3.2001 gilt.
21. Februar 2001: Rundschreiben Listing 03/2001; Neuer Markt - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Neuer Markt - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 21. Februar 2001
(Ziffer 7.2 ZulBedNM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. März 2001 tritt die Regelung über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte in Kraft, wonach Wertpapiergeschäfte der Emittenten sowie deren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse AG zu melden sind (Ziffer 7.2 ZulBedNM). Sinn und Zweck der Regelung ist die Erhöhung der Transparenz im Neuen Markt
und damit eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Die Veröffentlichung der meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte stellt sicher, dass der Anleger Informationen über die
Geschäftsaktivitäten des Emittenten und dessen Organmitglieder am börslichen und außerbörslichen Markt erhält und damit über Zugang zu wesentlichen
Zusatzinformationen für seine Anlageentscheidung verfügt.
Der Deutsche Börse AG dienen die aus den Meldungen gewonnenen Erkenntnisse ausschließlich zur Kontrolle der Einhaltung von Ziffer 7.2 ZulBedNM. Sofern sich aus
den Meldungen Auffälligkeiten ergeben, die insbesondere für den Zulassungsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse oder die Handelsüberwachungsstelle der
Frankfurter Wertpapierbörse oder das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel oder die Staatsanwaltschaften von Bedeutung sein können, erfolgt eine
Übermittlung an die jeweils zuständige Behörde unter Hinweis auf diese Auffälligkeiten. Darüber hinausgehende Auswertungen finden nicht statt.
1 Umfang der Meldepflicht
1.1 Meldepflichtige Person
Meldepflichtig gegenüber der Deutsche Börse AG ist ausschließlich der Emittent, d.h. die Gesellschaft, deren Aktien zum Neuen Markt zugelassen sind, nicht dagegen die
einzelnen Organmitglieder. Es obliegt dem Emittenten, im Innenverhältnis zu seinen einzelnen Organmitgliedern für eine rechtzeitige interne Mitteilung Sorge zu tragen.
Die Meldepflicht beginnt bei Neuzugängen zeitlich mit dem Tag des Zulassungsbeschlusses. Auf den Zeitpunkt der Notierungsaufnahme kommt es dagegen nicht an.
1.2 Geschäfte Dritter, Zurechnung
Die Meldepflicht erfasst Geschäfte des Emittenten und seiner einzelnen Organmitglieder. Geschäfte dritter natürlicher (z.B. Ehefrau eines Vorstandsmitglieds) oder
juristischer Personen (z.B. Stiftung, Treuhandgesellschaft) unterliegen daher grundsätzlich nicht der Meldepflicht.
Allerdings sind Geschäfte Dritter dann meldepflichtig, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einschaltung Dritter der Umgehung der Meldepflicht dient. Wann und
in welcher Konstellation dies der Fall ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Für eine Umgehung und damit für eine Meldepflicht spricht
insbesondere, wenn der Dritte wirtschaftlich für Rechnung des Emittenten oder dessen Organmitglied handelt. Beispiel: Ein Aufsichtsratsmitglied hält seine Aktien nicht
direkt, sondern mittelbar durch eine GmbH, an der er mehrheitlich beteiligt ist und somit wirtschaftlich Einfluss auf die Geschäfte der GmbH hat. Gegen eine Umgehung und
damit gegen eine Meldepflicht spricht insbesondere, wenn der Emittent oder dessen Organmitglied keinerlei wirtschaftlichen Einfluss auf die Geschäfte des Dritten hat.
1.3 Meldepflichtige Geschäfte
Meldepflichtig sind sämtliche Geschäfte, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland, an einer Börse oder außerbörslich abgeschlossen werden. Erfasst werden
daher auch sogenannte OTC-Geschäfte, wie insbesondere Telefonhandel oder sonstige rein private Wertpapiertransaktionen. Maßgeblich ist der weite Geschäftsbegriff,
d.h. nicht nur Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, sondern grundsätzlich jede, auch einseitige Willenserklärung oder sonstige Wirksamkeitsvoraussetzung, die
erforderlich ist, um einen bezweckten Rechtserfolg herbeizuführen.
Die Geschäfte müssen bereits getätigt, d.h. das betreffende Geschäft muss bereits abgeschlossen sein. Bloße Geschäftsabsichten oder Vorverhandlungen sind nicht
meldepflichtig. Vorverträge sind dann meldepflichtig, wenn der vorab vereinbarte Geschäftserfolg vom Emittenten bzw. vom Organmitglied nicht mehr einseitig verhindert
werden kann.
Auf eine Börsenzulassung der betreffenden Wertpapiere kommt es nicht an. Meldepflichtig sind daher insbesondere auch Geschäfte in Aktien des Emittenten, die erst
später - ggf. sogar prospektfrei - zugelassen werden.
Meldepflichtig ist bereits die Gewährung von Optionen an Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder (stock options), unabhängig davon, ob die tatsächliche Ausübung erst zu
einem späteren Zeitpunkt und erst nach Überwindung einer Ausübungshürde stattfinden kann. Meldepflichtig ist ferner die spätere Ausübung der gewährten Optionen.
Meldepflichtig sind Pensionsgeschäfte, unabhängig davon, ob es sich hierbei um sogenannte echte oder unechte Pensionsgeschäfte handelt. Zu melden sind daher
insbesondere sogenannte Wertpapierleihen.
Bei Depotüberträgen an Dritte ist das dazugehörige Kausalgeschäft (z.B. Schenkung) meldepflichtig. Nicht meldepflichtig sind dagegen solche Depotüberträge, bei denen
kein Eigentumswechsel, sondern lediglich ein Wechsel der depotführenden Stelle bzw. ein Wechsel des Depots innerhalb der depotführenden Stelle erfolgt.
Meldepflichtig sind alle Verpfändungen (Bestellung eines Pfandrechts an Wertpapieren des Emittenten bzw. der Organmitglieder). Ausgenommen hiervon sind
Pfandrechte, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen an Wertpapieren entstehen, sofern es sich bei der gesicherten Forderung
nicht um Forderungen aus einer Kreditgewährung handelt.
1.4 Unverzüglich
Die Mitteilung muss ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Absatz 1 BGB) nach Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgen. Insoweit kann insbesondere etwaigen
Meldeverzögerungen seitens der Organmitglieder an den Emittenten Rechnung getragen werden. Allerdings liegt die zeitliche Obergrenze bei drei Börsentagen (Ziffer 7.2
Absatz 1 ZulBedNM). Maßgeblich für den Fristablauf ist der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung bei der Deutsche Börse AG. Für die Fristberechnung gilt der
Feiertagskalender der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Tag des Geschäftsabschlusses bezieht sich auf das schuldrechtliche Geschäft. Der Zeitpunkt der dinglichen Erfüllung (sogenanntes Clearing oder Settlement) ist
dagegen unerheblich.
1.5 Meldepflichtige Bestandteile des Geschäfts
Die meldepflichtigen Bestandteile ergeben sich aus der Aufzählung unter Ziffer 7.2. Absatz 3 ZulBedNM. Bei meldepflichtigen Geschäften der Organmitglieder ist zudem
der Name des betreffenden Organmitglieds sowie seine organschaftliche Stellung anzugeben. Auch ohne ausdrückliche Aufzählung ergibt sich dies nach dem Sinn und
Zweck der Regelung. Zum einen stellt Ziffer 7.2. Absatz 1 ZulBedNM auf die einzelnen und damit identifizierbaren Organmitglieder ab. Zum anderen sind die von den
einzelnen Organmitgliedern gehaltenen Aktienbestände sowohl im Zulassungsprospekt und in den Quartalsberichten als auch im Jahresabschluss anzugeben. Die
zwischen diesen Berichtszeitpunkten erfolgende fortlaufende Kontrolle liefe leer, wenn die einzelnen im Quartal erfolgenden Geschäfte ohne Namensangabe gemeldet
werden könnten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das konkret gemeldete Geschäft im Rahmen eines besonderen Textfeldes in beschränktem Umfang zu erläutern. Diese Erklärung
wird veröffentlicht. Eine inhaltliche Kontrolle derartiger Erklärungen findet seitens der Deutsche Börse AG nicht statt.
1.6 Veröffentlichung
Meldepflichtige Geschäfte von Organmitgliedern werden sofort, d.h. ohne vorherige Kontrolle der Deutsche Börse AG im Internet unter www.deutsche-boerse.com/nm
veröffentlicht. Allerdings dienen bestimmte meldepflichtige Geschäftsangaben ausschließlich internen Kontrollzwecken der Deutsche Börse AG und werden daher nicht
veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um den Preis des Geschäfts und das am Geschäft beteiligte Institut oder Unternehmen sowie um die Angabe, ob das Geschäft
börslich oder außerbörslich getätigt wurde.
Meldepflichtige Geschäfte des Emittenten (z.B. Handel in eigenen Aktien, Rückkauf eigener Aktien) werden erst nach Freigabe durch die Deutsche Börse AG
veröffentlicht. Hierbei wird im Einzelfall anhand des Schutzzwecks der Regelung entschieden, welche Geschäftsbestandteile der Öffentlichkeit zu welchem Zeitpunkt
bekannt gegeben werden.
2 Art und Weise der Meldung
Die Meldung soll über die elektronische Schnittstelle (Corporate Data Online - CDO) erfolgen, die die Deutsche Börse AG zum Emittenten hält. Das CDO wird rechtzeitig
zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung um eine entsprechende Eingabefunktionalität erweitert und das neue CDO-Release als Online-Version allen Unternehmen des
Neuen Marktes elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bestätigte Meldungen können nach Versendung an die Deutsche Börse AG weder zurückgerufen noch geändert werden. Änderungen oder Falschmeldungen sind
unmittelbar der Deutsche Börse AG, Abteilung Listing, Telefax: 069/2101-3991 schriftlich mitzuteilen.
Dem Emittenten obliegt die Verhinderung eines internen Missbrauchs der Meldungen. Er hat insbesondere durch hinreichende interne Maßnahmen sicherzustellen, dass
nur befugte Personen Meldungen an die Deutsche Börse AG absetzen.
3 Kontrolle, Sanktionen
Die Deutsche Börse AG kontrolliert nicht die Richtigkeit der eingehenden Meldungen. Sofern und soweit sie Kenntnis von der Unrichtigkeit einer Meldung erlangt oder
sonstige Anhaltspunkte für eine Falschmeldung oder für eine unterlassene Meldung vorliegen, wird sie anhand von Auskunftsersuchen an den Emittenten eine
Aufklärung verlangen. Hierüber kann die Öffentlichkeit informiert werden. Ferner kann die Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse mit der
Überprüfung beauftragt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht wird grundsätzlich ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Insoweit wird auf die hierfür geltenden Regelungen der
Zulassungsbedingungen für den Neuen Markt verwiesen.
Sofern ein Verstoß gegen die Meldepflicht im Einzelfall den Verdacht der Verletzung eines Bußgeld- oder Straftatbestandes begründet, wird die Deutsche Börse AG
darüber hinaus den Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen.
4 Verhältnis zur Ad hoc-Publizität nach § 15 WpHG und zu sonstigen gesetzlichen Meldepflichten
Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass die Meldpflicht nach Ziffer 7.2 ZulBedNM anderweitige gesetzliche Meldepflichten, insbesondere nach dem
Wertpapierhandelsgesetz unberührt lässt. Die Prüfung, ob und inwieweit den Emittenten bzw. seine einzelnen Organmitglieder hinsichtlich eines gemäß Ziffer 7.2.
ZulBedNM meldepflichtigen Geschäfts ggf. weitere bzw. vorrangige gesetzliche Meldepflichten treffen, obliegt diesen somit in eigener Verantwortung.
5 Auswirkungen auf die Investor Relations-Arbeit
Durch die Veröffentlichung der meldepflichtigen Geschäfte wird die Transparenz im Neuen Markt weiter erhöht. Diese Meldungen können selbstverständlich zu
Kursreaktionen führen. Im Sinne einer aktiven Investor Relations Arbeit werden frühzeitige, ggf. auch im vorhinein erfolgende Ankündigungen von Transaktionen, vom
Markt als vertrauensbildendes Zeichen gesehen.
21. Februar 2001: Rundschreiben Listing 03/2001; Neuer Markt - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Neuer Markt - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte 21. Februar 2001
(Ziffer 7.2 ZulBedNM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. März 2001 tritt die Regelung über meldepflichtige Wertpapiergeschäfte in Kraft, wonach Wertpapiergeschäfte der Emittenten sowie deren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Börse AG zu melden sind (Ziffer 7.2 ZulBedNM). Sinn und Zweck der Regelung ist die Erhöhung der Transparenz im Neuen Markt
und damit eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Die Veröffentlichung der meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte stellt sicher, dass der Anleger Informationen über die
Geschäftsaktivitäten des Emittenten und dessen Organmitglieder am börslichen und außerbörslichen Markt erhält und damit über Zugang zu wesentlichen
Zusatzinformationen für seine Anlageentscheidung verfügt.
Der Deutsche Börse AG dienen die aus den Meldungen gewonnenen Erkenntnisse ausschließlich zur Kontrolle der Einhaltung von Ziffer 7.2 ZulBedNM. Sofern sich aus
den Meldungen Auffälligkeiten ergeben, die insbesondere für den Zulassungsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse oder die Handelsüberwachungsstelle der
Frankfurter Wertpapierbörse oder das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel oder die Staatsanwaltschaften von Bedeutung sein können, erfolgt eine
Übermittlung an die jeweils zuständige Behörde unter Hinweis auf diese Auffälligkeiten. Darüber hinausgehende Auswertungen finden nicht statt.
1 Umfang der Meldepflicht
1.1 Meldepflichtige Person
Meldepflichtig gegenüber der Deutsche Börse AG ist ausschließlich der Emittent, d.h. die Gesellschaft, deren Aktien zum Neuen Markt zugelassen sind, nicht dagegen die
einzelnen Organmitglieder. Es obliegt dem Emittenten, im Innenverhältnis zu seinen einzelnen Organmitgliedern für eine rechtzeitige interne Mitteilung Sorge zu tragen.
Die Meldepflicht beginnt bei Neuzugängen zeitlich mit dem Tag des Zulassungsbeschlusses. Auf den Zeitpunkt der Notierungsaufnahme kommt es dagegen nicht an.
1.2 Geschäfte Dritter, Zurechnung
Die Meldepflicht erfasst Geschäfte des Emittenten und seiner einzelnen Organmitglieder. Geschäfte dritter natürlicher (z.B. Ehefrau eines Vorstandsmitglieds) oder
juristischer Personen (z.B. Stiftung, Treuhandgesellschaft) unterliegen daher grundsätzlich nicht der Meldepflicht.
Allerdings sind Geschäfte Dritter dann meldepflichtig, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einschaltung Dritter der Umgehung der Meldepflicht dient. Wann und
in welcher Konstellation dies der Fall ist, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Für eine Umgehung und damit für eine Meldepflicht spricht
insbesondere, wenn der Dritte wirtschaftlich für Rechnung des Emittenten oder dessen Organmitglied handelt. Beispiel: Ein Aufsichtsratsmitglied hält seine Aktien nicht
direkt, sondern mittelbar durch eine GmbH, an der er mehrheitlich beteiligt ist und somit wirtschaftlich Einfluss auf die Geschäfte der GmbH hat. Gegen eine Umgehung und
damit gegen eine Meldepflicht spricht insbesondere, wenn der Emittent oder dessen Organmitglied keinerlei wirtschaftlichen Einfluss auf die Geschäfte des Dritten hat.
1.3 Meldepflichtige Geschäfte
Meldepflichtig sind sämtliche Geschäfte, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland, an einer Börse oder außerbörslich abgeschlossen werden. Erfasst werden
daher auch sogenannte OTC-Geschäfte, wie insbesondere Telefonhandel oder sonstige rein private Wertpapiertransaktionen. Maßgeblich ist der weite Geschäftsbegriff,
d.h. nicht nur Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, sondern grundsätzlich jede, auch einseitige Willenserklärung oder sonstige Wirksamkeitsvoraussetzung, die
erforderlich ist, um einen bezweckten Rechtserfolg herbeizuführen.
Die Geschäfte müssen bereits getätigt, d.h. das betreffende Geschäft muss bereits abgeschlossen sein. Bloße Geschäftsabsichten oder Vorverhandlungen sind nicht
meldepflichtig. Vorverträge sind dann meldepflichtig, wenn der vorab vereinbarte Geschäftserfolg vom Emittenten bzw. vom Organmitglied nicht mehr einseitig verhindert
werden kann.
Auf eine Börsenzulassung der betreffenden Wertpapiere kommt es nicht an. Meldepflichtig sind daher insbesondere auch Geschäfte in Aktien des Emittenten, die erst
später - ggf. sogar prospektfrei - zugelassen werden.
Meldepflichtig ist bereits die Gewährung von Optionen an Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder (stock options), unabhängig davon, ob die tatsächliche Ausübung erst zu
einem späteren Zeitpunkt und erst nach Überwindung einer Ausübungshürde stattfinden kann. Meldepflichtig ist ferner die spätere Ausübung der gewährten Optionen.
Meldepflichtig sind Pensionsgeschäfte, unabhängig davon, ob es sich hierbei um sogenannte echte oder unechte Pensionsgeschäfte handelt. Zu melden sind daher
insbesondere sogenannte Wertpapierleihen.
Bei Depotüberträgen an Dritte ist das dazugehörige Kausalgeschäft (z.B. Schenkung) meldepflichtig. Nicht meldepflichtig sind dagegen solche Depotüberträge, bei denen
kein Eigentumswechsel, sondern lediglich ein Wechsel der depotführenden Stelle bzw. ein Wechsel des Depots innerhalb der depotführenden Stelle erfolgt.
Meldepflichtig sind alle Verpfändungen (Bestellung eines Pfandrechts an Wertpapieren des Emittenten bzw. der Organmitglieder). Ausgenommen hiervon sind
Pfandrechte, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen an Wertpapieren entstehen, sofern es sich bei der gesicherten Forderung
nicht um Forderungen aus einer Kreditgewährung handelt.
1.4 Unverzüglich
Die Mitteilung muss ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Absatz 1 BGB) nach Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts erfolgen. Insoweit kann insbesondere etwaigen
Meldeverzögerungen seitens der Organmitglieder an den Emittenten Rechnung getragen werden. Allerdings liegt die zeitliche Obergrenze bei drei Börsentagen (Ziffer 7.2
Absatz 1 ZulBedNM). Maßgeblich für den Fristablauf ist der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung bei der Deutsche Börse AG. Für die Fristberechnung gilt der
Feiertagskalender der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Tag des Geschäftsabschlusses bezieht sich auf das schuldrechtliche Geschäft. Der Zeitpunkt der dinglichen Erfüllung (sogenanntes Clearing oder Settlement) ist
dagegen unerheblich.
1.5 Meldepflichtige Bestandteile des Geschäfts
Die meldepflichtigen Bestandteile ergeben sich aus der Aufzählung unter Ziffer 7.2. Absatz 3 ZulBedNM. Bei meldepflichtigen Geschäften der Organmitglieder ist zudem
der Name des betreffenden Organmitglieds sowie seine organschaftliche Stellung anzugeben. Auch ohne ausdrückliche Aufzählung ergibt sich dies nach dem Sinn und
Zweck der Regelung. Zum einen stellt Ziffer 7.2. Absatz 1 ZulBedNM auf die einzelnen und damit identifizierbaren Organmitglieder ab. Zum anderen sind die von den
einzelnen Organmitgliedern gehaltenen Aktienbestände sowohl im Zulassungsprospekt und in den Quartalsberichten als auch im Jahresabschluss anzugeben. Die
zwischen diesen Berichtszeitpunkten erfolgende fortlaufende Kontrolle liefe leer, wenn die einzelnen im Quartal erfolgenden Geschäfte ohne Namensangabe gemeldet
werden könnten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das konkret gemeldete Geschäft im Rahmen eines besonderen Textfeldes in beschränktem Umfang zu erläutern. Diese Erklärung
wird veröffentlicht. Eine inhaltliche Kontrolle derartiger Erklärungen findet seitens der Deutsche Börse AG nicht statt.
1.6 Veröffentlichung
Meldepflichtige Geschäfte von Organmitgliedern werden sofort, d.h. ohne vorherige Kontrolle der Deutsche Börse AG im Internet unter www.deutsche-boerse.com/nm
veröffentlicht. Allerdings dienen bestimmte meldepflichtige Geschäftsangaben ausschließlich internen Kontrollzwecken der Deutsche Börse AG und werden daher nicht
veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um den Preis des Geschäfts und das am Geschäft beteiligte Institut oder Unternehmen sowie um die Angabe, ob das Geschäft
börslich oder außerbörslich getätigt wurde.
Meldepflichtige Geschäfte des Emittenten (z.B. Handel in eigenen Aktien, Rückkauf eigener Aktien) werden erst nach Freigabe durch die Deutsche Börse AG
veröffentlicht. Hierbei wird im Einzelfall anhand des Schutzzwecks der Regelung entschieden, welche Geschäftsbestandteile der Öffentlichkeit zu welchem Zeitpunkt
bekannt gegeben werden.
2 Art und Weise der Meldung
Die Meldung soll über die elektronische Schnittstelle (Corporate Data Online - CDO) erfolgen, die die Deutsche Börse AG zum Emittenten hält. Das CDO wird rechtzeitig
zum In-Kraft-Treten der neuen Regelung um eine entsprechende Eingabefunktionalität erweitert und das neue CDO-Release als Online-Version allen Unternehmen des
Neuen Marktes elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bestätigte Meldungen können nach Versendung an die Deutsche Börse AG weder zurückgerufen noch geändert werden. Änderungen oder Falschmeldungen sind
unmittelbar der Deutsche Börse AG, Abteilung Listing, Telefax: 069/2101-3991 schriftlich mitzuteilen.
Dem Emittenten obliegt die Verhinderung eines internen Missbrauchs der Meldungen. Er hat insbesondere durch hinreichende interne Maßnahmen sicherzustellen, dass
nur befugte Personen Meldungen an die Deutsche Börse AG absetzen.
3 Kontrolle, Sanktionen
Die Deutsche Börse AG kontrolliert nicht die Richtigkeit der eingehenden Meldungen. Sofern und soweit sie Kenntnis von der Unrichtigkeit einer Meldung erlangt oder
sonstige Anhaltspunkte für eine Falschmeldung oder für eine unterlassene Meldung vorliegen, wird sie anhand von Auskunftsersuchen an den Emittenten eine
Aufklärung verlangen. Hierüber kann die Öffentlichkeit informiert werden. Ferner kann die Handelsüberwachungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse mit der
Überprüfung beauftragt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht wird grundsätzlich ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Insoweit wird auf die hierfür geltenden Regelungen der
Zulassungsbedingungen für den Neuen Markt verwiesen.
Sofern ein Verstoß gegen die Meldepflicht im Einzelfall den Verdacht der Verletzung eines Bußgeld- oder Straftatbestandes begründet, wird die Deutsche Börse AG
darüber hinaus den Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringen.
4 Verhältnis zur Ad hoc-Publizität nach § 15 WpHG und zu sonstigen gesetzlichen Meldepflichten
Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass die Meldpflicht nach Ziffer 7.2 ZulBedNM anderweitige gesetzliche Meldepflichten, insbesondere nach dem
Wertpapierhandelsgesetz unberührt lässt. Die Prüfung, ob und inwieweit den Emittenten bzw. seine einzelnen Organmitglieder hinsichtlich eines gemäß Ziffer 7.2.
ZulBedNM meldepflichtigen Geschäfts ggf. weitere bzw. vorrangige gesetzliche Meldepflichten treffen, obliegt diesen somit in eigener Verantwortung.
5 Auswirkungen auf die Investor Relations-Arbeit
Durch die Veröffentlichung der meldepflichtigen Geschäfte wird die Transparenz im Neuen Markt weiter erhöht. Diese Meldungen können selbstverständlich zu
Kursreaktionen führen. Im Sinne einer aktiven Investor Relations Arbeit werden frühzeitige, ggf. auch im vorhinein erfolgende Ankündigungen von Transaktionen, vom
Markt als vertrauensbildendes Zeichen gesehen.
Sensationell! Domeyer hat am Freitag für ca. 10-12 Tsd. MBX Aktien gekauft.
Gestern hat er auch wieder 715 Stück erworben!
Heute hat er nichts gekauft! War ihm wohl zu teuer! na ja, er muß es ja wissen!
Leute, laßt euch doch nichts vormachen! Selbst wenn er 100.000 Stück zu 5 Euro kauft, bedeutet dies nicht, dass IHR ein geschäft macht. Es bedeutet lediglich dass durch die ausgelöste Kaufhysterie, sein Aktienpaket mehr an Wert gewonnen hat, wie er zusätzlich investiert hat. Bei der Aktienzahl die er hält (oder hielt?) war es eh nur ein symbolischer Kauf!
Die Börse hätte besser daran getan, die Meldepflicht auf VERKÄUFE ab einer bestimmten Größenordnung zu beschränken, bei VORHERIGER Anmeldung! Was nutzt es einem NACHHER, wenn man erfährt, das gestern ein Insider verkauft hat?
Diese Regelung wird recht schnell als Instrument zur Kursmanipulation missbraucht werden!
Beispiel: Der CEO X kauft für 50 Tsd. Aktien, alle Welt bekommt es mit, jeder freut sich! "Der kauft Aktien von der eigenen Firma, würde er doch nie tun, wenn die fast Pleite wären! Der muß es doch wissen! Da ist was im Busch! Wenn der bei seinem Informationsstand investiert, kann ch es auch!" Und schon ist die Kaufhysterie ausgelöst!
Während der Kurs in ein paar Tagen um 100% steigt, verkauft z.B. die Frau (die natürlich von all dem absolut keine Ahnung hat) in aller Seelenruhe mal für 500 Tsd. in dem ganzen Getümmel. Ist doch ein gutes Geschäft - oder? Und keiner bekommt es mit!
Gestern hat er auch wieder 715 Stück erworben!
Heute hat er nichts gekauft! War ihm wohl zu teuer! na ja, er muß es ja wissen!
Leute, laßt euch doch nichts vormachen! Selbst wenn er 100.000 Stück zu 5 Euro kauft, bedeutet dies nicht, dass IHR ein geschäft macht. Es bedeutet lediglich dass durch die ausgelöste Kaufhysterie, sein Aktienpaket mehr an Wert gewonnen hat, wie er zusätzlich investiert hat. Bei der Aktienzahl die er hält (oder hielt?) war es eh nur ein symbolischer Kauf!
Die Börse hätte besser daran getan, die Meldepflicht auf VERKÄUFE ab einer bestimmten Größenordnung zu beschränken, bei VORHERIGER Anmeldung! Was nutzt es einem NACHHER, wenn man erfährt, das gestern ein Insider verkauft hat?
Diese Regelung wird recht schnell als Instrument zur Kursmanipulation missbraucht werden!
Beispiel: Der CEO X kauft für 50 Tsd. Aktien, alle Welt bekommt es mit, jeder freut sich! "Der kauft Aktien von der eigenen Firma, würde er doch nie tun, wenn die fast Pleite wären! Der muß es doch wissen! Da ist was im Busch! Wenn der bei seinem Informationsstand investiert, kann ch es auch!" Und schon ist die Kaufhysterie ausgelöst!
Während der Kurs in ein paar Tagen um 100% steigt, verkauft z.B. die Frau (die natürlich von all dem absolut keine Ahnung hat) in aller Seelenruhe mal für 500 Tsd. in dem ganzen Getümmel. Ist doch ein gutes Geschäft - oder? Und keiner bekommt es mit!
@ Lemming
du kleine Lemming du, musst du unbedingt deine Postings mehrfach in das Board kopieren ? Du Böser, du. Du verschwendest nur Speicherplatz der wertvoller ist als dein Gebrabbel.
So, und jetzt zurück in dein Ställchen.
du kleine Lemming du, musst du unbedingt deine Postings mehrfach in das Board kopieren ? Du Böser, du. Du verschwendest nur Speicherplatz der wertvoller ist als dein Gebrabbel.
So, und jetzt zurück in dein Ställchen.
Ist wirklich Lachhaft, was da so über den Tresen gegangen ist... 4400 Stück für Domeyer...und 6000 für Peter White... Uuuiiiiii!
Zum Mischkurs von 2 Euro...!
Das sind ja insgesamt über 20000 DM! Uuiiiiii!
Wahrlich eine Riesensumme für mehrfache Multimillionäre..!
Denkt mal darüber nach!
Zum Mischkurs von 2 Euro...!
Das sind ja insgesamt über 20000 DM! Uuiiiiii!
Wahrlich eine Riesensumme für mehrfache Multimillionäre..!
Denkt mal darüber nach!
@Brain69
Hast du nicht gewußt daß die Aktien für seine Kinder sind.
Die bekommen dann in 3 jahren eine Villa hingestellt.
Hurra ich bin Multi, darf ich mir jetzt keine billigen Brötchen mehr kaufen.
Denk mal trüber nach Brain wenn du das noch kannst.
Gunsi
Hast du nicht gewußt daß die Aktien für seine Kinder sind.
Die bekommen dann in 3 jahren eine Villa hingestellt.
Hurra ich bin Multi, darf ich mir jetzt keine billigen Brötchen mehr kaufen.
Denk mal trüber nach Brain wenn du das noch kannst.
Gunsi
"Ich glaub Gecko steckt mit drin. Das ist ganz klar ein Selbstläufer..."
Ach wie schön. Mal wieder Wall Street gesehen und jetzt im Met@boxrausch.
Also ich bleibe bis Ende der Cebit drin. Dann muss was über dort abgeschlossene Aufträge kommen. Wenn nicht bin ich draussen und Met@box ereilt das gleiche Schicksal wie Gigabell.
Ach wie schön. Mal wieder Wall Street gesehen und jetzt im Met@boxrausch.
Also ich bleibe bis Ende der Cebit drin. Dann muss was über dort abgeschlossene Aufträge kommen. Wenn nicht bin ich draussen und Met@box ereilt das gleiche Schicksal wie Gigabell.
MPStock
Falsch! Das Schicksal vom Verlauf der CeBIT abhängig zu machen, könnte man evtl. vertreten, wenn MBX nichts in der Pipeline hätte. Dem ist aber nicht so. Oder glaubst Du, dass Flextronics schneller produziert, weil die CeBIT läuft?!
Nein, hier gehts um Neu-Kunden, die sich die Phönix anschauen. Und glaub mir - Alle, die sich in dieser Branche tummeln und ne STB brauchen, werden auch bei MBX vorbeischauen. Und bei SFA, PACE, LT, Nokia, etc.......
Messe heisst immer: Zeigen, was man hat, und was man kann. Zukunfts-Buiseness wird da gedealt.
Gruss
Roger
Falsch! Das Schicksal vom Verlauf der CeBIT abhängig zu machen, könnte man evtl. vertreten, wenn MBX nichts in der Pipeline hätte. Dem ist aber nicht so. Oder glaubst Du, dass Flextronics schneller produziert, weil die CeBIT läuft?!
Nein, hier gehts um Neu-Kunden, die sich die Phönix anschauen. Und glaub mir - Alle, die sich in dieser Branche tummeln und ne STB brauchen, werden auch bei MBX vorbeischauen. Und bei SFA, PACE, LT, Nokia, etc.......
Messe heisst immer: Zeigen, was man hat, und was man kann. Zukunfts-Buiseness wird da gedealt.
Gruss
Roger
@Brain
Ich habe nachgedacht und komme zu dem Ergebnis, Domeyer und Co. können keine größeren Positionen kaufen, weil sie kein Geld haben, weil die Millionen investiert sind und weil sie (bei höheren Kursen) keine Aktien verkauft haben.
Passt doch!
Ich habe nachgedacht und komme zu dem Ergebnis, Domeyer und Co. können keine größeren Positionen kaufen, weil sie kein Geld haben, weil die Millionen investiert sind und weil sie (bei höheren Kursen) keine Aktien verkauft haben.
Passt doch!
Kocht. der Denker.Du bist heute der Brüller !!!!
@filigranGP
Du bist kein Mann/Frau von Ehre.Halte dein Wort und such dir einen neuen Namen.
Du bist kein Mann/Frau von Ehre.Halte dein Wort und such dir einen neuen Namen.
@kochtolany
Sehe ich genauso
Sehe ich genauso
Nicht alle lesen alles DonDiego
Deshalb hier auch nochmal:
aus dem MBX - Forum von 10:26 Uhr
CIAO einstweilen
DonDiego
MBX
14-03-01, 10:26 Uhr (GMT)
"Aktienverkauf"
Sehr geehrte Mitunternehmer,
wieder einmal wird mir überall spekulativ vorgeworfen, ich hätte während der Lock-up-Frist
Aktien verkauft. Ich habe keine Aktien verkauft.
Darüber liegt mir eine schriftliche Bestätigung der Nord/LB (meiner Konto- und Depotbank)
vor.
Ich habe auch im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen keine einzige neue Aktie
erhalten. Villeicht war dies nun klar genug.
Danke für Ihr Interesse.
Stefan Domeyer
Deshalb hier auch nochmal:
aus dem MBX - Forum von 10:26 Uhr
CIAO einstweilen
DonDiego
MBX
14-03-01, 10:26 Uhr (GMT)
"Aktienverkauf"
Sehr geehrte Mitunternehmer,
wieder einmal wird mir überall spekulativ vorgeworfen, ich hätte während der Lock-up-Frist
Aktien verkauft. Ich habe keine Aktien verkauft.
Darüber liegt mir eine schriftliche Bestätigung der Nord/LB (meiner Konto- und Depotbank)
vor.
Ich habe auch im Zusammenhang mit den Kapitalerhöhungen keine einzige neue Aktie
erhalten. Villeicht war dies nun klar genug.
Danke für Ihr Interesse.
Stefan Domeyer
Und hier mal die Aktionärsstruktur:
Aktionärsstruktur:
Stefan Domeyer 8,08%
Geerd-Ulrich Ebeling 3,64%
Manfred Drung 7,06%
Dave Haynie 1,20%
Andy Finkel 1,14%
Rainer Kochan 3,37%
Mitarbeiter 2,14%
Streubesitz 73,37% ( Q: Dt. Börse AG )
davon Joh 0,15%
__________________
100 %
Aktionärsstruktur:
Stefan Domeyer 8,08%
Geerd-Ulrich Ebeling 3,64%
Manfred Drung 7,06%
Dave Haynie 1,20%
Andy Finkel 1,14%
Rainer Kochan 3,37%
Mitarbeiter 2,14%
Streubesitz 73,37% ( Q: Dt. Börse AG )
davon Joh 0,15%
__________________
100 %
hallo
wenn ich sehe wie die vorstände von intertainment verkaufen und dann metabox dagegen sehe. junge junge junge
ich behalte meta
ciao
wenn ich sehe wie die vorstände von intertainment verkaufen und dann metabox dagegen sehe. junge junge junge
ich behalte meta
ciao
Bei aller Kritik an MBX muß man auch mal sehen wo sie herkommen und welche beachtliche Steigerung sie hinter sich haben. Auch im Jahr so sehr gescholtenen Geschäftsjahr 2000, wenn man das 1.Q betrachtet.
GuV
2000 / 1-2000/ 1999/ 1998 /1997 /1996
Umsatz in Mio.
50 / 8.89 / 21.93 /5.15 / 4.19 / 4.56
Jahresüberschuß (bzw. Gewinn) in Mio.
-19 / 1.30 / 3.04 / 0.03 /-0.31 / -0.14
Die 19 Mio. spiegeln den hohen Investitionsstand und Ergebnisverschiebungen wieder.
Bin gespannt wie die Zahlen des 1.Q 2001 ausfallen werden.
GuV
2000 / 1-2000/ 1999/ 1998 /1997 /1996
Umsatz in Mio.
50 / 8.89 / 21.93 /5.15 / 4.19 / 4.56
Jahresüberschuß (bzw. Gewinn) in Mio.
-19 / 1.30 / 3.04 / 0.03 /-0.31 / -0.14
Die 19 Mio. spiegeln den hohen Investitionsstand und Ergebnisverschiebungen wieder.
Bin gespannt wie die Zahlen des 1.Q 2001 ausfallen werden.
@ Joh316
Hi,
Onvista meldet leicht andere Zahlen als die MBX-Homepage.
Ob Vorstand, AR und Friends noch dazu gekauft haben ?
73,34% Streubesitz
9,02% Stefan Domeyer
7,91% Manfred Drung
4,13% Geerd-Ulrich Ebeling
1,65% Mitarbeiter
1,36% Rainer Kochan
1,31% Dave Haynie
1,28% Andy Finkel
Gruß
Eichsi
Hi,
Onvista meldet leicht andere Zahlen als die MBX-Homepage.
Ob Vorstand, AR und Friends noch dazu gekauft haben ?
73,34% Streubesitz
9,02% Stefan Domeyer
7,91% Manfred Drung
4,13% Geerd-Ulrich Ebeling
1,65% Mitarbeiter
1,36% Rainer Kochan
1,31% Dave Haynie
1,28% Andy Finkel
Gruß
Eichsi
@ Joh.
ich weiß nicht, was Du von den Zahlen im ersten Quartal erwartest? Da kann doch nicht viel herauskommen, da offenbar noch keine Verkäufe getätigt wurden. Da MBX aber offensichtlich an dem geplanten Umsatzziel festhält, müßten
dann bald die Umsätze explodieren.
Euer Wilbi
ich weiß nicht, was Du von den Zahlen im ersten Quartal erwartest? Da kann doch nicht viel herauskommen, da offenbar noch keine Verkäufe getätigt wurden. Da MBX aber offensichtlich an dem geplanten Umsatzziel festhält, müßten
dann bald die Umsätze explodieren.
Euer Wilbi
@Eichsi
Das liegt daran, dass deine Zahlen den Zustand v o r der Kapitalerhöhung widerspiegeln. Verwässerungseffekt.
Das liegt daran, dass deine Zahlen den Zustand v o r der Kapitalerhöhung widerspiegeln. Verwässerungseffekt.
Auf die Frage, ob er auf der CEBIT sei:
Selbstverständlich bin ich, wie in den vergangenen 15 Jahren, auf der CeBIT. Ich habe einen vollen Terminkalender
(Kunden, Interessenten, und auch Presse), werde mich jedoch bemühen, auch für Ihre Fragen zur Verfügung zu
stehen. Wer hier schreibt, für "Klein"aktionäre hätte ich ja doch keine Zeit, kennt mich eben nicht. Das Gegenteil war
IMMER der Fall.
Beste Grüße
Stefan Domeyer
Quelle: Mbx-Forum
Von welchem anderen Vorstand hört man ähnliches. Das Hexentreiben ist bald zu ende und dann...
Selbstverständlich bin ich, wie in den vergangenen 15 Jahren, auf der CeBIT. Ich habe einen vollen Terminkalender
(Kunden, Interessenten, und auch Presse), werde mich jedoch bemühen, auch für Ihre Fragen zur Verfügung zu
stehen. Wer hier schreibt, für "Klein"aktionäre hätte ich ja doch keine Zeit, kennt mich eben nicht. Das Gegenteil war
IMMER der Fall.
Beste Grüße
Stefan Domeyer
Quelle: Mbx-Forum
Von welchem anderen Vorstand hört man ähnliches. Das Hexentreiben ist bald zu ende und dann...
...bist Du reicher als der Pabst.
Papst nicht Pabst, Papst.Adieu, demain
Das ist mir richtig Peinlich Joh316.
Das kommt alles nur von Förtsch seine dausend.
Das kommt alles nur von Förtsch seine dausend.
Das kann ich aber gut verstehen, diese Dausend sind auch sehr irritierend.
Quelle: MBX forum:
29-03-01, 10:51 Uhr (GMT)
1. "RE: Herr Domeyer: 27.000 Aktien"
Vielen Dank für Ihre Fragen. Hier nun die gewünschte Liste der negativen Nachrichten:
.
.
.
Genug gescherzt. Ich habe nicht "angeblich" 27.000 Aktien abgegeben, sondern pflichtmäßig eine Transaktion bei der
Deutschen Börse gemeldet. Was soll also dieses "angeblich"????
Die Aktien habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und
Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten.
Stefan Domeyer
29-03-01, 10:51 Uhr (GMT)
1. "RE: Herr Domeyer: 27.000 Aktien"
Vielen Dank für Ihre Fragen. Hier nun die gewünschte Liste der negativen Nachrichten:
.
.
.
Genug gescherzt. Ich habe nicht "angeblich" 27.000 Aktien abgegeben, sondern pflichtmäßig eine Transaktion bei der
Deutschen Börse gemeldet. Was soll also dieses "angeblich"????
Die Aktien habe ich, wiederum auf Leihebasis, übertragen zur Begleichung der Endabrechnung zwischen GEM als Investor und
Metabox als Empfänger der Kapitalerhöhungen. Ich habe dafür wiederum kein Geld erhalten.
Stefan Domeyer
MBX Forum
30-03-01, 13:10 Uhr (GMT)
3. "RE: Sehr geehrter Herr Domeyer - bezgl.Umstrukturierung"
Lieber Stan Oliver H.,
mir ist selbstverständlich nicht zum Scherzen zumute. Meine Antwort sollte vielmehr deutlich machen, dass es einen
grundlegenden und zwingenden Umstand gibt:
- in derartigen Fragen, auch bei Presseinterviews (siehe n-TV vom September), sind die Fragesteller an Informationen
interessiert, die entweder noch nicht zuverlässig zu beantworten sind oder die pflichtmäßig der Allgemeinheit in Form einer
adhoc übermittelt werden MÜSSEN. Als Vorstand bin ich also immer in der Zwickmühle, dass ich gerne Auskunft geben
möchte, aber das in dieser Form nicht DARF. Daran wird sich nach herrschender Rechtslage auch nichts verändern. Ich bitte
hier nur darum, diese Zwänge zu akzeptieren und nicht gleich zu sagen, ich hätte gelogen, wenn ich neue Tatsachen auf dem
vorgeschriebenen Wege veröffentliche und nicht im Kreise der Interessenten.
- F&E sowie alle für das Projektgeschäft wichtigen Mitarbeiter sind von der Restrukturierung selbstverständlich nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Domeyer
30-03-01, 13:10 Uhr (GMT)
3. "RE: Sehr geehrter Herr Domeyer - bezgl.Umstrukturierung"
Lieber Stan Oliver H.,
mir ist selbstverständlich nicht zum Scherzen zumute. Meine Antwort sollte vielmehr deutlich machen, dass es einen
grundlegenden und zwingenden Umstand gibt:
- in derartigen Fragen, auch bei Presseinterviews (siehe n-TV vom September), sind die Fragesteller an Informationen
interessiert, die entweder noch nicht zuverlässig zu beantworten sind oder die pflichtmäßig der Allgemeinheit in Form einer
adhoc übermittelt werden MÜSSEN. Als Vorstand bin ich also immer in der Zwickmühle, dass ich gerne Auskunft geben
möchte, aber das in dieser Form nicht DARF. Daran wird sich nach herrschender Rechtslage auch nichts verändern. Ich bitte
hier nur darum, diese Zwänge zu akzeptieren und nicht gleich zu sagen, ich hätte gelogen, wenn ich neue Tatsachen auf dem
vorgeschriebenen Wege veröffentliche und nicht im Kreise der Interessenten.
- F&E sowie alle für das Projektgeschäft wichtigen Mitarbeiter sind von der Restrukturierung selbstverständlich nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Domeyer
Die Stellungnahme eines Fachmanns:
duce
30-03-01, 14:05 Uhr (GMT)
8. "RE: Sehr geehrter Herr Domeyer - bezgl.Umstrukturierung"
Da ich selber Maschinenbautechniker bin und mich in der Industrie auskenne kann ich nur diesen Schritt begrüßen. Jedes
Unternehmen sollte sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, da alles andere Kosten sind.( Das ist die Wahrheit).Wenn
ein Unternehmen angibt auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren "sind das gute Anzeichen" und keine schlechten
Nachrichten.
Denn KERNGESCHÄFT = KOSTEN SPAREN
z.B BMW
Dieses Unternehmen = PROFITCENTER wird von anderen Unternehmen beliefert die im Auftrag von BMW arbeiten.
BMW selber konzentriert sich auf sein Kerngeschäft
was nur MONTAGE und zum Teil ENTWICKLUNG besteht.
Gruß
P.S Mein Beitrag dazu für die nicht wissen was Kerngeschäft bedeutet.
duce
30-03-01, 14:05 Uhr (GMT)
8. "RE: Sehr geehrter Herr Domeyer - bezgl.Umstrukturierung"
Da ich selber Maschinenbautechniker bin und mich in der Industrie auskenne kann ich nur diesen Schritt begrüßen. Jedes
Unternehmen sollte sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, da alles andere Kosten sind.( Das ist die Wahrheit).Wenn
ein Unternehmen angibt auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren "sind das gute Anzeichen" und keine schlechten
Nachrichten.
Denn KERNGESCHÄFT = KOSTEN SPAREN
z.B BMW
Dieses Unternehmen = PROFITCENTER wird von anderen Unternehmen beliefert die im Auftrag von BMW arbeiten.
BMW selber konzentriert sich auf sein Kerngeschäft
was nur MONTAGE und zum Teil ENTWICKLUNG besteht.
Gruß
P.S Mein Beitrag dazu für die nicht wissen was Kerngeschäft bedeutet.
up, besonders die beiden letzten Postings
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