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    Können einzelne Verluste auch bei "positivem Jahresergebnis" vorgetragen werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.01 13:34:38 von
    neuester Beitrag 13.03.01 19:13:58 von
    Beiträge: 6
    ID: 355.509
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      Avatar
      schrieb am 08.03.01 13:34:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann nur ein Gesamtjahresverlust vorgetragen werden, wenn also nach Aufrechnung aller Gewinne/Verluste im Jahr ein Verlust entsteht? Oder kann auch bei insgesamt positivem Jahresergebnis ein Teil der Einzelverluste ins folgende Jahr übernommen werden, um in diesem bei größeren Gewinnen die Steuerlast zu optimieren? Sind Verlustpositionen also "beliebig" verschiebbar? Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 16:12:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. ja (bin ich ziemlich sicher)
      2. hab ich nicht verstanden.

      Ein ähnliches Problem habe ich auch.

      Ich würde gerne wissen ob man einen Teil Rück- und einen Teil Vortragen kann. Beispiel:

      In 1999 habe ich einige 10.000,00 DM Steuern gezahlt (Gewinne).

      In 2000 habe ich einige 10.000,00 DM Verluste (mehr als 1999 Gewinne).

      Jetzt kann man ja Rücktragen auf 1999. Kann man den verbliebenen Rest an Verlusten für 2001 vortragen?

      Übrigens: Die besten Anlagen sind die steuerfreien Langfristanlagen gewesen ;)
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 13:13:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein (extremes) Beispiel zur Verdeutlichung der Frage:

      Im Jahr 2000 Trades mit 100.000 DM Gewinn und Trades mit 95.000 DM Verlust, also gesamt 5.000 Gewinn, die zu versteuern sind. Im Jahr 2001 dann 100.000 Gewinn und 5.000 Verlust (wäre schön), also 95.000 DM Gewinn zu versteuern. Darf ich einen Teil der 99er Verluste nach 2000 vortragen, obwohl ja in 99 gesamt ein Gewinn angefallen ist? Durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge und der unterschiedlichen Grenzsteuersätze könnte die Steuerlast dann ja erheblich gesenkt werden.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 15:16:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meines Wissens nach gilt bei Überschusseinkünften das Zuflussprinzip, d.h. in dem Jahr des Zuflusses wird abgerechnet und nur das Jahresergebnis wird versteuert.
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 15:56:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      @easyway

      Antworten auf deine Fragen:

      1. ja :)
      2. nein :(
      3. nein :(

      Alle Gewinne einer Einkommensart wurden/müssen zuerst mit allen Verlusten einer Einkommensart verrechnet werden.

      Gruß

      StRa

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      Avatar
      schrieb am 13.03.01 19:13:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Batterie

      Verbleiben nach Rücktrag Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekuverluste), so können diese in die Folgejahre übertragen werden.
      Der Verlustvortrag ist ohne zeitliche und ohne generelle betragsmäßige Beschränkung.


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