Können einzelne Verluste auch bei "positivem Jahresergebnis" vorgetragen werden? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.03.01 13:34:38 von
neuester Beitrag 13.03.01 19:13:58 von
neuester Beitrag 13.03.01 19:13:58 von
Beiträge: 6
ID: 355.509
ID: 355.509
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 390
Gesamt: 390
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 33 Minuten | 5008 | |
vor 4 Minuten | 4074 | |
vor 4 Minuten | 3221 | |
vor 1 Stunde | 2732 | |
vor 11 Minuten | 2111 | |
heute 08:50 | 1879 | |
vor 22 Minuten | 1463 | |
vor 1 Stunde | 1292 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.058,65 | +0,72 | 236 | |||
2. | 3. | 0,1905 | +0,79 | 113 | |||
3. | 2. | 1,1400 | -17,39 | 104 | |||
4. | 5. | 9,2900 | +0,49 | 81 | |||
5. | 4. | 157,52 | -0,73 | 56 | |||
6. | 12. | 2.343,97 | +0,51 | 39 | |||
7. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 37 | |||
8. | Neu! | 4,8850 | +8,92 | 36 |
Kann nur ein Gesamtjahresverlust vorgetragen werden, wenn also nach Aufrechnung aller Gewinne/Verluste im Jahr ein Verlust entsteht? Oder kann auch bei insgesamt positivem Jahresergebnis ein Teil der Einzelverluste ins folgende Jahr übernommen werden, um in diesem bei größeren Gewinnen die Steuerlast zu optimieren? Sind Verlustpositionen also "beliebig" verschiebbar? Vielen Dank.
1. ja (bin ich ziemlich sicher)
2. hab ich nicht verstanden.
Ein ähnliches Problem habe ich auch.
Ich würde gerne wissen ob man einen Teil Rück- und einen Teil Vortragen kann. Beispiel:
In 1999 habe ich einige 10.000,00 DM Steuern gezahlt (Gewinne).
In 2000 habe ich einige 10.000,00 DM Verluste (mehr als 1999 Gewinne).
Jetzt kann man ja Rücktragen auf 1999. Kann man den verbliebenen Rest an Verlusten für 2001 vortragen?
Übrigens: Die besten Anlagen sind die steuerfreien Langfristanlagen gewesen
2. hab ich nicht verstanden.
Ein ähnliches Problem habe ich auch.
Ich würde gerne wissen ob man einen Teil Rück- und einen Teil Vortragen kann. Beispiel:
In 1999 habe ich einige 10.000,00 DM Steuern gezahlt (Gewinne).
In 2000 habe ich einige 10.000,00 DM Verluste (mehr als 1999 Gewinne).
Jetzt kann man ja Rücktragen auf 1999. Kann man den verbliebenen Rest an Verlusten für 2001 vortragen?
Übrigens: Die besten Anlagen sind die steuerfreien Langfristanlagen gewesen
Ein (extremes) Beispiel zur Verdeutlichung der Frage:
Im Jahr 2000 Trades mit 100.000 DM Gewinn und Trades mit 95.000 DM Verlust, also gesamt 5.000 Gewinn, die zu versteuern sind. Im Jahr 2001 dann 100.000 Gewinn und 5.000 Verlust (wäre schön), also 95.000 DM Gewinn zu versteuern. Darf ich einen Teil der 99er Verluste nach 2000 vortragen, obwohl ja in 99 gesamt ein Gewinn angefallen ist? Durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge und der unterschiedlichen Grenzsteuersätze könnte die Steuerlast dann ja erheblich gesenkt werden.
Im Jahr 2000 Trades mit 100.000 DM Gewinn und Trades mit 95.000 DM Verlust, also gesamt 5.000 Gewinn, die zu versteuern sind. Im Jahr 2001 dann 100.000 Gewinn und 5.000 Verlust (wäre schön), also 95.000 DM Gewinn zu versteuern. Darf ich einen Teil der 99er Verluste nach 2000 vortragen, obwohl ja in 99 gesamt ein Gewinn angefallen ist? Durch Ausnutzen der Steuerfreibeträge und der unterschiedlichen Grenzsteuersätze könnte die Steuerlast dann ja erheblich gesenkt werden.
Meines Wissens nach gilt bei Überschusseinkünften das Zuflussprinzip, d.h. in dem Jahr des Zuflusses wird abgerechnet und nur das Jahresergebnis wird versteuert.
@easyway
Antworten auf deine Fragen:
1. ja
2. nein
3. nein
Alle Gewinne einer Einkommensart wurden/müssen zuerst mit allen Verlusten einer Einkommensart verrechnet werden.
Gruß
StRa
Antworten auf deine Fragen:
1. ja
2. nein
3. nein
Alle Gewinne einer Einkommensart wurden/müssen zuerst mit allen Verlusten einer Einkommensart verrechnet werden.
Gruß
StRa
@Batterie
Verbleiben nach Rücktrag Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekuverluste), so können diese in die Folgejahre übertragen werden.
Der Verlustvortrag ist ohne zeitliche und ohne generelle betragsmäßige Beschränkung.
Verbleiben nach Rücktrag Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekuverluste), so können diese in die Folgejahre übertragen werden.
Der Verlustvortrag ist ohne zeitliche und ohne generelle betragsmäßige Beschränkung.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
236 | ||
113 | ||
104 | ||
81 | ||
56 | ||
39 | ||
37 | ||
36 | ||
33 | ||
29 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
26 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 |