Steuersatz bei Studenten??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.05.01 09:03:30 von
neuester Beitrag 15.05.01 22:42:31 von
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Servus!
1. Frage
Kann mir jemand sagen wie hoch mein persönlicher Steuersatz sein wird, wenn ich als Student nicht mehr als 13.500 dm im Jahr verdiene?
Ich will ja nur wissen, welchen Anteil sich das Finanzamt bei den Spekulationsgewinnen holt.
2. Frage:
Wie verhält es sich denn mit dem selben Steuersatz wenn das Depot auf ein Ehepaar ( meine Eltern ) angemeldet wird???
Wessen Steuersatz ist relevant? Wird der Durchschnitt der beiden genommen???
Mfg
l2r
1. Frage
Kann mir jemand sagen wie hoch mein persönlicher Steuersatz sein wird, wenn ich als Student nicht mehr als 13.500 dm im Jahr verdiene?
Ich will ja nur wissen, welchen Anteil sich das Finanzamt bei den Spekulationsgewinnen holt.
2. Frage:
Wie verhält es sich denn mit dem selben Steuersatz wenn das Depot auf ein Ehepaar ( meine Eltern ) angemeldet wird???
Wessen Steuersatz ist relevant? Wird der Durchschnitt der beiden genommen???
Mfg
l2r
zu Frage 1: 0
zu Frage 2: Wenn Sie zusammenveranlagt werden, dann Steuersatz laut Splittingtabelle
zu Frage 2: Wenn Sie zusammenveranlagt werden, dann Steuersatz laut Splittingtabelle
Spekusteuer ab 1000 DM Reingewinn. Wird deinem Einkommen hinzugerechnet. Bleibst Du trotzdem unter der Freigrenze, ca. 14000 DM, werden keine Steuern fällig. Unterhalt zählt aber nicht als Einkommen, wenn dieser nicht gleichzeitig abgesetzt wird.
Bei den Eltern gilt gleiches Prinzip, Gewinn wird Einkommen hinzugerechnet. Dadurch rutschen Sie evtl. in andere Steuerklasse.
Nicht vergessen alle Aufwendungen etc. gegenzurechnen :-).
Bei den Eltern gilt gleiches Prinzip, Gewinn wird Einkommen hinzugerechnet. Dadurch rutschen Sie evtl. in andere Steuerklasse.
Nicht vergessen alle Aufwendungen etc. gegenzurechnen :-).
@leading_to_results
Hallo, ich versuchs in aller Einfachheit:
Zu Frage 1:
Wenn die Summe Deiner Einkünfte unter einem bestimmten Betrag bleiben, werden keine Steuern erhoben.
Die Summe der Einkünfte ergibt sich aus den verschiedenen Einkunftsarten, wie z.B.
den EK aus nichtselbst. Arbeit (Arbeitsverhältnis, Job usw.)
den sonsitgen EK (z.B. Spekulationsgewinnen).
Je nach Einkunftsart werden noch Werbungskosten o.ä. abgezogen.
Von dieser Summe der EK werden noch z.B. Sonderausgabne u.ä. abgezogen, so dass man letztendlich auf das zu versteuernde Einkommen kommt.
Bei dem von Dir benannten Betrag von 13.500 werden auf keinen Fall Steuern erhoben.
Zu Frage 2:
Soweit das Ehepaar gemeinsam veranlagt wird, gelten die gleichen Grundsätze wie oben, d.h. die Summe der Einkünfte
ergeben sich aus der Zusammenrechnung aller Einkünfte der Ehegatten und zwar egal ob das Depot auf den Namen eines Ehepartner oder gemeinsam lautet.
Nach Abzug der Werbungskosten und sonstiger Beträge kommt man auch hier auf das zu versteuernde Einkommen.
Die Steuern werden dann nahc der Splittingtabelle erhoben, was quasi einer Art Durchschnittsberechnung entspricht.
Bei einer getrennten Veranlagung ist es etwas komplizierter, kommt jedoch nicht so häufig vor.
Ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen.
Alle Achtung, wer heutzutage noch Spekulationsgewinne hat.
Mfg
lukschi
Hallo, ich versuchs in aller Einfachheit:
Zu Frage 1:
Wenn die Summe Deiner Einkünfte unter einem bestimmten Betrag bleiben, werden keine Steuern erhoben.
Die Summe der Einkünfte ergibt sich aus den verschiedenen Einkunftsarten, wie z.B.
den EK aus nichtselbst. Arbeit (Arbeitsverhältnis, Job usw.)
den sonsitgen EK (z.B. Spekulationsgewinnen).
Je nach Einkunftsart werden noch Werbungskosten o.ä. abgezogen.
Von dieser Summe der EK werden noch z.B. Sonderausgabne u.ä. abgezogen, so dass man letztendlich auf das zu versteuernde Einkommen kommt.
Bei dem von Dir benannten Betrag von 13.500 werden auf keinen Fall Steuern erhoben.
Zu Frage 2:
Soweit das Ehepaar gemeinsam veranlagt wird, gelten die gleichen Grundsätze wie oben, d.h. die Summe der Einkünfte
ergeben sich aus der Zusammenrechnung aller Einkünfte der Ehegatten und zwar egal ob das Depot auf den Namen eines Ehepartner oder gemeinsam lautet.
Nach Abzug der Werbungskosten und sonstiger Beträge kommt man auch hier auf das zu versteuernde Einkommen.
Die Steuern werden dann nahc der Splittingtabelle erhoben, was quasi einer Art Durchschnittsberechnung entspricht.
Bei einer getrennten Veranlagung ist es etwas komplizierter, kommt jedoch nicht so häufig vor.
Ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen.
Alle Achtung, wer heutzutage noch Spekulationsgewinne hat.
Mfg
lukschi
Schau auch mal hier !
http://www.steuernetz.de/topthema/archiv/A1TT089.html
@ lukschi
Kommt immer drauf an wann man einsteigt und aussteigt !
Dieses Frühjahr waren doch wieder dicke Gewinne möglich.
http://www.steuernetz.de/topthema/archiv/A1TT089.html
@ lukschi
Kommt immer drauf an wann man einsteigt und aussteigt !
Dieses Frühjahr waren doch wieder dicke Gewinne möglich.
Ich danke Euch allen für die Hilfe!
Erfolgreiche Geschäfte wünsch ich uns noch allen!
cu all
leading to results
Erfolgreiche Geschäfte wünsch ich uns noch allen!
cu all
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