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    Dringend !! Droht Führerscheinentzug ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.01 11:06:47 von
    neuester Beitrag 16.06.01 19:35:55 von
    Beiträge: 34
    ID: 409.459
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      Avatar
      schrieb am 25.05.01 11:06:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann jemand weiterhelfen ?
      Meine Tochter(Arzneimittelkurier) hat seit Jan/2000 den Lappen.
      Nun wurde sie mit 150 KM/h auf der Autobahn geblitzt.Erlaubt waren 100 KM/h.
      Macht Netto 145 KM/h.Womit ist zu rechnen? Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 11:13:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      das gibts erstmal einen führerscheinentzug bis die nachschulung gemacht wurde.
      kosten nachschulung ca. 500dm
      bussgeld ca. 300dm
      ist nen teuerer spass, man kann sich aber wieder aufpeppeln indem man die kosten dieser übertretung mit schweizer bussgelder rechnet. da würden ca. 5000dm fällig!

      .. also, alles halb so schlimm!
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 11:15:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Über 41 km/h außerorts ist der Lappen für 1 Monat weg! Bei Probezeit mit zwei weiteren "kleinen Verstößen...z.B. Falschparken" droht Nachschulung!
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 11:23:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ab 41 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1-3 Monate Führerscheinentzug. Probezeit bei Fahranfängern 2 Jahre, bedeutet Tochter hängt noch voll drinn. Bedeutet auch für Fahranfänger ab Anzeige (im Normalfall 80 DM o.a. Verwarnungen bis 80 + Vorsatz) Nachschulung sprich Theorie + Praxis in Fahrschule (Stundenzahl richtet sich je nach Bundesland)

      P.gh.

      Welfe
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 11:24:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      150?????!!!!!!!!!!!

      Todesstrafe! eindeutig Todesstrafe!
      Da bin ich mir ganz sicher!

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      Avatar
      schrieb am 25.05.01 12:28:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MUTOID
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 12:29:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde erst mal abwarten, ob wirklich ein Bescheid kommt.
      Nicht in jedem Fall wird man belangt, wenn es mal geblitzt hat.
      "Komplikationen" für die Polizei wären z.B.
      -wenn während der Messung gebremst wurde -> Ergebnis nicht eindeutig,
      muß verworfen werden
      -wenn ein zweites Fahrzeug sich in Meßkegel befindet, z.B. ein gerade
      überholtes Fahrzeug, kann die Geschwindigkeit nicht beliebig einem der
      beiden Fahrzeuge zugeordnet werden
      -wenn man sehr viel Glück hat, war gerade der Film zu Ende.
      -wenn das Foto nicht gut geworden ist, und der Fahrer nicht zweifelsfrei
      zu erkennen ist, hat man ggf. noch Chancen

      Wenn es wirklich um den Lappen geht, sollte man sich bei einem guten
      Rechtsanwalt beraten lassen. Ein paar Tricks kann man immer noch versuchen.

      Ein Bekannter von mir schaffte es kürzlich, sich mit einer ähnlichen
      Sache über die 3-Monats-Verjährungfrist zu schleppen.

      Na dann wünsche ich mal viel Dusel !
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 12:47:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer mit 150 KM/h in einer 100 KM/h Zone fährt handelt m.E. vorsätzlich! Hier hatte die Fahrschule wohl keinen erzieherischen Einfluß auf den künftigen Verkehrsteilnehmer gehabt. Nur schnell her mit dem Lappen. Kann nur hoffen, daß Deine Tochter nochmals die Theorie und Praxis wiederholen muß und den Führerschein in Verbindung mit einem gesalzenen Bußgeld für mehrere Monate abgeben muß. ....und erzähl jetzt bloß nicht, Deine Tochter wäre von Ihrem Arbeitgeber unter Termindruck gesetzt worden!!!

      Über so etwas kann ich nur den Kopf schütteln!!!!!

      A.TH.

      P.S. Bin selbst ca. 70.000 KM p.A. auf deutschen Straßen unterwegs!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 12:47:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Beratung ist auch beim ADAC, sofern Mitglied, möglich und kostenlos.

      In Fällen, in denen man nicht mehr weiß, ob man selbst gefahren ist, weil man z.B. eine Menge Freunde/Verwandte hat, die das Auto auch gelegentlich benutzen, oder wenn Verwandte aus Neuseeland an diesem Tag zu Besuch waren, die sich das Auto ausgeliehen haben (könnten) - und tragischerweise auch das Foto keinen Aufschluß über die Identität des Fahrers gibt - geht man die Gefahr ein, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 16:15:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ hausierer

      Hier gibt es evtl. Info`s: http://www.kba.de/kbaalt.htm
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 17:24:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      und weg is er:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 20:24:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      @A.TH.
      Tja, du wirst dich sicher nicht sehr beliebt machen mit deiner Meinung in einer Republik, wo das Auto mehr geliebt wird als die eigene Frau und alles, was man mal mit der Unterschrift unter den Führerschein anerkannt hat, eben nur bis dahin galt - ab dann wird das blödsinnigste Argument zur Schönrederei der eigenen Verfehlung herangezogen und die Schuld immer den anderen zugewiesen- aber recht hast du allemal :)
      MM
      Avatar
      schrieb am 25.05.01 20:41:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Der Schein ist weg. :(

      Wobei 150 anstatt 100 eh noch nix dramatisches ist. :D
      Sowas darf aber während der Probezeit nicht passieren!
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 07:30:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Danke MM :):)
      Ne Überschreitung von 20 Km/h auf der Autobahn oder Schnellstraße ist m.E. noch in Ordnung und auch vertretbar aber gleich 50 Km/h zu schnell zeigt die ganze Ignoranz gegen andere Verkehrsteilnehmer und bestehende Gesetze.

      Gruß A.TH.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 08:40:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wer wie ich täglich Autobahn fährt und jeden Monat mehrere Stunden im Stau steht wegen Auffahrunfälle, kann nur sagen : " .. wenigstens 1 Jahr laufen !!"

      Avatar
      schrieb am 26.05.01 11:07:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      paaaahhhh ist doch nichts

      bei einer breiten strasse ohne verkehr uist 150 doch nichts das ist schleichen!!

      ich fahr auf unserer bundesstrasse immer 160 im schnitt
      mussu blos aufpassen ob du haben auto hinter dir mit kamera:D
      und augen auf zu ESO und laserpistole und im ort bitte nur 63 fahren;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 11:31:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ prinzeugen:

      Du bist also der Depp der immer mit 160 Sachen vor mir herkriecht....

      Grüße, mpk
      Der wegen prineugen immer auf 160 runter bremsen muss
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 12:41:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ all,hab unter neelix.de kompletten Bußgeldkatalog gefunden,Punkte-Strafe-Führerscheinentzug usw.
      Dank an alle nochmals.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 13:49:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      @A.TH.
      Bin selbst Vielfahrer auf Autobahnen und fahre gerne auch mal längere Strecken 2xx km/h, aber nur, wo es erlaubt ist und die Verhältnisse es gestatten.
      Kann mich Dir vollends anschließen. Leider gehört ja heutzutage schon Mut dazu, sich zur StVO zu bekennen.

      Gruß BV
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 14:36:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ all, Ich gehöre auch zu denen die gerne bis zu 250 auf der Autobahn unterwegs sind,wenn die Bahn das erlaubt.
      Ich kann aber genauso auf der rechten Seite dahingleiten, und auch mich mal von nem Panda überholen lassen.Bei der heutigen Verkehrslage kommt auf der rechten Spur sowieso genauso schnell ans Ziel, meistens sogar entspannter.

      Aber ich habe selber kein Verständnis dafür wenn man als Neuling ohne viel Fahrpraxis den Schumi spielt.( auch wenns meine Tochter ist)Nur Sie muß mit dem Job die Zeit bis zum
      Semesterbeginn 03.2002 überbrücken.
      Vielleicht lernt Sie daraus.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 17:51:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      also hier die antwort:
      wenn sie noch in probezeit ist, gelten gesonderte regeln.
      alle verstösse sind in zwei kategorien geteilt a und b.
      ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob es nun a oder b ist (glaube A), auf jeden fall wenn sie einen verstoss begangen hat der in dieser kategorie liegt muss sie eine nachschulung machen.
      meines wissens sind in a alle verstösse/straftaten die in flensburg eingetragen werden, also z.b. ab 21 km zu schnell gefahren (1 punkt). demnach ist falschparken in der pobezeit unschädlich.
      mit 150km bei 100km erlaubt sieht es aber sehr übel aus, denn wie oben beschrieben, gilt die grenze innerorts 31 km und ausserorts 41 km für einen führerscheinentzug. zusätzlich gibt es noch 3 punkte. auf jeden fall kostet die nachschulung viel geld meineswissens sind hier 6 fahrstunden + theorie pflicht und was eine kostet müsste sie ja noch wissen.
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 19:09:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ hausierer: Ja, ich fahre auf der Autobahn auch gern 250. Aber nur im Baustellenbereich, danach wird Gas gegeben !!!

      Grüße, mpk
      Avatar
      schrieb am 26.05.01 23:44:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das nächste mal solltes du das Auto auf deinen Namen anmelden,dann kannst du immer noch jemand anderen angeben.Die können ja nur den Halter anschreiben,und der bekommt dann die Strafe oder er gibt freiwillig an wer gefahren ist.

      gruß AOler
      Avatar
      schrieb am 27.05.01 09:41:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      Augenscheinlich gibt es hier ne ganze Menge pubertierende Führerscheinneulinge . Ansonsten kann ich mir diese teils Dumme Beiträge nicht erklären!

      Kann nur hoffen, daß ihr noch genügen Platz zum Bremsen bzw. ausweichen habt wenn mal wieder so ein Möchtegern Schummi in einer Kurve überholt, oder durch den Baustellenbereich mit weit über 100 Km/h brettert!!!

      Leute ihr habt ganz eindeutig einen an der Waffel!!!!!!!!!!!!!!!

      Gruß A.TH.

      P.S. Erst vor wenigen Wochen ist bei uns hier im Ort eine Fahrzeug mit 3 Jugendlichen im Alter von 19 –20 Jahren in den Kreisverkehr mit über 100Km/h gefahren. Erlaubt sind an dieser Stelle 50 Km/h. Bereits 200 m vor dem Kreisverkehr steht ein Schild mit 70 Km/h!!! Das Resultat sind 1 Toter Beifahrer und 2 Schwerverletzte.
      Ich wollte weder die Eltern eines der Kinder noch der Fahrer sein.
      Denkt einfach mal darüber nach wenn ihr wieder mal mit 80 Km/h oder 90 Km/h in der Stadt unterwegs seid!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 27.05.01 11:29:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ alle, die dieses Thema LUSTIG finden,
      Ich finde es traurig das manche so ein ernstes Thema ins lächerliche ziehen.
      Vor einigen Wochen wurde hier in Köln der Sohn des OberBürgermeisters Schramma getötet.
      Er stand als Fußgänger mitten in Köln an einer Straßenkreuzung.
      Zwei Vollidioten lieferten sich beim Ampelstopp ein Beschleunigungsrennen.
      Ein aus der Querstraße kommendes Fahrzeug wurde gerammt und in die Fußgängergruppe geschleudert.
      Schramma wurde dabei getötet und die zwei Vollidioten erfreuen sich bester Gesundheit.
      Es trifft immer die Falschen !
      Schaltet euer Hirn ein bevor ihr lospostet.
      Avatar
      schrieb am 28.05.01 15:47:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      @hausierer

      war es deine tochter oder doch du??..hehehe

      naja,kommen wir zur sache
      wurde mit 54 zuviel gefilmt,wurde auf 43 korrigiert
      macht nach adam riese 200dm + 1 monat entzug, ach so...noch ein paar pünktchen...stell dich auf so etwas ein..habe gerade eben mit einem netten polizisten geredet der gerade seine mobile-blitzanlage aufgebaut hat, bloß nicht sagen daß man es eilig hatte,da trifft sehr negativ...lieber sowas wie:in gedanken gewesen..das ist besser..und nicht zuviel versuchen zu erklären...meinte er...

      see ya...

      :) apox

      Avatar
      schrieb am 29.05.01 02:56:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Fahranfänger und dann so was, kennen wir doch!

      Und dann auch noch ne Frau! Genau so eine ist mir mal in meinen schönen Wagen gedonnert.

      Ich hoffe sehr, daß der Schein erst mal weg ist!

      Bei uns haben viel zu viele fahruntüchtige Deppen einen
      Führerschein.

      Stoxfox
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 23:51:02
      Beitrag Nr. 28 ()
      @hausierer
      Noch keine Post bekommen ?
      Dann ist Deine Tochter wohl davongekommen, was ich ihr von Herzen
      gönne. Die Beschränkungen sind ja häufig dermaßen hirnrissig, daß man
      den Verdacht haben muß, sie dienen lediglich der Abzockerei.

      Beispielsweise war auf der A9 nördlich von Nürnberg lange Zeit eine
      120-km/h Begrenzung, trotz 3-spurigem Ausbau und ganz neuer Strecke.
      Jetzt wurde sie gottseidank entfernt. Sie war sinnlos; man kann die
      Strecke mit entsprechendem KFZ problemlos mit 180-200 befahren.

      Ich fahre 1 Mio km unfallfrei und mir muß doch keiner sagen, wie
      schnell ich fahren kann. Das hängt von Fahrzeug, Straßenzustand,
      Reifenzustand und Wetter ab. Daher sollten sich die Behörden
      fairerweise darauf beschränken, Richtgeschwindigkeiten vorzugeben.

      Noch ein Tip, wann man nie mit Radarfallen rechnen muß: nachts und
      bei Nieselwetter.

      Immer Gute Fahrt !
      Kostolany4
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 06:22:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Kostolany4

      Der Vorfall ist jetzt ca. 4 Wochen her und Du meinst also das da nichts mehr kommt???

      Deine Denkweise ist diesbezügliche genauso bescheuert wie Deine Argumentation in Deinem Posting!!!!

      A.TH.
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 09:16:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Bisher hatte sie nur den Anhörungsbogen,den sie ausfüllte und zurückschickte.Seitdem nichts mehr gehört.
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 22:30:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      @hausierer
      Jetzt ist es passiert. Das einzige was jetzt noch helfen kann, ist
      ein guter Anwalt, um über Formfehler irgendwie über die Verjährung
      zu kommen. Wenn die Polizei aber aufpasst, ist Deine Tochter chancenlos.
      Eine gute Anschaffung wäre ein Tempomat und ggf. ein Garmin-GPS, mit
      dem man eine exaktere Geschwindigkeit einstellen kann als mit dem Tacho.

      @A.TH
      Du bist nicht mein Typ. Kann ich Dir gleich sagen. Unbedingt Unrecht
      hast Du zwar nicht, die Kleine war eindeutig zu forsch unterwegs. Aber
      sich hinter diese grüngemäntelten Abzocker zu stellen, geht mir gegen
      den Strich.
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 01:03:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      @kosto4:

      Eine deutliche Mehrzahl der Autofahrer hält sich für deutlich überdurchschnittlich gute Autofahrer.

      Das Widerspricht sich.

      Ein guter Autofahrer ist:

      - einer der passiv, rücksichtsvoll und vorsichtig fährt.
      - einer der keine Probleme damit hat, Vorschriften zu akzeptieren, ob sinnvoll oder nicht.
      - einer der gelassen bleibt, und nicht aggresiv wird, wenn andere Verkehrsteilnehmer andere Vorstellung vom Autofahren haben.

      In dem Moment, in dem jemand seine Fähigkeit durch ein Sätzchen der Art "Ich fahre mehr als XXX Kilometer in YYY" rechtfertigen will, hat derjenige sich schon verraten. Dieser Satz offenbart eindeutig Selbstüberschätzung. Und das ist das Hauptproblem.

      Das Auto ist ein Werkzeug um von A nach B zu kommen. Jeder der in einem Auto ein Statussymbol sieht, oder jeder der ein Auto als Machtausübungswerkzeug benutzt, hat ein psychisches Problem das seine Fahrtauglichkeit in meinen Augen fraglich erscheinen lässt.
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 14:19:43
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ Kosto

      Wenn das Verfahren in Gang ist, gibt`s keine Verjährung mehr. Die beschuldigte Autofahrerin hat, wie Hausierer sagt, bereits die Anhörung zugestellt bekommen.

      Ciau
      Molch
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 19:35:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      KÜNFTIG SOLL VERSTÄRKT DIGITAL GEBLITZT WERDEN

      Eine Verstärkung der Verkehrsüberwachung machen jetzt Kameras mit moderner Digitaltechnik möglich. Die neuen Geräte geben den Behörden laut Auto- und Reiseclub Deutschland die Möglichkeit, mehr ortsfeste Anlagen zu installieren, weil durch sie die Erstellung von Beweisfotos gegen Tempo- und Rotlichtsünder wesentlich erleichtert und beschleunigt wird. Bei den neuen Überwachungsanlagen entfällt das häufige Auswechseln des Filmmaterials. Es lassen sich auch erheblich mehr Aufnahmen als mit üblichen Filmkassetten machen.
      Quelle: Süddeutsche Zeitung


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