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    Und jetzt alle, damit Asamoah das beim nächsten Spiel auch kann... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.01 16:53:03 von
    neuester Beitrag 03.06.01 11:34:36 von
    Beiträge: 10
    ID: 413.386
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      Avatar
      schrieb am 31.05.01 16:53:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      hahaha

      Bitte zuerst den Ton am Rechner einstellen und dann auf den Link klicken!
      http://www.deutsches-rechtsbuero.de/bildungw/hoffmann.html
      oder http://www.deutsches-rechtsbuero.de/bildungw/nationalhymne.h…

      Und dann alle......

      Deutschland, Deutschland über alles,
      Über alles in der Welt,
      Wenn es stets zu Schutz und Trutze
      Brüderlich zusammenhält;
      Von der Maas bis an die Memel,
      Von der Etsch bis an den Belt:
      Deutschland, Deutschland über alles,
      Über alles in der Welt!


      Deutsche Frauen, deutsche Treue,
      Deutscher Wein und deutscher Sang
      Sollen in der Welt behalten
      Ihren alten, schönen Klang,
      Uns zu edler Tat begeistern
      Unser ganzes Leben lang
      Deutsche Frauen, deutsche Treue,
      Deutscher Wein und deutscher Sang!


      Einigkeit und Recht und Freiheit
      Für das deutsche Vaterland!
      Danach laßt uns alle streben
      Brüderlich mit Herz und Hand!
      Einigkeit und Recht und Freiheit
      Sind des Glückes Unterpfand:
      Blüh im Glanze dieses Glückes,
      Blühe, deutsches Vaterland!


      Die Anregung, das Deutschlandlied zu schreiben, bekam Hoffmann von Fallersleben auf seiner Schiffsreise von Hamburg nach Helgoland. An Bord des Schiffes spielte die Kapelle für die Franzosen die Marseillaise, für die Engländer ertönte “God save the King”, für die Deutschen aber blieben die Bläser stumm. Diese Situation empfand der politisch engagierte Passagier schmerzlich. An seinem Reiseziel angelangt, verfaßte er am 26. August 1841 auf der damals noch englischen Klippeninsel den Text des Liedes “Deutschland, Deutschland über alles”.
      Sein Hamburger Verleger Campen kaufte es ihm am 29. August 1841 für 4 Louisdor ab. Mit Hoffmanns Zustimmung unterlegte er dem Text die Melodie von Haydns Kaiserquartett und veröffentlichte es am 1. September 1841.
      Im Vormärz viel gesungen, begleitete das Lied auch die unruhigen Tage der Märzrevolution von 1848. Es wurde insgesamt 58 mal vertont, aber die Melodie Haydns setzte sich schließlich durch.
      Bei der Inbesitznahme Helgolands durch das Deutsche Reich am 10. August 1890 sang man das Deutschlandlied öffentlich.
      Am 11. August 1922 wurde es zur Nationalhymne der Weimarer Republik erklärt. Im Dritten Reich war es üblich, nur seine 1. Strophe zu singen. Obwohl bis zur Gründung der Bundesrepublik verboten, wurde Das Lied der Deutschen 1952 zur Nationalhymne der BRD. In einer Erklärung der Bundesregierung vom 8. Mai 1952 heißt es: “Es ist daher davon auszugehen, daß das Deutschlandlied als Ganzes Bundeshymne ist, jedoch aus staatspolitischen Gründen nur die dritte Strophe gesungen wird”. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

      hahaha

      KK

      P.S.: Aber das mir keine/r die ERSTE Strophe singt!!!

      ;););)
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:03:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso? Ging doch auch ohne...
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:04:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tschuldigung! Schon passiert!!!!
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:27:54
      Beitrag Nr. 4 ()


      Deutschland, Deutschland über alles über alles, über alles auf der Welt.

      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:29:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es muss für viele ein harter Schlag gewesen sein, daß ein gebürtiger Schwarzafrikaner für die deutsche Nationalmannschaft spielt.
      Wahrscheinlich prüft das Deutsche RECHTSbüro schon, ob man dagegen klagen kann.

      @KK
      Was soll uns Dein Beitrag eigentlich sagen?

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      Avatar
      schrieb am 31.05.01 17:51:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das DEUTSCHE RECHTSBÜRO ist eine Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte, nationaler Deutscher. Es ist keine Rechtsschutzversicherung und darf keinen Rechtsrat erteilen. :rolleyes:

      Fuller81
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 18:03:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...das Überkleben eines Straßenschildes mit einem Aufkleber mit der Aufschrift „Rudolf-Hess-Platz“ (OLG Bremen, Beschluß vom 08.04.1994, Az. Ss 13/94),...


      Die Rechtsprechung hat es sogar als strafbare Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB angesehen,- unterlassen Sie daher derartige Handlungen ! -

      die Abhaltung von Kameradschaftsabenden, bei denen Plakate und Aufkleber mit rechtsgerichteten und ausländerkritischen Texten an die Teilnehmer zum Zwecke des wilden Plakatierens verteilt werden, wenn dabei wegen der politischen Stimmung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (BGH, Urteil vom 22.02.1995, Az. 3 StR 583/94, zu finden in NJW 1995, 2117 = NStZ 1995, 340 ff.).


      Dolle Seite! :mad:

      Fuller81
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 18:09:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Liste der Veröffentlichungen des DEUTSCHEN RECHTSBÜROS
      Neu: Verfassungswirklichkeit 1999

      Heft 1: Volksverhetzung und ähnliche Straftaten




      (Überblick über die Rechtslage, welche Äußerungen strafbar und welche erlaubt sind)

      Inhalt

      Verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen, §§ 86 und 86a StGB
      Verunglimpfung des Staates, § 90a StGB
      Beleidigung, § 185 StGB
      Kollektivbeleidigung, §§ 130 und 185 StGB
      Ausländerkritische Äußerungen, §§ 130, 185 StGB
      Judenkritische Äußerungen, §§ 130, 185 StGB
      Äußerungen zum Thema Holocaust, § 130 StGB
      Verbreitung indizierter Medien, § 21 GjS


      Auf was für Seiten treibst Du Dich rum Klaus? :confused:

      Fuller81
      Avatar
      schrieb am 31.05.01 18:38:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich brauchte die Bio von Fallersleben privat!

      Rumtreiben tust du dich wohl auf der Seite!

      hahaha

      KK

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 11:34:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Camaris!

      Er wollte die Hymne nicht singen, das gehört aber dazu!

      ;)

      KK


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