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    Steuererklärung 1998 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.01 17:25:04 von
    neuester Beitrag 03.06.01 18:17:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 414.610
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      schrieb am 03.06.01 17:25:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann ich jetzt noch die Steuererklärung für 1998 nachreichen?
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 17:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du kein Pflichtfall nach § 46 Abs. Nr. 1 - 7 EStG bist (z.B. Freibetrag auf Lohnsteuerkarte, weitere positive Einkünfte über 800,00 DM bzw. Bezüge über 800,00 DM, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, usw.), konntest Du nur bis zum 31.12.2000 einen Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 zur Einkommensteuerveranlagung stellen.
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      schrieb am 03.06.01 18:01:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      D. H. wenn ich Spekulationsgewinne im Jahr 1998 hätte, könnte ich noch eine Steuererklärung abgeben.
      Wird das FA eine Steuererklärung 1998 noch nachverlangen, wenn ich in 1999 Spekulationsgewinn versteuere?
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 18:17:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du einen Spekulationsgewinn von über 800,00 DM in 1998 hattest, bist Du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben und zwar war hierzu der Termin der 31.05.1999.

      Wenn Du 1999 einen Speku.Gewinn hattest und diesen jetzt erklärst, muß Du damit rechnen, dass das Finanzamt Dich noch auffordert, für 1998 eine Erklärung einzureichen. Dies muß aber nicht zwangsläufig so sein.


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      Steuererklärung 1998