Steuererklärung 1998 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.06.01 17:25:04 von
neuester Beitrag 03.06.01 18:17:44 von
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Kann ich jetzt noch die Steuererklärung für 1998 nachreichen?
Wenn Du kein Pflichtfall nach § 46 Abs. Nr. 1 - 7 EStG bist (z.B. Freibetrag auf Lohnsteuerkarte, weitere positive Einkünfte über 800,00 DM bzw. Bezüge über 800,00 DM, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, usw.), konntest Du nur bis zum 31.12.2000 einen Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 zur Einkommensteuerveranlagung stellen.
D. H. wenn ich Spekulationsgewinne im Jahr 1998 hätte, könnte ich noch eine Steuererklärung abgeben.
Wird das FA eine Steuererklärung 1998 noch nachverlangen, wenn ich in 1999 Spekulationsgewinn versteuere?
Wird das FA eine Steuererklärung 1998 noch nachverlangen, wenn ich in 1999 Spekulationsgewinn versteuere?
Wenn Du einen Spekulationsgewinn von über 800,00 DM in 1998 hattest, bist Du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben und zwar war hierzu der Termin der 31.05.1999.
Wenn Du 1999 einen Speku.Gewinn hattest und diesen jetzt erklärst, muß Du damit rechnen, dass das Finanzamt Dich noch auffordert, für 1998 eine Erklärung einzureichen. Dies muß aber nicht zwangsläufig so sein.
Wenn Du 1999 einen Speku.Gewinn hattest und diesen jetzt erklärst, muß Du damit rechnen, dass das Finanzamt Dich noch auffordert, für 1998 eine Erklärung einzureichen. Dies muß aber nicht zwangsläufig so sein.
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