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    Fragen zur pauschalen Besteuerung von China Fund Inc. Shares - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.01 11:04:22 von
    neuester Beitrag 21.06.01 21:30:49 von
    Beiträge: 10
    ID: 418.209
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      Avatar
      schrieb am 09.06.01 11:04:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Mich würde interessieren, inwieweit die China Fund Inc. Shares - WKN 884 475 - die ja an der Börse Berlin eher wie
      Aktien als wie Fonds gehandelt werden, der pauschalen Besteuerung unterliegen.

      Normalerweise können Aktien aus dem In- oder Ausland nach
      mindestens 12 monatiger Haltefrist steuerfrei verkauft werden.

      Sollten die China Fund Inc. Shares bei der Besteuerung nicht
      wie Aktien, sondern wie Fonds behandelt werden, stellt sich die Frage, wie die Besteuerung in einem Jahr aussieht, in dem überhaupt keine Dividende gezahlt wurden wie 2001.

      Die China-Fund Inc. Shares sind anscheinend nach wie vor in D nicht zum Vertrieb zugelassen.

      Offiziell gilt Besteuerung gemäß Rechenschaftsbericht.


      Nach jahrelangem Absturz ist der China Fund Inc. Shares - WKN 884475 dieses Jahr bereits um 70,5 % von 9,50 auf 16,20 € gestiegen, und das dürfte noch nicht das Ende der Fahnenstange sein.

      Das WTO-Abkommen sorgt für weitere Phantasie.

      Gruß

      N.
      Avatar
      schrieb am 19.06.01 17:15:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist die Thematik so uninteressant, daß niemand antwortet?

      Das Problem "pauschale Besteuerung von Fonds beim Verkauf"
      trifft doch für alle amerikanischen Länderfonds zu, die in
      D. wie Aktien gehandelt werden, und davon gibt es eine ganze
      Menge.

      Irgendwann stolpert man in solch einen Länderfonds hinein,
      ohne zu wissen, daß es so etwas wie eine pauschale Besteuerung überhaupt gibt.
      Bei mir war es der China-Fund WKN 884475 und zwar bereits
      1993.

      Bin davon ausgegangen, daß die Versteuerung wie bei Aktien
      abläuft, d.h. ab einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei.
      Schließlich wird der China Fund 884475 von den Börsendiensten auch unter Aktien aufgeführt und nicht im Fonds-Teil.
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 09:50:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Nobody...

      ich versuche Dir die Frage zu beantworten.

      Man unterscheidet erst einnmal in drei Kategorien
      1. Kategorie:
      Ausl. Fonds deren Vertrieb dem Bundesaufsichtsamt f. das Kreditwesen erfolgreich angezeigt worden ist und einen steuerl. Vertreter in Dtl. haben...und ausl. Fonds die zum amtl. oder geregelten Handel zugelassen sind (zu dieser Kategorie gehört der China Fd. nicht)

      2.Kategorie:
      Alle Auslandsfonds die in Dtl. nicht registriert sind, die aber einen steuerl. Vertreter betsellt haben u. bestimmten Publikationspflichten nachkommen. Bei dieser Fondsklasse sind neben den Zins- und Dividendenerträgen auch alle anderen Erträge des Fonds, insbesondere Kursgewinne, steuerpflichtige Kapitalerträge.

      und besonders ungünstig wird es bei der

      3. Kategorie:
      Hierunter fallen alle Fonds, die weder in Dtl. registriert sind noch einen steuerl. Vertreter bestellt haben.
      Hier muß nicht nur die Ausschüttung in voller Höhe versteuert werden, sondern auch 90% des Wertzuwachses, den die Fondsanteile innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres verzeichnet haben. Mindestens werden aber 10% des Rücknahmepreises der Fondsanteile der Steuer unterworfen. Das heißt, sogar im Verlustfall ist Steuer zu zahlen!!!!

      Im Zuge der Zwischengewinnbesteuerung sind beim Verkauf der Fondsanteile zusätzlich 20% des Verkaufserlöses in Ansatz zu bringen, so dass es sich auch nicht mehr lohnt die Anteile gezielt vor einer Ausschüttung zu verkaufen um sie danach wieder zurückzukaufen....

      Aus steuerlicher Sicht kann man vor solchen "Fonds" nur warnen!!

      Gruß
      BERND

      Das ganze beruht auf dem AuslandsInvestment Gesetz §18.
      Avatar
      schrieb am 20.06.01 10:14:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Bernd,

      Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

      Gruß

      N.
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 09:33:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ BaBernd

      Es geht um Punkt 3 (Fonds, die nicht in D "registriert" sind)

      31.12.00: Preis 100 Euro
      31.12.01: Preis 100 Euro

      Ausschüttung: 0 Euro

      Kauf am 31.01.01 für 110 Euro,
      Verkauf am 31.05. für 103 Euro.

      Wieviel ist denn nun zu versteuern?

      Werden 10 % von 100 Euro für 4 Monate angenommen?
      Oder muß man 10 % von 100 Euro versteuern?
      Oder vielleicht 10 % von 110? Oder wie oder was?

      Wie sieht es aus, wenn mehr als Kapitalertrag versteuert werden muß, als der Gewinn beträgt: Ist die Differenz dann Spekuverlust?

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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 10:58:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kroko

      ...tja, das ist wirklich ein bischen verzwickt...

      und ich muß zugeben, da ich kein Steuerexperte bin, dass ich das Gesetz nur so interpretiere, dass beim Verkauf zum Kurs von 103 20% zum Ansatz kommen (pauschale Zwischengewinnbesteuerung....da ja kein konkreter Zwischengewinn ausgewiesen wird)
      Das heißt also 20,6 Euro wären zu versteuern.

      Würde man den Fonds seit dem Kauf länger als ein Jahr halten und es käme zum Ausschüttungstermin, wären somit 10% von 100 Euro zu versteuern obwohl die Ausschüttung null ist.

      Die Fonds gelten nicht als Aktien, bei denen die Spekulationfrist greift, sondern eben als Fonds. Und demgemäß sind eben alle Erträge (auch Kursgewinne) voll steuerpflichtig.
      Deshalb denke ich gibt es auch keine Möglichkeit des Spekulationsverlustes....
      Aber ob ich mit meiner Interpretation 100% richtig liege kann wohl nur ein Steuerexperte beantworten....

      Gruß
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 11:22:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ BaBernd

      Naja, hab` ich wieder geschafft, Dich zur "Weißglut" zu bringen?
      Herzlichen Glückwunsch, kroko!

      Meine Frage zielte ja auch nicht auf die Beantwortung hinaus, sondern vielmehr um deutlich zu machen, wie bescheuert unser Steuersystem ist! Versuch doch mal über irgend eine Suchmaschine oder einen Steuerratgeber eine Beantwortung meiner Frage zu errechen! KEINE CHANCE!!!

      Was den "Spekuverlust" angeht, so wäre es doch immerhin "logisch". Bei "normalen" Fonds oder Anleihen funktioniert das doch auch:

      Kapitalertrag sind die Zinsen bzw. Zwischengewinne. Mach ich darüberhinaus innerhalb Jahresfrist noch zusätzlichen Gewinn (Verlust) mit diesen Papieren, so ist die Differenz Spekugewinn (oder eben Spekuverlust).

      Man sollte die Sache mit den nicht-registrierten Fonds mal ausprobieren: JEDER BOARDTEILNEHMER MUSS SICH EIN PAAR SOLCHER ANTEILE KAUFEN, UND SIE DANN VOR ABLAUF DER SPEKUFRIST WIEDER VERKAUFEN...und dann die verschiedenen Interpretationen der Finanzbeamten veröffnetlichen...

      Viel Spaß
      kroko
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 11:30:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ergänzung

      Zur "endgültigen" Besteuerung solche Fonds muß man noch erwähnen:

      Dieser Fonds wird nämlich nicht wie ein Fonds "verkauft" (also mit Ausgabe- und Rücknahmepreis), sondern dieser Fonds wird wie eine Aktie gehandelt. Die Fondsgesellschaft nimmt die Fondsanteile normalerweise nicht zurück!

      Welcher Preis wird dann nun für die 10 % Gewinn zugrunde gelegt? Der Kurs von Frankfurt, Stuttgart, Berlin, New York oder wie oder was?

      Armes Deutschland! Tolle und "gerechte" Steuergesetze, aber keiner weiß bescheid. Die hochbezahlten Herren aus Berlin schon gar nicht!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 14:19:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      @kroko

      Da muß ich Dir ausnahmsweise recht geben. Unser Steuersystem ist schon mit das komplizierteste und teilweise ungerechteste was es gibt.

      Aber auf der anderen Seite muß man auch sehen woher es kommt. In unserem Staat versucht jede Interessensgruppe, Lobby etc... sich Vorteile aus diesem Gesetz zu ziehen. Und wenn versucht wird dies mit einem neuen Gesetz einzudämmen (was natürlich diese Kompliziertheit mit verursacht hat) finden findige Steuerfüchse wieder neue Gesetzeslücken und nützen diese aus.

      Und zur weiteren Verschärfung und Verkomplizierung trägt dann unser Staat natürlich dazu bei, indem er versucht die Volkswirtschaft mit Steuern zu regulieren....

      Eine komplette Überarbeitung unseres Steuersystems wäre wirklich von Nöten. Aber dies ist wohl eine fast unlösbare Aufgabe. Denn dazu müßte man sich gegen die verschiedensten Interessengruppen behaupten....

      Grüßle
      Bernd
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 21:30:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ BaBernd

      Na, endlich sind wir mal zumindest ähnlicher Meinung ;-)

      Daß in unserem Staat jede Interessengruppe ihre Interessen
      durchsetzen möchte kann ich verstehen, ist aber nicht mit
      dem komplizierten (ich nenne es lieber "idiotischen")
      Steuergesetzen zu in Verbindung zu bringen.

      Beispiel Kfz-Steuer:

      Die Kfz-Steuer wird nach u. a. nach "Hubraum" berechnet.
      Ich wette mit Dir, daß mindestens jede 2. Tussi in der
      Kfz-Steuer-Stelle nicht weiß, wo beim Auto der "Hubraum"
      zu finden ist!

      Man stelle sich überhaupt vor: "Besteuerung nach Hubraum".
      Warum wird nicht gleich der Auspuffdurchmesser besteuert
      oder der Reifendruck? Da weiß wenigstens jede (Du merkst, ich
      bin frauenfeindlich), was das ist.

      Daß Autos mit hohem Hubraum auch "leistungsstark" oder "Nobel-
      karossen" sind, ist ja wohl totaler Unsinn! (Man denke z. B. an
      Diesel-Kfz).

      Demnach müßten Autos ohne Hubraum also steuerfrei sein!
      (z. B. mit Wankelmotoren). Aber falsch gedacht: Diese werden
      dann nach "Gewicht" besteuert, wäre ja zu schön.

      Und wenn eines Tages Autos vielleicht 2 Motoren haben (einen Elektro- und einen Benzinmotor)?
      Solche Prototypen gibt es ja schon: In der Stadt fährt man elektrisch, auf der Autobahn mit Benzin. Ist angeblich
      energiesparend. Müssen Beseitzer von solchen Autos dann mal Kfz-Steuer nach Hubraum UND Gewicht berappen?

      Beispiel: Grund- und Grunderwerbsteuer

      Du schließt einen Bausparvertrag ab und bekommst ein paar Hunderter an staatlicher Prämie (samt Verwaltungsaufwand).
      Die Bausparzinsen sind selbstverständlich steuerpflichtig. Da der Sparerfreibetrag halbiert wurde,
      ist es "kein Kunststück" bereits einige Jahre vor dem Immo-Kauf den Sparerfreibetrag zu überschreiten!
      Dann kaufst Du Dir ein Haus für 400.000 DM, zahlst 14.000 DM Grunderwerbsteuer -
      aber dann: bekommst Du jährlich 4000 DM Eigenheimzulage.
      Freue Dich aber nicht zu früh, Du mußt allerdings noch jährlich Grundsteuer bezahlen!
      Trostpflaster: Wenn Du ein Arbeitszimmer hast, kannst Du die Kreditzinsen anteilig von der Ek-Steuer absetzen (innerhalb Gewisser Grenzen).

      Was soll das ganze Hin- und Her? Unser Steuer"system" ist nichts anderes als eine riesige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!

      Beispiel: Spekugewinne

      Da sitzen also in Bonn oder Berlin Steuer-"Experten". Diese Leute
      mögen vielleicht gar nicht mal so dumm sein, aber:

      Diese Leute haben von der Praxis keine Ahnung! Ein Beispiel ist der China Fund Inc.! 10 % vom Wert sind steuerpflichtig. Basta.....

      Aber noch eine Anekdote am Rande:

      Ich bekam mal ein Fax vom FA:

      Ich solle x-Tausend Mark Umsatz- und Lohnsteuer nachzahlen.
      Der "Empfänger" wäre aber ein Firma gewesen, mit der ich nichts
      zu tun habe. Das Fax wurde also fehlgeleitet.

      Ich rufe beim FA an und erkläre den Sachverhalt. Da meinte doch die
      Tussi: "Äh, schicken sie das Fax doch bitte einfach an uns zurück!"

      Echt wahr und ohne Witz!

      kroko


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