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    Verlustrücktrag - und trotzdem keine Steuererstattung???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.01 14:59:50 von
    neuester Beitrag 15.06.01 23:44:59 von
    Beiträge: 7
    ID: 420.413
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      Avatar
      schrieb am 13.06.01 14:59:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute!

      Da hier ein paar Steuerfüchse mit an Board sind, hoffe ich mal auf eure Hilfe.

      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe in 1999 Spekulationsgewinne gemacht, die ich in meiner Steuererklärung auch ordnungsgemäß angegeben und dementsprechend auch versteuert habe.

      Da das Jahr 2000 bekanntlich kein goldenes Aktienjahr war, dachte ich mir: Moment, dank neuem Gesetz ist ja ein Verlustrücktrag nach 1999 möglich und habe einige Werte, die ich noch kein Jahr gehalten habe, zum Ablauf des Jahres mit Verlust veräußert.
      Zurückgetragen habe ich dann allerdings nur Verluste in der Höhe, dass ich in 1999 lediglich einen theoretischen Gewinn von 999,00 DM gehabt hätte - was ja wiederum keine Steuerpflicht bedeuten würde.

      Lange Rede, kurzer Sinn:
      Statt der erhofften vollen Rückerstattung der von mir im letzten Jahr bereits gezahlten Steuern, bekam ich nur das "Übliche" zurück; naja, zumindest scheinen meine Verluste nicht berücksichtigt worden zu sein.

      Ich werde jetzt erstmal Einspruch einlegen, mich würde aber dennoch interessieren, ob ich jetzt total daneben liegen und die neue Gesetzgebung falsch verstanden habe, oder mein Steuerbeamter noch nicht ganz warm mit der Regel ist.

      Ich wäre für eine Antwort wirklich sehr dankbar!! :)

      Gruß, Ace
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 20:12:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das hast Du schon richtig verstanden, aber:

      "Statt der erhofften vollen Rückerstattung der von mir im letzten Jahr bereits gezahlten Steuern..."

      Du hast ja wohl nicht nur für Deine Steuergewinne Steuern gezahlt ? Aus dem Bescheid läßt sich normalerweise mit nicht allzu großem Aufwand ablesen, wie sich das steuerpflichtige Einkommen zusammensetzt.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 16:10:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi (s)pecunia!

      Erstmal danke für die schnelle Antwort!
      Aber ich habe in der Tat nur auf meine Spekulationsgewinne Steuern gezahlt, ich war damals noch in der Ausbildung...

      Ace
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 20:25:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Unbezahlte Ausbildung?
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 12:45:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Scherzkeks...

      In der Regel bekommt man als armer Azubi eher Geld vom Finanzamt wieder, als etwas zu bezahlen;
      zumindest bewegt sich der entsprechende Betrag in relativ kleinen Größenordnungen. :)

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      schrieb am 15.06.01 17:15:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Warum soll dann die Ausbildungsvergütung nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen?
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 23:44:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich zählt die Ausbildungsvergütung zum steuerpflichtigem Einkommen. Darüber brauchen wir auch nicht diskutieren;
      Es ging hierbei ja auch letztendlich nur um die Steuernachzahlung. Und die ist während der Ausbildung (wenn man mal von allen sonstigen Einkünften absieht) <=0, da durch den Arbeitgeber ausreichend Lohnsteuer etc. gezahlt wird...

      Eine kleine Info noch:
      Ich habe heute meinen geänderten (richtigen! :)) SteuerBescheid im Briefkasten gehabt - noch bevor die theoretisch auf meinen Widerspruch hätten reagieren können.
      Manche Dinge erledigen sich halt doch noch von selbst!!!

      Gruß, Ace


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