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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 186)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 08.11.15 13:42:19
      Beitrag Nr. 3.706 ()
      Anscheinend ganz unbemerkt von der Öffentlichkeit:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/ifm-immobilien-ausser…
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/ifm-immobilien-freiwi…
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/ifm-immobilien-agkuen…
      http://kureck.com/


      Man beschießt eine Teilrückzahlung der Kapitalrücklage, zeitgleich kündigt man ein Delisting verbunden mit einem Übernahmeangebot des Großaktionärs knapp unter dem aktuellen Börsenkurs an. Gleichzeitig strukturiert sich die Gesellschaft gerade um, verkauft alte Objekte und richtet alle Aktivitäten auf ein großes Immobilienprojekt in Bestlage in Wiesbaden aus, das eigentlich eine Goldgrube werden müsste.

      Und eine wirklich gespenstische HV mit etwa 20 Teilnehmern (~10 Aktionären) und die Generaldebatte nach 25 Minuten nach HV-Beginn ohne irgendeine Wortmeldung geschlossen.

      Was wohl auch mit der Kapitalstruktur zusammenhängt: "THF AS 93,18%, Haron Holding/ IAFA Global Opportunities SICAV, Luxemburg 5,2%, Streubesitz 1,7%".

      Will wohl jemand nicht mit den Kleinanlegern teilen und noch möglichst viele Stücke einzusammeln, bevor man Detailinformationen zu den wirtschaftlichen Parametern des neuen Projektes vorlegen muss? Dafür ist die Kombination von Übernahmeangebot und Delisting, also Zuckerbrot und Peitsche, wohl die perfekte Strategie.

      Wird da bei 1,7% oder 1,5 Mio. € Streubesitz irgendjemand ein Spruchstellenverfahren betreiben, wenn es nach dem Delisting zu einem SO kommt? Und welches Gericht ist bei Sitz in Heidelberg dafür zuständig?

      Wenn in einem Spruchverfahren eine ehrliche Projektkalkulation für das Kureck der Unternehmensbewertung zu Grunde gelegt wird, sollte eigentlich schon ein saftiger Aufschlag zu dem aktuellen Börsenkurs drin sein, aber dazu bräuchte man wohl gute Antragssteller und ein faires Gericht?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 06.11.15 08:15:29
      Beitrag Nr. 3.705 ()
      Dieses Angebot könnte einen Bieterwettkampf auslösen.
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/topcon-europe-oeffent…

      Die Wahrscheinlichkeit, dass die Japaner die 50% erreichen, halte ich für eher gering.
      Avatar
      schrieb am 04.11.15 23:20:36
      Beitrag Nr. 3.704 ()
      Noch größere Abstriche als Hapag-Lloyd musste die Modefirma Steilmann machen. Das Familienunternehmen aus Bergkamen bei Dortmund teilte am Montag 2,5 Millionen Aktien zu je 3,50 Euro zu und nimmt damit 8,8 Millionen Euro ein. Ursprünglich hatte Steilmann auf einen Erlös von bis zu 98 Millionen gehofft. Elf Prozent von Steilmann sind von Donnerstag an im Streubesitz.

      Der Erlös aus der Emission reicht nicht, die Beteiligung an der Billigmodekette Adler Modemärkte auf eine Mehrheit aufzustocken. Das hätte Steilmann 41 Millionen Euro gekostet.

      Vorstandschef Michele Puller ficht das nicht an: "Die Notierung ist angesichts der Kapitalmarktsituation im besten Interesse des Unternehmens." Sie eröffne Steilmann "weitere flexible Finanzierungsmöglichkeiten".

      http://boerse.ard.de/aktien/steilmann-macht-abstriche100.htm…
      Avatar
      schrieb am 04.11.15 13:16:30
      Beitrag Nr. 3.703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.002.229 von straßenköter am 04.11.15 10:51:04Mit dem Gutachten habe ich mich noch nicht wirklich intensiv auseinander gesetzt. Daher kann ich Dir beim Besten Willen keine Anhaltspunkte nennen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.15 10:51:04
      Beitrag Nr. 3.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.001.893 von 525700 am 04.11.15 10:26:15
      Zitat von 525700: Ich habe mir mal kurz den Übertragungsbericht angesehen. Folgendes ist mir aufgefallen:

      1) Gibt es keine Seite 172 im Übertragungsbericht
      2) Es handelt sich um Seite 90 des Deloitte-Gutachtens
      3) steht dort: "Zum Bewertungsstichtag 10. Dezember 2015". Das wiederum ist normal und ok, weil dort die HV geplant ist.
      4) Auch die Angabe eures Zinssatzes ist falsch. Es wird mit Kapitalisierungszinsen von 5,98-10,02% gerechnet. Die 5,5% ist die Marktrisikoprämie, die ein Teil der Stellschrauben ist.


      Danke. Die Seite im Übertragungsbericht gibt es. Es ist im Bericht Seite 176 von 214. Allerdings trägt die Seite selber dann nochmals die Seitennummer 97. Bei dem Datum habe ich mich schlichtweg verguckt, weil ich davon ausgegangen bin, dass man einen zukünftigen Termin nicht nehmen kann bzw. auf den Zeitpunkt des SO-Verlangens abstellen müsste.

      Hast Du bei dem kurzen Blick Angriffspunkte für eine Spruchstelle gefunden? Ein Kapitalisierungszins dürfte meines Erachtens aktuell niemals höher als 6,5% sein.
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      schrieb am 04.11.15 10:26:15
      Beitrag Nr. 3.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.001.791 von 525700 am 04.11.15 10:18:50Ich habe mir mal kurz den Übertragungsbericht angesehen. Folgendes ist mir aufgefallen:

      1) Gibt es keine Seite 172 im Übertragungsbericht
      2) Es handelt sich um Seite 90 des Deloitte-Gutachtens
      3) steht dort: "Zum Bewertungsstichtag 10. Dezember 2015". Das wiederum ist normal und ok, weil dort die HV geplant ist.
      4) Auch die Angabe eures Zinssatzes ist falsch. Es wird mit Kapitalisierungszinsen von 5,98-10,02% gerechnet. Die 5,5% ist die Marktrisikoprämie, die ein Teil der Stellschrauben ist.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.15 10:18:50
      Beitrag Nr. 3.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.996.289 von straßenköter am 03.11.15 17:34:4010.12.2014? Seltsames Datum. Normalerweise wird es zum Ende des letzten Geschäftsjahres berechnet und anschließend der Unternehmenswert aufgezinst. 31.12.2014 wäre ok. Es sei denn, das Geschäftsjahr läuft vom 11.12. bis 10.12. ...
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      schrieb am 03.11.15 17:34:40
      Beitrag Nr. 3.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.996.097 von straßenköter am 03.11.15 17:18:49
      Zitat von straßenköter: Bei Youniq wurde jetzt das Gutachten veröffentlicht. Hier ist es zu finden:
      http://www.youniq-group.de/de/Investor-Relations/Hauptversam…

      Nach dem üblichen langen Bla Bla wird eine Marktriskoprämie von 5,5% nach Steuern hergeleitet. Am Ende kommt der Gutachter zu einem Ertragswert von 1,42€, so dass der 3-Monatsschnitt von 1,70€ greift. Interessant ist die Bandreite des Ergebnisses der Sensitivitäsanalyse im Prüfungsbericht auf Seite 83/84: Sie beträgt sportliche 0,40 - 4,64€. Wie schon öfter geschrieben sind diese Gutachten nicht mein Ding, aber ich denke, dass eine Marktzinsprämie von 5,5% nach Steuern erscheint doch sehr hoch für ein Immobilienunternehmen.


      Dem Übertragungsbericht auf Seite 176 ist zu entnehmen, dass man den Unternehmenswert der Youniq AG in Höhe von 1,42€ zum Stichttag 10.12.2014 ermittelt hat. Dieser Termin erstaunt doch ein wenig, wenn man bedenkt, dass der Squeeze Out erst Anfang September 2015 angekündigt wurde. Ist das normal, dass man auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag berechnet? Erst vor einigen Wochen hat man erst überraschend gute Ergebnisse vermelden (müssen).
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.15 17:18:49
      Beitrag Nr. 3.698 ()
      Youniq
      Bei Youniq wurde jetzt das Gutachten veröffentlicht. Hier ist es zu finden:
      http://www.youniq-group.de/de/Investor-Relations/Hauptversam…

      Nach dem üblichen langen Bla Bla wird eine Marktriskoprämie von 5,5% nach Steuern hergeleitet. Am Ende kommt der Gutachter zu einem Ertragswert von 1,42€, so dass der 3-Monatsschnitt von 1,70€ greift. Interessant ist die Bandreite des Ergebnisses der Sensitivitäsanalyse im Prüfungsbericht auf Seite 83/84: Sie beträgt sportliche 0,40 - 4,64€. Wie schon öfter geschrieben sind diese Gutachten nicht mein Ding, aber ich denke, dass eine Marktzinsprämie von 5,5% nach Steuern erscheint doch sehr hoch für ein Immobilienunternehmen.
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      Avatar
      schrieb am 01.11.15 10:54:41
      Beitrag Nr. 3.697 ()
      im Spruchverfahren bei der chinesischen Shigo Asia AG, welche vor der Enteignung in Deutschland gelistet war, ist die in der ersten Instanz beschlossene Erhöhung der Barabfindung durch das OLG Hamburg wieder aufgehoben worden.

      Dieses Verfahren ist im übrigen ein gutes Beispiel dafür, dass Deutschland im Bereich des Minderheitenschutzes das Niveau einer Banananrepublik hat. Der Angemessenheitsprüfer Herr Wolfram Wagner hat überhaupt nicht mit dem begutachteten Unternehmen gesprochen. Er hat die Unternehmensbewertung ausschließlich in der Unterredung mit dem Parteigutachter plausibilisiert.

      Im Protokoll zur mündlichen Verhandlung steht:

      "Wir haben keine Recherchen vor Ort vorgenommen und auch in China keine sonstigen eigenen Recherchen durchgeführt. Auch persönliche Gespräche mit den Unternehmensführern in China hat es nicht gegeben."

      Bei vielen chinesischen Unternehmen, welche in Deutschland gelistet sind, sind in letzter Zeit Fehler in der Bilanzierung aufgedeckt worden mit der Folge von massiven Einbrüchen der betreffenden Aktienkurse. Mit Prüfmethoden gemäß dem Standard des Angemessenheitsprüfers Herrn Wolfram Wagner kann man Fehlbewertungen nicht erkennen.

      So eine Fernprüfung ohne dass eine Diskussion der Unternehmensbewertung mit den Planungserstellern stattgefunden hat, ist natürlich eine gute Referenz des Herrn Wagner für Unternehmen, welche bei zukünftigen Strukturmaßnahmen dem Gericht drei Angemessenheitsprüfer zur Auswahl vorschlagen.

      Diese Vorschläge der Angemessenheitsprüfer durch das Unternehmen, welches die Strukturmaßnahme durchführt, sollten abgeschafft werden. Übrigens hat der Richter des LG Berlin bei einer Tagung mitgeteilt, dass er prinzipiell den Angemessenheitsprüfer selbständig auswählt.
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