ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 226)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.116.026 von straßenköter am 19.02.15 12:50:03Die Vorerwerbe spielen für die Abfindungshöhe meines Wissens keine Rolle, auch wenn der Erwerb anlässlich einer Kapitalerhöhung erfolgte. Ich sehe es weiterhin so, dass man schon gute Argumente haben müsste, um zu eine Abfindung unter dem Buchwert zu begründen, der ja hier ungefähr dem Bezugspreis entspricht. Bei einem Bezugspreis unter Buchwert hätten die freien Aktionäre außerdem begründeten Anlass zum meckern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.115.759 von schaerholder am 19.02.15 12:31:26Würdest Du daraus irgendwelche Rückschlüsse für die Konkretisierung der SO-Abfindung bezüglich etwaiger Ober- oder Untergrenzen sehen?
Schon seltsam, dass man das erst kurz vor dem Squeeze-out erkennt. Ein Schelm....:
19.02.2015 11:55:14
DGAP-Adhoc: OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts (deutsch)
OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts
OnVista AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.02.2015 11:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts - ggf. erhöhter Eigenkapitalbedarf der OnVista AG als Finanzholding im Sinne der Eigenmittel-Verordnung CRR
Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit heutiger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu erhöhen. Die neuen Aktien sind entsprechend den bestehenden Aktien ab dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien ist die Mehrheitsaktionärin, die Boursorama S.A. Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugelassen worden. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt EUR 3,8234 und entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der Beschluss-fassung. Es wurde kein Abschlag vorgenommen, so dass der Ausgabepreis damit etwa auf der Höhe des aktuellen Börsenkurses liegt. Der Gesellschaft wird aus der Kapitalerhöhung somit ein Bruttoemissionserlös von etwa EUR 2.561.678 zufließen.
Die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der OnVista AG erfolgt vor dem Hintergrund, dass die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Finanzholding aufgrund geänderter bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen künftig höhere Eigenmittel nachweisen muss. Zusätzlich zu der heute beschlossenen Kapitalerhöhung werden nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich. Die Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A. hat bereits zugesagt, bei Bedarf der Gesellschaft die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel in dem notwendigen Umfang zuzuführen. Entsprechende Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden sowie die Festlegung der genauen Höhe der Eigenmittelausstattung erfolgen derzeit.
19.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
19.02.2015 11:55:14
DGAP-Adhoc: OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts (deutsch)
OnVista AG: Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts
OnVista AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.02.2015 11:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Kapitalerhöhung um 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts - ggf. erhöhter Eigenkapitalbedarf der OnVista AG als Finanzholding im Sinne der Eigenmittel-Verordnung CRR
Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit heutiger Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zu erhöhen. Die neuen Aktien sind entsprechend den bestehenden Aktien ab dem 1. Januar 2014 dividendenberechtigt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien ist die Mehrheitsaktionärin, die Boursorama S.A. Boulogne-Billancourt, Frankreich, zugelassen worden. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt EUR 3,8234 und entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der Beschluss-fassung. Es wurde kein Abschlag vorgenommen, so dass der Ausgabepreis damit etwa auf der Höhe des aktuellen Börsenkurses liegt. Der Gesellschaft wird aus der Kapitalerhöhung somit ein Bruttoemissionserlös von etwa EUR 2.561.678 zufließen.
Die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der OnVista AG erfolgt vor dem Hintergrund, dass die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Finanzholding aufgrund geänderter bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen künftig höhere Eigenmittel nachweisen muss. Zusätzlich zu der heute beschlossenen Kapitalerhöhung werden nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich. Die Mehrheitsaktionärin Boursorama S.A. hat bereits zugesagt, bei Bedarf der Gesellschaft die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittel in dem notwendigen Umfang zuzuführen. Entsprechende Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden sowie die Festlegung der genauen Höhe der Eigenmittelausstattung erfolgen derzeit.
19.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Nett zum Ende solche Spiele....
Sky Deutschland AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sky-deutschland-antrag-au…
Sky Deutschland AG: Antrag auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sky-deutschland-antrag-au…
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.734.123 von gutdrauf9 am 09.01.15 12:28:04
Da möchte ich nochmals das Posting von gutdrauf9 hervorholen. Ich würde dem Gesagten schon eine ordentliche Wahrscheinlichkeit zugestehen, dass es so kommen wird. Allerdings beträgt der Lospreis bei einem Kurs von 6,90€ für eine Wette, dass da doch mehr raus kommt, nur etwa 1%, da der Schnitt bei etwa 6,65 - 6,70€ liegen sollte. Dabei gehe ich von der Annahme aus, dass der Kurs nach der Konkretisierung aufgrund einer späteren möglichen Erhöhung in der Spruchstelle die üblichen 2% Aufschlag auf die Abfindungssumme aufweisen wird.
Insofern gucke ich mal in 2- 2,5 Monaten, ob der Kurs immer noch bei 6,90€ oder tiefer steht. Geschenke wie bei ADC, dass man unterhalb des Schnitts kaufen kann, wird es wohl nicht so schnell wieder geben.
Zitat von gutdrauf9: woher soll denn bei Sky die Phantasie auf eine höhere Bewertung im Rahmen des Gutachtens kommen?
Ich sehe zwar
- weiteres Umsatzwachstum
- möglicherweise bereits baldiger Turn Around
- günstiges Beta
aber dennoch ist für mich die Aktie überbewertet. Für einen Wert, der in den letzten Jahren nur Verluste schrieb, ist der Kurs zu hoch, auch das Ek/Aktie rechtfertigt einen solchen Kurs nicht.
Ob das Umsatzwachstum zu einem nachhaltigen Gewinnwachstum führt und ob das Beta tatsächlich einen solch hohen Abschlag auf den Diskontierungssatz liefern kann, wage ich zu bezweifeln.
Mich würde es deshalb nicht wundern, wenn es bei einem SO zu einer Bewertung zum 3-Monats-Durchschnittskurs käme
Da möchte ich nochmals das Posting von gutdrauf9 hervorholen. Ich würde dem Gesagten schon eine ordentliche Wahrscheinlichkeit zugestehen, dass es so kommen wird. Allerdings beträgt der Lospreis bei einem Kurs von 6,90€ für eine Wette, dass da doch mehr raus kommt, nur etwa 1%, da der Schnitt bei etwa 6,65 - 6,70€ liegen sollte. Dabei gehe ich von der Annahme aus, dass der Kurs nach der Konkretisierung aufgrund einer späteren möglichen Erhöhung in der Spruchstelle die üblichen 2% Aufschlag auf die Abfindungssumme aufweisen wird.
Insofern gucke ich mal in 2- 2,5 Monaten, ob der Kurs immer noch bei 6,90€ oder tiefer steht. Geschenke wie bei ADC, dass man unterhalb des Schnitts kaufen kann, wird es wohl nicht so schnell wieder geben.
Auch Sky nun bald weg...
Sky Deutschland AG: Übermittlung eines Squeeze-out-Verlangens durch Sky German Holdings GmbH
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sky-deutschland-uebermitt…
Sky Deutschland AG: Übermittlung eines Squeeze-out-Verlangens durch Sky German Holdings GmbH
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/sky-deutschland-uebermitt…
Man könnte meinen, dass es zu viel Liquidität am Markt gibt:
http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
http://www.dgap.de/dgap/News/wpueg/uebernahmeangebot-zielges…
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.067.840 von straßenköter am 13.02.15 20:10:04Marseille heute früh bei Valora 2,94 zu 3,68.
Die Aktie ist damals bei unter 3 Euro letztmalig an der Börse gepreist worden.
Die Aktie ist damals bei unter 3 Euro letztmalig an der Börse gepreist worden.
Danke. Das habe ich schon befürchtet.