checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 232)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 607.108
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 232
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 22:22:51
      Beitrag Nr. 3.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.767.603 von nullcheck am 13.01.15 21:24:07Na ja, als Rechtsanwalt sagt man natürlich "Neue Instanz, neues Glück". Ich befürchte allerdings, dass das OLG München, das über eine Beschwerde zu entscheiden hat, nicht die Planungsannahmen als unplausibel verwerfen wird. Auch ob das OLG den Kapitalisierungszinssatz und den Wachstumsabschlag korrigieren wird, ist eher unwahrscheinlich. Ich werde mir aber noch einmal in Ruhe die heute zugestellten, sehr umfangreichen Entscheidungsgründe durchlesen.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 21:24:07
      Beitrag Nr. 3.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.765.383 von arendts am 13.01.15 17:44:25Bestehen noch Chancen das evtl. noch was zu holen ist ,oder ist der Zug abgefahren?
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 17:44:25
      Beitrag Nr. 3.244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.764.996 von nullcheck am 13.01.15 17:06:43
      Squeeze-out bei der EPCOS AG
      http://spruchverfahren.blogspot.de/

      Squeeze-out bei der EPCOS AG: LG München I lehnt Erhöhung der Barabfindung ab

      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2009 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der EPCOS AG, München, hat das Landgericht (LG) München I mit Beschluss vom 19. Dezember 2014 eine Erhöhung des von der Antragsgegnerin festgelegten Barabfindungsbetrags abgelehnt. Nach der Entscheidung hat die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu tragen.

      Nach Überzeugung des LG München I lag der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert nicht höher als der zu Festsetzung des Barabfindungsbetrags herangezogene durchschnittliche Börsenkurs drei Monate vor Bekanntgabe des Übertragungsverlangens. Nach diesem Börsenkurs ergibt ich eine Marktkapitalisierung der EPCOS AG von fast EUR 1,21 Mrd.

      Nach Ansicht des Gerichts waren die Planannahmen der Gesellschaft nicht zu korrigieren. Der Ansatz eines Basiszinssatzes von 4 % vor Steuern sei ebenfalls nicht nach unten zu korrigieren. Der Risikozuschlag war bei der EPCOS AG mit Werten zwischen 4,95 % und maximal 5,4 % anzusetzen. Dabei geht das Landgericht von einer aus einer Peer Group abgeleiteten unverschuldeten Beta-Faktor von 1,1 aus (nach sog. Relevern zwischen 1,1 und 1,2). Nach Auffassung des Gerichts muss der in der Ewigen Rente mit 1,75 % angesetzte Wachstumsabschlag nicht erhöht werden.

      Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

      LG München I, Beschluss vom 19. Dezember 2014, Az. 5 HK O 20316/09
      NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann - GmbH u.a. ./. TDK Corporation
      120 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TDK Corporation:
      Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
      19 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 17:06:43
      Beitrag Nr. 3.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.764.852 von Schokoladenpudding am 13.01.15 16:56:54Mit welcher Begründung?
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 17:05:34
      Beitrag Nr. 3.242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.764.852 von Schokoladenpudding am 13.01.15 16:56:54Klar bin ja auch mit 2500 Eurolos drin:(Was anderes wäre ja ein guter Börsenstart 2015 geworden:cry:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +3,95 %
      InnoCan Pharma: Erwächst aus der LPT-Therapie ein Multi-Milliardenwert?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 16:56:54
      Beitrag Nr. 3.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.742.118 von Schokoladenpudding am 10.01.15 12:00:42In der ersten Instanz ist im Spruchverfahren Epcos eine Erhöhung der Abfindung abschlägig beschieden worden.

      Sehr enttäuschend!
      SP
      24 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.01.15 08:15:47
      Beitrag Nr. 3.240 ()
      Ob man das Vorgehen gut findet oder nicht, spielt keine Rolle, aber das Auffahren der großen Geschützen könnte den weiteren Übernahmeprozess bei Kabel Deutschland deutlich beschleunigen:


      Elliott fordert Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland AG und weitere Untersuchungen

      (DGAP-Media / 2015-01-13 / 08:00)

      - Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
      hält, verlangt von Kabel Deutschland eine Erklärung der besorgniserregenden
      Untersuchungsergebnisse der Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Übernahme
      von Kabel Deutschland durch Vodafone. Dies soll im Rahmen einer
      außerordentlichen Hauptversammlung geschehen.

      - Elliott beantragt, dass die außerordentliche Hauptversammlung eine
      weitere Sonderprüfung beschließt - Gegenstand der Sonderprüfung soll eine
      weitere Untersuchung des Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit
      der Übernahme durch Vodafone im Zeitraum nach dem 31. März 2013 sein.

      - Darüber hinaus beantragt Elliott die Einsetzung eines zusätzlichen
      Sonderprüfers , damit dieser unabhängig mögliche Pflichtverletzungen des
      KDG Vorstandes im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Sonderprüfung,
      insbesondere der vom Sonderprüfer beklagten Behinderung seiner Arbeit,
      untersuchen kann.


      München, 13. Januar 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
      International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
      (Elliott) bekannt gegeben, dass Elliott offiziell die Kabel Deutschland AG
      zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgefordert hat.
      Auf der außerordentlichen Hauptversammlung sollen der Vorstand und der
      Aufsichtsrat der Kabel Deutschland AG die besorgniserregenden Ergebnisse
      der Sonderprüfung anlässlich der Übernahme von Kabel Deutschland durch
      Vodafone erklären. Der Prüfungsbericht wurde im Dezember durch Kabel
      Deutschland veröffentlicht und untersucht das Verhalten von KDG vor und
      während der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.

      In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
      beschränkt, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
      gekommen:

      - Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
      erstellte Unternehmensbewertung war signifikant höher als der von Vodafone
      im Zuge der Übernahme gebotene Preis.

      - Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
      gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
      AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
      Vodafone-Angebots nahegelegt haben, unplausibel.

      - Augenscheinlich hat der Vorstand der Kabel Deutschland AG es versäumt,
      den Aufsichtsrat über die höhere, interne Unternehmensbewertung zu
      informieren.


      Elliott ist der Auffassung, dass es am effizientesten und kostengünstigsten
      wäre, wenn die weitere Sonderprüfung durch Martin Schommer von der
      Constantin GmbH vorgenommen würde, da er und sein Team bereits die erste
      Sonderprüfung durchgeführt haben und daher mit der Materie vertraut sind.
      Martin Schommer war im Oktober 2013 durch Mehrheitsbeschluss auf der
      Hauptversammlung zum Sonderprüfer bestellt worden.

      Darüber hinaus schlägt Elliott vor, dass Rechtsanwalt Thomas Schrotberger
      von der Kanzlei Grützmacher | Gravert | Viegener in Frankfurt, zum
      Sonderprüfer berufen wird, um unabhängig zu untersuchen, ob der Vorstand
      der Kabel Deutschland AG den Sonderprüfer in der zurückliegenden Prüfung
      pflichtwidrig bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindert hat, so wie es im
      Bericht des Sonderprüfers zu lesen ist.


      Elliott erklärte dazu:

      "Die Ergebnisse des Sonderprüfungsberichts beinhalten schwerwiegende
      Vorwürfe, welche die angemessene Bewertung von KDG und Pflichtverletzungen
      durch Vorstand und Aufsichtsrat betreffen. Als Großaktionär, der eine
      signifikante Investition zu schützen hat, fordern wir, dass diese Themen im
      Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung erläutert werden. KDG
      insinuiert, dass die Ergebnisse der Sonderprüfung bereits deswegen nicht
      aussagekräftig seien, da der Bericht sich nur auf den Zeitraum bis zum 31.
      März 2013 erstreckt. Wenn sich KDG und Vodafone vor und während der
      Übernahme gesetzeskonform verhalten haben, dann sollte es in ihrem eigenen
      Interesse sein, eine weitere Sonderprüfung zu unterstützen, die den
      Zeitraum nach dem 31. März 2013 untersucht, um die in dem Bericht
      erhobenen, schwerwiegenden Vorwürfe aufzuklären."

      Nach dem deutschen Aktiengesetz (§122) kann jeder Aktionär, der mindestens
      5 Prozent des Grundkapitals hält, die Einberufung einer außerordentlichen
      Hauptversammlung beantragen, indem er die Gründe für die außerordentliche
      Hauptversammlung und die Agendathemen benennt. Es unterliegt dann der
      Gesellschaft, die außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und die
      Agenda zu veröffentlichen. Falls das Unternehmen dem Anliegen nicht
      nachkommt, so kann ein Gericht den Antragsteller ermächtigen, selbst eine
      außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

      Elliott hat die Kabel Deutschland AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass
      Elliott erwartet, dass die außerordentliche Hauptversammlung unverzüglich
      einberufen wird. Sollte KDG der Aufforderung nicht nachkommen, wird Elliott
      bei einem Gericht beantragen, die außerordentliche Hauptversammlung selbst
      einberufen zu dürfen.



      Über Elliott

      Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
      über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden Dollar. Im Jahr 1977
      gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
      selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
      gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
      Mitarbeiter des Unternehmens.

      Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
      Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
      zugelassenen Investmentgesellschaft.
      .


      ###


      Medien-Kontakt:

      Charles Barker Corporate Communications
      Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle
      +49 69 79 40 90 25
      +49 69 79 40 90 24
      Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de
      Tobias.Eberle@charlesbarker.de


      Ende der Pressemitteilung

      ---------------------------------------------------------------------

      Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited
      Schlagwort(e): Finanzen

      2015-01-13 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      312487 2015-01-13
      Avatar
      schrieb am 10.01.15 12:00:42
      Beitrag Nr. 3.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.738.722 von Maack1 am 09.01.15 19:00:52Also für mich ist alles was in wenigen Wochen zu erwarten ist zeitnah
      25 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.01.15 11:52:56
      Beitrag Nr. 3.238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.736.778 von Schokoladenpudding am 09.01.15 16:30:42
      Zitat von Schokoladenpudding: ist denn noch jemand bei curanum außer mir dabei?? HV war 19.12. ohne anfechtungsklagen sollte es hier dann auch zeutnah zur eintragung kommen.... meinungen?


      Meld!
      Avatar
      schrieb am 09.01.15 19:00:52
      Beitrag Nr. 3.237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.736.778 von Schokoladenpudding am 09.01.15 16:30:421 Monat ist doch Zeit für Anfechtungsklagen also vor dem 20.01. passiert da nicht viel ;)
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 232
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?