ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 239)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Mal sehen wie es andere LG es sehen.....
Entscheidung des LG München I: Delisting-Spruchverfahren nach Frosta-Urteil des BGH nicht mehr statthaft
http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/11/vogt-electronic-e…
Das nächste Delisting:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/onvista-umstrukturierung-…
Morgen ist übrigens der letzte Handelstag bei Magix.
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/onvista-umstrukturierung-…
Morgen ist übrigens der letzte Handelstag bei Magix.
Nach Delisting versucht Biolitec nun im Rahmen der Möglichkeiten durch Aktienrückkauf zu 14,85 an weitere Aktien zu kommen. Das Angebot ist auf 47.923 Aktien begrenzt.
http://www.biolitec.de/unternehmen/aktienrueckkaufangebot.ht…
http://www.biolitec.de/unternehmen/aktienrueckkaufangebot.ht…
Dürr und HOMAG bereiten Beherrschungs- und eventuellen Gewinnabführungsvertrag vor
Homag Group AG / Schlagwort(e): Vertrag
24.11.2014 / 10:00
Dürr und HOMAG bereiten Beherrschungs- und eventuellen Gewinnabführungsvertrag vor
Schopfloch, 24. November 2014 - Dürr und die HOMAG Group bereiten den Abschluss eines Beherrschungsvertrags vor. Dieser wird gegebenenfalls um einen Gewinnabführungsvertrag ergänzt. Auf gemeinsamen Antrag beider Unternehmen hat das Landgericht Stuttgart nun die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton als Vertragsprüfer bestellt.
Der von beiden Unternehmen angestrebte Vertrag soll die Einbindung der HOMAG Group AG als Teil eines gemeinsamen Vertragskonzerns mit der Dürr AG als herrschendem Unternehmen regeln und die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group vereinfachen. Mitte Oktober hat Dürr 55,9% der Aktien der HOMAG Group AG erworben. Die HOMAG Group ist der weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie und das Handwerk.
Warth & Klein Grant Thornton wird unter anderem die Angemessenheit des vorgesehenen Barabfindungsangebots sowie der vorgesehenen Garantiedividende oder Ausgleichszahlung für außenstehende Aktionäre der HOMAG Group AG beurteilen. Grundlage für diese Beträge wird ein Bewertungsgutachten über den Unternehmenswert der HOMAG Group sein. Dieses Gutachten wird derzeit im Auftrag von Dürr und der HOMAG Group erstellt.
Der Beherrschungsvertrag und eventuell der Gewinnabführungsvertrag sollen im Frühjahr 2015 der Hauptversammlung der HOMAG Group AG zur Abstimmung vorgelegt werden. Dabei kann Dürr auf insgesamt 77,9% der Stimmen zurückgreifen, da das Unternehmen mit 3% seiner Aktien dem Aktienpool der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann beigetreten ist. Diese Aktionärsgruppe besteht aus der HOMAG-Gründerfamilie um Gerhard Schuler und der Klessmann-Stiftung und verfügt selbst über 22,1% der Stimmrechte. Sie hat sich gegenüber Dürr unter anderem zur Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag sowie gegebenenfalls zu einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet. Insgesamt vertritt der Aktienpool 25,1% des Aktienkapitals.
- - - - - - - - - -
Unternehmenshintergrund
Mit weltweit 15 spezialisierten Produktionsgesellschaften sowie 22 konzerneigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften und ca. 60 exklusiven Vertriebspartnern ist die HOMAG Group AG ein einzigartiger Systemanbieter. Der nach eigener Einschätzung weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holz- und holzwerkstoffbearbeitende Industrie und das Handwerk in den Bereichen Möbel- und Bauelementeproduktion sowie Fertighausbau beschäftigt rund 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem bietet die Unternehmensgruppe ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen, inklusive Software und Beratung. Die Aktie der HOMAG Group AG ist seit dem 13. Juli 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen und solche in die Zukunft gerichteten Formulierungen wie "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "nimmt an", "prognostiziert", "beabsichtigt", "könnte", "wird", "sollte" oder Formulierungen ähnlicher Art enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf gegenwärtigen Annahmen der Gesellschaft basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht oder nicht wie angenommen eintreten werden. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für die Zukunft sind; die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der HOMAG Group sowie der Entwicklung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen können wesentlich von denjenigen abweichen (insbesondere negativer ausfallen), die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Selbst wenn die tatsächlichen Ergebnisse der HOMAG Group, einschließlich der Finanzlage und Profitabilität sowie der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, mit den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung übereinstimmen sollten, kann nicht gewährleistet werden, dass dies auch weiterhin in der Zukunft der Fall sein wird.
Weitere Informationen:
HOMAG Group AG
Kai Knitter
Leiter Investor Relations & Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 7443 13-2461
kai.knitter@homag-group.com
www.homag-group.com
24.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Homag Group AG
Homagstr. 3-5
72296 Schopfloch
Deutschland
Telefon: +49 (0)7443 / 13 - 0
Fax: +49 (0)7443 / 13 - 2300
E-Mail: info@homag-group.com
Internet: www.homag-group.com
ISIN: DE0005297204
WKN: 529720
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
298723 24.11.2014
Homag Group AG / Schlagwort(e): Vertrag
24.11.2014 / 10:00
Dürr und HOMAG bereiten Beherrschungs- und eventuellen Gewinnabführungsvertrag vor
Schopfloch, 24. November 2014 - Dürr und die HOMAG Group bereiten den Abschluss eines Beherrschungsvertrags vor. Dieser wird gegebenenfalls um einen Gewinnabführungsvertrag ergänzt. Auf gemeinsamen Antrag beider Unternehmen hat das Landgericht Stuttgart nun die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton als Vertragsprüfer bestellt.
Der von beiden Unternehmen angestrebte Vertrag soll die Einbindung der HOMAG Group AG als Teil eines gemeinsamen Vertragskonzerns mit der Dürr AG als herrschendem Unternehmen regeln und die Zusammenarbeit zwischen Dürr und der HOMAG Group vereinfachen. Mitte Oktober hat Dürr 55,9% der Aktien der HOMAG Group AG erworben. Die HOMAG Group ist der weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie und das Handwerk.
Warth & Klein Grant Thornton wird unter anderem die Angemessenheit des vorgesehenen Barabfindungsangebots sowie der vorgesehenen Garantiedividende oder Ausgleichszahlung für außenstehende Aktionäre der HOMAG Group AG beurteilen. Grundlage für diese Beträge wird ein Bewertungsgutachten über den Unternehmenswert der HOMAG Group sein. Dieses Gutachten wird derzeit im Auftrag von Dürr und der HOMAG Group erstellt.
Der Beherrschungsvertrag und eventuell der Gewinnabführungsvertrag sollen im Frühjahr 2015 der Hauptversammlung der HOMAG Group AG zur Abstimmung vorgelegt werden. Dabei kann Dürr auf insgesamt 77,9% der Stimmen zurückgreifen, da das Unternehmen mit 3% seiner Aktien dem Aktienpool der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann beigetreten ist. Diese Aktionärsgruppe besteht aus der HOMAG-Gründerfamilie um Gerhard Schuler und der Klessmann-Stiftung und verfügt selbst über 22,1% der Stimmrechte. Sie hat sich gegenüber Dürr unter anderem zur Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag sowie gegebenenfalls zu einem Gewinnabführungsvertrag verpflichtet. Insgesamt vertritt der Aktienpool 25,1% des Aktienkapitals.
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Unternehmenshintergrund
Mit weltweit 15 spezialisierten Produktionsgesellschaften sowie 22 konzerneigenen Vertriebs- und Servicegesellschaften und ca. 60 exklusiven Vertriebspartnern ist die HOMAG Group AG ein einzigartiger Systemanbieter. Der nach eigener Einschätzung weltweit führende Hersteller von Maschinen und Anlagen für die holz- und holzwerkstoffbearbeitende Industrie und das Handwerk in den Bereichen Möbel- und Bauelementeproduktion sowie Fertighausbau beschäftigt rund 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem bietet die Unternehmensgruppe ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen, inklusive Software und Beratung. Die Aktie der HOMAG Group AG ist seit dem 13. Juli 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Disclaimer
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen und solche in die Zukunft gerichteten Formulierungen wie "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "nimmt an", "prognostiziert", "beabsichtigt", "könnte", "wird", "sollte" oder Formulierungen ähnlicher Art enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf gegenwärtigen Annahmen der Gesellschaft basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht oder nicht wie angenommen eintreten werden. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für die Zukunft sind; die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der HOMAG Group sowie der Entwicklung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen können wesentlich von denjenigen abweichen (insbesondere negativer ausfallen), die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Selbst wenn die tatsächlichen Ergebnisse der HOMAG Group, einschließlich der Finanzlage und Profitabilität sowie der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, mit den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung übereinstimmen sollten, kann nicht gewährleistet werden, dass dies auch weiterhin in der Zukunft der Fall sein wird.
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24.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Unternehmen: Homag Group AG
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E-Mail: info@homag-group.com
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WKN: 529720
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
298723 24.11.2014
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.387.209 von Collins01 am 22.11.14 09:54:45
m.E.: Nein. Ein Übernahmeangebot ist nicht notwendig. Bosch hatte seinerzeit eines ja gemacht. Balaton kann direkt an Bosch verkaufen, so Bosch kaufen will.
Zitat von Collins01: Zunächst ist ein Übernahmeangebot der R Bosch notwenig.Erst dann kann ein Antrag auf ein SQ gestellt werden, sofern die 95 % Hürde genommen wird.
m.E.: Nein. Ein Übernahmeangebot ist nicht notwendig. Bosch hatte seinerzeit eines ja gemacht. Balaton kann direkt an Bosch verkaufen, so Bosch kaufen will.
Zunächst ist ein Übernahmeangebot der R Bosch notwenig.Erst dann kann ein Antrag auf ein SQ gestellt werden, sofern die 95 % Hürde genommen wird. Das Übernahme angebot sollte, so wurde es im Übernahmenagebot der Balton beschreiben, zwischen 2,5 und 3 € liegen. von einem SQ Angebot wurde noch nichts geschreiben.
Manchmal wundert man sich über bestimmte Sachen, die gemacht werden. In diesem Fall wundere ich mich über die Dinge, die nicht gemacht bzw. geschrieben wurden. Ich schätze Börsengeflüster.de als Informationsseite sehr und teile in der Regel auch die Meinungen von Gereon Kruse zu den einzelnen Unternehmen. Vor einigen Tagen wurde auf der Seite der mögliche Deal bei Aleo Solar in allen Einzelheiten haarklein beschrieben. Alle aufgezeigten Schritte zum weiteren Verlauf waren und sind für mich logisch. Lediglich die Annahme, dass die Balaton das Thema SO über das Hinzufügen eines Tagesordnungspunktes für die HV am 17.12. auf den Tisch bringen könnte, habe ich nicht verstanden. Bosch muss der Balaton doch nur die Stücke abkaufen bzw. - wie von Balaton in den Unterlagen zum Übernahmeangebots beschrieben - allen Aktionären ein Angebot unterbreiten. Beide Abläufe hätten doch nichts direkt mit der nahen HV zu tun, weil hier kann kein Angebot von Bosch beschlossen werden. Jetzt kommen von der Balaton in der Tat Anträge. Anträge, die grundsätzlich enormen Sprengstoff beinhalten und aus denen man folgendes interpretieren kann: Die Vorgespräche zwischen Bosch und Balaton sind anscheinend doch nicht so einvernehmlich abgelaufen, so dass Balaton über den Antrag den Druck auf Bosch erhöhen muss. Es kann natürlich auch so sein, dass man nach außen mit dem Antrag gerade bewusst den Anschein erwecken möchte, dass die im Angebot angedeuteten Schritte zum weiteren Ablauf, nicht konkret zwischen beiden Parteien abgesprochen worden sind. Im zweiten Fall müsste man hinterfragen, ob verdeckt werden soll, dass irgendwelche gesetzwidrige Absprachen stattgefunden haben. Um jetzt wieder den Schwenk zu den ersten beiden Sätzen zu bekommen: Woher "wusste" Gereon Kruse, dass Balaton noch HV-Anträge einreicht, wenn sie eigentlich für einen SO nicht erforderlich sind? Man könnte also annehmen, dass er, warum auch immer, "ahnte" wie die Abläufe sein könnten. Bei Börsengeflüster werden ja bei Unternehmensmeldungen immer enorm schnell Kommentare bzw. Analysen erstellt. Warum wurde denn jetzt nicht das Einreichen der Anträge auf Börsengeflüster kommentiert, obwohl das Vorgehen von Balaton genau den zuvor beschriebenen Abläufen entspricht, aber dennoch sehr erklärungsbedürftig ist? War der erste Bericht vielleicht ein wenig zu offensiv, da man zu viel Wissen offenbarte?
Wie auch immer. So überraschend ich die HV-Anträge zunächst befand, um so mehr bin ich mittlerweile überzeugt, dass die Anträge Teil des geplanten SO-Prozesses sind. Der Kurs von Aleo ist wieder auf ein Niveau zurückgekommen, auf dem die Rendite enorm hoch wäre, wenn der SO wie im Angebot von Balaton beschrieben, kommt. Kommt kein Übernahmeangebot von Bosch bzw. werden die Kleinaktionäre nicht mit Balaton ins Boot genommen, hält man natürlich ein Unternehmen, dass max. den Wert des Börsenmantels beinhaltet.
Wie auch immer. So überraschend ich die HV-Anträge zunächst befand, um so mehr bin ich mittlerweile überzeugt, dass die Anträge Teil des geplanten SO-Prozesses sind. Der Kurs von Aleo ist wieder auf ein Niveau zurückgekommen, auf dem die Rendite enorm hoch wäre, wenn der SO wie im Angebot von Balaton beschrieben, kommt. Kommt kein Übernahmeangebot von Bosch bzw. werden die Kleinaktionäre nicht mit Balaton ins Boot genommen, hält man natürlich ein Unternehmen, dass max. den Wert des Börsenmantels beinhaltet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.377.768 von straßenköter am 21.11.14 10:41:52nein, der spielt keinerlei Rolle. Stichtag für die Bewertung ist der Tag der HV, die über den SO beschließt, alles was nachher kommt ist rechtlich irrelevant, es sei denn, dass die "Wurzeln" dafür bereits am Tag der HV gelegt worden sind.
In aller Regel wird über diesen nachträglichen Kaufpreis Stillschweigen vereinbart.
In aller Regel wird über diesen nachträglichen Kaufpreis Stillschweigen vereinbart.