ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 242)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.244.408 von Kalchas am 06.11.14 15:47:07
absolut korrekt. Und vor allem dann auch noch die Liquidität der DAX-Titel als Vergleich anzunehmen, ist der vollkommene Unsinn. Da gebe ich Dir recht.
Siehe ebenfalls Versatel ... 250 Mio Unternehmensbwertung vor 2 Jahren, nun zu 750 Mio. verkauft ... da könnte man als (ehemaliger) Aktionär ziemlich böse Gedanken bzgl. der Gutachter bekommen...
Zitat von Blondie123: Es werden sowieso nur noch ca. 34% der Aktien über regulierte Börsen gehandelt. Es ist daher Unfug auf die Liquidität einer Aktie an diesen Börsen abzustellen.
absolut korrekt. Und vor allem dann auch noch die Liquidität der DAX-Titel als Vergleich anzunehmen, ist der vollkommene Unsinn. Da gebe ich Dir recht.
Zitat von Kalchas: Ein Unternehmen ist ein oder zwei Jahre nach einem Squeeze Out bei einer Ertragswertberechnung nicht so einfach das Doppelte wert. Das zeigt höchstens, dass etwas mit der Bewertung zum Stichtag faul war.
Das ist doch bei P&I und dem Beherrschungsvertrag derselbe Käse.
Siehe ebenfalls Versatel ... 250 Mio Unternehmensbwertung vor 2 Jahren, nun zu 750 Mio. verkauft ... da könnte man als (ehemaliger) Aktionär ziemlich böse Gedanken bzgl. der Gutachter bekommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.244.282 von 525700 am 06.11.14 15:41:20Ein Unternehmen ist ein oder zwei Jahre nach einem Squeeze Out bei einer Ertragswertberechnung nicht so einfach das Doppelte wert. Das zeigt höchstens, dass etwas mit der Bewertung zum Stichtag faul war.
Das ist doch bei P&I und dem Beherrschungsvertrag derselbe Käse.
Das ist doch bei P&I und dem Beherrschungsvertrag derselbe Käse.
Es werden sowieso nur noch ca. 34% der Aktien über regulierte Börsen gehandelt. Es ist daher Unfug auf die Liquidität einer Aktie an diesen Börsen abzustellen.
Im Nachhinein kann man immer wieder sagen, was besser gewesen wäre. Ich kann Dich jedoch beruhigen. Das, was später gelaufen ist, wird leider regelmäßig aufgrund der Stichtagsbezogenheit, nicht berücksichtigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.243.538 von Kalchas am 06.11.14 15:00:49
Ich kann den Einzelfall sicher nicht bewerten, aber zumindest in Hinblick auf das Gericht kann man sagen, dass es Null Fingerspitzengefühl für die Situation entwicklet hat.
Musst Du mich an Computer Links erinnern? Da war ich kurzzeitig eingestiegen, nachdem der Kurs kurz vor Ende der Annahmefrist aufgrund der Schwellenbedingung massiv fiel. Ich verkaufte dann nach der geglückten Übernahme über die Börse und ließ eine Menge liegen. Da bist Du wenigstens besser weggekommen.
Zitat von Kalchas: Natürlich ist das unglücklich. Man muss aber auch bedenken, dass man als Antragsteller immer ein Informationsdefizit gegenüber der Antragsgegnerin hat. Das Ganze wirft aber auch kein gutes Licht auf die Entscheidung des Gerichts. Wenn die Antragsgegnerin bereit ist, in einem Vergliech erheblich aufzustocken, dann spricht das ja wohl kaum für die ursprüngliche Bewertung.
Es gibt ja auch die umgekehrten Fälle. Ich habe mal dummerweise einem Vergleich bei Computerlinks zugestimt, obwohl ich schon geahnt hatte, dass das Blödsinn war. Paar Monate nach dem Vergleich wurde das Unternehmen dann zu fast dem Doppelten des Preises weiterverkauft, der in der Bewertung festgestellt worden war. Dagegen war die Erhöhung ein Almosen.
Ich kann den Einzelfall sicher nicht bewerten, aber zumindest in Hinblick auf das Gericht kann man sagen, dass es Null Fingerspitzengefühl für die Situation entwicklet hat.
Musst Du mich an Computer Links erinnern? Da war ich kurzzeitig eingestiegen, nachdem der Kurs kurz vor Ende der Annahmefrist aufgrund der Schwellenbedingung massiv fiel. Ich verkaufte dann nach der geglückten Übernahme über die Börse und ließ eine Menge liegen. Da bist Du wenigstens besser weggekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.243.052 von straßenköter am 06.11.14 14:38:53Natürlich ist das unglücklich. Man muss aber auch bedenken, dass man als Antragsteller immer ein Informationsdefizit gegenüber der Antragsgegnerin hat. Das Ganze wirft aber auch kein gutes Licht auf die Entscheidung des Gerichts. Wenn die Antragsgegnerin bereit ist, in einem Vergliech erheblich aufzustocken, dann spricht das ja wohl kaum für die ursprüngliche Bewertung.
Es gibt ja auch die umgekehrten Fälle. Ich habe mal dummerweise einem Vergleich bei Computerlinks zugestimt, obwohl ich schon geahnt hatte, dass das Blödsinn war. Paar Monate nach dem Vergleich wurde das Unternehmen dann zu fast dem Doppelten des Preises weiterverkauft, der in der Bewertung festgestellt worden war. Dagegen war die Erhöhung ein Almosen.
Es gibt ja auch die umgekehrten Fälle. Ich habe mal dummerweise einem Vergleich bei Computerlinks zugestimt, obwohl ich schon geahnt hatte, dass das Blödsinn war. Paar Monate nach dem Vergleich wurde das Unternehmen dann zu fast dem Doppelten des Preises weiterverkauft, der in der Bewertung festgestellt worden war. Dagegen war die Erhöhung ein Almosen.
Die gleiche Person die den Edscha Vergleich vermieste? Oder GFKL/abit?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.242.848 von 525700 am 06.11.14 14:27:13Die konnten im Nachhinein wahrscheinlich ihr Glück nicht fassen, so günstig davon gekommen zu sein. Und für denn EINEN Aktionäre wurde hoffentlich danach beschlossen, wieder die Lynchjustiz einzuführen.