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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 250)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 09.09.14 22:39:37
      Beitrag Nr. 3.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.011.632 von VCAktien am 20.05.14 08:37:36
      Zitat von VCAktien:
      Zitat von straßenköter: ...

      Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.


      Hi !
      Bin zwar nicht "525700", antworte dir aber trotzdem.
      Entry Standard ist juristisch "Freiverkehr". Hier findet der 3-Monatsschnitt keine Anwendung. Vorsicht!

      Gruss
      VCAktien


      Ich möchte das Thema Gültigkeit des 3-Monatsschnitts bei der Berechnung von SO-Abfindung nochmals hervorkramen, weil das Gutachten bei RTT eine Passage zu diesem Thema enthält. Ab Punkt 390 im Gutachten wird klar gesagt, dass der 3-Monatsschnitt - unter den genannten Ausnahmen - pzu beachten ist. Dabei wird extra darauf eingegangen, dass RTT im Freiverkehr notiert. Was stimmt denn nun?

      Hier ist der Link zum Gutachten:
      http://www.rtt.ag/static/sites/default/assets/investors/sque…
      Avatar
      schrieb am 09.09.14 22:26:44
      Beitrag Nr. 3.065 ()
      Berlin, 09. September 2014 - Der Beherrschungsvertrag zwischen der Design Hotels AG und der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. wurde am 5. September 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen und ist damit rechtswirksam geworden. Die Eintragung in das Handelsregister wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 8. September 2014 bekanntgemacht.

      Heisst das es gibt kein Spruchstellen-Verfahren?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.09.14 08:28:52
      Beitrag Nr. 3.064 ()
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 18:46:45
      Beitrag Nr. 3.063 ()
      Nach Ablauf des Übernahmeangebots bei Plaut hält msg 91% der Aktien.
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/plaut-aktiengesellschaft-ve…
      Avatar
      schrieb am 08.09.14 18:42:34
      Beitrag Nr. 3.062 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.668.884 von straßenköter am 02.09.14 10:29:31
      Zitat von straßenköter: Beim Aktualisieren meiner SO-Tabelle fiel mir gestern African Development Corporation (ADC) auf, wo der Großaktionär nach einem Übernahmeangebot in Aktien auf 95,17% (Meldung DGAP 06.08.2014) aufgestockt hat uns somit SO-fähig ist. Wer sich also von dem Geschäftsmodell der ADC nicht abschrecken lässt, kann hier auf einen Squeeze Out spekulieren. Ein Delisting sollte man trotz Überschreitung der 95% nicht auszuschließen.


      An nur eine Woche warten, könnte ich mich gewöhnen:
      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/adc-african-developme…

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      Avatar
      schrieb am 03.09.14 08:37:19
      Beitrag Nr. 3.061 ()
      So bei RTT gibt es 41 Euro. Nicht weltbewegend, aber mal sehen, was da noch geht. Da das LG München dafür zuständig ist, hat man ja noch Hoffnung.

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/realtime-technology-a…
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 22:22:54
      Beitrag Nr. 3.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.676.630 von Straßenkoeter am 02.09.14 21:43:54
      Zitat von Straßenkoeter: Dann sind die 2,70€ auch zu wenig. Die wissen genau, dass diese Aufkäufer deutlich mehr verlangen als die 2,70€.


      Hallo Hundekollege,

      davon sollte man ausgehen können.
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 21:43:54
      Beitrag Nr. 3.059 ()
      Dann sind die 2,70€ auch zu wenig. Die wissen genau, dass diese Aufkäufer deutlich mehr verlangen als die 2,70€.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 21:36:16
      Beitrag Nr. 3.058 ()
      Also wer Marseille-Aktien vor dem Delisting gekauft hat, wird spätestens nach dem folgenden Email-Newsletter von Marseille ein gutes Gefühl haben, dass er richtig liegen könnte. Da ärgere ich mich fast schon, nicht noch mehr Anteile eingesammelt zu haben. Zur Einordnung der genannten Preise: Nach der Delisting-Ankündigung fiel der Kurs auf 2,30€ und blieb da fast zwei Monate, bevor in einem beeindruckenden Finale vor dem Delisting der Kurs bis auf über 3€ sprang. Wenn ich die unten stehenden Zeilen interpretiere, bedeuten Sie folgendes: Bitte verkauft nicht an diese "Beteiligungsunternehmen", da diese wissen, dass die Aktien deutlich mehr wert sind.

      "Freiwillige, öffentliche Kaufangebote: Lassen Sie sich nicht verführen!

      In der letzten Zeit haben die Aktionäre über ihre Depotbanken verschiedene Kaufangebote für die Marseille-Aktie bekommen. Die Angebote reichen von
      € 2,28 bis € 2,35. Die Firmen nennen sich „Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock“ oder „Taunus Capital Management, Frankfurt“.

      Unsere Empfehlung: Diese Kaufangebote auf keinen Fall annehmen. Der gebotene Aktienpreis ist nicht marktgerecht.

      Der letzte Börsenkurs der Marseille-Kliniken AG war mit € 2,70 festgestellt worden. Für diesen Aktienkurs gibt es allemal die Möglichkeit, jetzt Aktien zu verkaufen. Dies können Sie über shareholder@marseille-kliniken.com anmelden, wir werden unverzüglich Ihnen Käufer auf der Interessentenseite nachweisen."
      --------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 10:48:04
      Beitrag Nr. 3.057 ()
      Der Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt ... Bei einem Spruchstellenverfahren, so hat es den Anschein, könnte dort der Beschluss schon vor der Verhandlung fertig sein.
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