ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 250)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
Beiträge: 5.556
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 1
Gesamt: 607.108
Gesamt: 607.108
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 25 Minuten | 1749 | |
26.04.24, 14:53 | 990 | |
vor 50 Minuten | 523 | |
gestern 23:32 | 510 | |
vor 23 Minuten | 471 | |
vor 50 Minuten | 407 | |
vor 23 Minuten | 320 | |
gestern 22:18 | 316 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.132,33 | +0,02 | 213 | |||
2. | 2. | 179,96 | -0,55 | 120 | |||
3. | 5. | 11,400 | +44,30 | 78 | |||
4. | 3. | 2.320,12 | -0,90 | 59 | |||
5. | 4. | 65,35 | +0,46 | 57 | |||
6. | 6. | 0,8300 | -29,66 | 41 | |||
7. | 7. | 15,138 | -0,03 | 40 | |||
8. | 9. | 2,4510 | +4,08 | 30 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.011.632 von VCAktien am 20.05.14 08:37:36
Ich möchte das Thema Gültigkeit des 3-Monatsschnitts bei der Berechnung von SO-Abfindung nochmals hervorkramen, weil das Gutachten bei RTT eine Passage zu diesem Thema enthält. Ab Punkt 390 im Gutachten wird klar gesagt, dass der 3-Monatsschnitt - unter den genannten Ausnahmen - pzu beachten ist. Dabei wird extra darauf eingegangen, dass RTT im Freiverkehr notiert. Was stimmt denn nun?
Hier ist der Link zum Gutachten:
http://www.rtt.ag/static/sites/default/assets/investors/sque…
Zitat von VCAktien:Zitat von straßenköter: ...
Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.
Hi !
Bin zwar nicht "525700", antworte dir aber trotzdem.
Entry Standard ist juristisch "Freiverkehr". Hier findet der 3-Monatsschnitt keine Anwendung. Vorsicht!
Gruss
VCAktien
Ich möchte das Thema Gültigkeit des 3-Monatsschnitts bei der Berechnung von SO-Abfindung nochmals hervorkramen, weil das Gutachten bei RTT eine Passage zu diesem Thema enthält. Ab Punkt 390 im Gutachten wird klar gesagt, dass der 3-Monatsschnitt - unter den genannten Ausnahmen - pzu beachten ist. Dabei wird extra darauf eingegangen, dass RTT im Freiverkehr notiert. Was stimmt denn nun?
Hier ist der Link zum Gutachten:
http://www.rtt.ag/static/sites/default/assets/investors/sque…
Berlin, 09. September 2014 - Der Beherrschungsvertrag zwischen der Design Hotels AG und der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. wurde am 5. September 2014 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen und ist damit rechtswirksam geworden. Die Eintragung in das Handelsregister wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 8. September 2014 bekanntgemacht.
Heisst das es gibt kein Spruchstellen-Verfahren?
Heisst das es gibt kein Spruchstellen-Verfahren?
Nach Ablauf des Übernahmeangebots bei Plaut hält msg 91% der Aktien.
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/plaut-aktiengesellschaft-ve…
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/plaut-aktiengesellschaft-ve…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.668.884 von straßenköter am 02.09.14 10:29:31
An nur eine Woche warten, könnte ich mich gewöhnen:
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/adc-african-developme…
Zitat von straßenköter: Beim Aktualisieren meiner SO-Tabelle fiel mir gestern African Development Corporation (ADC) auf, wo der Großaktionär nach einem Übernahmeangebot in Aktien auf 95,17% (Meldung DGAP 06.08.2014) aufgestockt hat uns somit SO-fähig ist. Wer sich also von dem Geschäftsmodell der ADC nicht abschrecken lässt, kann hier auf einen Squeeze Out spekulieren. Ein Delisting sollte man trotz Überschreitung der 95% nicht auszuschließen.
An nur eine Woche warten, könnte ich mich gewöhnen:
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/adc-african-developme…
So bei RTT gibt es 41 Euro. Nicht weltbewegend, aber mal sehen, was da noch geht. Da das LG München dafür zuständig ist, hat man ja noch Hoffnung.
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/realtime-technology-a…
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/realtime-technology-a…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.676.630 von Straßenkoeter am 02.09.14 21:43:54
Hallo Hundekollege,
davon sollte man ausgehen können.
Zitat von Straßenkoeter: Dann sind die 2,70€ auch zu wenig. Die wissen genau, dass diese Aufkäufer deutlich mehr verlangen als die 2,70€.
Hallo Hundekollege,
davon sollte man ausgehen können.
Dann sind die 2,70€ auch zu wenig. Die wissen genau, dass diese Aufkäufer deutlich mehr verlangen als die 2,70€.
Also wer Marseille-Aktien vor dem Delisting gekauft hat, wird spätestens nach dem folgenden Email-Newsletter von Marseille ein gutes Gefühl haben, dass er richtig liegen könnte. Da ärgere ich mich fast schon, nicht noch mehr Anteile eingesammelt zu haben. Zur Einordnung der genannten Preise: Nach der Delisting-Ankündigung fiel der Kurs auf 2,30€ und blieb da fast zwei Monate, bevor in einem beeindruckenden Finale vor dem Delisting der Kurs bis auf über 3€ sprang. Wenn ich die unten stehenden Zeilen interpretiere, bedeuten Sie folgendes: Bitte verkauft nicht an diese "Beteiligungsunternehmen", da diese wissen, dass die Aktien deutlich mehr wert sind.
"Freiwillige, öffentliche Kaufangebote: Lassen Sie sich nicht verführen!
In der letzten Zeit haben die Aktionäre über ihre Depotbanken verschiedene Kaufangebote für die Marseille-Aktie bekommen. Die Angebote reichen von
€ 2,28 bis € 2,35. Die Firmen nennen sich „Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock“ oder „Taunus Capital Management, Frankfurt“.
Unsere Empfehlung: Diese Kaufangebote auf keinen Fall annehmen. Der gebotene Aktienpreis ist nicht marktgerecht.
Der letzte Börsenkurs der Marseille-Kliniken AG war mit € 2,70 festgestellt worden. Für diesen Aktienkurs gibt es allemal die Möglichkeit, jetzt Aktien zu verkaufen. Dies können Sie über shareholder@marseille-kliniken.com anmelden, wir werden unverzüglich Ihnen Käufer auf der Interessentenseite nachweisen."
--------------------------------------------
"Freiwillige, öffentliche Kaufangebote: Lassen Sie sich nicht verführen!
In der letzten Zeit haben die Aktionäre über ihre Depotbanken verschiedene Kaufangebote für die Marseille-Aktie bekommen. Die Angebote reichen von
€ 2,28 bis € 2,35. Die Firmen nennen sich „Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock“ oder „Taunus Capital Management, Frankfurt“.
Unsere Empfehlung: Diese Kaufangebote auf keinen Fall annehmen. Der gebotene Aktienpreis ist nicht marktgerecht.
Der letzte Börsenkurs der Marseille-Kliniken AG war mit € 2,70 festgestellt worden. Für diesen Aktienkurs gibt es allemal die Möglichkeit, jetzt Aktien zu verkaufen. Dies können Sie über shareholder@marseille-kliniken.com anmelden, wir werden unverzüglich Ihnen Käufer auf der Interessentenseite nachweisen."
--------------------------------------------
Der Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt ... Bei einem Spruchstellenverfahren, so hat es den Anschein, könnte dort der Beschluss schon vor der Verhandlung fertig sein.