ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 278)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Es gibt die Veröffentlichung einer großen deutschen Anwaltskanzlei, so glaube ich in der Börsenzeitung, dass die Unternehmen, die das delisting betreiben wollen, sich damit beeilen sollten, bevor der Gesetzgeber eingreift.
Das mit den Delistings nimmt nun ganz schön Überhand...
dpa-AFX: DGAP-News: MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr (deutsch)
MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr
MAGIX AG / Schlagwort(e): Delisting
20.05.2014 11:31
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Berlin, 20. Mai 2014. Der Vorstand der MAGIX AG, Berlin, (ISIN
DE0007220782) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der
Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum
Freiverkehr (Entry Standard) zu stellen. Entsprechende Anträge sollen bei
den Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gestellt werden.
Durch den angestrebten Börsenrückzug der MAGIX AG ist eine deutliche
Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu
erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung
keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die
Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen.
Der Schutz der Anleger im Streubesitz soll dadurch sichergestellt werden,
dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird, sondern erst mit Wirkung
zum 30. November 2014, mithin nach Ablauf einer Frist von mehr als sechs
Monaten nach Antragstellung. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie
bisher über die Börse handeln.
Der Vorstand
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über MAGIX
Die MAGIX AG ist eine Holding mit zahlreichen Tochtergesellschaften und
Beteiligungen im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften haben
unterschiedliche Geschäftsmodelle und beschäftigen sich mit Software,
Online-Diensten, Unterhaltungs- und Content-Angeboten sowie
Immobilienanlagen. Die Tochterunternehmen beschäftigen ca. 340 Mitarbeiter.
Kontakt:
Dr. Sven Reichardt
MAGIX AG
Tel 030-29392280
Fax 030-29392415
ir(at)magix.net
20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAGIX AG
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30- 29 39 2-280
Fax: +49 (0)30- 29 39 2-415
E-Mail: ir@magix.net
Internet: www.magix.ag
ISIN: DE0007220782
WKN: 722078
Indizes: Software
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
Frankfurt in Open Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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dpa-AFX: DGAP-News: MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr (deutsch)
MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr
MAGIX AG / Schlagwort(e): Delisting
20.05.2014 11:31
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Berlin, 20. Mai 2014. Der Vorstand der MAGIX AG, Berlin, (ISIN
DE0007220782) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der
Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum
Freiverkehr (Entry Standard) zu stellen. Entsprechende Anträge sollen bei
den Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gestellt werden.
Durch den angestrebten Börsenrückzug der MAGIX AG ist eine deutliche
Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu
erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung
keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die
Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen.
Der Schutz der Anleger im Streubesitz soll dadurch sichergestellt werden,
dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird, sondern erst mit Wirkung
zum 30. November 2014, mithin nach Ablauf einer Frist von mehr als sechs
Monaten nach Antragstellung. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie
bisher über die Börse handeln.
Der Vorstand
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über MAGIX
Die MAGIX AG ist eine Holding mit zahlreichen Tochtergesellschaften und
Beteiligungen im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften haben
unterschiedliche Geschäftsmodelle und beschäftigen sich mit Software,
Online-Diensten, Unterhaltungs- und Content-Angeboten sowie
Immobilienanlagen. Die Tochterunternehmen beschäftigen ca. 340 Mitarbeiter.
Kontakt:
Dr. Sven Reichardt
MAGIX AG
Tel 030-29392280
Fax 030-29392415
ir(at)magix.net
20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAGIX AG
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30- 29 39 2-280
Fax: +49 (0)30- 29 39 2-415
E-Mail: ir@magix.net
Internet: www.magix.ag
ISIN: DE0007220782
WKN: 722078
Indizes: Software
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
Frankfurt in Open Market (Entry Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Hier eine ganz gute Übersicht zur Abgrenzung Open Market/Entry Standard zu stärker geregelten Segmenten:
http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_conten…
http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_conten…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.011.632 von VCAktien am 20.05.14 08:37:36Ich bin nicht sicher, was derzeit der Stand der Rechtsprechung ist, aber hier
http://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung/
ist die Meinung:
Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.
Bei der 30% Schwelle des WPÜG bei Pflichtangeboten, die im Freiverkehr nicht greift, ist klar, dass da nur auf den Börsenkurs abgestellt wird. Aber wenn beim Squeeze-out nach einem Anhaltspunkt für die Bewertung gesucht wird, wieso sollten Marktwerte aus dem Freiverkehr nicht berücksichtigt werden?
http://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung/
ist die Meinung:
Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.
Bei der 30% Schwelle des WPÜG bei Pflichtangeboten, die im Freiverkehr nicht greift, ist klar, dass da nur auf den Börsenkurs abgestellt wird. Aber wenn beim Squeeze-out nach einem Anhaltspunkt für die Bewertung gesucht wird, wieso sollten Marktwerte aus dem Freiverkehr nicht berücksichtigt werden?
Vielen Dank Euch beiden. Dann muss man sich doch stärker fundamental mit dem Titel befassen.
"Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard."
Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Aber hier kommt es auch auf das Gericht an, ob es fair mit den Minderheitsaktioären umgeht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bayern.
Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Aber hier kommt es auch auf das Gericht an, ob es fair mit den Minderheitsaktioären umgeht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bayern.
Zitat von straßenköter:Zitat von 525700: Scheint Freiverkehr Düsseldorf zu sein. Und der ist außerhalb der BörsenO. Halt Wildwest :-)
Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.
Hi !
Bin zwar nicht "525700", antworte dir aber trotzdem.
Entry Standard ist juristisch "Freiverkehr". Hier findet der 3-Monatsschnitt keine Anwendung. Vorsicht!
Gruss
VCAktien
Kleine Ergänzung noch zu Travel Viva. 2012 hat Travel Viva eine Dividende in Höhe von 0,45 Euro bezahlt. Momentan gehe ich davon, dass die veranschlagte Dividende in Höhe von 0,50 Euro (Börse Online) bzw. 0,15 Euro (Börsengeflüster.de) ausfallen wird. Die HV ist z.Z. für den 21.07.2014 terminiert, d.h. in drei Wochen sollte Klarheit bestehen, ob zumindest eine Beschlussvorlage zu einer Zahlung vorliegen wird.
Zitat von 525700: Scheint Freiverkehr Düsseldorf zu sein. Und der ist außerhalb der BörsenO. Halt Wildwest :-)
Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.008.764 von straßenköter am 19.05.14 16:21:21Immerhin zeigt die Börse Düsseldorf hiemit, dass eine Notierung im Freiverkehr nichts wert ist.