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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 278)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 20.05.14 12:01:41
      Beitrag Nr. 2.786 ()
      Es gibt die Veröffentlichung einer großen deutschen Anwaltskanzlei, so glaube ich in der Börsenzeitung, dass die Unternehmen, die das delisting betreiben wollen, sich damit beeilen sollten, bevor der Gesetzgeber eingreift.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 11:42:41
      Beitrag Nr. 2.785 ()
      Das mit den Delistings nimmt nun ganz schön Überhand...

      dpa-AFX: DGAP-News: MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr (deutsch)
      MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr

      MAGIX AG / Schlagwort(e): Delisting

      20.05.2014 11:31

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Berlin, 20. Mai 2014. Der Vorstand der MAGIX AG, Berlin, (ISIN
      DE0007220782) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der
      Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum
      Freiverkehr (Entry Standard) zu stellen. Entsprechende Anträge sollen bei
      den Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gestellt werden.

      Durch den angestrebten Börsenrückzug der MAGIX AG ist eine deutliche
      Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu
      erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung
      keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die
      Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen.
      Der Schutz der Anleger im Streubesitz soll dadurch sichergestellt werden,
      dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird, sondern erst mit Wirkung
      zum 30. November 2014, mithin nach Ablauf einer Frist von mehr als sechs
      Monaten nach Antragstellung. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie
      bisher über die Börse handeln.

      Der Vorstand


      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:


      Über MAGIX
      Die MAGIX AG ist eine Holding mit zahlreichen Tochtergesellschaften und
      Beteiligungen im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften haben
      unterschiedliche Geschäftsmodelle und beschäftigen sich mit Software,
      Online-Diensten, Unterhaltungs- und Content-Angeboten sowie
      Immobilienanlagen. Die Tochterunternehmen beschäftigen ca. 340 Mitarbeiter.


      Kontakt:
      Dr. Sven Reichardt
      MAGIX AG
      Tel 030-29392280
      Fax 030-29392415
      ir(at)magix.net

      20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: MAGIX AG
      Friedrichstraße 200
      10117 Berlin
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)30- 29 39 2-280
      Fax: +49 (0)30- 29 39 2-415
      E-Mail: ir@magix.net
      Internet: www.magix.ag
      ISIN: DE0007220782
      WKN: 722078
      Indizes: Software
      Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart;
      Frankfurt in Open Market (Entry Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 10:22:42
      Beitrag Nr. 2.784 ()
      Hier eine ganz gute Übersicht zur Abgrenzung Open Market/Entry Standard zu stärker geregelten Segmenten:
      http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/de/binary/gdb_conten…
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 10:11:05
      Beitrag Nr. 2.783 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.011.632 von VCAktien am 20.05.14 08:37:36Ich bin nicht sicher, was derzeit der Stand der Rechtsprechung ist, aber hier
      http://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung/
      ist die Meinung:
      Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.

      Bei der 30% Schwelle des WPÜG bei Pflichtangeboten, die im Freiverkehr nicht greift, ist klar, dass da nur auf den Börsenkurs abgestellt wird. Aber wenn beim Squeeze-out nach einem Anhaltspunkt für die Bewertung gesucht wird, wieso sollten Marktwerte aus dem Freiverkehr nicht berücksichtigt werden?
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:48:37
      Beitrag Nr. 2.782 ()
      Vielen Dank Euch beiden. Dann muss man sich doch stärker fundamental mit dem Titel befassen.

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      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:41:36
      Beitrag Nr. 2.781 ()
      "Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard."

      Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben. Aber hier kommt es auch auf das Gericht an, ob es fair mit den Minderheitsaktioären umgeht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bayern.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:37:36
      Beitrag Nr. 2.780 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von 525700: Scheint Freiverkehr Düsseldorf zu sein. Und der ist außerhalb der BörsenO. Halt Wildwest :-)


      Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.


      Hi !
      Bin zwar nicht "525700", antworte dir aber trotzdem.
      Entry Standard ist juristisch "Freiverkehr". Hier findet der 3-Monatsschnitt keine Anwendung. Vorsicht!

      Gruss
      VCAktien
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:34:15
      Beitrag Nr. 2.779 ()
      Kleine Ergänzung noch zu Travel Viva. 2012 hat Travel Viva eine Dividende in Höhe von 0,45 Euro bezahlt. Momentan gehe ich davon, dass die veranschlagte Dividende in Höhe von 0,50 Euro (Börse Online) bzw. 0,15 Euro (Börsengeflüster.de) ausfallen wird. Die HV ist z.Z. für den 21.07.2014 terminiert, d.h. in drei Wochen sollte Klarheit bestehen, ob zumindest eine Beschlussvorlage zu einer Zahlung vorliegen wird.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:27:30
      Beitrag Nr. 2.778 ()
      Zitat von 525700: Scheint Freiverkehr Düsseldorf zu sein. Und der ist außerhalb der BörsenO. Halt Wildwest :-)


      Du bist ja in Sachen Börsensegmente recht fit. Ich habe gerade mal bei Travel Viva den Taschenrechner angeschmissen und auf Xetra-Schlusskursbasis den 3-Monatsschnitt berechnet. Der liegt bei etwa 14,63 Euro (ohne Gewahr). Aktuell bekommt man Stücke zu 15 Euro. Der Aufschlag zum Schnitt beträgt also ein wenig mehr als 2%, so dass selbst bei einem Mindestgebot auf Schnitthöhe im grunde keine Verlustrisiken vorhanden sein sollten, sofern der 3-Monatsschnitt auch hier berücksichtigt werden muss. Gibt es einen Grund, warum der Schnitt hier nicht zur Anwendung kommen sollte? Travel Viva notiert im Entry Standard.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 16:36:38
      Beitrag Nr. 2.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.008.764 von straßenköter am 19.05.14 16:21:21Immerhin zeigt die Börse Düsseldorf hiemit, dass eine Notierung im Freiverkehr nichts wert ist.
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