ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 355)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Kennt jemand den Sachstand bei CCR und bei Vodafone/Mannesmann??
Auch ich werde in Sachen Heiler nichts machen. Grundsätzlich gilt bei mir: um mir die Arbeit zu machen, immerhin etwa 40 Std für einen Antrag, muss ich schon eine Chance haben und das Ergebnis nicht schon jetzt klar sein.
Wir werden in Sachen Heiler nach derzeitigem Stand nichts machen.
Grundsätzlich sind die Aussichten beim LG Stuttgart leider auch nicht sehr erfolgversprechend.
Viele Grüße,
RA Martin Arendts
Grundsätzlich sind die Aussichten beim LG Stuttgart leider auch nicht sehr erfolgversprechend.
Viele Grüße,
RA Martin Arendts
Zitat von fahrenheit: Terex Mater.Handl.&Port Sol.AG/Demag Cranes:Wann rechnet ihr mit der ao HV und habt ihr Mutmaßungen in welcher Höhe sich der Abfindungskurs bewegen wird.
Kennt einer hier aus dem Forum eine Methode wie der volumengewichtete 90 Tages Durchschnittskurs errechnet wird??
weiss hier jemand ob es Bewegung im Spruchverfahren CCR/RevLog gibt??
Von Bekanntgabe bis zum Verkünden des gutachterlich zurecht geschusterten Werts vergehen in der Regel gut drei Monate. Somit sollten wir Ende Oktober hier den Schritt weiter sein. 2 Wochen später sollte die HV mit etwa 3-4 Wochen Zeitverzug einberufen werden. Somit müsste etwa Mitte Dezember die HV zu erwarten sein.
Was soll man zur Höhe sagen? Der SO von WET hat wieder einmal gezeigt, was möglich ist. Vom Bauchgefühl glaube ich, dass entweder knapp 63 Euro geboten werden, da der Kurs hier nicht umsonst so hartnäckig verharrt oder knapp 67 Euro, weil einige Zeit vor Verkündigung des SO ein paar Umsätze zu dem Kurs statt gefunden haben (Insiderhandel mit gesunden Halbwissen oder gefährlichem Dreiviertelwissen?). Wir werden es sehen. Der Dreimonatsschnitt sichert uns nach unten ja ganz gut ab.
Auch von mir ein Danke für den Blog lese den sehr gerne
Zitat von arendts: Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:
Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
Zitat von arendts: Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:
Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
Danke für die Erläuterungen. Dann heißt es abwarten wie lange es dauert bis die Zahlung erfolgt.
Ein weiteres Danke für Ihren Blog, der hier von vielen Usern als Informationsquelle genutzt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.315 von straßenköter am 25.08.13 15:36:50Zu den Nachfragen Spruchverfahren Squeeze-out Linos AG:
Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
Die Nachbesserung gilt für alle ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre. Die aufgelaufenen Zinsen sind laut Vergleichstext in dem Erhöhungsbetrag erhalten. Hinsichtlich der verbliebenen vier Antragsteller, die sich nicht verglichen haben, hat das LG die Anträge zurückgewiesen.
Heiler Software AG Squeeze-Out: Es würde mich interessieren, ob bei Heiler Software AG (LG Stuttgart) eine Spruchstelle betrieben wird?
Für Beiträge dazu wäre ich dankbar.
Für Beiträge dazu wäre ich dankbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.320.301 von straßenköter am 25.08.13 15:34:50Was heißt denn, dass es mit fast allen Antragstellern eine Einigung gegeben hat? Gibt es jetzt für alle eine Nachzahlung und wenn ja, wie wird die ab wann verzinst?
Spruchverfahren Squeeze-out LINOS AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 24,44
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt.
Das Spruchverfahren zu dem zuvor im Jahr 2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco Akquisitions GmbH) und der LINOS AG abgeschlossen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag konnte bereits im letzten Jahren beendet werden (Az. 22 AktE 42/07), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/10/prof-dr-ulrich-v-…
LG Hannover, Az. 22 AktE 63/09
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH ./. Quioptic Holding Deutschland GmbH (früher: Optco Akquisitions GmbH)
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, 30159 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kaye Scholer LLP, 60325 Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der LINOS AG, Göttingen, konnte mit fast allen Antragstellern ein Vergleich geschlossen werden, der eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 22,97 auf EUR 24,44 vorsieht. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 6,4 %. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde vom Landgericht Hannover mit Beschluss vom 7. August 2013 festgestellt.
Das Spruchverfahren zu dem zuvor im Jahr 2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco Akquisitions GmbH) und der LINOS AG abgeschlossen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag konnte bereits im letzten Jahren beendet werden (Az. 22 AktE 42/07), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2012/10/prof-dr-ulrich-v-…
LG Hannover, Az. 22 AktE 63/09
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH ./. Quioptic Holding Deutschland GmbH (früher: Optco Akquisitions GmbH)
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, 30159 Hannover
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Kaye Scholer LLP, 60325 Frankfurt am Main