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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 441)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 29.12.10 15:25:18
      Beitrag Nr. 1.156 ()
      AMG hat seinen Anteil an Graphit Kropfmühl auf 88 % aufgestockt !

      e.s.t.
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      schrieb am 20.12.10 21:39:45
      Beitrag Nr. 1.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.739.261 von robocopp am 20.12.10 16:35:18Geld gibts immer erst wenn alles geklärt ist ... es könnte ja auch noch weiter geklagt werden vor dem OLG
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 16:35:18
      Beitrag Nr. 1.154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.734.917 von donaldzocker am 19.12.10 16:18:56Gibt es bald das Geld oder muss erst die Einspruchsfrist abgewartet werden?
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      Avatar
      schrieb am 19.12.10 16:18:56
      Beitrag Nr. 1.153 ()
      Interessant wäre, ob das Urteil auch für den BuG gilt ?
      Wie groß sind die Chancen mit der Beschwerde durchzukommen ?


      Squeeze-out Brau und Brunnen AG: Landgericht Dortmund erhöht Abfindung auf EUR 120,40
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Brau und Brunnen AG hat das Landgericht Dortmund die Abfindung deutlich angehoben (Beschluss vom 25. November 2010, Az. 18 O 158/05 AktE). Die Hauptaktionärin, die zur Oetker-Gruppe gehörende RB Brauholding GmbH, soll demnach EUR 120,40 statt der ursprünglich gebotenen EUR 86,38 bzw. dann erhöht auf EUR 88,51 je Aktie zahlen. Gegen den Beschluss des Landgerichts kann noch Beschwerde eingelegt werden.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.10 15:39:26
      Beitrag Nr. 1.152 ()
      Landesbank Berlin AG
      Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der
      Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft
      Berlin
      – ISIN DE0008029000 –


      Zwischen der Landesbank Berlin AG, Berlin (im Folgenden "LBB AG"), und der Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Berlin (im Folgenden "BerlinHyp AG"), als gewinnabführender Gesellschaft wurde am 1. November 2010 ein Gewinnabführungsvertrag (im Folgenden "EAV") abgeschlossen. Die Hauptversammlung der LBB AG hat diesem Vertrag am 30. November 2010 zugestimmt. Der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der BerlinHyp AG wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Dezember 2010 gefasst. Der EAV ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 10. Dezember 2010 wirksam geworden. Die Eintragung ist am 13. Dezember 2010 gemäß § 10 HGB unter www.handelsregister.de bekannt gemacht worden.

      In dem EAV hat sich die LBB AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BerlinHyp AG dessen Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von
      EUR 7,15 je Stückaktie

      zu erwerben (im Folgenden "Abfindungsangebot").

      Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der EAV wirksam geworden ist, d. h. vom 11. Dezember 2010 an, mit jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

      Die Verpflichtung der LBB AG zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des EAV in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, d. h. am 14. Februar 2011. Sollte ein Antrag auf Bestimmung der Abfindung oder des Ausgleichs in einem gerichtlichen Spruchverfahren gestellt werden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank oder – bei effektiven Aktienurkunden – unter der nachstehend genannten Adresse der LBB AG zugeht.

      Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, bleiben Aktionäre der BerlinHyp AG und haben Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt brutto EUR 0,32 je Stückaktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des EAV beträgt die Ausgleichszahlung netto EUR 0,27 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr der BerlinHyp AG.

      Die Höhe der Barabfindung und der Ausgleichszahlung wurde durch die Vorstände der LBB AG und der BerlinHyp AG auf der Grundlage der gutachtlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung und der Ausgleichszahlung ist durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die RöverBrönner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft und bestätigt worden.

      Die außenstehenden Aktionäre, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen Aktien der BerlinHyp AG in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 7,15 je Stückaktie ab sofort auf dem Girosammelweg der LBB AG zur Verfügung zu stellen. Den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, wird der Abfindungsbetrag zuzüglich Zinsen voraussichtlich innerhalb von 5 bis 7 Bankarbeitstagen, nachdem sie ihre Aktien der LBB AG zur Verfügung gestellt haben, Zug um Zug gegen Übergang des Eigentums an den Aktien gutgeschrieben.

      Aktionäre, die effektive Aktienurkunden halten, machen ihren Anspruch auf die festgelegte Abfindung dadurch geltend, dass sie ihre Aktienurkunden nebst Erneuerungsschein (Talon) während der üblichen Geschäftszeiten innerhalb der Annahmefrist bei ihrer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die LBB AG oder direkt bei einer der beiden im Folgenden genannten Filialen der Berliner Sparkasse,

      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, oder Bundesallee 171, 10715 Berlin,

      oder per Post/per Kurier bei der Landesbank Berlin AG, BS-KM 31, Brunnenstraße 111, 13355 Berlin, einreichen. Zug um Zug gegen Einreichung erhalten diese Aktionäre die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt wurden.

      Die Veräußerung und die Übertragung der Aktien der BerlinHyp AG im Rahmen des Abfindungsangebotes sind für die außenstehenden Aktionäre der BerlinHyp AG provisions- und spesenfrei.

      Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung der Abfindung verlangen. Falls das Gericht in einem Verfahren nach dem SpruchG rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre eine entsprechende Ergänzung etwaiger auf ihre Aktien zwischenzeitlich gezahlter Ausgleichszahlungen verlangen. Gleiches gilt, wenn sich die LBB AG gegenüber einem Aktionär der BerlinHyp AG in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem SpruchG zu einer Erhöhung der Barabfindung bzw. des Ausgleichs verpflichtet.

      In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Eintragung des EAV im Handelsregister – insbesondere als Folge von Klagen gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der BerlinHyp AG – gelöscht wird, könnte der durch die Annahme des Abfindungsangebotes zustande gekommene Kaufvertrag zwischen dem außenstehenden Aktionär der BerlinHyp AG und der LBB AG rückabzuwickeln sein. In diesem Fall wäre der außenstehende Aktionär gegenüber der LBB AG verpflichtet, den erhaltenen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 7,15 je Stückaktie nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückübertragung seiner Aktien der BerlinHyp AG zurückzuzahlen.

      Der Beschluss der Hauptversammlung der BerlinHyp AG vom 9. Dezember 2010, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LBB AG gegen einen angemessene Barabfindung zu übertragen, ist noch nicht wirksam geworden.



      Berlin, im Dezember 2010

      Landesbank Berlin AG

      Der Vorstand

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      Avatar
      schrieb am 16.12.10 00:21:05
      Beitrag Nr. 1.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.688.147 von Felsenschwalbe am 10.12.10 12:28:43Doch da läuft eines aber bisher nichts gehört
      Avatar
      schrieb am 10.12.10 12:28:43
      Beitrag Nr. 1.150 ()
      Wurde bei Kölnische Rückversicherung kein Spruchverfahren eingeleitet?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 16:17:07
      Beitrag Nr. 1.149 ()
      Interessanter Auszug aus dem GSC-HV-Bericht Geneart:

      "Die DSW, so Herr Jaeckel weiter, werde wohl ein Spruchstellenverfahren einleiten, um eine Erhöhung der Barabfindung zu erreichen. Seiner Erfahrung nach sah das hierfür zuständige OLG München Marktrisikoprämien von mehr als 2 Prozent in vergleichbaren Fällen oft als zu hoch an. Daher bat er die Verwaltung um Auskunft, welcher Unternehmenswert bei Ansetzung einer solchen Prämie von 2,0 Prozent zustande käme. Der Aktionärsvertreter monierte auch, dass der Wachstumsabschlag von 2 Prozent für ein erfolgreiches Unternehmen wie GENEART relativ hoch sei. Hier bat er um eine Berechnung des Unternehmenswerts unter Annahme eines Abschlags von 3 Prozent.

      Danach wollte Herr Jaeckel wissen, ob dem Landgericht durch den Mehrheitsaktionär neben der S&P WPG auch andere Prüfer vorgeschlagen wurden und ob diese eine vollständige eigene Prüfung durchführte oder ob lediglich die Plausibilität anhand der Angaben des Übertragungsberichts festgestellt wurde. Unverständnis äußerte der DSW-Vertreter über den ab dem Planjahr 2012 prognostizierten Umsatzrückgang trotz der Positionierung als Weltmarktführer in einem Wachstumsmarkt. Hinsichtlich der weiteren Unternehmenspolitik fragte er abschließend noch nach den Planungen für den Standort Regensburg und erkundigte sich, ob der bislang nur im Aufsichtsrat vertretene Mehrheitsaktionär auch eine Präsenz im Vorstand plant.


      Antworten

      Nach einer Unterbrechung von 45 Minuten wurden die Fragen von Herrn Jaeckel beantwortet. Dabei wies der Vorstand noch einmal darauf hin, dass die Unternehmenswertberechung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftsprüfung und der überwiegenden Rechtsprechung durchgeführt wurde. Die Zugrundelegung einer Marktrisikoprämie von 2 Prozent, so der CFO weiter, würde diesen Vorgaben widersprechen und wurde deshalb ausdrücklich rein informatorisch berechnet. Man käme dann auf einen Wert je Stückaktie von 34,41 Euro.

      Mit den gleichen einschränkenden Erläuterungen wurde dann das Ergebnis einer Unternehmensbewertung unter Annahme eines Wachstumsabschlags von 3 Prozent bekannt gegeben. GENEART wiese dann einen Wert von 17,16 Euro je Aktie auf."
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 23:00:11
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Bei Syzygy wird es eine schöne Abfindung geben. Ein klarer Kandidat für einen Squeeze Out.
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 20:07:04
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.422.841 von donaldzocker am 31.10.10 10:18:46schade, dass sich die meisten Vergleiche und Nachbesserungen in letzter Zeit um die 10% auf den Abfindungspreis (ganz grob) bewegen. Bei manchen Investments habe ich damals bis zu 10% Nachbesserungsprämie bezahlt, so dass ich in solchen Fällen nur plus minus Null rauskomme. Aber wenigstens gibts die Zinsen obendrauf ;)

      Gruß
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