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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 489)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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      schrieb am 15.04.03 22:37:26
      Beitrag Nr. 679 ()
      Dilettantische Vorbereitung“ der Versammlung und Formfehler


      Turbulenzen auf Entrium-Hauptversammlung


      Aktionäre der vor einer Verschmelzung stehenden Nürnberger Entrium Direct Bankers AG haben die geplante Höhe der so genannten Zwangsabfindung als unangemessen niedrig kritisiert.


      HB/dpa NÜRNBERG. Die vom neuen Entrium-Eigentümer, dem niederländischen ING-Finanzkonzern, vorgeschlagenen 9,30 Euro pro Aktie seien mit Blick auf den Emissionspreis von 16,50 Euro im Herbst 1999 „ein schäbiges Taschengeld“, meinten Aktionäre bei der letzten Hauptversammlung am Dienstag in Nürnberg. Mehrere Aktionäre kündigten gerichtliche Maßnahmen an. Nach einem früheren Abfindungsverfahren sind nur noch 0,7 Prozent der Entrium-Papiere in der Hand freier Aktionäre.

      Während der turbulenten Hauptversammlung warfen Redner dem Entrium-Aufsichtsratsvorsitzenden Joannes Verbunt „dilettantische Vorbereitung“ der Versammlung, mangelnde Informationen über Gegenanträge, etliche Formfehler und eine unkorrekte Auslegung des Aktienrechts vor. Wiederholt drohte Verbunt mit dem Ausschluss einzelner Aktionäre.

      ING will Entrium mit ihrer Tochter Diba Allgemeine Deutsche Direktbank unter einem noch nicht bekannten Namen zusammenführen.

      Nach Angaben des Entrium-Vorstands steige derzeit die Zahl der Kundeneinlagen und -kredite. Lediglich das Depotvolumen stagniere.

      Bei gesunkenem Provisionsergebnis, aber deutlich gestiegenem Zinsüberschuss war der Jahresüberschuss vor Steuern im Jahre 2002 auf 10,7 Millionen Euro gestiegen. 2001 hatte dieser Wert 1,25 Millionen Euro betragen. Die Zahl der Kunden bezifferte die Entrium-Geschäftsführung mit 983 000.
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 22:23:23
      Beitrag Nr. 678 ()
      Bewag Aktiengesellschaft
      Berlin
      Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG
      Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Bewag am 31.01.2003, mit dem eine Absetzung der Beschlussfassung zum Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages von der Tagesordnung abgelehnt wurde, ist Anfechtungsklage erhoben worden.

      Das Landgericht Berlin hat den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15.05.2003, 10:00 Uhr bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.03 19:40:59
      Beitrag Nr. 677 ()
      Meldung
      Winter (WI7): 2,70 -28,00% Info-Popup

      15.04.2003 - 15:31 Uhr
      Pflichtangebot
      Bieter: EuroCoin AG; Zielgesellschaft: Winter AG

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



      Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG

      Bieter: EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte Rosenweg 15 58239 Schwerte

      Zielgesellschaft: Winter AG mit Sitz in Olching Hermann-Böcker-Strasse 19-25 82140 Neu-Esting WKN 555560 Börsenkürzel WI7

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird erfolgen unter http://www.eurocoin.de .

      Nach § 35 Abs. 1 WpÜG teilen wir hiermit - unter Bezugnahme auf die entsprechende Ad-hoc-Nachricht vom 11.04.2003 sowie in Klarstellung der Pflichtveröffentlichung nach § 35 Abs. 1 WpÜG in der Börsenzeitung vom 15.04.2003 (S. 14) - die Erlangung von Kontrolle i.S,d. § 29 Abs, 2 WpÜG über die Winter AG mit Sitz in Olching, Hermann-Böcker-Strasse 19-25, 82140 Neu-Esting, eingetragen im Handelsregister der Amtsgerichts München unter HRB 132 588, WKN 555560, mit.

      Die EuroCoin AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, hat am 09.04.2003 die Kontrolle über die Winter AG erlangt. Sie hält 732.000 der Stimmrechte an der Winter AG, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 12 %
      entspricht. Am 09.04.2003 hat sie mit der Aktionärin Susanne Winter einen Poolvertrag geschlossen, wonach die EuroCoin AG das Abstimmungsverhalten der Aktionärin Susanne Winter bestimmen kann. Der EuroCoin AG sind daher die 1.800.000 Stimmrechte (entspricht einer Stimmrechtsbeteiligung von 29,5 %) der Aktionärin Susanne Winter an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechen. Die Summe der von der EuroCoin AG selbst gehaltenen und ihr nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte beträgt 2.532.000, was einer Stimmrechtsbeteiligung von 41,5 % entspricht.

      Die Stimmrechtsanteile an der EuroCoin AG werden zu 100 % von der Deutsche Nickel AG mit Sitz in Schwerte, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, gehalten. Der Deutsche Nickel AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach
      § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die Deutsche Nickel AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.

      Alleingesellschafterin der Deutsche Nickel AG ist die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) mit Sitz in Düsseldorf, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf. Der VDN AG sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) an der Winter AG nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Die VDN AG hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.

      Die Mehrheit der Stimmrechtsanteile an der VDN AG werden von Herrn Michael Schröer, Goltsteinstrasse 24 - 25, 40211 Düsseldorf, gehalten. Herrn Schröer sind die von der EuroCoin AG an der Winter AG gehaltenen 732.000 Stimmrechte (12 %) nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG und die der EuroCoin nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.800.000 Stimmrechte (29,5 %) nach § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen. Herr Schröer hat damit am 09.04.2003 die mittelbare Kontrolle über die Winter AG erlangt.

      Zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen der EuroCoin AG, der Deutsche Nickel AG, der VDN AG und von Herrn Michael Schröer aus § 35 WpÜG wird die EuroCoin AG den Aktionären der Winter AG ein Pflichtangebot nach § 35 Abs. 2 WpÜG unterbreiten. Die Angebotsunterlage wird gemäß § 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht werden: http://www.eurocoin.de
      .


      EuroCoin AG Deutsche Nickel AG VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG Michael Schröer

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 15.04.2003
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 21:01:01
      Beitrag Nr. 676 ()
      DGAP-Ad hoc: VDN AG <VDN>

      VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      VDN Konzern erwirbt Kontrolle über Winter AG

      Die VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN AG) hat unter Berücksichtigung der von ihrer Konzerntochter EuroCoin AG gehaltenen Anteile sowie eines ebenfalls durch die EuroCoin AG unterzeichneten Stimmbindungsvertrages mit einem Grossaktionär die mittelbare Kontrolle über die Winter AG mit Sitz in Olching erworben. Sie kann nunmehr 41,5 % der Stimmrechte ausüben.

      Die EuroCoin AG, ein Tochterunternehmen der VDN AG, wird den Verpflichtungen zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebotes nach § 35 WpÜG nachkommen.

      Kontakt: EuroCoin AG Vorstand Daniel Sheffer +49 2304 108 185 sheffer@eurocoin.de

      VDN Investor Relations Klaus Jakobs +49 211 906 42 09 klaus.jakobs@vdn.de

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 645500; ISIN: DE0006455009; Index: Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg, München und Stuttgart

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:57 11.04.2003
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 13:49:49
      Beitrag Nr. 675 ()
      DGAP-Ad hoc: Piper Generalvertr. Dtl. <PIP>

      Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Piper Generalvertretung Deutschland AG (WKN 692 420)

      Freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der Berliner Spezialflug AG

      Vorstand und Aufsichtsrat der Piper Generalvertretung Deutschland AG, Calden, haben heute entschieden, dass den Aktionären der Berliner Spezialflug AG, Diepensee (WKN 821 120), ein freiwilliges Kaufangebot unterbreitet werden soll.

      Der Angebotspreis für die BSF Aktie soll voraussichtlich in etwa dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate, von heute an gerechnet, entsprechen.

      Calden, 11. April 2003

      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 11.04.2003

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 692420; ISIN: DE0006924202; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard)

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),12:27 11.04.2003

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      schrieb am 11.04.03 09:20:40
      Beitrag Nr. 674 ()
      09:10, 11.04.2003
      Presse: AXA will Minderheitsaktionäre des AXA Konzerns auszahlen

      Paris (vwd) - Die AXA SA, Paris, erwägt einem Zeitungsbereicht zufolge die Auszahlung der Minheitsaktionäre ihrer 92-prozentigen Tochter AXA Konzern AG, Köln. Die deutsche Tochter habe einigen Punkten des Stresstests der Bundestanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht standgehalten, schreibt "Les Echos" am Freitag.
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 14:37:10
      Beitrag Nr. 673 ()
      4:32, 08.04.2003
      Alcatel-SEL-Aktionäre erhalten Abfindung von 150 EUR/Aktie

      Stuttgart (vwd) - Die Hauptaktionärin der Alcatel SEL AG, Stuttgart, zahlt den Minderheitsaktionären einschließlich einer Prämie eine Barabfindung von 150 EUR je Stückaktie. Die Angemessenheit der Zahlung sei vom gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt worden, teilte Alcatel SEL am
      Dienstag ad hoc mit. Der Bewertungsgutachter habe einen Wert der Stückaktie von 143,08 EUR ermittelt. Die Übertragung der Aktien soll auf der Hauptversammlung am 5. Juni beschlossen werden. Alcatel hatte zuerst im November die Abfindung der Minderheitsaktionäre angekündigt.
      vwd/12/8.4.2003
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 11:05:47
      Beitrag Nr. 672 ()
      Squeeze-out bei BW-Bank:

      Die LBBW will die Kontrolle ganz. Der Streubesitz von nur 1,3 % sollt im Zuge eines Squeeze-out-Verfahrens hinausgedrängt werden.

      Quelle: Börsen-Zeitung vom 8.4.03
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 12:46:09
      Beitrag Nr. 671 ()
      M.I.M wird von der schweizerischen xstrata für 1,72 Austral dollar ist ca ,96 Euro übernommen
      in frankfurt wird die aktei mit ,91 gehandelt und in berlin die 2 fach aktie mit 1,75

      10 % unter angebot. ein geschenk....
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 10:57:49
      Beitrag Nr. 670 ()
      Bei Rheinhold & Mahla haben sich wieder mal einige verzockt. Der Kurs war nach dem freiwilligen Kaufangebot in der Spitze bis 16 € getrieben worden.
      Ausgesqueezt wird jetzt zu 13 € das sind immerhin fast 15 % unter den letzten Börsenkursen...
      Quelle: eBundesanzeiger vom 4.4.
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