Bilzanzierung-Fragen (US-GAAP) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.01 12:08:24 von
neuester Beitrag 10.07.01 00:55:20 von
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Moin, ich hab mal ein paar Fragen, ist zwar recht trivial, kann mir aber keine so richtig beantworten.
1.) Gibt es, ausser der geänderten Goodwill-Reglung, noch andere Neuerungen
2.) Stichwort Goodwill: Wie wird der Goodwill überhaupt praktisch berechnet?. Was ist zum Beispiel, wenn Firma A die Firma B, die Produktionsanlagen für 100 Mio € besitzt und die aufgrund Ihrer Marktstellung 30 Mio € pro Jahr Gewinn macht, für 300 Mio € kauft? Wie wird das in der Bilanz nach dem neuen US-GAAP verbucht? 200 Mio Miese im Jahr der Übernahme?
3.) Warum wählen eigentlich Firmen Bilanzierungsrichtlinien, die ihren Gewinn möglichst hochschrauben? Es zahlt doch keiner gern Steuern, und am operativen Geschäft ändert eine gute oder schlechte Bilanz rein gar nichts.
Danke im Voraus
WolleHenninger
1.) Gibt es, ausser der geänderten Goodwill-Reglung, noch andere Neuerungen
2.) Stichwort Goodwill: Wie wird der Goodwill überhaupt praktisch berechnet?. Was ist zum Beispiel, wenn Firma A die Firma B, die Produktionsanlagen für 100 Mio € besitzt und die aufgrund Ihrer Marktstellung 30 Mio € pro Jahr Gewinn macht, für 300 Mio € kauft? Wie wird das in der Bilanz nach dem neuen US-GAAP verbucht? 200 Mio Miese im Jahr der Übernahme?
3.) Warum wählen eigentlich Firmen Bilanzierungsrichtlinien, die ihren Gewinn möglichst hochschrauben? Es zahlt doch keiner gern Steuern, und am operativen Geschäft ändert eine gute oder schlechte Bilanz rein gar nichts.
Danke im Voraus
WolleHenninger
@Wollehenninger,
bin kein Experte für Bilanzregeln, aber ein paar Sätze:
Firmenkäufe werden in der Regel über die Zeit mehrerer Jahre abgeschrieben. Also in deinem Fall nicht 200 Mio.€, sondern vielleicht 30 Mio.€ pro Jahr auf 10 Jahre.
Deine letzte Frage ging Richtung Telekom? Hat den markt nett überrascht, aber ich frag mich auch, warum so plötzlich. Umstellung, um Goodwill nicht mehr auszuweisen - an den Fakten ändert sich nichts, aber die Börsianer hoffen wohl, dass der optisch höhere Gewinn damit das Unternehmen attraktiver macht.
Sie könnten Recht haben - meine Augusta-Holding (meine ) bilanziert auch nach US-GAAP, und wenn die regelung sich ändert, mag sich mancher wundern, was für fette gewinne die aus dem operativen geschäft machen.
Was ich nicht weiß (wie gesagt, kein Bilanzexperte) - welche Regelungen berücksichtigen derzeit noch alles den Goodwill?
bin kein Experte für Bilanzregeln, aber ein paar Sätze:
Firmenkäufe werden in der Regel über die Zeit mehrerer Jahre abgeschrieben. Also in deinem Fall nicht 200 Mio.€, sondern vielleicht 30 Mio.€ pro Jahr auf 10 Jahre.
Deine letzte Frage ging Richtung Telekom? Hat den markt nett überrascht, aber ich frag mich auch, warum so plötzlich. Umstellung, um Goodwill nicht mehr auszuweisen - an den Fakten ändert sich nichts, aber die Börsianer hoffen wohl, dass der optisch höhere Gewinn damit das Unternehmen attraktiver macht.
Sie könnten Recht haben - meine Augusta-Holding (meine ) bilanziert auch nach US-GAAP, und wenn die regelung sich ändert, mag sich mancher wundern, was für fette gewinne die aus dem operativen geschäft machen.
Was ich nicht weiß (wie gesagt, kein Bilanzexperte) - welche Regelungen berücksichtigen derzeit noch alles den Goodwill?
Konzernbilanzen werden nach US-GAAP erstellt und auf den Konzernbilanzgewinn wird ausser in Frankreich (consolidation fiscal) keine Steuer entrichtet.
Am besten wäre dein Thread unter Fundamentalanalyse aufgehoben, dort bekommst du dann schneller eine Antwort.
Gruss
ZEUS
Am besten wäre dein Thread unter Fundamentalanalyse aufgehoben, dort bekommst du dann schneller eine Antwort.
Gruss
ZEUS
Zum Hintergrund:
FASB ED Business Combinations and Intangible Assets - Accounting for Goodwill
Das FASB hat am 14.2.2001 einen überarbeiteten Standardentwurf veröffentlicht, der wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Bilanzierung von Goodwills enthält. Danach soll eine planmäßige Abschreibung des Goodwill entfallen und dieser statt dessen nur noch außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Ich weiß nicht, ob der Standard schon anzuwenden ist. Vielleicht findest Du unter www.fasb.org weitere Infos.
Nach dem Entwurf würden die 200 Mio € in der Bilanz des Mutterunternehmens stehen bleiben. Es sind nur noch außerplanmäßige Abschreibungen zulässig (Impairment). In Deinem Beispiel wäre eine Abschreibung möglich, wenn der Gewinn (wesentlich) zurückgeht.
Gruß
DCF
FASB ED Business Combinations and Intangible Assets - Accounting for Goodwill
Das FASB hat am 14.2.2001 einen überarbeiteten Standardentwurf veröffentlicht, der wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Bilanzierung von Goodwills enthält. Danach soll eine planmäßige Abschreibung des Goodwill entfallen und dieser statt dessen nur noch außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Ich weiß nicht, ob der Standard schon anzuwenden ist. Vielleicht findest Du unter www.fasb.org weitere Infos.
Nach dem Entwurf würden die 200 Mio € in der Bilanz des Mutterunternehmens stehen bleiben. Es sind nur noch außerplanmäßige Abschreibungen zulässig (Impairment). In Deinem Beispiel wäre eine Abschreibung möglich, wenn der Gewinn (wesentlich) zurückgeht.
Gruß
DCF
Das kann ja fast nicht sein. Wenn ich deine Ausführungen richtig deute, kommen die 200 Mio in die Bilanz und werden erst abgeschrieben, wenn sich der Gewinn verringert?
Dann können große Firmen ja nach Belieben und ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert Firmen kaufen, ohne dass dies in der Bilanz auftaucht.
Meiner Meinung nach heisst die neue Regelung eher, dass der Goodwill im ersten Jahr komplett als Aufwand verbucht wird, oder nicht?
@zeus:
Deiner Ausführung kann ich nicht ganz folgen. Es wird nur auf Bilanzgewinne Steuern entrichtet, niemals auf den Cash-Flow.
Bei einer Neubewertung von stillen Reserven z.B. bei Verkauf wird die Steuer auf die Differenz von altem-neuem Buchwert gezahlt, falls der Verkaufswert unter dem Buchwert liegt, wird dass als Verlust verbucht und wirkt dadurch steuermindernd
Dann können große Firmen ja nach Belieben und ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert Firmen kaufen, ohne dass dies in der Bilanz auftaucht.
Meiner Meinung nach heisst die neue Regelung eher, dass der Goodwill im ersten Jahr komplett als Aufwand verbucht wird, oder nicht?
@zeus:
Deiner Ausführung kann ich nicht ganz folgen. Es wird nur auf Bilanzgewinne Steuern entrichtet, niemals auf den Cash-Flow.
Bei einer Neubewertung von stillen Reserven z.B. bei Verkauf wird die Steuer auf die Differenz von altem-neuem Buchwert gezahlt, falls der Verkaufswert unter dem Buchwert liegt, wird dass als Verlust verbucht und wirkt dadurch steuermindernd
@WH
Der Goodwill taucht ja in der Bilanz auf. Nur wird er nicht abgeschrieben, berührt also nicht die GuV.
Der Goodwill wird erst abgeschrieben, wenn der Wert des konsolidierten Unternehmens zurückgeht. Ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert können natürlich keine Unternehmen gekauft werden, dann ist nämlich auf den `tatsächlichen` Wert abzuschreiben.
Das Ergebnis nach US-GAAP hat mit dem Cashflow nichts zu tun. Zumindest in Deutschland (und USA) hat der Konzernabschluss nur eine Informationsfunktion und ist weder bei uns noch in den USA Besteuerungsgrundlage. Wie die Besteuerung in Frankreich ist weiß ich nicht.
Der Bilanzgewinn ist ebenfalls nicht Besteuerungsgrundlage, sondern ist (im Einzelabschluss des Mutterunternehmens) in der Regel der Betrag, der ausgeschüttet wird.
Der Goodwill taucht ja in der Bilanz auf. Nur wird er nicht abgeschrieben, berührt also nicht die GuV.
Der Goodwill wird erst abgeschrieben, wenn der Wert des konsolidierten Unternehmens zurückgeht. Ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert können natürlich keine Unternehmen gekauft werden, dann ist nämlich auf den `tatsächlichen` Wert abzuschreiben.
Das Ergebnis nach US-GAAP hat mit dem Cashflow nichts zu tun. Zumindest in Deutschland (und USA) hat der Konzernabschluss nur eine Informationsfunktion und ist weder bei uns noch in den USA Besteuerungsgrundlage. Wie die Besteuerung in Frankreich ist weiß ich nicht.
Der Bilanzgewinn ist ebenfalls nicht Besteuerungsgrundlage, sondern ist (im Einzelabschluss des Mutterunternehmens) in der Regel der Betrag, der ausgeschüttet wird.
@WolleHenninger
Ich habe nirgendwo etwas von Cash Flow geschrieben.
Allerdings ist DiscountedCashflow in seinen Ausführungen besser verständlich und genauer.
Der Konzernabschluss nach französischem Recht kann in Frankreich als Besteuerungsgrundlage gewählt werden.
Ich habe nirgendwo etwas von Cash Flow geschrieben.
Allerdings ist DiscountedCashflow in seinen Ausführungen besser verständlich und genauer.
Der Konzernabschluss nach französischem Recht kann in Frankreich als Besteuerungsgrundlage gewählt werden.
Goodwill ist doch immer eine Prämie, die bezahlt wird, also dass, was die Differenz zwischen Wert und Preis ausmacht und muss somit dann immer direkt abgeschrieben werden.
Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?
Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?
Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
Goodwill ist doch immer eine Prämie, die bezahlt wird, also dass, was die Differenz zwischen Wert und Preis ausmacht und muss somit dann immer direkt abgeschrieben werden.
Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?
Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?
Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
Es wird eine Steuerbilanz erstellt, darauf wird meines Wissens
die Besteuerung bezogen.
Der Goodwill wird bisher nach HGB planmäßig abgeschrieben, n
der Regel auf 15 Jahre. Und zwar nennt sich die Differenz
zw. bezahltem Preis und Ansammlung des AV/UV derivater Firmen-
wert, welcher die Grundlage für die Abschreibung bildet.
Also war/ist zur Abschreibung dieses Goodwills kein außer-
gewöhnliches Ereignis notwendig, sondern es wurde planmäßig
abgeschrieben.
die Besteuerung bezogen.
Der Goodwill wird bisher nach HGB planmäßig abgeschrieben, n
der Regel auf 15 Jahre. Und zwar nennt sich die Differenz
zw. bezahltem Preis und Ansammlung des AV/UV derivater Firmen-
wert, welcher die Grundlage für die Abschreibung bildet.
Also war/ist zur Abschreibung dieses Goodwills kein außer-
gewöhnliches Ereignis notwendig, sondern es wurde planmäßig
abgeschrieben.
Firmenwert=Kaufpreis weniger schuldenfreie Aktiva
Die 15 Jahre in Dt. resultieren aus der dt. Steuergesetzgebung; Das HGB läßt quasi jede Frist zu.
Und natürlich sind Firmenwerttabschreibung steuerrelevant, die Frage, warum manche Firma nicht darauf bedacht ist möglichst geringe Gewinne auszuweisen kannst du dir an NM ansehen. Ohne Pooling of Interest, die Regelug, welche schon bis heute Übernahmen ohne Goodwill Amortisation erlaubt, wäre wohl ein gutere Teil der Hausse ausgeblieben.
Viele Unternehmen konnten nur so knapp schwarze Zahlen ausweisen.
Betrachten sollte man hier regelmäßig die Zusammensetzung immaterieller Vermögensgegenstände.
Andererseits macht es Sinn, Firmenwertabschreibungen nur außerplanmäßig vornehmen zu lassen. Eine planmäßige Abschreibung verzerrt den eigentlcih avisierten "true and fair view" auf die Leistungsfähigkeit, den Wert eines Unternehmens, ist doch der Wertverlust im Gegensatz zu "normalen" Aktiva wie Produktionsapparat und Gebäude nicht durch planmäßige Abschreibung sinnvoll darstellbar.
Der HGB stellt hier (noch) das Vorsichtsprinzip über den Informationsgehalt einer Bilanz.
WBB
Die 15 Jahre in Dt. resultieren aus der dt. Steuergesetzgebung; Das HGB läßt quasi jede Frist zu.
Und natürlich sind Firmenwerttabschreibung steuerrelevant, die Frage, warum manche Firma nicht darauf bedacht ist möglichst geringe Gewinne auszuweisen kannst du dir an NM ansehen. Ohne Pooling of Interest, die Regelug, welche schon bis heute Übernahmen ohne Goodwill Amortisation erlaubt, wäre wohl ein gutere Teil der Hausse ausgeblieben.
Viele Unternehmen konnten nur so knapp schwarze Zahlen ausweisen.
Betrachten sollte man hier regelmäßig die Zusammensetzung immaterieller Vermögensgegenstände.
Andererseits macht es Sinn, Firmenwertabschreibungen nur außerplanmäßig vornehmen zu lassen. Eine planmäßige Abschreibung verzerrt den eigentlcih avisierten "true and fair view" auf die Leistungsfähigkeit, den Wert eines Unternehmens, ist doch der Wertverlust im Gegensatz zu "normalen" Aktiva wie Produktionsapparat und Gebäude nicht durch planmäßige Abschreibung sinnvoll darstellbar.
Der HGB stellt hier (noch) das Vorsichtsprinzip über den Informationsgehalt einer Bilanz.
WBB
Derivativer Firmenwert = abgeleiteter Firmenwert
Er wird realisiert, wenn beim Verkauf eines Unternehmens mehr als der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bezahlt wird.
In der Handelsbilanz darf der derivative Firmenwert aktiviert werden(Aktivierungswahlrecht, §248 Abs.2 HGB, §255 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Man darf aktivieren, muß aber nicht; Wahlmöglichkeit:
- Aktivierung des vollen derv. Firmenwertes zu Anschaffungskosten, diese bilden den Höchstwert.
- Aktivierung eines Teilbetrags des derv. Firmenwertes entsprechend unternehmerischer Disposition.
- Verrechnung als Aufwand und Verzicht auf Aktivierungswahlrecht.
Abschreibung des Geschäftswertes in jedem der Anschaffung folg. Jahr zu mind. 25%(255Abs.4 Satz 2 HGB). Mindestens heißt, die Abschreibungen können auch höher sein.
Unter Umständen sofortige vollständige außerplanm. Abschr.,(253HGB Abs.2)
In der Steuerbilanz muß der derv. Firmenwert aktiviert werden( Akt.-Pflicht, §5 Abs. 2 und §6 Abs. 1 Nr. 1 EstG, R32 EstR).
$7Abs. 1 Satz3EstG verlangt einen Zeitraum v. 15 Jahren.
Hier wie in den USA müssen die Unternehmen regelmässig den Wert des Goodwill prüfen. Im Börsenhype wurden hier wie dort oft ein vielfaches der Preise gezahlt die eigentlich den Wert der Assets ausmachen.
Zwar nicht cashwirksam, sprich auszahlungswirksam, aber das Haftungspotential wird jedenfalls geringer und...der Gewinn verringert sich entsprechend.
Er wird realisiert, wenn beim Verkauf eines Unternehmens mehr als der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bezahlt wird.
In der Handelsbilanz darf der derivative Firmenwert aktiviert werden(Aktivierungswahlrecht, §248 Abs.2 HGB, §255 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Man darf aktivieren, muß aber nicht; Wahlmöglichkeit:
- Aktivierung des vollen derv. Firmenwertes zu Anschaffungskosten, diese bilden den Höchstwert.
- Aktivierung eines Teilbetrags des derv. Firmenwertes entsprechend unternehmerischer Disposition.
- Verrechnung als Aufwand und Verzicht auf Aktivierungswahlrecht.
Abschreibung des Geschäftswertes in jedem der Anschaffung folg. Jahr zu mind. 25%(255Abs.4 Satz 2 HGB). Mindestens heißt, die Abschreibungen können auch höher sein.
Unter Umständen sofortige vollständige außerplanm. Abschr.,(253HGB Abs.2)
In der Steuerbilanz muß der derv. Firmenwert aktiviert werden( Akt.-Pflicht, §5 Abs. 2 und §6 Abs. 1 Nr. 1 EstG, R32 EstR).
$7Abs. 1 Satz3EstG verlangt einen Zeitraum v. 15 Jahren.
Hier wie in den USA müssen die Unternehmen regelmässig den Wert des Goodwill prüfen. Im Börsenhype wurden hier wie dort oft ein vielfaches der Preise gezahlt die eigentlich den Wert der Assets ausmachen.
Zwar nicht cashwirksam, sprich auszahlungswirksam, aber das Haftungspotential wird jedenfalls geringer und...der Gewinn verringert sich entsprechend.
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