checkAd

    Bilzanzierung-Fragen (US-GAAP) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.01 12:08:24 von
    neuester Beitrag 10.07.01 00:55:20 von
    Beiträge: 12
    ID: 431.225
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 239
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 12:08:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin, ich hab mal ein paar Fragen, ist zwar recht trivial, kann mir aber keine so richtig beantworten.

      1.) Gibt es, ausser der geänderten Goodwill-Reglung, noch andere Neuerungen
      2.) Stichwort Goodwill: Wie wird der Goodwill überhaupt praktisch berechnet?. Was ist zum Beispiel, wenn Firma A die Firma B, die Produktionsanlagen für 100 Mio € besitzt und die aufgrund Ihrer Marktstellung 30 Mio € pro Jahr Gewinn macht, für 300 Mio € kauft? Wie wird das in der Bilanz nach dem neuen US-GAAP verbucht? 200 Mio Miese im Jahr der Übernahme?
      3.) Warum wählen eigentlich Firmen Bilanzierungsrichtlinien, die ihren Gewinn möglichst hochschrauben? Es zahlt doch keiner gern Steuern, und am operativen Geschäft ändert eine gute oder schlechte Bilanz rein gar nichts.

      Danke im Voraus

      WolleHenninger
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 13:06:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Wollehenninger,
      bin kein Experte für Bilanzregeln, aber ein paar Sätze:

      Firmenkäufe werden in der Regel über die Zeit mehrerer Jahre abgeschrieben. Also in deinem Fall nicht 200 Mio.€, sondern vielleicht 30 Mio.€ pro Jahr auf 10 Jahre.

      Deine letzte Frage ging Richtung Telekom? :D Hat den markt nett überrascht, aber ich frag mich auch, warum so plötzlich. Umstellung, um Goodwill nicht mehr auszuweisen - an den Fakten ändert sich nichts, aber die Börsianer hoffen wohl, dass der optisch höhere Gewinn damit das Unternehmen attraktiver macht.
      Sie könnten Recht haben - meine Augusta-Holding (meine :) ) bilanziert auch nach US-GAAP, und wenn die regelung sich ändert, mag sich mancher wundern, was für fette gewinne die aus dem operativen geschäft machen.
      Was ich nicht weiß (wie gesagt, kein Bilanzexperte) - welche Regelungen berücksichtigen derzeit noch alles den Goodwill?
      Avatar
      schrieb am 03.07.01 13:22:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Konzernbilanzen werden nach US-GAAP erstellt und auf den Konzernbilanzgewinn wird ausser in Frankreich (consolidation fiscal) keine Steuer entrichtet.

      Am besten wäre dein Thread unter Fundamentalanalyse aufgehoben, dort bekommst du dann schneller eine Antwort.

      Gruss

      ZEUS
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 09:15:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zum Hintergrund:
      FASB ED Business Combinations and Intangible Assets - Accounting for Goodwill
      Das FASB hat am 14.2.2001 einen überarbeiteten Standardentwurf veröffentlicht, der wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Bilanzierung von Goodwills enthält. Danach soll eine planmäßige Abschreibung des Goodwill entfallen und dieser statt dessen nur noch außerplanmäßig abgeschrieben werden.

      Ich weiß nicht, ob der Standard schon anzuwenden ist. Vielleicht findest Du unter www.fasb.org weitere Infos.

      Nach dem Entwurf würden die 200 Mio € in der Bilanz des Mutterunternehmens stehen bleiben. Es sind nur noch außerplanmäßige Abschreibungen zulässig (Impairment). In Deinem Beispiel wäre eine Abschreibung möglich, wenn der Gewinn (wesentlich) zurückgeht.

      Gruß
      DCF
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 09:48:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das kann ja fast nicht sein. Wenn ich deine Ausführungen richtig deute, kommen die 200 Mio in die Bilanz und werden erst abgeschrieben, wenn sich der Gewinn verringert?

      Dann können große Firmen ja nach Belieben und ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert Firmen kaufen, ohne dass dies in der Bilanz auftaucht.

      Meiner Meinung nach heisst die neue Regelung eher, dass der Goodwill im ersten Jahr komplett als Aufwand verbucht wird, oder nicht?

      @zeus:

      Deiner Ausführung kann ich nicht ganz folgen. Es wird nur auf Bilanzgewinne Steuern entrichtet, niemals auf den Cash-Flow.

      Bei einer Neubewertung von stillen Reserven z.B. bei Verkauf wird die Steuer auf die Differenz von altem-neuem Buchwert gezahlt, falls der Verkaufswert unter dem Buchwert liegt, wird dass als Verlust verbucht und wirkt dadurch steuermindernd

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 10:24:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      @WH

      Der Goodwill taucht ja in der Bilanz auf. Nur wird er nicht abgeschrieben, berührt also nicht die GuV.
      Der Goodwill wird erst abgeschrieben, wenn der Wert des konsolidierten Unternehmens zurückgeht. Ohne Rücksicht auf den eigentlichen Wert können natürlich keine Unternehmen gekauft werden, dann ist nämlich auf den `tatsächlichen` Wert abzuschreiben.

      Das Ergebnis nach US-GAAP hat mit dem Cashflow nichts zu tun. Zumindest in Deutschland (und USA) hat der Konzernabschluss nur eine Informationsfunktion und ist weder bei uns noch in den USA Besteuerungsgrundlage. Wie die Besteuerung in Frankreich ist weiß ich nicht.

      Der Bilanzgewinn ist ebenfalls nicht Besteuerungsgrundlage, sondern ist (im Einzelabschluss des Mutterunternehmens) in der Regel der Betrag, der ausgeschüttet wird.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 00:54:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @WolleHenninger

      Ich habe nirgendwo etwas von Cash Flow geschrieben.

      Allerdings ist DiscountedCashflow in seinen Ausführungen besser verständlich und genauer.

      Der Konzernabschluss nach französischem Recht kann in Frankreich als Besteuerungsgrundlage gewählt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 20:20:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Goodwill ist doch immer eine Prämie, die bezahlt wird, also dass, was die Differenz zwischen Wert und Preis ausmacht und muss somit dann immer direkt abgeschrieben werden.

      Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?

      Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 20:20:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Goodwill ist doch immer eine Prämie, die bezahlt wird, also dass, was die Differenz zwischen Wert und Preis ausmacht und muss somit dann immer direkt abgeschrieben werden.

      Worauf werden denn dann Steuern gezahlt in Deutschland?

      Muss eine Bilanz im HGB-Format erstellt werden?
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 20:42:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es wird eine Steuerbilanz erstellt, darauf wird meines Wissens
      die Besteuerung bezogen.
      Der Goodwill wird bisher nach HGB planmäßig abgeschrieben, n
      der Regel auf 15 Jahre. Und zwar nennt sich die Differenz
      zw. bezahltem Preis und Ansammlung des AV/UV derivater Firmen-
      wert, welcher die Grundlage für die Abschreibung bildet.
      Also war/ist zur Abschreibung dieses Goodwills kein außer-
      gewöhnliches Ereignis notwendig, sondern es wurde planmäßig
      abgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 21:23:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Firmenwert=Kaufpreis weniger schuldenfreie Aktiva

      Die 15 Jahre in Dt. resultieren aus der dt. Steuergesetzgebung; Das HGB läßt quasi jede Frist zu.
      Und natürlich sind Firmenwerttabschreibung steuerrelevant, die Frage, warum manche Firma nicht darauf bedacht ist möglichst geringe Gewinne auszuweisen kannst du dir an NM ansehen. Ohne Pooling of Interest, die Regelug, welche schon bis heute Übernahmen ohne Goodwill Amortisation erlaubt, wäre wohl ein gutere Teil der Hausse ausgeblieben.
      Viele Unternehmen konnten nur so knapp schwarze Zahlen ausweisen.
      Betrachten sollte man hier regelmäßig die Zusammensetzung immaterieller Vermögensgegenstände.

      Andererseits macht es Sinn, Firmenwertabschreibungen nur außerplanmäßig vornehmen zu lassen. Eine planmäßige Abschreibung verzerrt den eigentlcih avisierten "true and fair view" auf die Leistungsfähigkeit, den Wert eines Unternehmens, ist doch der Wertverlust im Gegensatz zu "normalen" Aktiva wie Produktionsapparat und Gebäude nicht durch planmäßige Abschreibung sinnvoll darstellbar.
      Der HGB stellt hier (noch) das Vorsichtsprinzip über den Informationsgehalt einer Bilanz.

      WBB
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 00:55:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Derivativer Firmenwert = abgeleiteter Firmenwert
      Er wird realisiert, wenn beim Verkauf eines Unternehmens mehr als der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden bezahlt wird.
      In der Handelsbilanz darf der derivative Firmenwert aktiviert werden(Aktivierungswahlrecht, §248 Abs.2 HGB, §255 Abs. 4 Satz 1 HGB).
      Man darf aktivieren, muß aber nicht; Wahlmöglichkeit:
      - Aktivierung des vollen derv. Firmenwertes zu Anschaffungskosten, diese bilden den Höchstwert.
      - Aktivierung eines Teilbetrags des derv. Firmenwertes entsprechend unternehmerischer Disposition.
      - Verrechnung als Aufwand und Verzicht auf Aktivierungswahlrecht.

      Abschreibung des Geschäftswertes in jedem der Anschaffung folg. Jahr zu mind. 25%(255Abs.4 Satz 2 HGB). Mindestens heißt, die Abschreibungen können auch höher sein.
      Unter Umständen sofortige vollständige außerplanm. Abschr.,(253HGB Abs.2)
      In der Steuerbilanz muß der derv. Firmenwert aktiviert werden( Akt.-Pflicht, §5 Abs. 2 und §6 Abs. 1 Nr. 1 EstG, R32 EstR).
      $7Abs. 1 Satz3EstG verlangt einen Zeitraum v. 15 Jahren.

      Hier wie in den USA müssen die Unternehmen regelmässig den Wert des Goodwill prüfen. Im Börsenhype wurden hier wie dort oft ein vielfaches der Preise gezahlt die eigentlich den Wert der Assets ausmachen.
      Zwar nicht cashwirksam, sprich auszahlungswirksam, aber das Haftungspotential wird jedenfalls geringer und...der Gewinn verringert sich entsprechend.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bilzanzierung-Fragen (US-GAAP)