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    frage zu rechte/pflichten eines maklers - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.01 23:30:24 von
    neuester Beitrag 30.07.01 18:57:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 443.870
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      schrieb am 24.07.01 23:30:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir ist gestern folgendes passiert:

      Ich habe gestern im Tagesverlauf eine Kauf-Order für einen Citibank-Dax-Put an der Börse Stuttgart aufgegeben. Die Order ist auch ausgeführt worden, allerdings zu einem wesentlich günstigerem Preis (der Dax hätte dazu bei knapp 6000 notieren müssen).

      Natürlich fand ich dies etwas merkwürdig, habe den Schein allerdings gleich wieder verkauft. Abends wurde mir der Kaufbetrag, den ich für den Schein bezahlt habe, zusätzlich auf mein Konto überwiesen und auf mein Depot gelangte die gleiche Anzahl an Put-Scheinen, allerdings als Negativ-Betrag!

      Heute rief mich dann eine nette Dame von meiner Bank an und meinte, daß die Kauforder storniert worden wäre. Dies dürfe der Makler innerhalb von 48h machen (Citibank) und ich hätte bis zum 31.7. Zeit die Anzahl der Scheine über die Börse zu erwerben um somit die "Negativ-Scheine" auszugleichen. Sollte dies nicht geschehen würden für mich am 1.8. um 9h billigst die nötigen Scheine erworben, so daß mein Konto wieder ausgeglichen wäre.

      Lange Rede kurzer Sinn. Hier meine Fragen:

      1.) Darf der Händler eine bereits ausgeführte Order einfach stornieren oder käme dies einem Vertragsbruch gleich? Stimmt das mit den 48h?
      2.) Kann mir der Emittent einen Leerkauf eines Optionsscheines aufhalsen? Ist dies überhaupt in Deutschland erlaubt?


      Freue mich über jede Antwort, da ich in einem ziemlichen Dilemma bin.

      Ante
      Avatar
      schrieb am 27.07.01 01:15:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      okay, mal ganz allgemein: wenn der makler einen marktfremden kurs stellt (bei mir mal: aktie zu 4E statt zu 40E erhalten), so kann er den kauf auch nachträglich noch rückabwickeln.
      wie das jetzt in deinem speziellen fall ist, weiß ich nicht.
      Tip: es gibt verbraucherberatungen und aktionärsschutz vereinigungen!

      brock
      Avatar
      schrieb am 30.07.01 18:57:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      makler darf rückabwickeln
      2. leerverkauf geht eigentlich nicht im normalfall deckt die bank dich am selben tag ein, sei froh wenn sie die 2 tage zeit geben


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