Schadenersatzprozess eines Aktionärs gegen Infomatec - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum
eröffnet am 06.08.01 10:50:03 von
neuester Beitrag 22.08.01 13:37:55 von
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AUGSBURG (dpa-AFX) - Vor dem Landgericht Augsburg hat am Montag ein weiterer
Schadenersatzprozess eines Aktionärs gegen das krisengeschüttelte
Software-Unternehmen Infomatec
Autor: dpa - AFX (© dpa),10:50 06.08.2001
Weiss jemand ob man sich der Klage gegen Infomatec noch anschliessen kann¿¿¿
!
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http://www.reuters.de/news_company.jhtml?storyid=NEWS.RTR_TN…
Gericht weist Klage eines Aktionärs gegen Infomatec ab~
21 August, 2001 15:51 GMT
München, 21. Aug (Reuters) - Das Landgericht München I hat die Schadenersatzklage eines Kleinaktionärs gegen zwei frühere Vorstände der vor der Insolvenz stehenden Softwarefirma Infomatec abgewiesen. Der Kläger habe seinen Anspruch nicht ausreichend begründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Aktionär hatte für 30.000 DM Infomatec-Aktien gekauft und angegeben, er sei durch seiner Meinung nach falsche Pflichtmitteilungen des am Neuen Markt gelisteten Unternehmens über den Geschäftsverlauf getäuscht worden. Der Aktienkurs hatte nach Meldungen über Verkaufserfolge in der Spitze mehr als 250 Euro erreicht, ist inzwischen aber drastisch gesunken. Am Dienstag tendierte die Aktie bei 0,19 Euro. (AZ: 12O 10157/01) Die 12. Zivilkammer entschied, dass sich börsenrelevante Pflichtmitteilungen, so genannte Ad-hoc-Meldungen, nicht an ein breites Publikum richteten, sondern an professionelle Händler. Die Mitteilungen bräuchten daher nur die wesentlichen Gesichtspunkte eines Geschäfts enthalten. Formulierungen, das Augsburger Unternehmen habe ein "gutes Geschäft" gemacht, reichten nicht für den Tatbestand des Betrugs aus, hieß es. Die von Infomatec verwendeten Begriffe wie "IT-Vordenker" oder "Technologievorsprung" entsprächen zudem der in der Branche üblichen Anpreisung. Außerdem bestünden erhebliche Zweifel daran, dass der Kläger Infomatec-Aktien auf Grund der Ad-hoc-Mitteilungen gekauft habe. Der Kläger hatte gegen die beiden früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, gegen die seit Monaten wegen Aktienbetrugs ermittelt wird, Klage eingereicht. Gegen Infomatec laufen am Landgericht Augsburg mehrere Zivilprozesse enttäuschter Anleger. Das Augsburger Amtsgericht hatte im Juli gegen Infomatec ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter Werner Schneider hatte erklärt, am wahrscheinlichsten sei, dass die Gesellschaft nach Abschluss des Verfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werde. lae/bub/ban
http://www.reuters.de/news_company.jhtml?storyid=NEWS.RTR_TN…
INVESTOR - Anwälte wollen Deutsche Börse verklagen~
20 August, 2001 14:58 GMT
- von Barbara Moormann - Frankfurt, 20. Aug (Reuters) - Enttäuschte Anleger wollen nach Angaben ihrer Anwälte Klagen gegen die Deutsche Börse AG und das Land Hessen einreichen, um einen Ausgleich für ihre Verluste am Neuen Markt zu erreichen. Spätestens im Oktober solle eine erste Klage von Aktionären des Internetzugangsanbieters Gigabell AG beim Frankfurter Landgericht eingehen, kündigte Rechtsanwalt Heinz Steinhübel am Montag in Tübingen an. Die Börse selbst lehnte eine Stellungnahme zu den angeblich geplanten Klagen der Anleger ab. Frühestens wenn man eine Klageschrift erhalten habe, werde man Fragen zum Thema beantworten, sagte ein Sprecher. Die Anwälte Steinhübel, Klaus Rotter und Said Kuhlig erwägen nach eigenen Angaben, auch wegen der erheblichen Kursverluste bei den Neue-Markt-Werten Ad Pepper AG, Lipro AG, Infomatec IIS AG, Intershop und Metabox für ihre Mandanten von der Deutschen Börse Schadensersatz zu verlangen. Im Fall Gigabell handelt es sich nach den Worten Steinhübels um 15 Kläger, die jeweils 5000 bis 10.000 Mark Schaden geltend machten. Damit liegt die von der Deutschen Börse geforderte Summe zurzeit maximal bei 150.000 Mark. Der Börse werfen die Kläger nach Angaben ihrer Anwälte vor, die Zulassung von Gigabell nicht richtig geprüft zu haben. "Die Summe mag klein sein, doch der Image-Schaden für die Börse ist immens", sagte Steinhübels Münchener Anwaltskollege Klaus Rotter.Rotter erwägt nach eigenen Worten ebenfalls, in den Fällen der insolventen Infomatec und Metabox Klagen gegen die Börse einzureichen. Steinhübel und auch sein Jenaer Kollege Said Kuhlig gehen davon aus, dass die Börse die Unternehmen, die am Markt zugelassen werden wollen, selbst prüfen muss. "Sie darf sich nicht auf die Angaben der Banken verlassen", sagten beide Anwälte übereinstimmend. Der Börse werfen sie vor, in der Praxis regelmäßig keine eigene Prüfung vorgenommen zu haben. Kuhlig wies darauf hin, dass es zu diesem Sachverhalt bisher noch keine Rechtsprechung gibt. Es sei daher ungewiss, wie der Prozess ende. Die Rechtsanwälte vermuten, dass die Börse im Fall einer Niederlage vor Gericht die Zahlungsforderung der Anleger an die Banken weiterreicht. Rotter sagte: "Die Börse wird versuchen, sich bei den Banken schadlos zu halten, wenn von denen bewusst falsche Angaben gemacht wurden." Steinhübel hat noch weitere Firmen auf seiner Liste, für deren Aktionäre er Schadensersatz bei der Börse fordern will. Dazu gehören der Vermarkter von Online-Werbung Ad Pepper und das angeschlagene Softwareunternehmen Lipro. Rechtsanwalt Kuhlig plant eine ähnliche Klage für den Softwareanbieter Intershop. "Wir holen gerade entsprechende Aufträge von unseren Mandanten ein", sagte der Anwalt. Er geht davon aus, dass solche Schadensersatzklagen wegen angeblich mangelnder wirtschaftlicher Prüfung der Unternehmen beim Börsengang durch die Deutsche Börse bei 70 bis 80 Unternehmen am Neuen Markt denkbar sind. Steinhübel sagte, seine Klage könne durchaus eine Vorreiterrolle spielen, und zwar für jedes Unternehmen, das nicht profitabel an die Börse geführt wurde. Das gelte immer dann, wenn schon vor dem Börsengang rote Zahlen geschrieben wurden. Die Anwälte wollen die Klagen nicht nur gegen die Deutsche Börse AG, sondern auch gegen die Frankfurter Wertpapierbörse - als öffentlich-rechtliche Trägerin der Frankfurter Börse - einreichen, welcher die Marktaufsicht obliegt. In diesem Falle müsste dann im Extremfall letztlich das Bundesland Hessen als Träger haften. Die Anspruchsvoraussetzungen der Klage sind nach Ansicht Steinhübels geringer als bei den bisher geltend gemachten Prospekthaftungsklagen gegen die Firmen selbst. Zum einen läge ein Vorteil in der längeren Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre und ist oft noch nicht angelaufen. "In der Regel sind diese Ansprüche gegen die Börse noch nicht verjährt", meint Anwalt Steinhübel. Zum anderen müsse gerichtlich nur eine einfache Fahrlässigkeit der Börse nachgewiesen werden. Bei den Prospekthaftungsansprüchen ist dagegen der Nachweis eines Vorsatzes nötig. moo/hvh/mab
Gericht weist Klage eines Aktionärs gegen Infomatec ab~
21 August, 2001 15:51 GMT
München, 21. Aug (Reuters) - Das Landgericht München I hat die Schadenersatzklage eines Kleinaktionärs gegen zwei frühere Vorstände der vor der Insolvenz stehenden Softwarefirma Infomatec abgewiesen. Der Kläger habe seinen Anspruch nicht ausreichend begründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Aktionär hatte für 30.000 DM Infomatec-Aktien gekauft und angegeben, er sei durch seiner Meinung nach falsche Pflichtmitteilungen des am Neuen Markt gelisteten Unternehmens über den Geschäftsverlauf getäuscht worden. Der Aktienkurs hatte nach Meldungen über Verkaufserfolge in der Spitze mehr als 250 Euro erreicht, ist inzwischen aber drastisch gesunken. Am Dienstag tendierte die Aktie bei 0,19 Euro. (AZ: 12O 10157/01) Die 12. Zivilkammer entschied, dass sich börsenrelevante Pflichtmitteilungen, so genannte Ad-hoc-Meldungen, nicht an ein breites Publikum richteten, sondern an professionelle Händler. Die Mitteilungen bräuchten daher nur die wesentlichen Gesichtspunkte eines Geschäfts enthalten. Formulierungen, das Augsburger Unternehmen habe ein "gutes Geschäft" gemacht, reichten nicht für den Tatbestand des Betrugs aus, hieß es. Die von Infomatec verwendeten Begriffe wie "IT-Vordenker" oder "Technologievorsprung" entsprächen zudem der in der Branche üblichen Anpreisung. Außerdem bestünden erhebliche Zweifel daran, dass der Kläger Infomatec-Aktien auf Grund der Ad-hoc-Mitteilungen gekauft habe. Der Kläger hatte gegen die beiden früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele, gegen die seit Monaten wegen Aktienbetrugs ermittelt wird, Klage eingereicht. Gegen Infomatec laufen am Landgericht Augsburg mehrere Zivilprozesse enttäuschter Anleger. Das Augsburger Amtsgericht hatte im Juli gegen Infomatec ein Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Insolvenzverwalter Werner Schneider hatte erklärt, am wahrscheinlichsten sei, dass die Gesellschaft nach Abschluss des Verfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werde. lae/bub/ban
http://www.reuters.de/news_company.jhtml?storyid=NEWS.RTR_TN…
INVESTOR - Anwälte wollen Deutsche Börse verklagen~
20 August, 2001 14:58 GMT
- von Barbara Moormann - Frankfurt, 20. Aug (Reuters) - Enttäuschte Anleger wollen nach Angaben ihrer Anwälte Klagen gegen die Deutsche Börse AG und das Land Hessen einreichen, um einen Ausgleich für ihre Verluste am Neuen Markt zu erreichen. Spätestens im Oktober solle eine erste Klage von Aktionären des Internetzugangsanbieters Gigabell AG beim Frankfurter Landgericht eingehen, kündigte Rechtsanwalt Heinz Steinhübel am Montag in Tübingen an. Die Börse selbst lehnte eine Stellungnahme zu den angeblich geplanten Klagen der Anleger ab. Frühestens wenn man eine Klageschrift erhalten habe, werde man Fragen zum Thema beantworten, sagte ein Sprecher. Die Anwälte Steinhübel, Klaus Rotter und Said Kuhlig erwägen nach eigenen Angaben, auch wegen der erheblichen Kursverluste bei den Neue-Markt-Werten Ad Pepper AG, Lipro AG, Infomatec IIS AG, Intershop und Metabox für ihre Mandanten von der Deutschen Börse Schadensersatz zu verlangen. Im Fall Gigabell handelt es sich nach den Worten Steinhübels um 15 Kläger, die jeweils 5000 bis 10.000 Mark Schaden geltend machten. Damit liegt die von der Deutschen Börse geforderte Summe zurzeit maximal bei 150.000 Mark. Der Börse werfen die Kläger nach Angaben ihrer Anwälte vor, die Zulassung von Gigabell nicht richtig geprüft zu haben. "Die Summe mag klein sein, doch der Image-Schaden für die Börse ist immens", sagte Steinhübels Münchener Anwaltskollege Klaus Rotter.Rotter erwägt nach eigenen Worten ebenfalls, in den Fällen der insolventen Infomatec und Metabox Klagen gegen die Börse einzureichen. Steinhübel und auch sein Jenaer Kollege Said Kuhlig gehen davon aus, dass die Börse die Unternehmen, die am Markt zugelassen werden wollen, selbst prüfen muss. "Sie darf sich nicht auf die Angaben der Banken verlassen", sagten beide Anwälte übereinstimmend. Der Börse werfen sie vor, in der Praxis regelmäßig keine eigene Prüfung vorgenommen zu haben. Kuhlig wies darauf hin, dass es zu diesem Sachverhalt bisher noch keine Rechtsprechung gibt. Es sei daher ungewiss, wie der Prozess ende. Die Rechtsanwälte vermuten, dass die Börse im Fall einer Niederlage vor Gericht die Zahlungsforderung der Anleger an die Banken weiterreicht. Rotter sagte: "Die Börse wird versuchen, sich bei den Banken schadlos zu halten, wenn von denen bewusst falsche Angaben gemacht wurden." Steinhübel hat noch weitere Firmen auf seiner Liste, für deren Aktionäre er Schadensersatz bei der Börse fordern will. Dazu gehören der Vermarkter von Online-Werbung Ad Pepper und das angeschlagene Softwareunternehmen Lipro. Rechtsanwalt Kuhlig plant eine ähnliche Klage für den Softwareanbieter Intershop. "Wir holen gerade entsprechende Aufträge von unseren Mandanten ein", sagte der Anwalt. Er geht davon aus, dass solche Schadensersatzklagen wegen angeblich mangelnder wirtschaftlicher Prüfung der Unternehmen beim Börsengang durch die Deutsche Börse bei 70 bis 80 Unternehmen am Neuen Markt denkbar sind. Steinhübel sagte, seine Klage könne durchaus eine Vorreiterrolle spielen, und zwar für jedes Unternehmen, das nicht profitabel an die Börse geführt wurde. Das gelte immer dann, wenn schon vor dem Börsengang rote Zahlen geschrieben wurden. Die Anwälte wollen die Klagen nicht nur gegen die Deutsche Börse AG, sondern auch gegen die Frankfurter Wertpapierbörse - als öffentlich-rechtliche Trägerin der Frankfurter Börse - einreichen, welcher die Marktaufsicht obliegt. In diesem Falle müsste dann im Extremfall letztlich das Bundesland Hessen als Träger haften. Die Anspruchsvoraussetzungen der Klage sind nach Ansicht Steinhübels geringer als bei den bisher geltend gemachten Prospekthaftungsklagen gegen die Firmen selbst. Zum einen läge ein Vorteil in der längeren Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre und ist oft noch nicht angelaufen. "In der Regel sind diese Ansprüche gegen die Börse noch nicht verjährt", meint Anwalt Steinhübel. Zum anderen müsse gerichtlich nur eine einfache Fahrlässigkeit der Börse nachgewiesen werden. Bei den Prospekthaftungsansprüchen ist dagegen der Nachweis eines Vorsatzes nötig. moo/hvh/mab
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