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    STEUERFALLE für "vermögensverwaltete Fonds" ? ( Venture Cap) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.01 16:55:25 von
    neuester Beitrag 19.08.01 12:51:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 457.529
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      Avatar
      schrieb am 18.08.01 16:55:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      Steuerexperten schließen eine mögliche Steuerfalle nicht aus! Gemäß eines Beschlusses der Steuerreferenten sollen Kriterien
      entwickelt worden sein, um eine Abgrenzung zur Gewerblichkeit vorzunehmen.
      Die nachfolgenden Punkte müssen kumulativ erfüllt werden, um die Gewerblichkeit nach § 15 zu vermeiden.
      - Keinerlei Managementberatung bei den Zielunternehmen
      - Beteiligungen am Zielunternehmen unter 25%
      - Keinerlei Fremdmittelaufnahme
      - Laufende Einkünfte dürfen lediglich im moderaten Umfang erfolgen
      - Langfristige Haltedauer, 3 - 5 Jahre
      Verstößt ein vermögensverwaltender Fonds nur in Einzelteilen gegen einen dieser Punkte, kann dies zur kompletten gewerblichen Infizierung des Fonds und somit zur Aberkennung der Steuerfreiheit führen.
      Wer von den Steuerexperten kann noch mehr dazu sagen?
      Viele Grüße und vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 19:49:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich wüßte gern, woher diese Meldung stammt. Denn wahrscheinlich bezieht sie sich auf irgendeine dubiose Art von Fonds, wie z.B. diesen K1 der hier durch das Forum geistert. Für Investmentfonds sind die Kriterien etwas komisch. Beraten werden die Zielunternehmen da nie. Die Fondsmanager kommen höchsten und sagen: bitte mehr Shareholder value!
      Die 25% Grenze ist total irrelevant.

      Ich könnte mir vorstellen es geht um irgendwelche Venture-Capital Fonds...
      Avatar
      schrieb am 18.08.01 22:56:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hai Leute !

      diese Regelung wird vermutlich bald Anwendung finden bei geschlossenen Risikokapitalfonds, z.B. von Gold-Zack/Gontard o.ä. Es gab jügst einen ausführlichen Artikel zu dem Thema in der Börsenzeitung. Es ist aber offen, ob diese Regelung auch für bereits jetzt geschlossene Fonds gilt usw. Die typischen Investmentfonds sind hiervon sowieso nicht betroffen, da sie i.d.R. nach dem KAG aufgelegt werden und danach sind ja ohnehin keine Einzelbeteiligunen in wesentlichem Umfang möglich.

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 19.08.01 12:51:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Darüber schrieb ich bereits in einem alten Posting:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…


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