Unfallschäden von der Steuer absetzen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.08.01 16:22:51 von
neuester Beitrag 25.08.01 21:58:21 von
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Hallo !
Vor 2 Wochen ist es beim Ausparken im Parkhaus passiert:
Neue Schuhe, vom Pedal abgerutscht und mit dem Kotflügel einen Betonpfeiler gestreift.
Ich könnte mich totärgern.....
Das war übrigens ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Kann man solche Unfallschäden nicht bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen ?
Vor 2 Wochen ist es beim Ausparken im Parkhaus passiert:
Neue Schuhe, vom Pedal abgerutscht und mit dem Kotflügel einen Betonpfeiler gestreift.
Ich könnte mich totärgern.....
Das war übrigens ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Kann man solche Unfallschäden nicht bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen ?
Ganz kurz :
Ja , und zwar in voller Höhe des Schadens .
Thommy
Ja , und zwar in voller Höhe des Schadens .
Thommy
Es sind Werbungskosten. Ich würde mir jedoch Nachweise besorgen
(Polizeiprotokoll, falls vorhanden, andere Zeugen festhalten, Fotos,
Arbeitszeitnachweis, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung)
Eigenleistung zählt nicht. Dann gibst du es bei den sonstigen Werbungskosten der
Rückseite der Anlage N mit einem Beiblatt und kurzer Unfallschilderung an.
Dann ist es auch kein Problem.
(Polizeiprotokoll, falls vorhanden, andere Zeugen festhalten, Fotos,
Arbeitszeitnachweis, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung)
Eigenleistung zählt nicht. Dann gibst du es bei den sonstigen Werbungskosten der
Rückseite der Anlage N mit einem Beiblatt und kurzer Unfallschilderung an.
Dann ist es auch kein Problem.
wenn Vollkasko, dann nur die Selbstbeteiligung.
Dem Finanzamt reicht die Rechnung der Werkstatt aus.
Du hast gegenüber dem FA keine Bringschuld, also Rechung an die Steuererklärung ranheften.
Gruss
Dem Finanzamt reicht die Rechnung der Werkstatt aus.
Du hast gegenüber dem FA keine Bringschuld, also Rechung an die Steuererklärung ranheften.
Gruss
Thank für die vielen Antworten.
Ich habe im Bekanntenkreis einen KFZ-Mechaniker, der die Sache privat ausbeult und überlackiert.
Reichen dem FA ein Kostenvoranschlag und Fotos ?
Eine Wertminderung ist ja schließlich eingetreten.
Gibts hier jemanden, der das Gleiche beim FA durchbekommen hat ?
Ich habe im Bekanntenkreis einen KFZ-Mechaniker, der die Sache privat ausbeult und überlackiert.
Reichen dem FA ein Kostenvoranschlag und Fotos ?
Eine Wertminderung ist ja schließlich eingetreten.
Gibts hier jemanden, der das Gleiche beim FA durchbekommen hat ?
Ich bin selbst steuerberatend nebenberuflich tätig. Wenn es dein Bekannter
repariert, kannst du höchstens die Kosten der Ersatzteile absetzen. Ein Gutachter
oder Kostenvoranschl. wird nicht akzeptiert (BFH-Urteile v. 27.08.93 u. 09.11.79).
Es ist dann nur eine Absetzung für außergew. techn. Abnutzung möglich. Das Auto darf dann aber
nicht älter als 5 Jahre sein.
repariert, kannst du höchstens die Kosten der Ersatzteile absetzen. Ein Gutachter
oder Kostenvoranschl. wird nicht akzeptiert (BFH-Urteile v. 27.08.93 u. 09.11.79).
Es ist dann nur eine Absetzung für außergew. techn. Abnutzung möglich. Das Auto darf dann aber
nicht älter als 5 Jahre sein.
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