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    Bürgschaft/Kaution zur Sicherstellung der Mietforderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.01 14:11:38 von
    neuester Beitrag 16.09.01 22:44:04 von
    Beiträge: 4
    ID: 468.618
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      Avatar
      schrieb am 08.09.01 14:11:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      In unserem Bekanntenkreis gibt es folgenden Fall:

      Vermieter hat berechtigte Ansprüche aus einer
      Bürgschaft (selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf
      die Einreden der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Vorausklage gem. $$ 770, 771 BGB)
      gegenüber seinem Geldinstitut geltend gemacht.
      Dieses lehnt die Zahlung des verbürgten Betrages ab, da nicht beurteilt werden
      könne, ob dies berechtigt sei und fordert ein rechts-
      kräftiges Urteil.

      Kann uns jemand sagen, wie man hier am sinnvollsten
      vorgeht?

      Danke im voraus.
      fr24
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 15:47:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      in diesem fall ist immer ein rechtskräftiges urteil zu fordern. sonst könnte ja jeder kommen. abgesehen davon, ist bestimmt gerade auch diese klausel im vertrag mit der bank geregelt welche genau diesen sachverhalt bestätigt.
      positiv für den kunden ( mieter ), denn würde die bank in diesem fall bezahlen, und ich gehe davon aus dass der mieter das geld nicht hat, würden weitere kosten entstehen, die bestimmt höher sind als die des vermieters. zum anderen dient dieser schutz nur über eine künigung des vertrages durch den vermieter in kraft ( marktüblich ), ehrlich gesagt sollte sich der vermieter bei seiner bank bedanken - sie könnte ihm auch einen " ungewollten " kredit ( darlehen ) verkaufen - anders die situation, als der mieter diesen kredit ( darlehen ) vielleicht aus anderen gründen bekommen würde, um das geld der miete für andere zwecke ein zusetzen.
      resumee: hier ist jemand pleite und möchte kapital daraus schlagen, wohl für den nächsten vermieter ( kaution, 1. miete, umzug....) es ist wohl an der zeit die karten auf den tisch zu legen, und entsprechende hilfe zu erbitten.

      lieb grüsse xenia1245
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 16:15:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      @xenia

      danke für die Antwort.

      Wenn Du bzgl. des rechtskräftigen Urteils recht hättest, dann wäre ja jede Mietbürgschaft
      ein wertloses Papier, das sich kaum ein Vermieter geben lassen würde, oder?

      Im übrigen heißt es ... unter Verzicht auf die Einreden
      der Anfechtbarkeit usw.

      Wir haben in diesem Fall das Gefühl, daß ein (zugegebener-
      maßen blauäugiger) Vermieter von seinem Bürgen gelinkt
      wird, weil möglicherweise beim Schuldner absolut nichts
      mehr zu holen ist (wobei u. E. genau dafür so eine
      Bürgschaft vorgesehen ist, oder?).

      Den Rest, Kredit und Pleite, verstehe ich leider nicht!

      Gruß, fr24
      Avatar
      schrieb am 16.09.01 22:44:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      @fr24: Die Antwort von xenia ist schwer verständlich. Falls der Vermieter Rechtsschutz hat, sollte ein Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden.Es gibt auch Haus- und Grundeigentümer-Vereine, die Rechtsberatung geben.


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