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    GBR: Muß ish die Zinseinnahmen bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.01 17:07:15 von
    neuester Beitrag 23.09.01 19:28:52 von
    Beiträge: 3
    ID: 477.057
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      schrieb am 23.09.01 17:07:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Betreibe kleinere Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Muß ich die Zinseinahmen bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben oder erst am Jahresende bei der Einnahmen /Ausgabenübersicht.
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 17:17:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zinsen sind keine Umsätze. Sie gehören in die Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung der GbR.
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 19:28:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke megaschotte. Hatte ich mir schon gedacht.


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