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    OBAG via ISAR Amper - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.01 13:57:49 von
    neuester Beitrag 05.11.01 15:05:32 von
    Beiträge: 2
    ID: 499.382
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      schrieb am 05.11.01 13:57:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zur Einleitung:

      Ad hoc: Isar-Amperwerke AG
      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Mitteilung nach § 15 WpHG der E.ON Energie AG , München, im Namen und Auftrag der Isar-Amperwerke Aktiengesellschaft (IAW), München, Wertpapierkenn-Nr. 504 500, OBAG Aktiengesellschaft (OBAG), Regensburg, Wertpapierkenn-Nr. 567 800, 567 803, EVO Energieversorgung Oberfranken AG (EVO), Bayreuth, Wertpapierkenn-Nr. 518 600, Überlandwerk Unterfranken AG (ÜWU), Würzburg, Wertpapierkenn-Nr. 756 500, 756 503 und der Großkraftwerk Franken AG (GFA), Nürnberg Wertpapierkenn-Nr. 590 400 Die Vorstände und Aufsichtsräte der IAW, OBAG, EVO, ÜWU und GFA haben beschlossen, ihren Hauptversammlungen jeweils die Verschmelzung jedes der vier letztgenannten Unternehmen auf die IAW mit folgenden Umtauschverhältnissen zu empfehlen: 1. Verschmelzung der OBAG auf die IAW: Umtauschverhältnis (nach Durchführung eines Aktiensplits von l : 25 bei IAW): Eine OBAG-Aktie zu 1,56373987 Aktien der IAW; 2. Verschmelzung der EVO auf die IAW: Umtauschverhältnis (nach Durchführung eines Aktiensplits von l : 25 bei IAW): Eine Aktie der EVO zu 0,9452091 Aktien der IAW; 3. Verschmelzung der ÜWU auf die IAW: Umtauschverhältnis (nach Durchführung eines Aktiensplits von l : 25 bei IAW): Eine Aktie der ÜWU zu 1,01102501 Aktien der IAW; 4. Verschmelzung der GFA auf die IAW: Umtauschverhältnis (nach Durchführung eines Aktiensplits von l : 25 bei IAW): Eine Aktie der GFA zu 12,72526421 Aktien der IAW. Vorstand und Aufsichtsrat der IAW haben ferner beschlossen, der Hauptversammlung der IAW vorzuschlagen, den jährlichen Ausgleich (§ 304 AktG) auf Grund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit E.ON Energie AG im Zuge der vorgenannten Verschmelzungen von derzeit EURO 31,59 je DM 50,00 Nominalbetrag des Grundkapitals auf EURO 37,57 je DM 50,00 Nominalbetrag des Grundkapitals anzuheben. München, den 23. Mai 2001 Der Vorstand Ende der Ad-hoc-Mitteilung © DGAP 23.05.2001

      WKN: 504500; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, München; Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg Ende der Mitteilung

      Diese Passage ist interessant:

      1. Verschmelzung der OBAG auf die IAW: Umtauschverhältnis (nach Durchführung eines Aktiensplits von l : 25 bei IAW): Eine OBAG-Aktie zu 1,56373987 Aktien der IAW;


      Derzeitiger OBAG-Kurs: 45 Euro
      Derzeitiger ISAR-Kurs: 850 Euro
      Wandlungsverhältnis: 1 OBAG zu 1,56373987 ISAR

      Was kostet mich eine ISAR über den Umweg der OBAG-Verschmelzung:

      45 : 1,56373987 = 28,78 Euro je IUAW-Aktie nach Splitt
      vor Splitt: 28,78 * 25 = 719,50 Euro



      Vergleich:
      aktueller Kurs IAW: 850 Euro
      Differenz: 130,50 Euro bzw. 18,1%

      Hoffe, ich habe nichts vergessen...Viel Spaß beim kaufen!

      Jo123
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 15:05:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      too late...

      der rechenfehler ist wie folgt: nach dem split (1:25) gibt es 5 gratisaktien, d.h. 1:30. folglich ist die kurzdifferenz von 18% nahe am fair value von 20%.


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