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    Habe Aktien gerade ausserbörslich 1/10 billiger bekommen! Bekomme ich nun Ärger? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.05 20:49:55 von
    neuester Beitrag 29.08.05 22:31:54 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.003.347
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      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:49:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe eben 2000 Stück Palladon zu 0,054 bei TradeGate/ OTC Consors erworben.
      Die Order ist abgeschlossen, ich habe ca 100€ bezahlt und der Aktienwert steht bei ca 800€.
      Kauf zu 0,054€ aktueller Kurs bei ca 0,50€!

      Keine Minute nach diesem Deal rief bei mir Consors an, ich war aber nicht zu erreichen!

      Frage:
      Ist das Geschäft rechtens?
      Ich denke ja, sonst würde Consors nicht anrufen!;)
      Was soll ich machen, wenn Consors mir im irgendeiner Weise drohen sollte?
      Einen Anwalt nehmen?
      Was kann ich dafür, wenn mir TradeGate einen Superpreis bietet, der meiner Meinung nach rechtsgültig ist?

      Gruß
      R.R.


      TradeGate PV1 EUR 0,440 0,054 - 0,386 - 87,73 % 29. Aug 20:23 0,480 0,540 29. Aug 20:26


      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:51:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier der Beweis!

      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:54:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      :D

      Glückwunsch-
      gibt es noch welche??

      nk

      Ist das auch dein Antlitz da oben in der Ecke?
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:55:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Yep, aber was ist jetzt mit Consors, abweisen?;)

      Der Kurs wurde so getaxt, ich habe meinen Augen nicht getraut, aber das Geschäft ist nun mal durch!:)
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:55:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du wirst Pech haben, es gibt für in solche Fälle eine Misstrade-Regelung, die könnte hier greifen. Hätte man dir die Aktien zum 10-fach höheren Kurs geliefert, wärst du ja vermutlich auch nicht einverstanden.:rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:58:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal abwarten was die Regelung besagt, vorerst habe ich zu diesem Preis gekauft.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 20:59:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Ich denke ja, sonst würde Consors nicht anrufen!" :laugh:

      Na logo ist das rechtsgültig-sonst würden sie Dich ja nicht anrufen. :)


      :( ...nur mich haben sie noch nie nach einem gültigen Trade angerufen.:mad:

      Irgendwie ungerecht!:D
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:01:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber!

      Wäre der Kurs 10mal höher gewesen wäre dieser Deal niemals zustande gekommen, weil das Guthaben nicht gereicht hätte.
      Und hätte ich durch meinen Fehler diese Aktien zu teuer erworben, wäre es mein Fehler gewesen, für den ich alleine verantwortlich gewesen wäre!

      So lag der Fehler bei Consors, der Preis wurde getaxt und ich habe den Preis gerne genommen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:04:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du wirst Pech haben, aber wichtig ist, nicht voreilig zu verkaufen. Sonst stornieren die dir deine Kauforder, aber nicht deine Verkaufsorder und du must dich teuer eindecken.

      Misstraderegelung besagt, "... bei einem Referenzpreis grösser 0,40 €, wenn die Abweichhung min. 10% beträgt..."
      ist ein Misstrade gegeben.

      :(
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:05:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Sprichst Du aus Erfahrung?
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:07:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bis zum Oberlandesgericht wirds ja wohl reichen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:08:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kein Wunder, dass es in Deutschland keine Aktienkultur gibt. Zu viele kaufen Mantelwerte, Scheisswerte, etc um ein paar Euro.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:10:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hausmannskost, das ist kein Mantelwert, seit kurzem ist das ein solider Wert!:mad:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:13:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.719.248 von hausmannskost am 29.08.05 21:08:49[/posting]Du solltest dich als aufrichtiger linker nicht mit so kapitalistischen Dingen wie Aktien befassen!:look:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:18:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Interessante Story!

      Hatte mich auch schon immer gefragt was in dem Fall passiert.

      Eigentlich ist es ja die eigene Dummheit des Verkäufers oder nicht?

      Was wäre z.B. wenn ich meine Aktien UM JEDEN PREIS verkaufen möchte?

      @MrRipley... wäre cool, wenn Du mich wenn alles geregelt ist mal per BM informieren könntest, wie die Sache abgelaufen ist.


      Davon einmal abgesehen...

      Die Thread-Überschrift müsste wohl heissen:

      "... ausserbörsluch für 1/10 des Preises bekommen..." und nicht "...1/10 billiger bekommen".

      Hatte nämlich anfangs gedacht "wat will der Jeck? Warum macht er nen neuen Thread auf nur weil er ne Aktie bei -10% bekommt" ;)



      Bye,
      Martin
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:20:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14/tiger

      Auch aufrechte Linke dürfen an den Börsen verdienen, nicht nur Scheinchristen, Wirtschaftsliberale und all das Gesindel.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:29:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.719.395 von hausmannskost am 29.08.05 21:20:47[/posting]Na gut, in deinem Fall kann man das ja mal durchgehen lassen , aber pass auf, dass du nicht in einen Misstrade hineingezogen wirst!:D
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:34:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      Ist mir noch nie passiert bei einigen tausend deals.
      Sollte es mir doch mal passieren, würde ich sagen: shit happens.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:44:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      EinKoelner
      ...im Eifer des Gefechts habe ich Preis mit billiger verwechselt...:eek:

      Es war wirklich sonderbar, keine Minute nach dem Trade ging das Telefon.
      Der Typ hat jetzt Schweissperlen auf der Stirn.

      Menschliches Versagen kann ich da nur sagen.

      Aber wie oft habe ich schon versagt und war nicht versichert?
      Die Bankfuzzis sind doch bestens versichert...
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:46:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sehe es auch gerade erst!:rolleyes:
      1/10 was für´n Quatsch:p
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:53:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wenn dich Consors schon angerufen hat dann ist es ein Misstrade !
      Der Makler hat genug Zeit den Trade stornieren zu lassen ... ;) !

      Die 900 € wirst du nicht retten können ... ;) ... aber ich drücke dir die Daumen !
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:56:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Also ich habe keinen Misst gemacht:D LOL
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:56:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:57:09
      Beitrag Nr. 24 ()
      @All

      Wo gibt es die Misstradesregeln einzusehen?
      Ich habe noch nie davon gehört...:p
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:59:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]17.719.886 von MrRipley am 29.08.05 21:56:00[/posting]Ne du nicht aber die Berliner Freiverkehr (Aktien) AG ;) die stellen nämlich die Quotes ... und die können den Trade locker bis morgen früh VOR Handelseröffnung noch stornieren !

      Solltest du verkauft haben musst du dich wieder eindecken ... in diesem Fall bist du nämlich short :D !

      Dein Kauf wird storniert ... also der Bestand ausgebucht - Ohne Kosten ... nur wenn du verkauft hast bucht dir Consors die Aktien ins MINUS ... also wärst du short :D !
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 21:59:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      #23

      Schwarz auf Weiss, ich sehe keinen Misstrade
      - ich sehe nur 2000Stück Umsatz zu 0,054!;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:01:44
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich habe nicht verkauft, so grün bin ich nicht mehr.:D
      Wie kann ich meine Teile noch schnell retten, bevor es Morgen VOR Handelseröffnung wird?
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:02:12
      Beitrag Nr. 28 ()
      https://www.cortalconsors.de/euroWebDe/servlets/embeddedSour…

      Mistrades im Frankfurter Parketthandel
      Bei Fehler: Storno
      Smart Trading schützt Anleger und Emittenten durch die Mistrade-Regelung vor fehlerhaften Orderausführungen. Die Mistrade-Regelung ermöglicht die Aufhebung eines Geschäftsabschlusses, wenn dieser zu einem nicht marktgerechten Preis zustande kam. Solche nicht marktgerechten Preise können etwa von technischen Fehlern oder einer falschen Eingabe herrühren.

      Investoren bzw. das von diesen beauftragte Institut und Emittenten können in einem solchen Fall einen Mistrade-Antrag stellen – per Telefon, Fax oder E-Mail. Wird diesem Antrag statt gegeben, wird das fehlerhafte Geschäft rückgängig gemacht. Für den Antrag haben die Handelsteilnehmer zwei Stunden ab der Feststellung des Börsenpreises Zeit. Mistradefähige Wertpapiere sind Optionsscheine, Zertifikate und Aktienanleihen. Die Schadenshöhe pro Antragsteller muss mindestens 500 Euro betragen.

      Zunächst wird festgestellt, ob ein Mistrade-Antrag prüfungsfähig ist. Anhand eines Vergleichs zwischen dem festgestellten Preis des Instrumentes und den Preisen des Basiswertes zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses wird in einem Verfahren unter Beteiligung von Handelsteilnehmern geprüft, ob die Order zu einem nicht marktgerechten Preis ausgeführt wurde.

      Anleger und Emittenten, die einen Mistrade-Antrag stellen wollen, wenden sich bitte an die Marktsteuerung der Deutschen Börse unter:

      Telefon: 069 / 211 13870
      Fax: 069 / 211 14419
      E-Mail: mistrade@deutsche-boerse.com


      http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/listcontent/gdb_…
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:03:33
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]17.719.935 von MrRipley am 29.08.05 21:59:36[/posting]Den Misstrade siehst du ja auch nicht ... den macht man ! :D

      ... was meinst du wie oft ich schon diese komische Nummer von Consors im Display hatte ... immer wieder Misstradereglung ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:04:57
      Beitrag Nr. 30 ()
      Mistraderegelung zwischen CortalConsors und Deutsche Börsenmakler GmbH(1.)Die Parteien vereinbaren ein vertragliches Aufhebungsrecht für den Fall der Bildung nichtmarktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien einGeschäft aufheben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien („die meldende Partei“)nach Maßgabe der folgenden Regelungen die Aufhebung gegenüber der anderen Parteifristgemäß verlangt.(2.)Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis des Geschäfts aufgrunda)eines Fehlers im technischen System einer der beiden Vertragsparteien oder einesdritten Netzbetreibers oderb)aufgrund eines Irrtums bei der Eingabe eines Kurses im Handelssystemerheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffendenGeschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Die fehlerhafte Eingabe desVolumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäftsabschlusses.(3.)Eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Preis liegt insbesonderevor, der Referenzpreis und der beanstandete Preis um mehr als 1% (ein Prozent) voneinanderabweichen.(4.)Als Referenzpreis gilt der Durchschnittspreis der letzten 3 vor dem Geschäft zustandegekommenen Geschäfte desselben Handelstages. Ist nur ein Preis unmittelbar vor demGeschäft zustande gekommen, so wird dieser als Referenzpreis herangezogen. Referenzbörsekann jedes börsliche oder außerbörsliche System sein, bei dem Kurse nach den Grundsätzendes organisierten Marktes festgestellt werden.Bei Optionsscheinen und Zertifikaten kann der Referenzpreis, sofern nach den oben genanntenBedingungen kein Referenzpreis festgestellt werden kann, mittels einer marktüblichen undobjektiv nachvollziehbaren Methode ermittelt werden. Der Nachweis ist in jedem Fall nachMaßgabe von Absatz 6 d von der meldenden Partei zu erbringen.(4.)Ist ein Referenzpreis gemäß Absatz 4 nicht zu ermitteln, so liegt kein Mistrade im Sinne dieserRegelung vor.(6.)Form und Frist der Meldunga)Die Mistrade-Meldung kann nur von den Handelspartnern selbst und bei Aktienspätestens 30 Minuten, bei Optionsscheinen, Zertifikaten und sonstigen Wertpapierarten120 Minuten nach Abschluss des aufzuhebenden Geschäftes erfolgen.b)Bei Geschäften, bei denen die Anzahl der gehandelten Papiere multipliziert mit derDifferenz zwischen gehandeltem Preis und Referenzpreis über 100.000,- Euro beträgt,kann die Meldung des Mistrades ausnahmsweise bis 5 Minuten nach dem letztmöglichenHandelszeitpunkt für das jeweilige Wertpapier des jeweiligen Handelstages geltendgemacht werden.c)Die Meldung erfolgt telefonisch innerhalb der Meldefrist. Unverzüglich danach hat diemeldende Partei eine schriftliche Bestätigung nebst Begründung des Mistrades an dieandere Partei per Telefax zu übersenden. Der Zugang hat innerhalb von 60 Minuten oderunverzüglich nach telefonischer Meldung zu erfolgen.d)Die schriftliche Bestätigung muss mindestens enthalten: Wertpapier, Anzahl undAbschlusszeitpunkt der betroffenen Geschäfte mit dem jeweils gehandelten Volumen undden jeweils gehandelten Preisen, Angaben zur Berechnung des marktüblichen Preises(insbesondere Nennung der Berechnungsformel) und die Begründung, warum einefehlerhafte Preisfeststellung vorliegt.(7.)Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Geschäfte, bei denen die Anzahl der gehandeltenPapiere multipliziert mit der Differenz zwischen dem gehandelten Preis und dem Referenzpreis
      --------------------------------------------------------------------------------
      Page 2
      unter 100,- Euro liegt (Mindestschaden). Unterhalb dieses Betrages liegende Geschäfte sindverbindlich.(8.)Die Aufhebung des Vertrages erfolgt bei rechtzeitiger und ordnungsgemäß erteilter Mitteilungmittels Stornierung des Geschäftes durch beide Vertragsparteien beziehungsweise, sofern eineStornierung nicht mehr möglich ist, durch die Verbuchung eines entsprechendenGegengeschäftes zwischen den Vertragsparteien.(9.)§ 122 BGB ist entsprechend anwendbar.(10.) Darüber hinaus gehende Rechte der Vertragsparteien bleiben von dieser Regelung unberührt.
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:13:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      sehe gerade, die Order ist storniert worden!:mad:

      Fragt sich nur, ob es innerhalb der First geschah:eek:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:18:22
      Beitrag Nr. 32 ()
      Klar der Berliner Freiverkehr ist da grosszügig :D !

      Deshalb VORSICHT bei solchen Dingern mit einem voreiligen Verkauf ... wenn man während der regulären Handelszeit an solch einen Misstrade gerät ... ist man geneigt (aufgrund schneller Gewinne) wieder zu verkaufen ... wird aber der Trade nach einem erfolgten Verkauf storniert ist man "ungewollt" short gegangen und muss sich eindecken ... das kann auch mal ins Auge gehen ;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:20:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ja ich weiss!:eek:

      Ist dir das schon oft passiert?


      Nun haben sie auch die letzten Spuren verwischt:
      Alle Limits sind nun gestrichen, die vorher noch Misstradesfähig waren. *grmmph*


      Leute lasst euch nicht verarschen!;):laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:22:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich habe mir früher einen Computerfehler (Software Fehler) bei TradeGate zu nutze gemacht und dadurch den einen oder andere super Trade gehabt .... das ist nun viele Jahre her ... leider wurde auch der eine oder andere Trade storniert ... deshalb kenne ich mich aus mit diesen Anrufen von Consors :D !


      ... viele dieser Aktien werden soch lange nicht mehr auf TradeGate gehandelt ... ! :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:24:51
      Beitrag Nr. 35 ()
      ... es ist alles nur Technik ... aber den Markt nun nach solchen Chancen professionell zu scannen halte ich für Blödsinn ... TradeGate ist viel besser und zuverlässiger geworden !

      Früher hatte man desöfteren die Chance einen Misstrade über die Frist zu retten ... heut eruft Consors nach ein paar Minuten an weil der Makler storniert hat !
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:27:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich hätte den Makler in Berlin (?) irgendwie ablenken sollen,
      dann hätte er keine Zeit gehabt den Trade meines Lebens zu stornieren :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:30:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      [posting]17.720.293 von MrRipley am 29.08.05 22:27:31[/posting]So bleibt es halt nur ein Misttrade. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:31:18
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich geh jetzt ins Bettchen.
      Gute Nacht zusammen,
      vielleicht träume ich von unstornierbaren 1/10Preistrades in Regionen von mehreren 100k€:):cry:
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:31:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      [posting]17.720.293 von MrRipley am 29.08.05 22:27:31[/posting]... die merken das erst beim abrechnen !
      Die Order führen die nicht persönlich aus ... dafür gibt es zu viele Werte !

      Es gibt nicht viele Makler die "Stehdienst" haben ... das machen heute die Computer ... aber abrechnen muss der Makler dennoch !
      Avatar
      schrieb am 29.08.05 22:31:54
      Beitrag Nr. 40 ()
      Verdammter Misst,
      Nacht!:kiss:


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