Sieht so ein Menschenfresser aus????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.01.06 09:30:30 von
neuester Beitrag 13.01.06 16:59:37 von
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Quelle: Focus
Da wird einem Angst und Bange.....
Erneuter Prozess
Kannibale gut aufgelegt
12.01.06, 16:13 Uhr |
Armin Meiwes, der einen Ingenieur tötete und verspeiste, hat sich zu Beginn seines zweiten Prozesses locker und gelöst präsentiert.
Von Göran Schattauer
Der 44-Jährige erschien am Donnerstag pünktlich vor dem Frankfurter Landgericht und und scherzte mit seinen drei Anwälten.
Der Computerfachmann aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda, der in den Medien als Armin M. bekannt wurde, ist wegen Mordes angeklagt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Nach Verlesung der Anklageschrift soll Meiwes erneut vernommen werden.
Bluttat in gottverlassenem Gutshof-Keller
Zwar ist die deutsche Kriminalgeschichte reich an abscheulichen Verbrechen, doch zu den absurdesten und unbegreiflichsten Fällen zählt wohl jene Bluttat, die sich am 10. März 2001 im Keller eines gottverlassenen Gutshofes im hessischen Rotenburg ereignete: Vor laufender Videokamera schnitt Meiwes dem 43-jährigen Software-Entwickler Bernd Jürgen Brandes aus Berlin mit dessen Einverständnis das Geschlechtsteil ab.
Appetit auf Menschenfleisch
Anschließend erstach er seinen Gast, portionierte ihn und frostete die Leichenteile ein. Wenn ihn der Appetit auf Menschenfleisch überkam, bruzelte er sich ein paar Happen und verspeiste sie. Im Januar 2004 verurteilte das Landgericht Kassel den „Kannibalen von Rotenburg“ zu achteinhalb Jahren Haft – wegen Totschlags. Das Landgericht Frankfurt am Main muss den Prozess neu aufrollen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erstinstanzliche Urteil wegen „durchgreifender rechtlicher Bedenken“ kassiert hatte. Nun droht dem 44-jährigen Meiwes lebenslange Haft wegen Mordes.
Die Frage nach dem Motiv
Wie schon beim ersten Verfahren wird die – rechtsgeschichtlich einzigartige – Frage zu beantworten sein: Beging Meiwes einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (er hatte sich die viereinhalbstündigen Videoaufnahmen der Schlachtung später angeschaut und sich sexuell befriedigt)? Oder hatten Täter und Opfer ganz bewusst und einvernehmlich eine Vereinbarung getroffen, von der jeder auf seine ganz spezielle Weise profitierte?
Meiwes hegte schon in der Pubertät wahnwitzigste sexuelle Phantasien, die darin gipfelten, einen jungen Mann zu schlachten und sich einzuverleiben: „Ich habe mir vorgestellt, dass der, der bei mir sein soll, mich auch nicht mehr verlassen soll.“ Der konturenlose und bieder wirkende Siemens-Angestellte Brandes indes war vom Wunsch besessen, jemand möge ihm sein Glied abtrennen. Für die Lust bringende, zweifellos tödlich verlaufende Entmannung bot der Arzt-Sohn einem Stricher aus der Berliner Bahnhofsszene einmal 10 000 Mark. Doch der Sexpartner, der Brandes gelegentlich mit Gürtelhieben und Bissen ins Gemächt verwöhnen musste, brachte das Fleischermesser nur als Requisite zum Einsatz.
Opfer „zum Schlachten“ gesucht
Als Mann der Tat entpuppte sich schließlich Armin Meiwes, der in einer dunklen Nische des Internets ein Opfer „zum Schlachten“ gesucht hatte. Brandes, in Sachen Kannibalismus ebenfalls online unterwegs, zeigte sich interessiert. Schnell spürten die beiden, dass ihr virtueller Gegenüber es offenbar ernst meint. Ganz real verabredeten sie sich zum Essen in Meiwes’ einsam gelegenen, verkommenen Fachwerkhaus.
„Ich habe ihn noch mal geküsst, habe auch gebetet und für ihn und für mich um Vergebung gebeten – und dann habe ich es gemacht“, sagte Meiwes zu Beginn des ersten Prozesses. Damals bescheinigten ihm Psychologen und Sexualwissenschaftler eine „schwere seelische Abartigkeit“. Zugleich erklärten sie, dass er voll schuldfähig ist. Damit entfiel die juristische Grundlage, den Schlächter in die Psychiatrie einzuweisen – wohin er nach Meinung nicht weniger Fachleute jedoch zwingend gehört.
Angst vor Wiederholungstat
Als „dringend behandlungsbedürftig“ stuft etwa der Bremer Rechtsprofessor und Psychoanalytiker Lorenz Böllinger den „Kannibalen von Rotenburg“ ein. Ohne intensive Therapie bestehe „eine beträchtliche Wiederholungsgefahr, wenn er wieder rauskommt“. Nach dem Kasseler Urteil wäre dies spätestens 2008 der Fall. In einem Brief hatte der Männerfleisch-Fetischist einmal geäußert, es sei „ein irres Gefühl, der Herrscher über einen anderen zu sein und ihn in Portionen zu schneiden.“
Für das Verfahren vor der 21. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts sind 14 Prozesstage angesetzt, der letzte am 9. März.
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Da wird einem Angst und Bange.....
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12.01.06, 16:13 Uhr |
Armin Meiwes, der einen Ingenieur tötete und verspeiste, hat sich zu Beginn seines zweiten Prozesses locker und gelöst präsentiert.
Von Göran Schattauer
Der 44-Jährige erschien am Donnerstag pünktlich vor dem Frankfurter Landgericht und und scherzte mit seinen drei Anwälten.
Der Computerfachmann aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda, der in den Medien als Armin M. bekannt wurde, ist wegen Mordes angeklagt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Nach Verlesung der Anklageschrift soll Meiwes erneut vernommen werden.
Bluttat in gottverlassenem Gutshof-Keller
Zwar ist die deutsche Kriminalgeschichte reich an abscheulichen Verbrechen, doch zu den absurdesten und unbegreiflichsten Fällen zählt wohl jene Bluttat, die sich am 10. März 2001 im Keller eines gottverlassenen Gutshofes im hessischen Rotenburg ereignete: Vor laufender Videokamera schnitt Meiwes dem 43-jährigen Software-Entwickler Bernd Jürgen Brandes aus Berlin mit dessen Einverständnis das Geschlechtsteil ab.
Appetit auf Menschenfleisch
Anschließend erstach er seinen Gast, portionierte ihn und frostete die Leichenteile ein. Wenn ihn der Appetit auf Menschenfleisch überkam, bruzelte er sich ein paar Happen und verspeiste sie. Im Januar 2004 verurteilte das Landgericht Kassel den „Kannibalen von Rotenburg“ zu achteinhalb Jahren Haft – wegen Totschlags. Das Landgericht Frankfurt am Main muss den Prozess neu aufrollen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erstinstanzliche Urteil wegen „durchgreifender rechtlicher Bedenken“ kassiert hatte. Nun droht dem 44-jährigen Meiwes lebenslange Haft wegen Mordes.
Die Frage nach dem Motiv
Wie schon beim ersten Verfahren wird die – rechtsgeschichtlich einzigartige – Frage zu beantworten sein: Beging Meiwes einen Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (er hatte sich die viereinhalbstündigen Videoaufnahmen der Schlachtung später angeschaut und sich sexuell befriedigt)? Oder hatten Täter und Opfer ganz bewusst und einvernehmlich eine Vereinbarung getroffen, von der jeder auf seine ganz spezielle Weise profitierte?
Meiwes hegte schon in der Pubertät wahnwitzigste sexuelle Phantasien, die darin gipfelten, einen jungen Mann zu schlachten und sich einzuverleiben: „Ich habe mir vorgestellt, dass der, der bei mir sein soll, mich auch nicht mehr verlassen soll.“ Der konturenlose und bieder wirkende Siemens-Angestellte Brandes indes war vom Wunsch besessen, jemand möge ihm sein Glied abtrennen. Für die Lust bringende, zweifellos tödlich verlaufende Entmannung bot der Arzt-Sohn einem Stricher aus der Berliner Bahnhofsszene einmal 10 000 Mark. Doch der Sexpartner, der Brandes gelegentlich mit Gürtelhieben und Bissen ins Gemächt verwöhnen musste, brachte das Fleischermesser nur als Requisite zum Einsatz.
Opfer „zum Schlachten“ gesucht
Als Mann der Tat entpuppte sich schließlich Armin Meiwes, der in einer dunklen Nische des Internets ein Opfer „zum Schlachten“ gesucht hatte. Brandes, in Sachen Kannibalismus ebenfalls online unterwegs, zeigte sich interessiert. Schnell spürten die beiden, dass ihr virtueller Gegenüber es offenbar ernst meint. Ganz real verabredeten sie sich zum Essen in Meiwes’ einsam gelegenen, verkommenen Fachwerkhaus.
„Ich habe ihn noch mal geküsst, habe auch gebetet und für ihn und für mich um Vergebung gebeten – und dann habe ich es gemacht“, sagte Meiwes zu Beginn des ersten Prozesses. Damals bescheinigten ihm Psychologen und Sexualwissenschaftler eine „schwere seelische Abartigkeit“. Zugleich erklärten sie, dass er voll schuldfähig ist. Damit entfiel die juristische Grundlage, den Schlächter in die Psychiatrie einzuweisen – wohin er nach Meinung nicht weniger Fachleute jedoch zwingend gehört.
Angst vor Wiederholungstat
Als „dringend behandlungsbedürftig“ stuft etwa der Bremer Rechtsprofessor und Psychoanalytiker Lorenz Böllinger den „Kannibalen von Rotenburg“ ein. Ohne intensive Therapie bestehe „eine beträchtliche Wiederholungsgefahr, wenn er wieder rauskommt“. Nach dem Kasseler Urteil wäre dies spätestens 2008 der Fall. In einem Brief hatte der Männerfleisch-Fetischist einmal geäußert, es sei „ein irres Gefühl, der Herrscher über einen anderen zu sein und ihn in Portionen zu schneiden.“
Für das Verfahren vor der 21. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts sind 14 Prozesstage angesetzt, der letzte am 9. März.
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ich glaube nicht, daß der therapiert werden kann. er gehört entweder bis zum 70.lebensjahr weggesperrt oder aber zu den kannibalen zb in neuguinea, borneo oder so abgeschoben.
der ist wirklich irre.
cura
der ist wirklich irre.
cura
[posting]19.689.400 von curacanne am 13.01.06 09:47:42[/posting]finde ich auch,
aber das freiwillige Opfer war auch nicht ganz propper....
Mann,ich frage mich,was geht in so einer menschlichen Birne so vor sich????
Cl.
aber das freiwillige Opfer war auch nicht ganz propper....
Mann,ich frage mich,was geht in so einer menschlichen Birne so vor sich????
Cl.
Is schon der knaller, dass so ein Typ nur 30km weit weggewohnt hat. Auf einigen unserer Motorradtouren, sind wir fast an dem Haus vorbeigefahren.
Bei mir ist aber noch alles dran
Bei mir ist aber noch alles dran
und ich wohne nur 3 km von diesem Haus entfernt und kenne Ihn persönlich, KEIN Fake!!
Ist echt heftig, was damals bei uns hier abgegangen ist!
Man kann leider einem Menschen nur vor den Kopf schauen
Wer ihn kennengelernt hat, wäre niemals darauf gekommen, dass er zu so einer Tat fähig fahig ist!
Ich habe ihn als netten, hilfbereiten und offenen Menschen kennengelernt!
So täuscht man sich!
Ist echt heftig, was damals bei uns hier abgegangen ist!
Man kann leider einem Menschen nur vor den Kopf schauen
Wer ihn kennengelernt hat, wäre niemals darauf gekommen, dass er zu so einer Tat fähig fahig ist!
Ich habe ihn als netten, hilfbereiten und offenen Menschen kennengelernt!
So täuscht man sich!
@sebesdschen
ihr habt best. die "Berg-Route" über den "Stock" gemacht gell?
ihr habt best. die "Berg-Route" über den "Stock" gemacht gell?
[posting]19.689.822 von icepak am 13.01.06 10:10:08[/posting]Klar gings zum Stock! Wo sonst triff man auf solch eine Menge Gaskranker? waren letztes Jahr öfters da...
Ist eben ein Fleischfresser wie viele andere.
Aber das Opfer hat sich gerne verspeisen lassen.
Im Gegensatz zu den millionen unschuldiger Tiere, die qualvoll gehalten und dann gefressen werden.
Aber das Opfer hat sich gerne verspeisen lassen.
Im Gegensatz zu den millionen unschuldiger Tiere, die qualvoll gehalten und dann gefressen werden.
ist aber nicht ganz ungefährlich diese Strecke, gell?
Wir Mountain-Biker haben da schon einiges erlebt, aber am schlimmsten sind die Autofahrer im Sommer.
Das das keine Rennstrecke mehr ist,vergessen leider noch zu viele von denen
Wir Mountain-Biker haben da schon einiges erlebt, aber am schlimmsten sind die Autofahrer im Sommer.
Das das keine Rennstrecke mehr ist,vergessen leider noch zu viele von denen
hi icepak,
dann sind wir ja sozusagen fast nachbarn!
im übrigen hab ich den gleichen anwalt wie der mewes, was aber auch unsere einzige gemeinsamkeit ist!
sonnigen gruß aus dem kleinem rotenburg,
der SMY
dann sind wir ja sozusagen fast nachbarn!
im übrigen hab ich den gleichen anwalt wie der mewes, was aber auch unsere einzige gemeinsamkeit ist!
sonnigen gruß aus dem kleinem rotenburg,
der SMY
Ich frag mich, wie man so einen Typen überhaupt verteidigen kann...mir wäre angst und bange, wenn ich dem gegenübersitzen müsste...
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