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    steuerliche Aspekte für Einkünfte Minderjähriger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.06 21:35:14 von
    neuester Beitrag 27.02.06 13:01:18 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.043.282
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      schrieb am 26.02.06 21:35:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe folgende Frage:

      Das Kindergeld gibt es ja bei Kindern, die 18 oder älter sind und eine Berufsausbuildung... machen nur dann vollständig, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Kindes 7680 Euro nicht übersteigen.

      Frage: Gilt diese Grenze auch für Kinder unter 18 Jahre? Meines Wissens existiert eine solche Grenze in diesem Fall nicht. Mit anderen Worten: Das Kind könnte z.B. eigene Einkünfte aus Aktien/Fondsgewinnen (wo ansonsten Speku-Steuer anfällt) komplett kassieren, ohne etwas abführen zu müssen. Liege ich hier falsch?
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:09:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja.
      Z.B. in diesem Fall:
      Du hast Deinem Sohn vor JAhren einen hohen Betrag geschenkt.
      Alle 10 Jahre kannst Du ihm ja bis zu 205.000 Euro schenken.
      Nun machst Du als Bevollmächtigter im Depot Deines Sohn (<18 Jahre) innerhalb eines Jahres mit Aktien etc viele 10.000 Euro an Gewinn. Dann ist er, wie auch alle anderen Bürger, steuerpflichtig.

      Alles andere würde mich sehr wundern.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:13:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und gleich noch `ne Frage dazu:

      Angenommen, es ist steuerunschädlich, als Minderjährige/r grenzenlos Einkünfte steuerfrei zu kassieren.
      Irgendwann wird das Kind 18 Jahre. Gilt ab dann die Einkommensgrenze von 7680 Euro (also für das Restjahr), oder gilt dann das vollständige Jahr, indem die Volljährigkeit erreicht ist, in dem man die 7680 nicht überschreiten soll?
      (verständlichere Formulierung: Kann das Kind bis einen Tag vor der Volljährigkeit hohe Spekugewinne steuerfrei kassieren, oder gilt die Grenze bereits ab dem 1. Januar des Jahres, in dem das Kind 18 wird?)

      Ich freue mich schon auf Antworten...
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:18:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht liege ich auch falsch.
      Wäre interessant zu erfahren, ob man mit < 18 keine Steuern auf Spekulationsgewinne zahlen muß.
      Warum sollte das aber so sein?
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:26:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Supertubos

      "Nun machst Du als Bevollmächtigter im Depot Deines Sohn (< 18 Jahre) innerhalb eines Jahres mit Aktien etc viele 10.000 Euro an Gewinn. Dann ist er, wie auch alle anderen Bürger, steuerpflichtig."

      ICH mache ja keinen Gewinn. Ich bin zwar Bevollmächtigter, aber der Gewinn soll doch der Sohn behalten. Ich will nur dafür sorgen, dass sich das Depot des Sohnes vermehrt! Ich möchte also auf keinen Fall den Gewinn irgendwann wieder auf mich umschreiben lassen. Wenn mein Sohn aber später schon kein Bafög bekommt und er dem Staat damit nicht auf der Tasche liegt, will ich wenigstens heute dafür sorgen, dass ich nicht jetzt von nichtübertragenden Depotanteilen Speku-Steuern zahle und ich dann später auch noch sämtliche Studienkosten von meinem besteuerten Einkommen abdrücke. Die Kohle muss (und will) ich ja für sein Studium so oder so abdrücken!

      Das ist doch eigentlich auch moralisch in Ordnung. Oder nicht? (Mal abgesehen davon, dass der Bengel später ruhig auch nen Nebenjob machen sollte, damit er sich ans "Arbeiten" angewöhnt...)

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      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:43:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, das Ziel der Anlage ist klar. Auch ein Rückfluß der Gewinne ist in meinem fall nicht geplant.
      Auch mein Sohn z.B.-fast 8 Jahre- trifft ja Aktienkauf und -verkauf Entscheidungen nicht selbst.
      Das tue ich ja. Das wird in Deinem Fall ja vielleicht auch so sein.

      Ich bin immer davon ausgegangen, daß es egal ist, wie alt ein Bürger ist, um steuerpflichtig zu werden.
      Wenn z.B 20k Gewinn innerhalb 12 Monate anfallen, gehe ich davon aus, daß die steuer dann zuschlägt.
      Der Beamte im FA schaut in seine Tabelle und stellt die Nachforderung aus.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 22:54:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]20.395.049 von Supertubos am 26.02.06 22:43:25[/posting]Das Finanzamt schlägt auch bei einem Säugling der 5 Wochen alt ist zu, wenn dessen Einkünfte über dem Grundfreibtrag liegen.:(
      mz
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 23:05:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, das meine ich ja.
      In dem Fall

      gibt es aber von Sohnemann und mir keine Spekusteuer.
      Schon seit Ende 2003 drin.
      Avatar
      schrieb am 27.02.06 13:01:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Okay. Aber der Kindergeldanspruch ist doch dann hoffentlich nur bei Minderjährigen verwirkt, wenn sie über die 7680 Euro an Speku-Einkünften kommen? Bei Kindern ab 18 ist dasjedenfalls so.


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