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    Rentenbesteuerung! Wer muss tätig werden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.03.06 02:27:59 von
    neuester Beitrag 08.03.06 19:00:42 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.045.007
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      schrieb am 06.03.06 02:27:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Umstand:
      Ein Rentner brauchte vor Jahren wegen des damals geringen Ertragsanteils keine Steuern bezahlen und hatte mit dem FA deshalb abgemacht, dass er keine Steuererklärung mehr abzugeben bräuchte und dass das FA ihn auch nicht mehr jährlich durch Zusendung der Steuerformulare dazu auffordern würde.

      Nunmehr sieht es allerdings so aus, dass dieser Rentner aufgrund der neuen Steuerpflicht für 50 % seiner Bruttorente über die Freibeträge käme und einen beträchtlichen Steuerbetrag zahlen müsste.
      Wird der gute Mann nun von Amtswegen zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, oder muss er von selbst tätig werden? Oder hat er vielleicht einen Bestandsschutz für die Höhe seiner Nettorente?

      Und was passiert eigentlich, wenn sowohl er als auch das FA nicht tätig wird, weil beide nicht bemerkt haben, dass zwischenzeitlich Steuerbeiträge für die Rente anfallen?
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 08:55:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      @LeoKreis

      nur dadruch, dass keine Steuerformulare jährlich zugesandt werden wird der Rentner nicht davon entbunden bei entsprechendem Einkommen eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der Rentner ist also gefordert.

      Nebenbei: Künftig müssen alle Rentenzahlstellen (auch z.B. Renten aus LV Versicherungen, Betriebsrenten etc.) sämtliche Rentenzahlungen der "zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte melden. Bei dieser zentralen Stelle werden die Daten zusammengefasst und an das Finanzamt übermittelt. Inwiefern sich da "schummeln" lohnt sollte sich der Rentner überlegen.

      Wie der Rentner auf Grund der neuen Regelung "einen beträchtlichen Steuerbetrag" zahlen müsste (wobei "beträchtlich" natürlich relativ ist), wenn er vorher nichts zahlen musste würde ich aber gerne erklärt haben. Vielleicht gibst Du mal die Realzahlen 2004 und 2005.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 08:59:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aufgrund des neuen Alterseinkünftegesetzes werden künftig mehr Rentner von der Besteuerung erfasst und müssen sich mit den neuen komplizierten Besteuerungsregeln beschäftigen. Denn ab 2005 gibt es ein neues Melde- und Kontrollverfahren zu ihren Rentenbezügen.

      Künftig müssen alle Rentenzahlstellen sämtliche Rentenzahlungen der "zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bis zum 31. Mai des Folgejahres auf elektronischem Wege melden (§ 22a EStG 2005).
      Eine solche Rentenbezugsmitteilung wird gesondert erteilt für jeden Vertrag und für jede Rente.

      Verpflichtet zur Meldung sind alle Rentenzahlstellen, nicht nur die Träger der gesetzlichen Rente, sondern auch berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und private Versicherungsunternehmen. Bei der zentralen Stelle werden die Daten zusammengefasst und an das Finanzamt übermittelt. Über diese Meldung muss die Rentenzahlstelle den Leistungsempfänger informieren, z. B. im Rentenbescheid oder in der Rentenanpassungsmitteilung.

      Mit der Meldung der Renten an das Finanzamt könnten Fragen nach früheren Steuerpflichten auftauchen, wenn das Finanzamt nun feststellt, dass weitere Einkünfte vorliegen. Bei Nachforschungen sollen die Finanzämter nach Vorgabe des Bundesministeriums den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. "Danach ist auch bei Vorliegen einer Rentenbezugsmitteilung zu berücksichtigen, inwieweit der Ermittlungsaufwand beim Finanzamt, aber auch bei den Steuerpflichtigen durch das voraussichtliche Ergebnis gerechtfertigt wäre" (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429, Tz. 162).
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 09:05:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man kann nur jedem Rentenbezieher anraten, selbst aktiv zu werden. Auch wer in der Vergangenheit keine Steuern bezahlen musste, kann jetzt durch den höheren Besteuerungsanteil in die Steuerpflicht hineinkommen. Dies kann jeder Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder auch das Finanzamt feststellen. Es gibt seit dem Steuerjahr 2005 eine Anlage R, die jeder Rentenbezieher ausfüllen muss. Darin müssen alle Rentenbezüge angegeben werden.

      Wer nichts tut, für den gibt es spätestens dann ein böses Erwachen, wenn die Rentenversicherungsträger die Renten melden müssen. Das wird voraussichtlich im Jahr 2007 der Fall sein. Dann wissen alle Finanzämter Bescheid und werden rückwirkend ab dem Jahr 2005 Nachzahlungen verlangen.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 19:34:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.528.947 von K1 am 06.03.06 08:55:54[/posting]was heisst bei entsprechendem Einkommen ( nur mal so ungefähr ) und wie viel kann da noch durch Zinseinnahmen dazukommen ???



      betrifft nicht mich selbst bin noch kein Rentner

      aber wie sieht es aus , wenn jemand ca. 8000 € Rente hat +ca. 2500 € Zinseinnahmen , muss er dann das ausfüllen ??

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      Avatar
      schrieb am 06.03.06 21:20:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      aber wie sieht es aus , wenn jemand ca. 8000 € Rente hat +ca. 2500 € Zinseinnahmen , muss er dann das ausfüllen ??

      Nein. Von den 8000 EUR sind derzeit 52 vH (= 4.160 EUR) steuerpflichtig, von den 2.500 EUR Zinseinnahmen sind 1080 EUR steuerpflichtig. Die Summe von 5.240 EUR liegt deutlich unter dem Grundfreibetrag von 7664 EUR.
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 22:21:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ K1

      Also, die ganz genauen Zahlen kenne ich leider nicht, ich weiß aber, dass der gute Mann ca. 2500 € (oder kanpp darüber) monatlich netto ausgezahlt bekommt und dass wohl der Ertragsanteil ca. 30 % betrug, oder ein wenig unter 30 % lag!
      Mit diesem Zahlenwerk musste er als Lediger bisher wohl gerade keine Steuern bezahlen.
      Nach neuem Recht fallen wohl nach einer ersten groben Abschätzung ca. 1.800 € Steuern an!
      Avatar
      schrieb am 06.03.06 22:24:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich denke, dass 1.800 € Steuern doch eine beträchtliche zusätzliche Belastung eines Menschen darstellen, wenn er diese aufgrund seines Rentnerdaseins nicht mehr an anderer Stelle kompensieren kann.
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 01:22:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @LeoKreis

      der Rentner erhält also ein JahresNETTO von 30.000 Euro. Da fände ich 1.800 Euro Einkommensteuer nicht so viel.

      Ein "normaler" Werktätiger zahlt unter gleichen Bedingungen (also um ein JahresNETTO von 30.000 Euro zu erreichen) rund das 5-fache (also 9.000 Euro) an Einkommensteuer.

      "Viel" ist halt immer relativ...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 08:27:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der durchschnittliche Steuersatz des Rentners würde damit übrigens gerade mal 6% betragen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 07.03.06 20:52:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]20.543.441 von NATALY am 06.03.06 21:20:49[/posting]danke , das war mal wieder ne schnelle Hilfe .
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 10:51:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ K1

      Natürlich hast Du mit deinem Beispiel für die von Dir angegebenen Zahlen Recht!

      Aber bei der Berechnung der Höhe der Rente sind die allgemein zu zahlenden Steuern, Beiträge etc. schon einmal berücksichtigt worden, und die ausgezahlte Rente ist um diese Beträge gekürzt, um eben halt von einer Bruttorente auf eine auszuzahlende Nettorente zu kommen! Das funktioniert genau wie bei einer Nettolohnberechnung!
      Warum werden jetzt überhaupt von der Nettorente erneut Steuern kassiert?

      Was würdest Du sagen, wenn man von Deinem jetzigen Nettolohn wiederum für die Hälfte davon neu Steuern berechnet und dir abzieht?
      Und ich würde dann, nur um Dich zu veräppeln, auch noch kotzfrech sagen, dass ja dieser neuer Steueranteil "nur" ca. 6 % bezogen auf das Grundgehalt ausmacht?

      Seid Ihr hier eigentlich alle nur aus D....dorf?
      Oder warum laßt Iht Euch von den Politikern hinters Licht führen, zumal alle jetzig greifenden Rentenkürzungen auch später greifen, wenn die heute so neidvoll auf die Rentner schauende Jugend in Rente geht?
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 11:03:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und noch etwas K1,

      der gute Mann von dem ich spreche, hat damals mit 15 Jahren angefangen zu arbeiten und ist mit 65 Jahren in Rente gegangen und hat die ganzen 50 Jahre Rentenbeiträge bezahlt und das nicht zu wenig, da er immer zu den sogenannten Gutverdienern gehört hat, weil er sich nämlich zeitlebens den Ar... aufgerissen hatte.

      Wenn man ihm damals die Möglichkeit gegeben hätte, diese Beiträge privat anzulegen, dann wäre er jetzt mehrfacher Millionär und bräuchte sich nicht um solche beschissenen Rentenberechnungen den Kopf zu zerbrechen.
      Außerdem wird er nicht mehr so lange leben, dass er jemals die eingezahlten Rentenbeträge wieder raus bekommt.

      Aber....

      Nur weil Du es nicht schaffst, erfolgreich zu arbeiten, brauchst Du nicht den Rentnern ihre Rente mißgönnen.

      Aber höchstwahrscheinlich wirst Du noch von deinem Opa gesponsert!
      Lächerlich!
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 12:34:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      @LeoKreis

      Nur weil Du es nicht schaffst, erfolgreich zu arbeiten, brauchst Du nicht den Rentnern ihre Rente mißgönnen.
      Aber höchstwahrscheinlich wirst Du noch von deinem Opa gesponsert!


      Ich habe Dir doch auf Deine Frage #1 nicht unfreundlich geantwortet und dabei ausgeführt, dass 1.) der Rentner wegen der Einkommensteuererklärung ggf. selbst tätig werden muss, 2.) Rentenzahlungen in Zukunft dem FA gemeldet werden und somit wohl ein "verschweigen" nicht besonders sinnvoll wäre. Ferner habe ich ausgerechnet, was ein derzeit "normal" Werktätiger an Steuern zahlen müsste um den Begriff "beträchtlich" in einen Bezug zu setzen.

      Gibt es da irgendeinen Grund für Deine wohl als Beleidigung gedachte Äusserung?

      Ich kann Dir versichern, dass ich -wenn die Angaben mit der entsprechenden Rentenhöhe stimmen- bereits für ein Vielfaches an Steuererträgen für den Staat gesorgt habe als der von Dir erwähnte Rentner - und das auch mit meiner eigenen Kräfte Arbeit (soll es auch in D ab und an geben). Deine Unterstellungen sind also insoweit unnötig.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 12:45:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      @LeoKreis

      nun wieder zum inhaltlichen: Ich würde mir auch wünschen, dass der Staat effizienter und mit weniger Mitteln auskommen würde. Leider sieht die Realität ein wenig anders aus..

      In Bezug auf die Frage, wie die Steuerlasten auf die Generationen zu verteilen sein sollten ist anzumerken, dass diejenigen, die jetzt bereits Rente beziehen einen wesentlich geringeren Teil an Steuern ihres Gesamtlebenseinkommens leisten werden müssen als die derzeit vielleicht 30 oder 40 Jährigen. Bedenke, dass wer heute 40 ist, bisher stets aus voll versteuertem Einkommen seinen eigenen Rentenanteil geleistet hat und dann, wenn er mit 65 in Rente geht 100% seiner Rente (und nicht "nur" 50% wie "Dein" Rentner) versteuern muss. Unter der Berücksichtigung der Progressionseffekte wird das bei vergleichbarem Einkommen ein Vielfaches der 6% Steuern des von Dir angeführten Rentners sein.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 15:26:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ K1

      Du hast ja recht!
      Aber genau das ist auch der Punkt, dass sich die jetzigen Leute um die 30 bis 40 Jahren selbst ins eigene Fleich schneiden, wenn sie den ganzen "Rentenkürzungen" zujubeln!
      Leider ist doch bereits eine Schlacht zwischen "Jung" und "Alt" ausgebrochen, wobei die jetzigen jungen Menschen, der älteren Generation die Rente missgönnen.
      Der Rentenmisere ist doch mit den zurzeit angepeilten Mitteln gar nicht gegenzusteuern, sondern da sind andere Maßnahmen gefragt!
      Aber die Politiker verstehen es, durch schüren von Hass und Neid, ihre billigen Rezepte durchzuSETZEN und leider merken die meisten Leute den Beschiss nicht!
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 16:56:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aber genau das ist auch der Punkt, dass sich die jetzigen Leute um die 30 bis 40 Jahren selbst ins eigene Fleich schneiden, wenn sie den ganzen " Rentenkürzungen" zujubeln!

      Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Zustimmung zu den derzeitigen Rentenkürzungen nachteilige Auswirkungen auf die eigene spätere Rente hat.
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 18:55:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nataly,
      genau so unwissend wie Du glauben es die anderen auch nicht. :laugh:
      Viel Spaß später bei der Antragstellung auf ergänzende Sozialhilfe.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 18:59:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Aber ich glaube eh nicht, dass die 30-jährigen in 35 Jahren von einer moslemischen Mehrheitsregierung als ungläubige Christen überhaupt einen einzigen Pfennig zu erwarten haben!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.06 19:00:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aber dann ist Münte das auch egal.


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